Schul- und Ganztagsversorgung im Gallus gerecht sichern
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Schul- und Ganztagsversorgung im Gallus zu verbessern, insbesondere durch die Schaffung zusätzlicher Betreuungs- und Hortplätze an der Günderrodeschule. Weiterhin wird die Notwendigkeit betont, die soziale Lage in der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen, um eine soziale Segregation zu vermeiden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- kurzfristige Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um bereits zum Schuljahr 2027/2028 die Zahl der Betreuungs- und Hortplätze für Kinder der Günderrodeschule deutlich zu erhöhen. Dabei sollten neben einem Ausbau der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) an der Günderrodeschule ausdrücklich auch zusätzliche wohnortnahe Hortplätze bei Kita Frankfurt und anderen Trägern geprüft und geschaffen werden;
- darzustellen, wie die bis zur geplanten Inbetriebnahme der neuen Grundschule im Gallus bestehenden Kapazitätsengpässe an der Günderrodeschule aufgefangen werden sollen und welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Entlastung der Schule vorgesehen sind;
- bei der weiteren Schulentwicklungsplanung im Gallus, insbesondere bei möglichen Veränderungen von Grundschulbezirken, neben Schüler*innenzahlen und vorhandenen Kapazitäten auch die soziale Lage in den jeweiligen Quartieren und das Ziel, soziale Segregation zwischen den Schulen zu vermeiden und zu berücksichtigen. Der vom Stadtschulamt verwendete Multiple Benachteiligungsindex (MBI) soll dabei als ein Planungsindikator einbezogen werden;
- sicherzustellen, dass niedrige bisherige Einschulungs- oder Beteiligungsquoten beim Ganztag nicht für sich genommen zu einem geringeren Ausbau von Schul- und Ganztagskapazitäten in Quartieren mit hoher sozialer Benachteiligung führen.
Begründung
Der Integrierte Schulentwicklungsplan 2025-2034 weist für das Gallus weiterhin erhebliche Herausforderungen aus. Die Günderrodeschule ist über ihrer vorgesehenen Zügigkeit belegt. Eine ursprünglich erwogene Erweiterung am Standort ist nicht realisierbar. Die zur Entlastung vorgesehene neue Grundschule im Gallus wird nach derzeitigem Planungsstand erst zum Schuljahr 2029/2030 betriebsbereit sein, obwohl der zusätzliche Schulplatzbedarf bereits deutlich früher besteht.
Gleichzeitig ist die Ganztagsversorgung an der Günderrodeschule, im Vergleich zu anderen Grundschulen in der Bildungsregion Mitte, besonders niedrig. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung besteht hier unmittelbarer Handlungsbedarf. Bereits zum Schuljahr 2027/2028 gilt der Rechtsanspruch für die ersten beiden Jahrgänge.
Deshalb kann die Verbesserung der Betreuungssituation nicht allein auf längerfristige Schulbau- und Ausbauplanungen verschoben werden. Auch die Suche nach zusätzlichen Plätzen sollte nicht auf den Schulstandort selbst beschränkt bleiben. Horte im Stadtteil betreuen bereits heute Kinder verschiedener Grundschulen. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, um kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder der Günderrodeschule zu schaffen.
Die vom Stadtschulamt vorgestellten kleinräumigen Daten des Multiplen Benachteiligungsindex zeigen zugleich erhebliche Unterschiede in der sozialen Lage innerhalb der Bildungsregion Mitte. Auch die Versorgung mit Ganztagsangeboten unterscheidet sich zwischen den Grundschulen deutlich. Diese Erkenntnisse sollten nicht nur der Beschreibung dienen, sondern in die weitere Schulentwicklungsplanung einfließen.
Das gilt insbesondere für mögliche Veränderungen von Grundschulbezirken. Dabei darf nicht allein entscheidend sein, an welcher Schule rechnerisch noch Plätze vorhanden sind. Schulentwicklungsplanung muss auch das Ziel verfolgen, strukturelle soziale Ungleichheiten nicht weiter zu verfestigen und zusätzliche soziale Segregation zwischen benachbarten Schulen zu vermeiden.
Auch bisherige Einschulungs- und Beteiligungsquoten bilden den tatsächlichen Bedarf nicht zwangsläufig vollständig ab. Eine geringe bisherige Nutzung von Angeboten darf deshalb insbesondere in Quartieren mit hoher sozialer Benachteiligung nicht dazu führen, dass dauerhaft weniger öffentliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgehalten wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.