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Schul- und Ganztagsversorgung im Gallus gerecht sichern

Vorlagentyp: OFLINKE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Die Vorlage sieht vor, kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Betreuungs- und Hortplätze an der Günderrodeschule zu entwickeln. Dies ist notwendig, da die Schule überbelegt ist und die neuen Kapazitäten erst in den kommenden Jahren verfügbar sein werden. Die Maßnahmen stehen im Kontext der sozialen Lage im Gallus und dem Ziel, soziale Segregation zu vermeiden.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird gebeten,

kurzfristige Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um bereits zum Schuljahr 2027/28 die Zahl der Betreuungs- und Hortplätze für Kinder der Günderrodeschule deutlich zu erhöhen. Dabei sollten neben einem Ausbau der ESB an der Günderrodeschule ausdrücklich auch zusätzliche wohnortnahe Hortplätze bei Kita Frankfurt und anderen Trägern geprüft und geschaffen werden;

darzustellen, wie die bis zur geplanten Inbetriebnahme der neuen Grundschule im Gallus bestehenden Kapazitätsengpässe an der Günderrodeschule aufgefangen werden sollen und welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Entlastung der Schule vorgesehen sind;

bei der weiteren Schulentwicklungsplanung im Gallus, insbesondere bei möglichen Veränderungen von Grundschulbezirken, neben Schüler*innenzahlen und vorhandenen Kapazitäten auch die soziale Lage in den jeweiligen Quartieren und das Ziel, soziale Segregation zwischen den Schulen zu vermeiden, zu berücksichtigen. Der vom Stadtschulamt verwendete Multiple Benachteiligungsindex (MBI) soll dabei als ein Planungsindikator einbezogen werden;

sicherzustellen, dass niedrige bisherige Einschulungs- oder Beteiligungsquoten beim Ganztag nicht für sich genommen zu einem geringeren Ausbau von Schul- und Ganztagskapazitäten in Quartieren mit hoher sozialer Benachteiligung führen.

Begründung

Der Integrierte Schulentwicklungsplan 2025-2034 weist für das Gallus weiterhin erhebliche Herausforderungen aus. Die Günderrodeschule ist über ihrer vorgesehenen Zügigkeit belegt. Eine ursprünglich erwogene Erweiterung am Standort ist nicht realisierbar. Die zur Entlastung vorgesehene neue Grundschule im Gallus wird nach derzeitigem Planungsstand erst zum Schuljahr 2029/30 betriebsbereit sein, obwohl der zusätzliche Schulplatzbedarf bereits deutlich früher besteht.

Gleichzeitig ist die Ganztagsversorgung an der Günderrodeschule, im Vergleich zu anderen Grundschulen in der Bildungsregion Mitte, besonders niedrig. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung besteht hier unmittelbarer Handlungsbedarf. Bereits zum Schuljahr 2027/28 gilt der Rechtsanspruch für die ersten beiden Jahrgänge.

Deshalb kann die Verbesserung der Betreuungssituation nicht allein auf längerfristige Schulbau- und Ausbauplanungen verschoben werden. Auch die Suche nach zusätzlichen Plätzen sollte nicht auf den Schulstandort selbst beschränkt bleiben. Horte im Stadtteil betreuen bereits heute Kinder verschiedener Grundschulen. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, um kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder der Günderrodeschule zu schaffen.

Die vom Stadtschulamt vorgestellten kleinräumigen Daten des Multiplen Benachteiligungsindex zeigen zugleich erhebliche Unterschiede in der sozialen Lage innerhalb der Bildungsregion Mitte. Auch die Versorgung mit Ganztagsangeboten unterscheidet sich zwischen den Grundschulen deutlich. Diese Erkenntnisse sollten nicht nur der Beschreibung dienen, sondern in die weitere Schulentwicklungsplanung einfließen.

Das gilt insbesondere für mögliche Veränderungen von Grundschulbezirken. Dabei darf nicht allein entscheidend sein, an welcher Schule rechnerisch noch Plätze vorhanden sind. Schulentwicklungsplanung muss auch das Ziel verfolgen, strukturelle soziale Ungleichheiten nicht weiter zu verfestigen und zusätzliche soziale Segregation zwischen benachbarten Schulen zu vermeiden.

Auch bisherige Einschulungs- und Beteiligungsquoten bilden den tatsächlichen Bedarf nicht zwangsläufig vollständig ab. Eine geringe bisherige Nutzung von Angeboten darf deshalb insbesondere in Quartieren mit hoher sozialer Benachteiligung nicht dazu führen, dass dauerhaft weniger öffentliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgehalten wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. August 2026Sie sind hier
    OFOF 135/1Schul- und Ganztagsversorgung im Gallus gerecht sichern
    Ortsbeiratsantrag · Linke
  2. 15. September 2026OMOM 601Schul- und Ganztagsversorgung im Gallus gerecht sichernDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 4 · 15.09.2026
TO I, TOP 43
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 601 2026 Die Vorlage OF 135/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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