Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Werden die Stadtbezirke 432 und 482 nun ins Programm "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Aufnahme der Stadtbezirke 432 und 482 ins Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" aufgrund von sozialer Benachteiligung. Der Ortsbeirat erwartet eine Antwort vom Magistrat bezüglich der Prüfung, die nun bereits seit drei Jahren aussteht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 10.12.2026 antworten. Noch 55 Tage.Warum?

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Anregung

Wie schon das "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung" gezeigt hat, ergibt auch die 2024 veröffentlichte Nachfolgeerhebung, dass die Stadtbezirke 432 (Heddernheim-West und Römerstadt) sowie 482 (Nordweststadt) hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben.

Am 23.03.2023 hatte der Ortsbeirat beim Magistrat gebeten (Anregung OM 3811) zu prüfen, ob die beiden Stadtbezirke bzw. bedeutende Teile davon ins Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen werden könnten.

Der Magistrat hatte am 26.06.2023 geantwortet (Stellungnahme ST 1373), dass man "in naher Zukunft" prüfen werde, für welche Frankfurter Stadtteile besonders großer Handlungsbedarf besteht. Der Magistrat werde "unaufgefordert berichten". Nun sind drei Jahre vergangen, die Prüfung müsste mittlerweile abgeschlossen sein, der Ortsbeirat erwartet ein Ergebnis.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat diesbezüglich zu berichten.

Begründung

In den vergangenen Jahren erlebten wir eine enorme Teuerung aller Güter, die soziale Lage der Menschen in der Nordweststadt ist nicht besser geworden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. September 2026 richtete Ortsbeirat 8 diese Direktanregung an den Magistrat.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen