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Hunde und Hundesteuer

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 17.09.2015, V 1455 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 01.09.2015

Betreff: Hunde und Hundesteuer Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viel Hunde sind im Nordend registriert und wie hoch ist der Prozentsatz gemessen an der Gesamtzahl im ganzen Stadtgebiet und in Relation zur Einwohnerzahl?
  2. Wie hoch ist die Hundesteuereinnahme im Nordend und wie hoch ist der Prozentsatz gemessen an der Hundesteuereinnahme im ganzen Stadtgebiet?
  3. Wie hat sich die Anzahl der Hunde in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  4. Wie haben sich die Einnahmen der Hundesteuer in den letzten zehn Jahren entwickelt? Begründung: Seit die Hundekottüten nicht mehr flächendeckend zur Verfügung stehen, hat sich der Hundekot auf den Gehwegen und den Grünflächen wieder vermehrt. Die Stadt möchte die Kosten für die Bestückung der Kästen nicht mehr tragen, obwohl es zu Zeiten der Verfügbarkeit der Tüten eine merkliche Verbesserung gab. Die überschaubaren Kosten für die Wiederbereitstellung von Hundekottüten könnten doch ggf. aus der Hundesteuereinnahme geleistet werden. Um dies abwägen zu können, ist die Beantwortung der Fragen für den Ortsbeirat die Grundlage für weitere Überlegungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 1. September 2015OFOF 863/3Hunde und HundesteuerOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. September 2015Sie sind hier
    VV 1455Hunde und Hundesteuer
    Anfrage
  3. 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1643Hunde und HundesteuerStellungnahme
  4. 4. Juni 2026OFOF 52/3HundesteuerOrtsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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