Tempo 30 in der Taunusstraße einrichten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Taunusstraße auf 30 km/h, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zusätzlich wird argumentiert, dass dies zur Verminderung der Lärmbelastung beiträgt und die Aufenthaltsqualität verbessert.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 61 Tage.Warum?
Taunusstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Die FNP berichtete am 06.06.2026 darüber, dass der Branchenverband „Taxi Allianz Deutschland“ die Interessen des Taxigew18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Strategie Bahnhofsviertel 2024 bis 204004.01.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Taunusstraße im Bahnhofsviertel auf 30 km/h zu reduzieren und die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu veranlassen.
Begründung
Die Taunusstraße ist eine stark frequentierte Straße im Bahnhofsviertel. Hier treffen dichter Fußverkehr und motorisierter Verkehr aufeinander. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ist die Straße durch zahlreiche Fußgängerinnen und Fußgänger geprägt, die die Fahrbahn queren.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h würde die Verkehrssicherheit erhöhen und das Unfallrisiko reduzieren. Gleichzeitig kann eine niedrigere Geschwindigkeit die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr verringern und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern.
Gerade im stark frequentierten Bahnhofsviertel ist es wichtig, den Straßenraum stärker an den Bedürfnissen des Fußverkehrs und der Anwohner auszurichten. Tempo 30 wäre hierfür eine einfache und unmittelbar wirksame Maßnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.