E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am Griesheim-Center
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob am Standort Griesheim-Center Ladesäulen installiert werden können. Dies ist wichtig für die Grundversorgung und Erreichbarkeit für verschiedene Nutzergruppen.
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Antwort steht aus
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob am Standort Griesheim-Center im Bereich Lärchenstraße / An der Schelteich zwei E-Ladesäulen und zwei Schnellladesäulen installiert werden können.
Begründung
Mehr öffentliche Ladesäulen sichern die Grundversorgung und sollen für viele Nutzergruppen gut erreichbar sein, insbesondere in dicht bebauten Stadtteilen. Ein geeigneter Standort wäre daher das Einkaufszentrum Griesheim-Center, da dort viele Märkte wohnortnah gebündelt sind.
Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, einen bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erreichen. Bereits im Jahr 2023 bat der Magistrat die Ortsbeiräte, mögliche Standorte für E-Ladesäulen zu melden. Für Griesheim mit derzeit 33.300 Einwohnern stehen derzeit fünf E-Ladesäulen zur Verfügung. Diese Versorgung gilt es zeitnah auszubauen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2026OFOF 141/6Griesheim: E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am GriesheimCenterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2026Sie sind hierOMOM 616E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am GriesheimCenterDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats