Hunde und Hundesteuer
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1643
Betreff: Hunde und Hundesteuer Zu den Fragen 1 und 2 Eine stadtteilbezogene EDV-gestützte Auswertung ist ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht möglich. Zu Frage 3 Zum 31.12.2005 waren im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main 12.921 Hunde gemeldet. Zum 31.12.2014 betrug die Zahl der gemeldeten Hunde im Stadtgebiet 16.623. Zu Frage 4 Zum 31.12.2005 betrugen die Einnahmen aus der Hundesteuer 1,24 Mio. €. Zum 31.12.2014 betrugen die Einnahmen 1,57 Mio. €. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Zweckbindung von Steuereinnahmen für bestimmte Zwecke aus haushaltsrechtlichen Gründen (insbesondere Grundsatz der Gesamtdeckung gemäß § 18 der Hessischen Gemeindeordnung) nicht zulässig ist. Die Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer ist eine öffentlich rechtliche Abgabe, die als allgemeines Finanzierungsmittel zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes der Gemeinde dient.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 1. September 2015OFOF 863/3Hunde und HundesteuerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2015VV 1455Hunde und HundesteuerAnfrage
- 23. November 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1643Hunde und HundesteuerStellungnahme
- 4. Juni 2026OFOF 52/3HundesteuerOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab