Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!

Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.

Alle Vorlagen

Vorlage
Idee
Zahl = Kartenpunkte
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Vorlagen-Typ

Suchergebnisse

Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Der unbefestigte Weg auf dem Sportfeld Edward zwischen Prämäckerweg und August-Schanz-Anlage ist eine durch alle Anwohne
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3853 Der unbefestigte Weg auf dem Sportfeld Edward zwischen Prämäckerweg und August-Schanz-Anlage ist eine durch alle Anwohner*innen stark frequentierte Verbindung zwischen dem Wohngebiet und dem angrenzenden Gewerbegebiet. Bei entsprechender Witterung wird das Begehen dieser Verbindung jedoch schnell zu einer Schlitterpartie durch Matsch oder über Eis. Dies stellt gerade für die Kinder und Familien aus der Gemeinschaftsunterkunft August-Schanz-Straße eine erhebliche Gefahr dar. Ich frage den Magistrat: Warum wurde dieser Weg bisher nicht befestigt, und gibt es Pläne, dies zu tun? Antwort des Magistrats: Vonseiten des Magistrats bestehen derzeit kein Pläne, den Verbindungsweg zwischen Prämäckerweg und August-Schanz-Anlage zu befestigen. Der unbefestigte Weg verläuft größtenteils über Privatgrundstücke und wird nicht von städtischer Seite unterhalten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Seit Jahren sucht die Stadt einen neuen Standort für die Europäische Schule. Hierfür wurden immer wieder verschiedene St
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3854 Seit Jahren sucht die Stadt einen neuen Standort für die Europäische Schule. Hierfür wurden immer wieder verschiedene Standorte geprüft sowie Gutachten für einen potenziellen Bau erstellt. Mit Ansiedlung der AMLA in Frankfurt steigt der Druck, dem Versprechen eines neuen Schulstandortes nachzukommen, nun erneut immens. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Was ist der aktuelle Stand der Standortprüfungen, und wann kann mit dem Baubeginn der Europäischen Schule gerechnet werden? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet für einen Neubau der Europäischen Schule ein baureifes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Mit der Europäischen Zentralbank, EZB, dem Bund, dem Land Hessen und der Europäischen Schule Frankfurt wurde am 03.11.2022 vereinbart, das sog. "Areal am Ratsweg" näher zu prüfen und auch gutachterlich zu untersuchen. Diese sog. "Projektvereinbarung" wurde seitens der Stadt Frankfurt von den Stadträtinnen Weber, Wüst und O'Sullivan sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff gezeichnet. Die Prüfung ist abschließend erfolgt. Aus gutachterlicher Sicht ist eine Bebauung des Ratsweg-Areals mit der Europäischen Schule möglich. Die Gutachten wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025 öffentlich vorgestellt, sie sind öffentlich im Internet auf den Seiten des Amtes für Bau und Immobilien einsehbar. Auf Wunsch städtischer Gremien wurden unter Federführung des Dezernates Planen und Wohnen weitere, letztendlich über 20 alternative Flächen im Stadtgebebiet von Frankfurt zur Verortung eines Neubaus der Europäischen Schule Frankfurt geprüft. Drei mögliche alternative Flächen wurden dabei als unter Umständen machbar identifiziert und der Europäischen Schule Frankfurt und den Projektpartnern vorgestellt. Der Magistrat hat noch nicht abschließend über die Frage der Verortung des Neubaus der Europäischen Schule Frankfurt entschieden, die Beratungen dauern an. Nach einer Entscheidung über die Verortung der Europäischen Schule Frankfurt, dem Abschluss einer rechtsverbindlichen Verwaltungsvereinbarung mit Bund, Land, EZB sowie anderen europäischen Projektpartnern und - falls nötig - der Neuschaffung des Planungsrechtes, würde der Bau der Europäischen Schule Frankfurt beginnen können. Es ist vorgesehen, dass der Bund den Bau der Europäische Schule errichtet. Der Baubeginn kann derzeit nicht zeitlich beziffert werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

  • Die deutschen Gasspeicher liegen aktuell nur noch bei circa 20,7 %, Stand 24.02.2026. Das ist für Ende Februar sehr nied
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3855 Die deutschen Gasspeicher liegen aktuell nur noch bei circa 20,7 %, Stand 24.02.2026. Das ist für Ende Februar sehr niedrig und deutlich unter Vorjahreswerten. Der meteorologische Winter dauert bis 31. März und derzeitige Prognosen schließen einen erneuten Kälteeinbruch nicht aus. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen und Notfallpläne, zum Beispiel Lastmanagement, Priorisierung kritischer Verbraucher nach EnWG/GasLastgangV, hat die Stadt Frankfurt getroffen, um bei einem verspäteten Wintereinbruch und anhaltend niedrigem nationalen Speicherstand die Versorgungssicherheit für Haushalte, Krankenhäuser und kritische Infrastruktur in unserer Stadt zu gewährleisten, und wann wurden diese Pläne zuletzt aktualisiert? Antwort des Magistrats: Auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, EnWG, beziehungsweise der Gaslastverteilungs-Verordnung, GasLastV, stellt die Mainova AG als örtliches Versorgungsunternehmen für den Raum Frankfurt am Main zuverlässig die Versorgung von über einer Million Menschen mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser sicher. Zu dieser Sicherstellung gehört auch die fortlaufende Beobachtung der Entwicklung der nationalen Speicherstände sowie der meteorologischen Prognosen und deren Bewertung auf Auswirkungen auf die regionale Versorgungslage. Die Mainova AG sieht derzeit - trotz des aktuell saisonal niedrigen Füllstands der deutschen Gasspeicher - für Frankfurt am Main keine Gefährdung der Versorgungssicherheit. Die Mainova AG ist Mitglied des Runden Tisches Kritischer Infrastrukturen, KRITIS, der von der Branddirektion organisiert wird, und steht damit in einem regelmäßigen Austausch zu den sicherheitsrelevanten Handlungsfeldern mit dem Magistrat. Das Versorgungsunternehmen verfügt weiterhin über eigene interne Notfall- und Krisenpläne, die in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden erstellt wurden. Dazu gehören ein nach EnWG und GasLastV abgestuftes Last- und Engpassmanagement, interne Krisenstabsprozesse zur kurzfristigen Bewertung der Netzsituation sowie gegebenenfalls der Einleitung erforderlicher Maßnahmen und etablierte Kommunikations- und Meldewege zur Stadtverwaltung, zu den Landesbehörden und dem Bundeslastverteiler. Diese Notfall- und Krisenpläne werden regelmäßig überprüft und mindestens jährlich aktualisiert. Sollte es dennoch zu einer Gasmangellage und damit verbundenen Stromausfällen in Frankfurt am Main - beispielsweise auch durch Sabotage - kommen, bestehen für Feuerwehr und Rettungsdienst weiterführende Maßnahmenpläne im Rahmen des Bevölkerungsschutzes. Die Wirksamkeit dieser Planungen wird regelmäßig fortgeschrieben und durch Übungen überprüft. Der Übungsschwerpunkt liegt hierbei in der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Einsatzstrukturen in hochdynamischen Gefahrenlagen, um Schäden so effektiv wie möglich beheben zu können. Dessen ungeachtet ist deutlich herauszustellen, dass bei Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage, die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes den Ausfall der betroffenen Infrastruktur nicht vollumfänglich kompensieren können. Der Magistrat weist daher auch auf Vorkehrungsmaßnahmen hin, die die Bürgerinnen und Bürger eigenständig treffen sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, herausgibt. Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Vorsorge können beispielsweise unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

  • Die Löwen Frankfurt benötigen für die Erteilung der DEL-Lizenz eine 5-Sterne-Bewertung für ihr Nachwuchsleistungszentrum
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3856 Die Löwen Frankfurt benötigen für die Erteilung der DEL-Lizenz eine 5-Sterne-Bewertung für ihr Nachwuchsleistungszentrum. Derzeit verhindern fehlende Eiszeiten und Kabinen den fünften Stern, was mittelfristig zu einer Strafzahlung im höheren sechststelligen Bereich pro Saison führt, da mit der derzeitigen Eissituation kein fünfter Stern zu erhalten ist. Zudem leiden eissporttreibende Amateur- und Nachwuchssportler*innen unter den schwierigen Trainingszeiten, die teilweise in den extremen Tagesrandbereichen angesiedelt sind. Ich frage den Magistrat: Welche Pläne hat er, um kurz- und mittelfristig diese Strafzahlungen der Löwen zu verhindern und die Situation der eissporttreibenden Vereine und Menschen zu verbessern? Antwort des Magistrats: Die Sicherstellung einer leistungsfähigen Eissportinfrastruktur ist für Leistungs-, Nachwuchs- sowie Breiten- und Amateursport von zentraler Bedeutung. In Abstimmung mit den Löwen Frankfurt und weiteren Vereinen prüft das Sportamt kurz- und mittelfristige Maßnahmen. Unter anderem werden innerhalb der bestehenden Infrastruktur sämtliche Optimierungspotenziale bei Eisflächen- und Kabinennutzung jährlich überprüft und die Belegungspläne entsprechend angepasst, sodass die Bedarfe aller Nutzerinnen und Nutzer der Eissporthalle bedacht sind. Mittelfristig ist die Erarbeitung eines Hallenkonzepts vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird auch der Bau und Betrieb der Multifunktionsarena betrachtet, um langfristig tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen für Leistungs-, Nachwuchs- und Breitensport in der Eissporthalle zu entwickeln. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein

  • Bereits 2023 verwies der Ortsbeirat darauf, dass die Falkschule im Gallus schon seit langem dringend eine Mensa, eine Tu
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3857 Bereits 2023 verwies der Ortsbeirat darauf, dass die Falkschule im Gallus schon seit langem dringend eine Mensa, eine Turnhalle, mehr Fachräume und eine Sanierung des feuchten Kellers benötigt. Seit nunmehr drei Jahren äußert der Magistrat sich nicht zum Thema Schulturnhalle und berichtet, die für eine adäquate Essensversorgung notwendigen Umbaumaßnahmen im Haupt- sowie Nebengebäude seien bereits projektiert, siehe B 374/23 und B 59/25. Passiert ist seitdem jedoch nichts. Ich frage den Magistrat: Wann wird das Vorhaben endlich umgesetzt, und kann die Mensa auf der Turnhalle gebaut werden? Antwort des Magistrats: Der Umbau der ehemaligen Schulküche zur Mensa ist, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme B 59 vom 07.02.2025 mitteilte, bereits projektiert. Der Magistrat hat am 13.03.2023 einen städtebaulichen Vertrag mit vier Projektgesellschaften der GERCHGROUP für die Projektentwicklung auf der Fläche des ehem. Polizeipräsidiums geschlossen. Nach der Bekanntmachung der Insolvenz wurde ein Insolvenzverwalter bestellt, dem die Durchführung des Insolvenzverfahrens obliegt. Die Stadt Frankfurt am Main hat bei diesem Prozess kein Mitspracherecht. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 556Ä ruht bis zur Klärung der Rechtsnachfolge des städtebaulichen Vertrags. Die vereinbarten Ziele, unter anderem zur Erweiterung der Falkschule, sollen auch mit den Rechtsnachfolgern umgesetzt werden. Die Maßnahmen zur Kellersanierung der Falkschule sind für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Frankfurter Familien, die auf der Suche nach einer Hebamme sind, finden dazu keine Hilfe auf der Seite frankfurt.de. Mit
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3858 Frankfurter Familien, die auf der Suche nach einer Hebamme sind, finden dazu keine Hilfe auf der Seite frankfurt.de. Mit dem Suchbegriff "Hebamme" bekommt man zwar 80 Suchergebnisse, aber keines, das bei der Suche nach einer Hebamme weiterhilft. Die Sucheingabe "Hebammenliste" führt lediglich zu einer arabischsprachigen Broschüre, und das, obwohl es sogar eine Unterseite "Hebammenliste" gibt, die aber nur bei Eingabe der vollständigen URL auffindbar ist - aber auch fehlerhaft ist. Ich frage daher den Magistrat: Ist es möglich, auf der Seite frankfurt.de eine regelmäßig aktualisierte Liste Frankfurter Hebammen zu veröffentlichen und die Suchfunktion so zu verbessern, dass diese auch tatsächlich gefunden werden kann? Antwort des Magistrats: Unterschiedliche Angebote im Internet unterstützen bereits umfassend und aktuell bei der Hebammensuche. So stellt der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen eine Hebammenliste zur Verfügung. Dort werden alle freiberuflich tätigen Hebammen aufgeführt, die Leistungen zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen dürfen. Die Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/hebammenliste/hebammenliste.jsp Darüber hinaus haben sich auch weitere Dienste mit Suchfunktionen und Kontaktmöglichkeiten etabliert: • www.ammely.de • www.hebammensuche.de • www.kidsgo.de • www.babyclub.de/hebamme/ Bei bereits geborenen Kindern ist die Frankfurter Wochenbett-Notversorgung eine geeignete Anlaufstelle. Weiterführende Informationen sind unter diesem Link zu finden: https://www.wochenbett-frankfurt.de. Ein eigenes vergleichbares Angebot durch den Magistrat erscheint vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein Kosten- und Nutzenverhältnis nicht angebracht. Die Überarbeitung der Informationen sowie eine übersichtliche Darstellung auf frankfurt.de wird als Anregung aufgenommen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Gregor Amann Vertraulichkeit: Nein

  • Am 23.01.2026 hat die Bundestierschutzbeauftragte eine Klarstellung des Fundtierbegriffs an die Länder geschickt. Darin
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3859 Am 23.01.2026 hat die Bundestierschutzbeauftragte eine Klarstellung des Fundtierbegriffs an die Länder geschickt. Darin wird deutlich gemacht, dass die Versorgung sowie Unterbringung verwilderter Haustiere als Teil der kommunalen Pflichtaufgaben gesehen wird und die Fundbehörden dies zu organisieren haben. Eine Ablehnung dieser Pflichtaufgabe aus Kostengründen ist nicht zulässig. In Frankfurt betrifft dies vor allem die rund 20.000 verwilderten Hauskatzen und die rund 10.000 Stadttauben, die aus Sicht von Land und Bund unter die Fundtierdefinition fallen. Ich frage den Magistrat: Wie gedenkt der Magistrat die Pflichtaufgaben zukünftig vollumfänglich zu erfüllen? Antwort des Magistrats: Mit Rücknahme des Erlasses vom 02. Juni 2022, Az. IV 4 - 103a 06.01.06, Vollzug BNatSchG, am 26.03.2025 durch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat gelten Stadttauben als wild lebende Tiere - Wildtiere - in Hessen, nicht als - verwilderte - Haustiere. Aus diesem Grund greift die Argumentation der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz im Fall von Stadttauben in Hessen nicht. Ihr Schreiben bezieht sich explizit auf verwilderte Haustiere wie zum Beispiel Hauskatzen und nicht auf wild lebende Tiere - Wildtiere -. Das bei der Stabsstelle für Sauberes Frankfurt angesiedelte Stadttaubenmanagement plant als freiwillige Leistung der Kommune, weitere betreute Taubenhäuser in Frankfurt am Main zu errichten. Diese sollen die Lebensbedingungen von Stadttauben verbessern, während durch den Eiertausch die Population tierwohlgerecht reduziert wird. Dadurch soll die Verschmutzung im öffentlichen Raum reduziert werden. Die Standortgewinnung stellt die größte Hürde dar. Bisher konnte kein Standort für ein weiteres Taubenhaus auf städtischen Liegenschaften akquiriert werden. Auch seitens der Stadtgesellschaft konnte bisher keine private Liegenschaft für ein Taubenhaus zur Verfügung gestellt werden. Die Suche nach Standorten und der damit verbundene Arbeitsaufwand bindet erhebliche Ressourcen des Stadttaubenmanagements. Die Stadt stellt die Versorgung verletzter oder erkrankter verwilderter Haustiere durch vertragliche Vereinbarungen mit den in Frankfurt ansässigen Tierheimen sicher. Diese Einrichtungen übernehmen im Rahmen der geschlossenen Verträge die Unterbringung und Betreuung der als Fundtiere eingestuften Tiere. Für die Erfüllung dieser Aufgaben erhalten die Tierschutzvereine abgestufte finanzielle Zuschüsse, die - abhängig vom jeweiligen Leistungsumfang - zwischen etwa 2.000 Euro und rund 800.000 Euro liegen. Ergänzend werden über das entsprechende Förderinstrument, EA 134, tierschutzfachliche Maßnahmen unterstützt, die der Regulierung der Populationen verwilderter Hauskatzen und städtischer Tauben dienen. Dazu zählen insbesondere die Bezuschussung von Kastrationen verwilderter Katzen sowie der Einsatz von Eiattrappen im Rahmen des städtischen Taubenmanagements. Verwilderte, also nicht sozialisierte Hauskatzen, werden nach erfolgreichen Kastrationsaktionen wieder freigesetzt. Bei diesen Fangaktionen werden des Öfteren auch sozialisierte, an Menschen gewöhnte Tiere eingefangen. Diese werden in unseren Vertragstierheimen oder auch auf privaten Pflegestellen untergebracht. Die Tierschutzorganisationen leisten hier eine sehr gute Arbeit. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein

  • Der Stromnetzbetreiber Tennet plant nach eigener Auskunft die Errichtung neuer Umspannwerke sowie von Überlandleitungen
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3860 Der Stromnetzbetreiber Tennet plant nach eigener Auskunft die Errichtung neuer Umspannwerke sowie von Überlandleitungen in einem Bogen um Frankfurt. Nach neuesten Erkenntnissen soll eines der Umspannwerke zwischen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach und Ober-Erlenbach errichtet werden. Bei den Präsentationen von Tennet in den betroffenen Ortsbeiräten wurden unterschiedliche Dinge berichtet. Auch die Landwirte berichten über komplizierte Kommunikation und mangelnde Transparenz. Ich frage den Magistrat: Welche Erkenntnisse hat der Magistrat zu den Vorhaben von Tennet, und wie möchte er sicherstellen, dass hier ab sofort eine transparente, vollumfängliche und ehrliche Informationspolitik vollzogen wird? Antwort des Magistrats: Der Magistrat steht zu den von Tennet geplanten Netzausbauvorhaben in Austausch mit dem Übertragungsnetzbetreiber sowie den zuständigen Fachbehörden. Hintergrund der Planungen ist der bundesweit erforderliche Ausbau der Stromnetzinfrastruktur zur Sicherstellung der Energieversorgung. Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich mögliche Maßnahmen im Umfeld des Rhein-Main-Gebiets noch in frühen Planungs- und Prüfphasen. Konkrete Standortentscheidungen für ein Umspannwerk im genannten Bereich liegen dem Magistrat derzeit nicht vor. Der Magistrat setzt sich gegenüber dem Vorhabenträger dafür ein, dass die betroffenen Ortsbeiräte, Flächeneigentümer und landwirtschaftlichen Betriebe frühzeitig, transparent und nachvollziehbar über den Planungsstand informiert werden. Die weitere Entwicklung wird aufmerksam begleitet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Laut Artikel 53 Absatz 2 HWG haben Gemeinden bei wiederholten Überschwemmungen einen Wasserwehrdienst einzurichten, der
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3861 Laut Artikel 53 Absatz 2 HWG haben Gemeinden bei wiederholten Überschwemmungen einen Wasserwehrdienst einzurichten, der bei der Gefahrenabwehr zum Einsatz kommt. Spätestens seit der Komplettwässerung des Südbahnhofs 2023 ist klar, dass es auch in Frankfurt am Main kontinuierlich zu diesen Ereignissen kommt. Ich frage daher den Magistrat: Welche Haushaltsmittel sind im aktuellen und dem nächsten, geplanten Haushalt für die Wasserwehr vorgesehen? Antwort des Magistrats: Wie bereits in den Antworten des Magistrats zu den Fragen Nr. 3556 in der 42. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 und Nr. 3783 in der 44. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026 aufgezeigt, ist in Frankfurt am Main eine separate Wasserwehr nicht eingerichtet. Einer solchen bedarf es zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben auch nicht. Separate Mittel für eine Wasserwehr werden daher nicht bereitgestellt. Bei der Überflutungsvorsorge handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung. Zur Bekämpfung von Hochwasser verfügt die Branddirektion über ein entsprechend geeignetes Hochwasserschutzsystem und hält zudem ausreichend Sandsäcke vor. Ein neues Hochwasserschutzsystem wurde im Jahr 2025 für rund 920.000 Euro beschafft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein

  • Das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 wurde vor längerer Zeit über ein Vorkaufsrecht erworben und am 12.07.2025 bes
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3862 Das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 wurde vor längerer Zeit über ein Vorkaufsrecht erworben und am 12.07.2025 besetzt. Nicht zuletzt auf Druck der CDU wurde es Anfang September 25 geräumt. Noch im August 25 hatten der SPD-Oberbürgermeister und die SPD-Baudezernentin verkündet, dass die Stadt das Ladenlokal im unteren Stockwerk künftig für den Stadtteil nutzen möchte. Sie sehen dies als Teil einer neuen Strategie zur Bekämpfung von Leerstand in städtischen Immobilien. Passiert ist seitdem nichts. Daher frage ich den Magistrat: Warum ist in der Lahnstraße 1 seit der Räumung nichts geschehen, und wann wird das untere Stockwerk wieder genutzt? Antwort des Magistrats: Das städtische Gebäude Lahnstraße 1 wird derzeit saniert. Sanierungsbedingt steht ein Teil der Wohnungen in den Obergeschossen leer; auch um Bestandsmieter:innen der Lahnstraße 1 im Falle der Sanierung der eigenen Wohnungen im Haus andere Wohnungen anbieten zu können. Von den vier im Erdgeschoss befindlichen Ladenlokalen werden drei genutzt, das kleinste Ladenlokal steht leer. Der Magistrat bereitet zusammen mit der KEG derzeit vor, das eine leerstehende Ladenlokal in der Liegenschaft Lahnstraße 1 einer öffentlichen Nutzung zuzuführen und steht hierzu in Verbindung mit mehreren gemeinnützig tätigen Interessent:innen an dem Ladenlokal. Die Sanierungsarbeiten an dem leerstehenden Ladenlokal sind beauftragt und beginnen Mitte März 2026. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Vertraulichkeit: Nein

  • Die Turnhalle der Niddaschule wurde in den vergangenen Monaten wiederholt aufgrund von Laub, Regen oder Schnee auf dem D
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3863 Die Turnhalle der Niddaschule wurde in den vergangenen Monaten wiederholt aufgrund von Laub, Regen oder Schnee auf dem Dach gesperrt. Schon seit Jahren äußert die Schulgemeinde berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Halle. Bildungsdezernentin Weber berichtete im Ausschuss am 23.02.2026, es bestünden Mängel an der Dachhaut und den Spanplatten. Nun müssten die Unterdecken abgenommen und die Tragkonstruktion untersucht werden. Bis zu den Ergebnissen bleibe die Halle weiterhin geschlossen. Ich frage den Magistrat: Wann beginnt endlich der längst vorgesehene Abriss und Neubau der Turnhalle, und welche alternativen Sportstätten stellt die Stadt der Schule zur Verfügung, sollte die Halle der Niddaschule weiterhin geschlossen bleiben? Antwort des Magistrats: Der Abriss und Neubau der Turnhalle steht im Zusammenhang mit der Erweiterung der Essensversorgung. Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, deren Umsetzung sich aktuell in Prüfung befindet. Nach Abschluss der Prüfung und Vorliegen der Finanzierung kann eine zeitliche Planung genannt werden. Aktuell wurde eine Firma mit dem Ausbau des Unterbodens und der Dämmung zur Lastenminimierung beauftragt. Im Anschluss wird eine abschließende statische Bewertung stattfinden. Der Bericht soll bis Ende März vorliegen, sodass bei entsprechendem Ergebnis mir einer Freigabe im Laufe des Aprils gerechnet werden kann. Sollte eine längerfristige Sperrung notwendig sein, werden mögliche Alternativen geprüft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein

  • Am 12.12.2024 wurde die M 177 beschlossen. Darin wurde der Magistrat unter anderem beauftragt, mit der Sparkasse als Gru
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3864 Am 12.12.2024 wurde die M 177 beschlossen. Darin wurde der Magistrat unter anderem beauftragt, mit der Sparkasse als Grundstückseigentümerin einen Erbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 199 Jahren bei einer Einmalzahlung von 210 Millionen Euro zu erarbeiten. Zuvor wurde in 2023 ein Memorandum of Understaning geschlossen. Ziel ist es, auf dem Areal der Neuen Mainzer Straße den Neubau des Schauspielhauses zu errichten. Der Abschluss eines solchen Vertrages stand allerdings unter dem Vorbehalt, ein EU-Beihilfekonformitätsverfahren vorher durchzuführen. Ich frage den Magistrat: Wann hat der Magistrat alle für dieses Verfahren erforderlichen Unterlagen bei der EU-Kommission eingereicht und wann ist mit einer Entscheidung der EU zu rechnen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Dürbeck! Zur Zukunft der Städtischen Bühnen hatte die Stadtverordnetenversammlung neben den genannten Beschlüssen weitere wegweisende Entscheidungen getroffen: Mit Beschluss der M 49 am 12.05.2022 wurde die Neubauvariante auf dem Grundstück im Bereich des Osthafens aufgrund ihrer unzureichenden Eignung abgelehnt. Am 14.12.2023 legten die Stadtverordneten als Standort für den Opern-Neubau das Areal der heutigen Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz fest, M 192, und erteilten damit anderweitigen Verwertungsinteressen eine klare Absage. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte am 19.09.2024 dem Erwerb der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 zu, M 119, und sicherte damit die Entwicklung leistungsfähiger Interimslösungen für den Bühnenbetrieb. Da der Fragesteller Mitglied des Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau ist, gibt der Magistrat gerne im Folgenden die in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport gegebenen Informationen wie folgt wieder: Insgesamt ist das Projekt "Zukunft der Städtischen Bühnen" ein Multiprojekt und besteht somit aus einer Vielzahl von Teilprojekten, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Diese sind insbesondere: der Rückbau der Bebauung des Sparkassenareals an der Neuen Mainzer Straße, der Neubau des Schauspielhauses an der Neuen Mainzer Straße, der Neubau eines Interims-Campus an der Gutleutstraße, der Neubau eines Lager- und Logistikzentrums auf einem gesicherten Grundstück in Sossenheim, der Rückbau der bestehenden Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse mit der Denkmalpflege und der Neubau der Oper am Willy-Brandt-Platz mit Werkstätten. In den vergangenen Monaten konnten mehrere wichtige Meilensteine im Projekt "Zukunft der Städtischen Bühnen" erreicht werden: So wurde die Grundstückssicherung für das Interim während der Neubauphase an der Gutleutstraße erfolgreich vollzogen. Zudem konnte ein geeignetes Grundstück für das Teilprojekt des Lager- und Logistikzentrums ohne Auslösung von Erwerbskosten identifiziert und gesichert werden. Im Rahmen europaweiter Ausschreibungen wurde ein hochkarätiges Planungsteam für die konkrete Vorplanung der spezialisierten Gebäude zusammengestellt. Dieses Team verfügt über einen großen Erfahrungsschatz und ausgewiesene Expertise im Bereich komplexer Kulturbauten und begleitet künftig die Masterplanung für die Neubauten der Städtischen Bühnen Frankfurt mit ihren knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie wird Grundlage und Basis des Wettbewerbs. Zudem wurde das Realisierungsmodell entwickelt. Da die Realisierungsphase des komplexen Projekts "Zukunft der Städtischen Bühnen" begonnen hat und die zentralen Fragestellungen zwischenzeitlich erfolgreich und systematisch geklärt sowie richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden konnten, gilt es nun, die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in ihrer Funktion als Bauherrin strukturell zu institutionalisieren, Arbeitsprozesse zu beschleunigen und die notwendige Durchschlagskraft zu sichern, die ein Multiprojekt dieser Größenordnung zwingend erfordert. Dies stellt auch einen wesentlichen Baustein zur Minimierung der Risiken für die Stadt Frankfurt am Main dar. Auch vor diesem Hintergrund hat der Magistrat am 13. Februar 2026 die Gründung der "Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH" beschlossen. Der entsprechende Beschlussantrag liegt der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vor. Der Vertragsentwurf für das Erbbaurecht an dem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße, dem künftigen Hauptstandort des Schauspielhauses als ein Teilprojekt, befindet sich seit Mai des vergangenen Jahres in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien, Landeswirtschaftsministerium Hessen und Bundeswirtschaftsministerium, zur Vorbereitung des beihilfenrechtlichen Konformitätsverfahren. Die von den Beihilfenreferaten der Ministerien bereits erhaltenen Rückmeldungen zu den vorzulegenden Unterlagen werden derzeit von den Verhandlungspartnern Frankfurter Sparkasse/Helaba und Stadt unter Hinzuziehung externer Immobiliensachverständigen bearbeitet und abgestimmt. Da die EU-Kommission derzeit mit zahlreichen Beihilferechtskonformitätsverfahren ausgelastet ist, ist eine Vorabklärung mit den Ministerien auf nationaler Ebene umso wichtiger, um eine vollständige und stringente Datengrundlage an die Kommission übermitteln zu können. Ziel ist, dass die Europäische Kommission nach Einreichung der Unterlagen schneller als in der vorgesehenen 18-Monats-Frist bestätigen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Beihilfe vorliegen. Auf dieser Grundlage könnte dann der Erbbaurechtsvertrag für das Teilprojekt den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein

