Zeilsheim: Hundekotbeutelspender im sogenannten Bechtenwaldpark
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Hundekotbeutelspender im Bechtenwaldpark aufzustellen, um ein Sauberkeit zu gewährleisten. Aufgrund fehlender Dringlichkeit sieht das Fachamt jedoch keinen Bedarf für den Standort und bittet um eine Kostenübernahme.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stellt Hundekottütenspender in stark frequentierten Grün- und Parkanlagen auf, wenn Beschwerden eingehen und eine Prüfung den Bedarf bestätigt. Voraussetzung ist zudem, dass Anlieger:innen oder Nachbar:innen im Rahmen einer Patenschaft die Spenderboxen regelmäßig befüllen. Stehen Pat:innen nicht mehr zur Verfügung, wird die Spenderbox entfernt. Bei Standorten, für die seitens des Fachamtes ein dringender Bedarf gesehen wird, übernimmt das Amt die Kosten in Höhe von ca. 1.000 € pro Tütenspender. Der hier vorgeschlagene Standort wird seitens des Fachamtes derzeit nicht als Standort mit dringendem Bedarf eingestuft. Daher bittet das Amt den Ortsbeirat um Kostenübernahme und Benennung eines oder einer Pat:in.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2026OFOF 33/6Zeilsheim: Hundekotbeutelspender am sogenannten BechtenwaldparkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Juni 2026OMOM 120Zeilsheim: Hundekotbeutelspender im sogenannten BechtenwaldparkDirektanregung
- 21. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1433Zeilsheim: Hundekotbeutelspender im sogenannten BechtenwaldparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab