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Zeilsheim: Hundekotbeutelspender im sogenannten Bechtenwaldpark

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, Hundekotbeutelspender im Bechtenwaldpark aufzustellen, um ein Sauberkeit zu gewährleisten. Aufgrund fehlender Dringlichkeit sieht das Fachamt jedoch keinen Bedarf für den Standort und bittet um eine Kostenübernahme.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat stellt Hundekottütenspender in stark frequentierten Grün- und Parkanlagen auf, wenn Beschwerden eingehen und eine Prüfung den Bedarf bestätigt. Voraussetzung ist zudem, dass Anlieger:innen oder Nachbar:innen im Rahmen einer Patenschaft die Spenderboxen regelmäßig befüllen. Stehen Pat:innen nicht mehr zur Verfügung, wird die Spenderbox entfernt. Bei Standorten, für die seitens des Fachamtes ein dringender Bedarf gesehen wird, übernimmt das Amt die Kosten in Höhe von ca. 1.000 € pro Tütenspender. Der hier vorgeschlagene Standort wird seitens des Fachamtes derzeit nicht als Standort mit dringendem Bedarf eingestuft. Daher bittet das Amt den Ortsbeirat um Kostenübernahme und Benennung eines oder einer Pat:in.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Mai 2026OFOF 33/6Zeilsheim: Hundekotbeutelspender am sogenannten BechtenwaldparkOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. Juni 2026OMOM 120Zeilsheim: Hundekotbeutelspender im sogenannten BechtenwaldparkDirektanregung
  3. 21. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1433Zeilsheim: Hundekotbeutelspender im sogenannten Bechtenwaldpark
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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