  • Das Feldbahnmuseum ist sehr wichtig, hat eine sehr hohe Bedeutung auch weit über Frankfurt hinaus und sollte so besser n
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3865 Das Feldbahnmuseum ist sehr wichtig, hat eine sehr hohe Bedeutung auch weit über Frankfurt hinaus und sollte so besser nicht infrage gestellt werden. Unglücklich ist, dass die Magistratsvorlage M 8 im Januar nicht wie erbeten um eine Runde zurückgestellt wurde. Hinsichtlich der verschiedenen Bebauungspläne der M 8 gibt es teils nennenswerten Klärungsbedarf, zumindest hinsichtlich des Bestandschutzes des Feldbahnmuseums mit seiner dezenten, aber beeindruckenden und wichtigen Gleisanlage. Ich frage den Magistrat: Gibt es ernsthafte Einschränkungs- bzw. Überbauungsabsichten der bestehenden Gleisanlage des Feldbahnmuseums, und wenn ja, wie soll der etwaige Plan B dazu ganzheitlich aussehen? Antwort des Magistrats: Die gesamte Neuentwicklung am Römerhof ist eine große stadtplanerische Aufgabe. Der Magistrat steht hierbei auch im Austausch mit dem Feldbahnmuseum e. V., der ein wichtiger beteiligter Akteur ist, da der Verein bedeutsam vor Ort tätig und mit seinen Anlagen dem Römerhof und Rebstockpark eng verbunden ist. Im Rahmen der Planungen für neue urbane, gemischt genutzte Quartiere und der Schaffung eines neuen Grundschulstandortes sowie der Trassensicherung für die Verlängerung und den Ausbau der Stadtbahnlinie U5 können punktuelle Eingriffe in die bestehende Gleisanlage des Feldbahnmuseums nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Eingriffe sollen aber weitestgehend vermieden werden und würden jedenfalls den Fortbestand und Betrieb des Feldbahnmuseums am Standort nicht gefährden. Das Feldbahnmuseum steht der Neuentwicklung des Römerhof nach eigener Aussage positiv gegenüber, möchte die Planung konstruktiv begleiten und sich aktiv einbringen. Der Magistrat ist offen für Abstimmungen und Lösungsmöglichkeiten, die sowohl den Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans Nr. 936 entsprechen als auch den Fortbestand des bestehenden Streckennetzes des Feldbahnmuseums umfassen. Die vom Feldbahnmuseum vorgetragenen Belange prüft der Magistrat ausführlich und nimmt diese in die weiteren Planungsüberlegungen und in das weitere Verfahren auf. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Es ist bekannt, dass viele Brückenbauwerke in Deutschland das Ende der Lebenszeit erreicht haben und dringend ersetzt we
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3866 Es ist bekannt, dass viele Brückenbauwerke in Deutschland das Ende der Lebenszeit erreicht haben und dringend ersetzt werden müssen. Der Gesetzgeber hat Regelungen beschlossen, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren für solche Ersatzbauwerke zu beschleunigen. Ich frage den Magistrat: Welche dieser neuen Regelungen möchte der Magistrat nutzen, um ein Ersatzbauwerk für die seit September 2023 abgerissene Omegabrücke im Stadtteil Griesheim in Form einer Unter- oder Überführung zügiger als bisher geplant zu verwirklichen? Antwort des Magistrats: Die Regelungen zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Neubau von Brücken sind derzeit größtenteils noch in der Umsetzungs- beziehungsweise Planungsphase. Es gibt mehrere Initiativen und Gesetzesentwürfe, wie das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das womöglich solche Vereinfachungen und Beschleunigungen vorsieht, diese sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurde vom Bundeskabinett bereits beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Es wird erwartet, dass das Gesetz frühestens zum 1. Juli 2026 in Kraft treten könnte. Der Magistrat erarbeitet derzeit eine Vorzugsvariante für Griesheim, die sämtliche Planungsrandbedingungen und -anforderungen erfüllen. Anschließend wird selbstverständlich geprüft, welche zum Zeitpunkt geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine Verkürzung der Genehmigungsdauer für den Ersatz der Omegabrücke Griesheim ermöglichen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein

