Lärmschutz auf dem Römerberg - Schutz von Anwohnern und Gottesdienstbesuchern vor übermäßigen Veranstaltungsimmissionen
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohner und Gottesdienstbesucher auf dem Römerberg bei Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und den Bedürfnissen der Religionsgemeinschaften sowie der Anwohner herzustellen.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 61 Tage.Warum?
Römerberg — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
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Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Genehmigung von Versammlungen, Demonstrationen und Veranstaltungen auf dem Römerberg an Sonn- und Feiertagen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Anwohnende sowie Besucher von Gottesdiensten in der Alten Nikolaikirche vor unzumutbarer Lärmbelästigung zu schützen.
Die von der Stadt erteilten Auflagen sollen insbesondere so gestaltet werden, dass die geltenden Nachtruhezeiten sowie die Zeiten von Gottesdiensten angemessen berücksichtigt werden.
Begründung
Der Römerberg ist das historische Zentrum Frankfurts und erfüllt zahlreiche Funktionen zugleich. Er ist ein bedeutender Versammlungsort, touristischer Anziehungspunkt, Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger sowie Standort der Alten Nikolaikirche. Darüber hinaus finden dort regelmäßig Gottesdienste und kirchliche Trauungen statt.
Aus der Bürgerschaft wird zunehmend berichtet, dass insbesondere sonntägliche Demonstrationen mit einer hohen Geräuschkulisse die Durchführung von Gottesdiensten in der Alten Nikolaikirche erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig wird die Aufenthaltsqualität auf dem Römerberg für Besucherinnen und Besucher, Stadtführungen sowie die ansässige Gastronomie teilweise deutlich eingeschränkt.
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und uneingeschränkt zu achten. Gleichzeitig genießen auch die Religionsfreiheit sowie der verfassungsrechtliche Schutz der Sonn- und Feiertage einen hohen Stellenwert. Ziel dieses Antrags ist daher nicht die Einschränkung des Demonstrationsrechts, sondern ein angemessener Ausgleich der unterschiedlichen, verfassungsrechtlich geschützten Interessen.
Durch geeignete und verhältnismäßige Auflagen kann sichergestellt werden, dass Versammlungen weiterhin auf dem Römerberg stattfinden können, ohne zeitgleich Gottesdienste erheblich zu beeinträchtigen oder die Aufenthaltsqualität auf einem der bedeutendsten öffentlichen Plätze Frankfurts unverhältnismäßig einzuschränken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.