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Ortsbeiräte
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Hundesteuer

Vorlagentyp: V
5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, dass der Magistrat Auskunft über die Hundesteuer und deren Verwendung gibt. Dies wurde angefragt, da Bürger regelmäßig Informationen über die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Hundesteuer sowie zur allgemeinen Tierschutzfinanzierung wünschen. Eine transparente Information wird helfen, den Rechtfertigungsdruck der Bürgerschaft zu adressieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 17.12.2026 antworten. Noch 69 Tage.Warum?

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Hunde wurden für den Ortsbezirk 3 im Jahr 2025 angemeldet?
  2. Wie hoch waren die Einnahmen der Hundesteuer im Jahr 2025 bezogen auf den Ortsbezirk 3?
  3. Wie hoch waren die Ausgaben für die Bereitstellung und Bestückung von Tütenspenderboxen für Hundekotbeutel im Ortsbezirk 3?
  4. Wie hoch waren die Ausgaben für die Umzäunung von Hundeauslaufflächen in den letzten zehn Jahren im Ortsbezirk 3?
  5. Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 in Frankfurt gesamt?
  6. Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 bezogen auf den Ortsbezirk 3?

Begründung

Regelmäßig bitten Bürger um Auskunft über die Einnahmen der Hundesteuer und deren Verwendungszweck. Es ist bekannt, dass eine Zweckbindung von Steuereinnahmen für bestimmte Zwecke aus haushaltsrechtlichen Gründen (insbesondere Grundsatz der Gesamtdeckung gemäß § 18 der Hessischen Gemeindeordnung) nicht zulässig ist und die Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, die als allgemeines Finanzierungsmittel zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes der Gemeinde dient.

Dennoch steht die Erhebung der Hundesteuer einem regelmäßigen Rechtfertigungsdruck aus der Bürgerschaft. Diesem kann durch entsprechende Informationen über die Einnahmen der Hundesteuer, die Ausgaben für spezielle hundebezogene Einrichtungen und die allgemeinen Ausgaben für den Tierschutz nachgekommen werden.

Zuletzt hatte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 24.04.2023, ST 956, ein entsprechendes Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 11 beantwortet. Bezogen auf den Ortsbezirk 3 erfolgte zuletzt eine Stellungnahme des Magistrats am 23.11.2015, ST 1643, auf ein entsprechendes Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 3.

Eine Aktualisierung der nunmehr veralteten Daten sowie eine Ergänzung bisher nicht gestellter Fragen ist daher erforderlich um sich den Fragen der Bürgerschaft stellen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. September 2015OFOF 863/3Hunde und HundesteuerOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. September 2015VV 1455Hunde und HundesteuerAnfrage
  3. 23. November 2015STST 1643Hunde und HundesteuerStellungnahme
  4. 4. Juni 2026OFOF 52/3HundesteuerOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 24. September 2026Sie sind hier
    VV 162Hundesteuer
    Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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