Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-Platz

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Anwohner rund um den Matthias-Beltz-Platz klagen über zunehmende Lärmstörungen durch den Gastronomiebetrieb "Gudes", insbesondere während Veranstaltungen mit musikalischer Beschallung. Der Magistrat wird gebeten, die Situation und mögliche Maßnahmen zu prüfen sowie die Interessen der Anwohner zu berücksichtigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Matthias-Beltz-Platz — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Matthias-Beltz-Platz per E-Mail

Anregung

Für die Anwohner rund um den Matthias-Beltz-Platz nehmen die Lärmbelastungen aufgrund des Gastronomiebetriebes "Gudes" weiter zu. Der Inhaber des Gastronomiebetriebes veranstaltete am 30.05.2026 von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein "Frühlingsfest". Am 29.08.2026 ist bereits eine weitere Veranstaltung unter dem Motto "Sommerfest" geplant. Bei dem Frühlingsfest wurde ein DJ beauftragt, welcher den Platz mit Musik laut beschallte. Zudem wird mit vielen weiteren Veranstaltungen geworben, um die Anzahl der Gäste zu erhöhen: Foto: Instagramprofil "gudes.ffm" Anwohner berichten, schon seit 2021 mit Lärmstörungen konfrontiert zu sein. Weiter wird berichtet, dass "jedes Wochenende, freitags und samstags, ab etwa 12 oder 14 Uhr laute DJ-Musik seitens des Wasserhäuschens beginnt, die (...) bis 22 Uhr [läuft]". Es wird berichtet, dass es "in dieser Zeit kaum möglich ist, die Wohnung zu lüften, mit Kindern zu lernen, zu arbeiten oder (...) zu schlafen." Anwohner wollen wissen, "wie häufig das Wasserhäuschen zur Party aufrufen darf und wie dies kontrolliert wird". Der Hessische Landtag hatte im Jahr 2012 ein neues Gaststättengesetz für das Land Hessen eingesetzt. Das Gaststättengesetz des Bundes wurde hierdurch ersetzt. Zuvor war der Betrieb einer Gaststätte genehmigungspflichtig. Durch die Einführung des neuen Landesgaststättengesetzes ist der Betrieb einer Gaststätte nur noch "anzeigepflichtig". Der Hessische Städtetag hatte in einer Pressmittelung am 31. März 2011 zur Einführung des neuen Landesgaststättengesetzes die Auffassung vertreten: "Es ist der falsche Weg, die Erlaubnispflicht (Gaststättenkonzession) entfallen zu lassen und durch ein Anzeige- und Überwachungsverfahren abzulösen." Der Hessische Städtetag hatte bereits damals befürchtet: "Die zuständigen Verwaltungen und die Bewerber verlieren, weil das Anzeige- und Überwachungsverfahren, die erforderlichen zusätzlichen Genehmigungsverfahren sowie eine eventuell notwendig werdende Untersagung aufwändiger sind als das bisherige Erlaubnisverfahren. Die städtischen Verwaltungen müssen Probleme und Konflikte lösen, wenn die Lage schon eskaliert ist oder die Gewerbetreibenden schon investiert haben." Schon damals bestand die Sorge vor ausufernden Lärmproblematiken: "Die Städte verlieren den Einfluss auf ‚ihre' Gastbetriebe. Dies hat Nachteile bei Lärmproblemen..." Die Befürchtungen des Hessischen Städtetags waren offensichtlich begründet. Nur aufgrund damaliger Änderungsanträge wurde in § 10 Abs 2 HGastG die Regelung aufgenommen: Im Gaststättengewerbe kann die zuständige Behörde jederzeit gegenüber Gastgewerbetreibenden Anordnungen zum Schutz der Gäste gegen Ausbeutung und Gefahren für Leben oder Gesundheit und zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873), und gegen sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit erlassen. Unter § 4 HGastG ist geregelt, dass ein Gaststättenbetrieb untersagt werden kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Gastgewerbetreibende ihre gesetzliche Vertretung oder Stellvertretung die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, insbesondere befürchten lassen, dass sie dem Alkoholmissbrauch, übermäßigem Alkoholkonsum oder der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten Vorschub leisten oder die Vorschriften des Gesundheits- und Lebensmittelrechts sowie des Arbeits- und Jugendschutzes nicht einhalten werden, hat die zuständige Behörde die Ausübung des Gaststättengewerbes zu untersagen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgendes zu prüfen und zu berichten: - Sind dem Magistrat die Lärmstörungen, die unmittelbar durch die Beschallung durch den Gaststättenbetrieb "Gudes" bekannt? - Ist dem Magistrat bekannt, dass der Gaststättenbetreiber "Gudes" eine Vielzahl von Veranstaltungen werbend plant, teilweise mit musikalischer Beschallung, um hierdurch weitere Besucher auf den Matthias-Beltz-Platz zu locken? - Sind die geplanten Frühlingsfeste und Sommerfeste mit Beschallung durch einen DJ genehmigungspflichtig und wenn ja, wurden die Genehmigungen beantragt und erteilt? Wenn Genehmigungen erteilt wurden: Wie wurden die Interessen der Anwohner im Rahmen der Interessensabwägung berücksichtigt? - Wurden dem Inhaber des Gaststättenbetriebes "Gudes" Anordnungen gem. § 10 Abs 2 HGastG erteilt, wenn ja: Welche Anordnungen wurden erteilt? Wenn keine Anordnungen erteilt wurden, wieso wurde dies zum Schutz der Anwohner bisher nicht in Betracht gezogen und wird der Magistrat diese Anordnungen zum Schutz der Wohnbevölkerung nun nachholen? - Welche Maßnahmen zieht der Magistrat in Betracht, um die Lärmproblematik auf dem Matthias-Beltz-Platz in den Griff zu bekommen? - Gab es in den letzten 5 Jahren Anordnungen gem. § 10 Abs 2 HGastG zur Reduzierung der Lärmbelastung der Anwohner? Waren diese erfolgreich? - Gab es in den letzten 10 Jahren Untersagungen gem. § 4 HGastG aufgrund nachhaltiger Verstöße gegen Auflagen der Lärmreduzierung?

Begründung

Für die Anwohner rund um den Matthias-Beltz-Platz nehmen die Lärmbelastungen aufgrund des Gastronomiebetriebes "Gudes" weiter zu. Der Inhaber des Gastronomiebetriebes veranstaltete am 30.05.2026 von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein "Frühlingsfest". Am 29.08.2026 ist bereits eine weitere Veranstaltung unter dem Motto "Sommerfest" geplant. Bei dem Frühlingsfest wurde ein DJ beauftragt, welcher den Platz mit Musik laut beschallte. Zudem wird mit vielen weiteren Veranstaltungen geworben, um die Anzahl der Gäste zu erhöhen: Foto: Instagramprofil "gudes.ffm" Anwohner berichten, schon seit 2021 mit Lärmstörungen konfrontiert zu sein. Weiter wird berichtet, dass "jedes Wochenende, freitags und samstags, ab etwa 12 oder 14 Uhr laute DJ-Musik seitens des Wasserhäuschens beginnt, die (...) bis 22 Uhr [läuft]". Es wird berichtet, dass es "in dieser Zeit kaum möglich ist, die Wohnung zu lüften, mit Kindern zu lernen, zu arbeiten oder (...) zu schlafen." Anwohner wollen wissen, "wie häufig das Wasserhäuschen zur Party aufrufen darf und wie dies kontrolliert wird". Der Hessische Landtag hatte im Jahr 2012 ein neues Gaststättengesetz für das Land Hessen eingesetzt. Das Gaststättengesetz des Bundes wurde hierdurch ersetzt. Zuvor war der Betrieb einer Gaststätte genehmigungspflichtig. Durch die Einführung des neuen Landesgaststättengesetzes ist der Betrieb einer Gaststätte nur noch "anzeigepflichtig". Der Hessische Städtetag hatte in einer Pressmittelung am 31. März 2011 zur Einführung des neuen Landesgaststättengesetzes die Auffassung vertreten: "Es ist der falsche Weg, die Erlaubnispflicht (Gaststättenkonzession) entfallen zu lassen und durch ein Anzeige- und Überwachungsverfahren abzulösen." Der Hessische Städtetag hatte bereits damals befürchtet: "Die zuständigen Verwaltungen und die Bewerber verlieren, weil das Anzeige- und Überwachungsverfahren, die erforderlichen zusätzlichen Genehmigungsverfahren sowie eine eventuell notwendig werdende Untersagung aufwändiger sind als das bisherige Erlaubnisverfahren. Die städtischen Verwaltungen müssen Probleme und Konflikte lösen, wenn die Lage schon eskaliert ist oder die Gewerbetreibenden schon investiert haben." Schon damals bestand die Sorge vor ausufernden Lärmproblematiken: "Die Städte verlieren den Einfluss auf ‚ihre' Gastbetriebe. Dies hat Nachteile bei Lärmproblemen..." Die Befürchtungen des Hessischen Städtetags waren offensichtlich begründet. Nur aufgrund damaliger Änderungsanträge wurde in § 10 Abs 2 HGastG die Regelung aufgenommen: Im Gaststättengewerbe kann die zuständige Behörde jederzeit gegenüber Gastgewerbetreibenden Anordnungen zum Schutz der Gäste gegen Ausbeutung und Gefahren für Leben oder Gesundheit und zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873), und gegen sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit erlassen. Unter § 4 HGastG ist geregelt, dass ein Gaststättenbetrieb untersagt werden kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Gastgewerbetreibende ihre gesetzliche Vertretung oder Stellvertretung die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, insbesondere befürchten lassen, dass sie dem Alkoholmissbrauch, übermäßigem Alkoholkonsum oder der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten Vorschub leisten oder die Vorschriften des Gesundheits- und Lebensmittelrechts sowie des Arbeits- und Jugendschutzes nicht einhalten werden, hat die zuständige Behörde die Ausübung des Gaststättengewerbes zu untersagen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2026OFOF 33/3Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-PlatzOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. Juni 2026Sie sind hier
    OMOM 234Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-Platz
    Direktanregung
  3. 21. September 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1436Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-PlatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen