Tempo 30 in der Taunusstraße einrichten
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Taunusstraße auf 30 km/h. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen und das Unfallrisiko reduzieren, während gleichzeitig die Lärmbelastung gesenkt und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger verbessert wird.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Taunusstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Die FNP berichtete am 06.06.2026 darüber, dass der Branchenverband „Taxi Allianz Deutschland“ die Interessen des Taxigew18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Strategie Bahnhofsviertel 2024 bis 204004.01.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Taunusstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Taunusstraße im Bahnhofsviertel auf 30 km/h zu reduzieren und die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu veranlassen.
Begründung
Die Taunusstraße ist eine stark frequentierte Straße im Bahnhofsviertel. Hier treffen dichter Fußverkehr und motorisierter Verkehr aufeinander. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ist die Straße durch zahlreiche Fußgängerinnen und Fußgänger geprägt, die die Fahrbahn queren. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h würde die Verkehrssicherheit erhöhen und das Unfallrisiko reduzieren. Gleichzeitig kann eine niedrigere Geschwindigkeit die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr verringern und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern. Gerade im stark frequentierten Bahnhofsviertel ist es wichtig, den Straßenraum stärker an den Bedürfnissen des Fußverkehrs und der Anwohner auszurichten. Tempo 30 wäre hierfür eine einfache und unmittelbar wirksame Maßnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. August 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.09.2026 im OBR 1 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen AfD und FDP (= Ablehnung)