Geschwindigkeitsbeschränkung stadtauswärts auf der A66
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 80 auf der A66 stadtauswärts bis zur Stadtgrenze. Dies dient dem Lärmschutz für Anwohner in den angrenzenden Wohngebieten, die unter den hohen Lärmpegeln durch Beschleunigungsrennen und rasende Fahrzeuge leiden. Die Maßnahme wird als nicht behindernd angesehen, da sie nur in einer Beschleunigungsphase erfolgt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 80 ist bis zur Stadtgrenze auf der A66 stadtauswärts einzuführen.
Begründung
Auf der A66 gibt es stadteinwärts eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 80. Stadtauswärts gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Geschwindigkeitsbeschränkung dient dem Lärmschutz der Bürger in den anliegenden Wohngebieten, nördlich und südlich, der A66. Das etwa ein Kilometer lange Stück soll bis zur Verlängerung des "Roten Graben" stadtauswärts mit Tempo 80 ausgezeichnet werden. Die Autobahn A66 wird wegen des geringen Verkehrs gerne für Beschleunigungsrennen, Testfahrten und zum sehr schnellem Fahren genutzt. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Allerdings sind die Lärmbelastungen durch die Beschleunigungen dadurch in den anliegenden Wohnbebauungen erheblich. Die Wohnbebauung ist sehr dicht am Anfang der Autobahn. Der produzierte Lärm der Motorräder und Sportwagen ist extrem laut. Bei der Beschleunigung der Sportwagen und Sportmotorräder entstehen lange andauernde und kreischende Lärmkulissen. Viele dieser Fahrzeuge sind mit Klappenauspuffanlagen ausgerüstet, die den Schalldämpfer bei starkem Leistungsbedarf noch umgehen. Beliebt sind im Umland die Fahrten bei den Motorradfahrern und Besitzern getunter Fahrzeuge zum am Autobahnende liegenden McDonalds und zum Hessen-Center. Danach wird in der Regel wieder mit Höchstgeschwindigkeit nach Hanau und Umgebung gerast. Die Unternehmen und Werkstätten von Lamborghini, McLaren, Ferrari, Harley Davidson, Bull Motorrädern und weitere Händler von Sportwagen befinden sich am Autobahnende und benutzen sehr häufig die Autobahn für ihre Testfahrten. Eine Einschränkung der Fahrgeschwindigkeit am Anfang der Autobahn stellt keine Behinderung dar und ist nur für einen kleinen und sehr kurzen Bereich vorgesehen. Die Fahrzeuge sind dort nicht in voller Fahrt, sondern erst in der Beschleunigungsphase. Die Beschleunigungsphase soll dort weiter gespreitzt werden, damit die Lärmbelastung im städtischen Bereich erheblich reduziert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. September 2026 brachte fraktionslos im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein.