Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-Platz
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Zusammenfassung
Der Magistrat nimmt Bezug auf wiederholte Beschwerden über Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-Platz und erläutert, dass keine Schallpegelmessungen stattgefunden haben, die auf einen Verstoß gegen die Immissionsrichtwerte hinweisen. Es werden keine Maßnahmen ergriffen, solange keine Beschwerden ordnungsgemäß gemessen werden.
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Matthias-Beltz-Platz — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.
- Regeln für Straßenmusik müssen auch für den Matthias-Beltz-Platz gelten03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-Platz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Matthias-Beltz-Platz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Situation ist uns bekannt, da in den vergangenen Jahren wiederholt Beschwerden eingegangen sind.
Von den Veranstaltungen des Gaststättenbetriebes haben wir durch die Eingaben von Beschwerdeführern Kenntnis erlangt.
Für die Beschallung ist keine gaststätten- bzw. gewerberechtliche Genehmigung erforderlich. Gewerbetreibende werden durch entsprechende Merkblätter auf die bestehende Rechtslage und hier insbesondere auf die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte hingewiesen.
Bislang wurden keine Anordnungen nach § 10 Abs. 2 HGastG zum Schutz vor unzumutbaren Lärmbelästigungen erteilt. Grundlage einer solchen Anordnung ist die mittels einer Schallpegelmessung in der Wohnung eines Beschwerdeführers objektiv festgestellte Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte durch den Immissionsschutz der Stadtpolizei. Bislang hat jedoch kein Beschwerdeführer eine von der Stadtpolizei wiederholt angebotene Schallpegelmessung in Anspruch genommen. Weitere gaststättenrechtliche Maßnahmen können ggf. nach einer erfolgten Messung - abhängig von den ermittelten Lärmwerten - ergriffen werden.
Wir verweisen auf die Ausführungen unter Ziffer 4.
Nachdem in den letzten 5 Jahren keine Schallpegelmessung in der Wohnung eines Beschwerdeführers stattgefunden hat, konnte demzufolge auch keine Feststellung zu einem möglichen Verstoß hinsichtlich der Lautstärke aus dem Gaststättenbetrieb getroffen werden. Dementsprechend wurden auch keine Anordnungen nach § 10 Abs. 2 HGastG erteilt.
Bisher sind keine Untersagungen auf Grundlage des § 4 HGastG erfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 234 — Direktanregung vom 18. Juni 2026.