Hundesteuer
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Informationen vom Magistrat über die Einnahmen und Ausgaben der Hundesteuer im Ortsbezirk 3 für das Jahr 2025 sowie eine Aktualisierung veralteter Daten. Diese Informationen sind notwendig, um den regelmäßigen Rechtfertigungsdruck der Bürger zu adressieren und Transparenz zu schaffen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Hunde wurden für den Ortsbezirk 3 im Jahr 2025 angemeldet.
- Wie hoch waren die Einnahmen der Hundesteuer im Jahr 2025 bezogen auf den Ortsbezirk 3?
- Wie hoch waren die Ausgaben für die Bereitstellung und Bestückung von Tütenspenderboxen für Hundekotbeutel im Ortsbezirk 3.
- Wie hoch waren die Ausgaben für die Umzäunung von Hundeauslaufflächen in den letzten 10 Jahren im Ortsbezirk 3?
- Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 in Frankfurt gesamt?
- Wie hoch waren die Ausgaben für Tierschutz 2025 bezogen auf den Ortsbezirk 3?
Begründung
Regelmäßig bitten Bürger um Auskunft über die Einnahmen der Hundesteuer und deren Verwendungszweck. Es ist bekannt, dass eine Zweckbindung von Steuereinnahmen für bestimmte Zwecke aus haushaltsrechtlichen Gründen (insbesondere Grundsatz der Gesamtdeckung gemäß § 18 der Hessischen Gemeindeordnung) nicht zulässig ist und die Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, die als allgemeines Finanzierungsmittel zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes der Gemeinde dient. Dennoch steht die Erhebung der Hundesteuer einem regelmäßigen Rechtfertigungsdruck aus der Bürgerschaft. Diesem kann durch entsprechende Informationen über die Einnahmen der Hundesteuer, die Ausgaben für spezielle hundebezogene Einrichtungen und die allgemeinen Ausgaben für den Tierschutz nachgekommen werden. Zuletzt hatte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 24.04.2023 (ST 956) ein entsprechendes Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 11 beantwortet. Bezogen auf den Ortsbezirk 3 erfolgte zuletzt eine Stellungnahme des Magistrats am 23.11.2015 (ST 1643) auf ein entsprechendes Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 3. Eine Aktualisierung der nunmehr veralteten Daten sowie eine Ergänzung bisher nicht gestellter Fragen ist daher erforderlich um sich den Fragen der Bürgerschaft stellen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2015OFOF 863/3Hunde und HundesteuerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2015VV 1455Hunde und HundesteuerAnfrage
- 23. November 2015STST 1643Hunde und HundesteuerStellungnahme
- 4. Juni 2026Sie sind hierOFOF 52/3HundesteuerOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme