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Geschwindigkeitsbeschränkung stadtauswärts auf der A66

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 80 bis zur Stadtgrenze auf der A66 stadtauswärts einzuführen. Diese Maßnahme dient dem Lärmschutz der Bürger in den angrenzenden Wohngebieten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 80 bis zur Stadtgrenze auf der A66 stadtauswärts einzuführen.

Begründung:

Begründung

Auf der A66 gibt es stadteinwärts eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 80. Stadtauswärts gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung dient dem Lärmschutz der Bürger in den anliegenden Wohngebieten nördlich und südlich der A66. Das etwa einen Kilometer lange Stück soll bis zur Verlängerung des "Roten Grabens" stadtauswärts mit Tempo 80 ausgezeichnet werden.

Die Autobahn A66 wird wegen des geringen Verkehrs gerne für Beschleunigungsrennen, Testfahrten und zum sehr schnellen Fahren genutzt. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Allerdings sind die Lärmbelastungen durch die Beschleunigungen in den anliegenden Wohngebieten erheblich. Die Wohnbebauung ist sehr dicht am Anfang der Autobahn. Der produzierte Lärm der Motorräder und Sportwagen ist extrem laut. Bei der Beschleunigung der Sportwagen und Sportmotorräder entstehen lange andauernde und kreischende Lärmkulissen. Viele dieser Fahrzeuge sind mit Klappenauspuffanlagen ausgerüstet, die den Schalldämpfer bei starkem Leistungsbedarf umgehen. Beliebt sind im Umland die Fahrten bei den Motorradfahrern und Besitzern getunter Fahrzeuge zum am Autobahnende liegenden McDonalds und zum Hessen-Center. Danach wird in der Regel wieder mit Höchstgeschwindigkeit nach Hanau und Umgebung gerast. Die Unternehmen und Werkstätten von Lamborghini, McLaren, Ferrari, Harley Davidson, Buell Motorrädern und weitere Händler von Sportwagen befinden sich am Autobahnende und benutzen sehr häufig die Autobahn für ihre Testfahrten. Eine Einschränkung der Fahrgeschwindigkeit am Anfang der Autobahn stellt keine Behinderung dar und ist nur für einen kleinen und sehr kurzen Bereich vorgesehen. Die Fahrzeuge sind dort nicht in voller Fahrt, sondern erst in der Beschleunigungsphase. Die Beschleunigungsphase soll dort weiter gespreitzt werden, damit die Lärmbelastung im städtischen Bereich erheblich reduziert wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. September 2026OFOF 105/11Geschwindigkeitsbeschränkung stadtauswärts auf der A66Ortsbeiratsantrag · Frau Zilcher (fraktionslos)
  2. 19. Oktober 2026Sie sind hier
    OMOM 845Geschwindigkeitsbeschränkung stadtauswärts auf der A66
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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