  • Fußgängerinnen und Fußgänger sind die verletzlichste Gruppe im Straßenverkehr. Ihr Schutz hat oberste Priorität. Auf dem
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3867 Fußgängerinnen und Fußgänger sind die verletzlichste Gruppe im Straßenverkehr. Ihr Schutz hat oberste Priorität. Auf dem Gehweg entlang der Heerstraße werden häufig Fußgänger durch abgestellte Fahrräder, E-Scooter und, insbesondere im Bereich von Gastronomiebetrieben mit einem To-go-Angebot, Autos behindert. Gehwege sind aber Schutzräume für Fußgänger, deren Fläche vor illegalem Abstellen frei gehalten werden muss. Durch konsequente Kontrollen der Stadtpolizei und bauliche Sperren gegen das Befahren zumindest durch Autos ließe sich die Lage verbessern. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um den Gehweg an der Heerstraße von Falschparkern frei zu halten? Antwort des Magistrats: Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden ist durch die Verankerung der Vision Zero in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung die Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen. Entsprechend legt die Städtische Verkehrspolizei bei der Aufgabenwahrnehmung auch die Prioritäten. Der ruhende Verkehr in der Heerstraße wird im Rahmen der Streife durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Im Rahmen der Kontrollen wird das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen entsprechend konsequent sanktioniert, erforderlichenfalls werden Fahrzeuge wie E-Scooter auch umgestellt, für größere Kfz werden Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Auch die Bediensteten der Stadtpolizei stellen im Rahmen des Streifendienstes unsachgemäß abgestellte E-Scooter um, sofern von einer Verkehrsgefährdung auszugehen ist. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wurde auf die Situationen und Örtlichkeiten für seine Einsatzplanung konkret hingewiesen. Speziell solche Missstände wie sie beschrieben wurden sind jedoch besonders schwierig zu beseitigen, da durch die häufig wechselnden Verursacher selbst bei Ahndung von Verstößen ein Lerneffekt nur sehr zögernd eintritt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein

  • Das Bistum Limburg plant einen Kita-Neubau auf dem Gelände der Herz-Jesu-Gemeinde in der Mathildenstraße 30. Die Bauaufs
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3868 Das Bistum Limburg plant einen Kita-Neubau auf dem Gelände der Herz-Jesu-Gemeinde in der Mathildenstraße 30. Die Bauaufsicht hat Anfang 2025 die Baugenehmigung für den Neubau der Kita erteilt. Hiergegen ist Widerspruch eingelegt worden, der sich noch in Bearbeitung befindet. Anfang 2024 hat die Stadt gegenüber dem Bistum die Genehmigung und Förderung des Kita-Neubaus zugesagt. Seitdem wartet das Bistum nun auf den schriftlichen Bescheid. Daher frage ich den Magistrat: Wann ist mit einer Behandlung des Widerspruchs und wann ist mit dem schriftlichen Bescheid zur Genehmigung und der Förderung der Kita zu rechnen? Antwort des Magistrats: Nachdem gegen die Entscheidung der Bauaufsicht Widerspruch eingelegt wurde, übernimmt innerhalb des Magistrat das städtische Rechtsamt das gesetzlich vorgesehene Verfahren mit einem sogenannten Widerspruchsausschuss. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, die getroffene Entscheidung zu überprüfen und auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Die Anhörung vor dem Widerspruchsausschuss wird aktuell vorbereitet und soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 stattfinden. Der Magistrat hofft, dass mit dem Abschluss des Verfahrens die notwendige Rechtssicherheit für die Bauherrschaft hergestellt werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Ein verlässlicher ÖPNV ist für die Menschen in Frankfurt im Alltag unverzichtbar. Derzeit fallen aber wieder viele Busve
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3869 Ein verlässlicher ÖPNV ist für die Menschen in Frankfurt im Alltag unverzichtbar. Derzeit fallen aber wieder viele Busverbindungen aus. Hintergrund der hohen Fahrzeugausfälle bei Busunternehmen sind die branchenweit angespannten Werkstattkapazitäten und die verzögerte Ersatzteilversorgung der Hersteller. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Fahrzeugausfallquote bei der ICB insbesondere im Hinblick auf die Verlässlichkeit des ÖPNV-Angebots, und wie wird sichergestellt, dass die ICB die daraus entstehenden zusätzlichen betrieblichen Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der Leistung bewältigen kann, obwohl die Einnahme- und Ausgleichssystematik aus der Betrauung unverändert bleibt? Antwort des Magistrats: Wie bereits in der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 3816 verdeutlicht, tangiert das Problem der Fahrzeugverfügbarkeit die gesamte Branche. Die Fahrzeugflotte der ICB ist auch deshalb deutlich überaltert, weil neu beschaffte Busse aufgrund erheblicher Mängel an den Hersteller zurückgegeben werden mussten. Das Unternehmen hat daraufhin bereits im Vorjahr die Beschaffung von rund 50 Neufahrzeugen angestoßen, welche im Sommer 2026 ausgeliefert werden. Diese Fahrzeuge werden zu einer deutlichen Verjüngung der Flotte führen und den Betrieb spürbar entlasten. Zusätzlich wurden zur Reduktion der aktuellen Ausfallsituation bereits zahlreiche weitere Maßnahmen eingeleitet. Neben der Ausweitung der Fremdvergaben und Werkstattkapazitäten wurden ebenfalls Subunternehmer zur Vermeidung weiterer fahrzeugbedingter Ausfälle beauftragt. Eine entsprechende Finanzierung der Maßnahmen wird sichergestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein

