Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Verpflichtungen zur Barrierefreiheit der "Galluswarte" offenlegen und durchsetzen
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, die bestehenden Verpflichtungen zur Barrierefreiheit an der S-Bahn-Station "Galluswarte" umfassend zu prüfen und darzustellen. Zudem wird um Informationen zu vertraglichen Absprachen und den rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Barrierefreiheit gebeten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten,
- welche Verträge, Rahmenvereinbarungen, Finanzierungsvereinbarungen, Programme und sonstigen verbindlichen Absprachen zwischen der Stadt Frankfurt am Main, der Deutschen Bahn, dem Bund, dem Land Hessen, dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und weiteren Beteiligten zur Herstellung der Barrierefreiheit an der S-Bahn-Station "Galluswarte" bestehen;
- welche konkreten Verpflichtungen, Zuständigkeiten, Fristen und Finanzierungszusagen sich daraus für die einzelnen Beteiligten ergeben;
- welche Bedeutung die Rahmenvereinbarung III Hessen für die S-Bahn-Station "Galluswarte" hat, wann die "Galluswarte" in diese Vereinbarung aufgenommen wurde und welche verbindlichen zeitlichen und finanziellen Festlegungen darin für die Machbarkeitsstudie, die Planung und den barrierefreien Umbau getroffen wurden;
- ob die Deutsche Bahn oder andere Beteiligte gegen vertragliche Verpflichtungen, vereinbarte Fristen oder sonstige verbindliche Absprachen zur Herstellung der Barrierefreiheit an der "Galluswarte" verstoßen haben beziehungsweise gegenwärtig verstoßen;
- welche rechtlichen, vertraglichen und politischen Möglichkeiten der Magistrat besitzt, um bestehende Verpflichtungen durchzusetzen und die unverzügliche Herstellung der Barrierefreiheit zu erreichen;
- welche dieser Möglichkeiten der Magistrat bereits genutzt hat und welche konkreten rechtlichen oder sonstigen Schritte er nunmehr gegenüber der Deutschen Bahn und den weiteren Verantwortlichen unternehmen wird;
- warum die Machbarkeitsstudie nicht wie angekündigt im Februar 2026 vertraglich vereinbart und beauftragt werden konnte.
Dem Ortsbeirat sind die maßgeblichen Vereinbarungen und Unterlagen zugänglich zu machen, soweit dem keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Über das Ergebnis der Prüfung und die vorgesehenen weiteren Schritte ist dem Ortsbeirat innerhalb von drei Monaten zu berichten.
Begründung
Die Deutsche Bahn teilte in der Stellungnahme des Magistrats vom 17. März 2025 mit, dass die Erstellung einer neuen Machbarkeitsstudie zur Barrierefreiheit der Galluswarte in das Projektportfolio der Rahmenvereinbarung III Hessen aufgenommen worden sei. Diese Vereinbarung sei gemeinsam mit dem Land Hessen, den zuständigen Aufgabenträgerorganisationen und der Deutschen Bahn geschlossen worden und laufe bis zum Jahr 2030.
Zuletzt hat die DBInfraGO den Vertragsabschluss zur Machbarkeitsstudie für Februar 2026 versprochen und wieder nicht eingehalten. In der Begründung hieß es lediglich, das Projekt gestalte sich komplexer als erwartet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.