  • Die traditionsreiche Bar „La Gata“ in Sachsenhausen steht nach über 55 Jahren vor der Räumung zum 31. März 2026 und gilt
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3870 Die traditionsreiche Bar "La Gata" in Sachsenhausen steht nach über 55 Jahren vor der Räumung zum 31. März 2026 und gilt als einzigartiger Treffpunkt und Schutzraum für lesbische, bisexuelle und queere Frauen sowie als kulturell bedeutsamer Ort für die Frankfurter Stadtgesellschaft. Daher frage ich den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Fortbestand der Bar "La Gata" zu unterstützen oder zu sichern? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich ist zu sagen, dass Safer Spaces für LSBTIQA*- Menschen keine freiwillige Ergänzung urbaner Kultur, sondern eine strukturelle Voraussetzung für echte Teilhabe und Sicherheit sind. Laut verschiedenen Studien und Bevölkerungsumfragen lässt sich davon ausgehen, dass sich rund zwölf Prozent der Bevölkerung, also bis zu 95.000 Menschen, als LSBTIQA* in Frankfurt identifizieren. Diese Communities sind in sich heterogen, jedoch in besonderem Maße von Diskriminierungen betroffen. Die Sicherheit von LSBTIQA*-Personen in Frankfurt bleibt eine zentrale Herausforderung, denn in den vergangenen Jahren ist es vermehrt zu queerfeindlichen Gewalttaten gekommen. In diesem Zusammenhang sei auf den vom Magistrat beschlossenen und heute auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung stehenden Aktionsplan "Schutz, Akzeptanz und Vielfalt für LSBTIQA*" verwiesen. Zudem richtet Frankfurt im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, einen besonderen Fokus auf den Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie den Angehörigen der LSBTIQ*-Gruppe. Dass es diesen Bedarf gibt, hat vor allem die im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention durchgeführte Bestandsaufnahme - 2022 bis 2024 - deutlich gemacht. Daher arbeitet die Stadt Frankfurt eng mit dem städtischen Steuerungskreis zusammen, um Gewaltprävention und Gewaltschutz konsequent weiterzuentwickeln. Dabei wird der besondere Schutz vulnerabler Gruppen, insbesondere von LSBTIQA*-Personen, ausdrücklich mitgedacht. In enger Abstimmung mit dem Koordinierungskreis LSBTIQA* Frankfurt werden Bedarfe aus den Communities systematisch aufgenommen und in konkrete Maßnahmen überführt. Die Entwicklung und der Ausbau eines stadtweiten Safer-Spaces-Netzwerks im Rahmen des Frankfurter Aktionsplans "Schutz, Akzeptanz und Vielfalt" sind dabei ein zentraler Baustein, um Schutzstrukturen sichtbar, niedrigschwellig und nachhaltig zu verankern. Das La Gata leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und bietet insbesondere Lesben und queeren Personen einen besonderen Raum im Sinne eines Safe Spaces. Damit bekräftigt der Magistrat eindeutig: Safer Spaces bieten Schutz vor Diskriminierung, ermöglichen Sichtbarkeit ohne Angst, stärken - psychische - Stabilität und fördern kollektives Empowerment. Gerade für Menschen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren, etwa aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer -und sozialer Herkunft, oder Religion, sind solche Räume essenziell, weil sie nicht nur Rückzugsorte, sondern auch Orte politischer Selbstermächtigung/ Empowerment und solidarischer Gemeinschaft sind. In diesem Kontext kommt insbesondere historischen Lesben- und FLINTA*-Räumen eine besondere Bedeutung zu. Orte des Nachtlebens wie "La Gata", eine der ältesten durchgehend existierenden Lesbenbars weltweit, stehen exemplarisch für die Notwendigkeit eigenständiger Räume jenseits männlich dominierter Räume. Für FLINTA*-Personen sind solche Orte, der Selbstdefinition, der generationenübergreifenden Begegnung und der feministischen Organisierung. Sie bewahren Geschichte, machen Widerstand sichtbar und schaffen soziale Infrastrukturen, die über das Ausgehen im Nachtleben hinausgehen. Ihr Fortbestand ist daher nicht nostalgisch, sondern politisch: Er signalisiert, dass Sicherheit, Sichtbarkeit und Selbstbestimmung für queere Frauen*, trans*, inter* und nicht-binäre Personen unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Stadtgesellschaft sind. Nachdem der Magistrat Kenntnis vom möglichen Aus der Bar erlangte, hat er unverzüglich Kontakt mit der Vermieterin und allen Beteiligten aufgenommen. Auch wenn keine planungsrechtliche Handhabe gegen die Beendigung des Mietverhältnisses besteht, wird der Magistrat alles unternehmen, um auf den Erhalt der Bar La Gata hinzuwirken sowie nach seinen Möglichkeiten nach anderen möglichen Liegenschaften suchen. Wie ausgeführt braucht Frankfurt mehr solcher Orte wie das La Gata. Antragstellende Person(en): Stadtv. Verena David Vertraulichkeit: Nein

  • Aus Presseberichten geht hervor, dass die US-Behörde ICE mit ihrer Unterabteilung Homeland Security Investigations, HSI,
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3871 Aus Presseberichten geht hervor, dass die US-Behörde ICE mit ihrer Unterabteilung Homeland Security Investigations, HSI, ein Büro im US-Konsulat in Frankfurt unterhält und im Austausch mit deutschen Behörden tätig ist. Ich frage den Magistrat: Wie steht er zur Aktivität von ICE/HSI in Frankfurt und welche Kontakte/Kooperations- oder Informationsbeziehungen bzw. Abfragen gab es 2024/2025 zwischen ICE/HSI und städtischen Stellen wie Stadtpolizei, Ordnungsamt, Ausländerbehörde bzw. hessischen Behörden mit Frankfurt-Bezug - jeweils mit Einordnung nach Rechtsgrundlage und Anlass? Antwort des Magistrats: Weder das Ordnungsamt - Amt 32 - mit seinen Abteilungen, noch die Ausländerbehörde - Frankfurt Immigration Office, Amt 35 - stehen oder standen in Kontakt mit den genannten Stellen. Konkrete Aktivitäten von ICE / HSI in Frankfurt sind dem Magistrat nicht bekannt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Emre Telyakar Vertraulichkeit: Nein

  • Bildungsdezernentin Weber berichtete in der Ausschusssitzung am 23. Februar 2026, dass 24 Grundschulen zum kommenden Sch
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3872 Bildungsdezernentin Weber berichtete in der Ausschusssitzung am 23. Februar 2026, dass 24 Grundschulen zum kommenden Schuljahr noch kein Ganztagsangebot für alle vier Jahrgangsstufen anbieten können. Ich frage den Magistrat: Welche 24 Grundschulen sind dies, und welche Rahmenbedingungen müssen an den betreffenden Schulen - hinsichtlich baulicher Voraussetzungen, Mensakapazitäten und Personalbedarfen - jeweils noch geschaffen werden, um das Ganztagsangebot für alle vier Jahrgänge zu ermöglichen? Antwort des Magistrats: Der Pakt für den Ganztag kann aus baulichen Gründen aktuell an 23 Schulen nicht umgesetzt werden kann. Der Rechtsanspruch wird in diesen Schulbezirken wie gesetzlich vorgegeben stufenweise umgesetzt, das heißt mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 für die Erstklässler:innen. Bei fast allen dieser Grundschulen ist eine Erweiterung der Essensversorgung notwendig. Hier wird ämterübergreifend intensiv an Lösungen gearbeitet: Bildungsregion Süd: 1. August-Gräser-Schule 2. Frauenhofschule 3. Friedrich-Fröbel-Schule Bildungsregion Ost: 4. Comeniusschule (Rechtsanspruch wird über Horte umgesetzt) 5. Schule am Landgraben 6. Pestalozzischule Bildungsregion West: 7. Boehleschule 8. Niddaschule 9. Karl-von-Ibell-Schule Bildungsregion Mitte: 10. Günderrodeschule 11. Franckeschule 12. Brentanoschule Bildungsregion Mitte-Nord: 13. Heinrich-Kromer-Schule 14. Heinrich-Seliger-Schule 15. Astrid-Lindgren-Schule 16. Fried-Lübbecke-Schule 17. Robert-Schumann-Schule 18. Ebelfeldschule 19. Erich-Kästner-Schule I20. GS Eschersheim 21. Ludwig-Richter-Schule Bildungsregion Nord: 22. Steffi-Jones-Schule 23. Michael-Grzimek-Schule Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein

  • Die wichtige Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße wurde am 1. Dezember 2025 endlich wieder eröffnet.
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3873 Die wichtige Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße wurde am 1. Dezember 2025 endlich wieder eröffnet. Sie ist hell und gut beleuchtet. Jedoch tropft es mal mehr mal weniger von der Decke, da eine ordentliche Sanierung unterhalb der Gleise und ab Tunneldecke zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen konnte. Die endgültige Fertigstellung soll nun im Rahmen der Baumaßnahme des 2. Bauabschnitt erfolgen. Ich frage den Magistrat: Ist sichergestellt, dass durch das Eindringen des Wassers in das Bauwerk die Nutzung auch weiterhin gefahrlos möglich sein wird, und entstehen der Stadt durch die vorzeitige Fertigstellung zusätzliche unnötigen Kosten? Antwort des Magistrats: Das Konzept zur Sanierung der Personenunterführung erfolgte seitens der DB InfraGo unter Einbindung von Fachfirmen. Das Thema Feuchtigkeit der baulichen Substanz war dabei bekannt. Es bestehen keine Bedenken bezüglich der Standsicherheit des Bauwerks. Zusätzliche Kosten für die Stadt Frankfurt werden nicht anfallen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

  • Frankfurt war eine der ersten Kommunen in Hessen, die vor acht Monaten ein Lachgasverbot flächendeckend durchgesetzt und
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3874 Frankfurt war eine der ersten Kommunen in Hessen, die vor acht Monaten ein Lachgasverbot flächendeckend durchgesetzt und dies mit repressiven und präventiven Maßnahmen begleitet hat. Für Minderjährige ist der Konsum von Lachgas verboten. Außerdem gilt an bestimmten öffentlichen Orten ein Konsumverbot auch für Erwachsene. Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige ist ebenfalls verboten. Mittlerweile hat auch der Bund ein Gesetz zum Lachgasverbot auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Erfahrungen hat der Präventionsrat in Frankfurt mit den präventiven Maßnahmen bei der Umsetzung des Lachgasverbotes gesammelt, und welche konkreten Auswirkungen hatte das Verbot? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat das Lachgasverbot von Beginn an nicht nur als ordnungsrechtliche Maßnahme verstanden, sondern als präventionsstrategische Gesamtaufgabe. Insbesondere der Präventionsrat hatte hierbei die Aufgabe sowohl repressive als auch präventive Maßnahmen systematisch in die bestehenden kommunalen Strukturen einzubetten. Über folgende Erfahrungen und konkrete Auswirkungen kann berichtet werden: 1. Repression allein entfaltet keine nachhaltige Wirkung. Entscheidend ist die konsequente Verzahnung von ordnungsrechtlichem Vorgehen und präventiver Flankierung. Das kommunale Verbot hat dabei einen klaren und verbindlichen Rahmen geschaffen. Dadurch wurde die Ansprache von Jugendlichen, Eltern, Schulen und auch Händlern deutlich glaubwürdiger. Das Thema wurde nicht länger als Grauzone wahrgenommen, sondern als klar geregelt - und dadurch entsprechend ernster genommen. 2. Niedrigschwellige Aufklärung ist ein zentraler Erfolgsfaktor. Mit den Kampagnen "Nicht zum Lachen" und "Merkstewas?" wurde bewusst jugend- und generationsübergreifend, mehrsprachig - in neun Sprachen - und über unterschiedliche Kanäle - wie Schulen, soziale Medien, religiöse Einrichtungen sowie Jugend- und Multiplikatorennetzwerke - informiert. Die Erfahrung hat gezeigt: Reine Abschreckung greift zu kurz. Sachliche Information über gesundheitliche Risiken und soziale Folgen wird deutlich besser angenommen. 3. Vernetzung erhöht die Wirksamkeit erheblich. Bereits im September 2024 wurde ein stadtweiter Arbeitskreis mit 52 Akteurinnen und Akteuren eingerichtet - aus Verwaltung, Gesundheitswesen, Polizei, Entsorgungswirtschaft, Jugendhilfe sowie Landes- und Bundesbehörden. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit war ein wesentlicher Erfolgsfaktor. 4. Prävention entlastet den Vollzug. Durch die gezielte Ansprache von Onlinehändlern und Verkaufsstellen wurde der Vertrieb in vielen Fällen freiwillig eingestellt. Dadurch konnten Verwaltungsverfahren reduziert und Ressourcen geschont werden. Zu den konkreten Auswirkungen kann der Magistrat berichten, dass ein deutlicher Rückgang der aufgefundenen Lachgasflaschen - von 2024 auf 2025 um knapp die Hälfte festgestellt wurde. Zudem konnten die Entsorgungskosten pro Flasche erheblich gesenkt werden - von zuvor 69 Euro auf 7,50 Euro bei leeren und 15 Euro bei vollen Behältern. Insgesamt wurden potenzielle Entsorgungskosten im Millionenbereich vermieden. Erstmals wurde dabei eine kommunale Messmethode entwickelt, bei der Abfalldaten systematisch ausgewertet wurden. Prävention ist damit nicht nur sozial- und gesundheitspolitisch, sondern auch finanziell messbar geworden. Der Kosten-Nutzen-Effekt ist deutlich positiv: Jeder eingesetzte Euro führte zu einem Vielfachen an eingesparten kommunalen Mitteln. Auch im Gesundheitsbereich zeigen sich Effekte: Die Inanspruchnahme von Suchtberatungsangeboten ist gestiegen, während hospitalisierte Fälle leicht zurückgingen. Darüber hinaus hat Frankfurt mit seiner koordinierten Vorgehensweise Impulse auf Bundesebene gesetzt. Fachliche Stellungnahmen aus dem Frankfurter Arbeitskreis flossen in die bundesrechtliche Diskussion ein und wurden im neuen gesetzlichen Rahmen teilweise berücksichtigt. Zusammenfassend lässt sich festhalten: Das Lachgasverbot wirkt - insbesondere, weil es konsequent präventiv flankiert wurde. Die Kombination aus Aufklärung, Vernetzung, ordnungsrechtlicher Durchsetzung und evidenzbasierter Evaluation hat messbare Erfolge erzielt - gesellschaftlich wie fiskalisch. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

  • Der Antwort zur Frage Nr. 3786 durch Kulturdezernentin Ina Hartwig, SPD, vom 29.01.2026 widerspricht die Aktionsgemeinsc
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3875 Der Antwort zur Frage Nr. 3786 durch Kulturdezernentin Ina Hartwig, SPD, vom 29.01.2026 widerspricht die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. mit Pressemitteilung vom 19.02.2026 und untermauert dies nebst Vorlage einer Eidesstattlichen Versicherung. Sie hält am Vorwurf fest, dass ihr die Fortführung des Roundtables im Restaurant Fundus auf Veranlassung der Hausleitung verwehrt wurde und das Kulturdezernat zu einem seit August 2025 angefragten Besichtigungstermin der Seeling-Mauern bis dato noch keinen passenden Termin angeboten hat. Ich frage den Magistrat: Bleibt der Magistrat bei seiner Darstellung vom 29.01.2026, und ab wann kann sich die Aktionsgemeinschaft wieder im Fundus treffen sowie einen realisierbaren Führungstermin erhalten? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pfeiffer! Der Magistrat bleibt bei der in der Antwort vom 29.01.2026 auf die Frage Nr. 3786 dargestellten Sachlage. Somit hat auch der zuletzt mitgeteilte Sachstand bezüglich der Nutzung des Restaurants "Fundus" weiterhin Bestand, demgemäß nach Kenntnis des Magistrats der Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. die Fortführung des sogenannten Roundtables im Restaurant "Fundus" nicht grundsätzlich untersagt worden ist. Vielmehr obliegt die Entscheidung über die Nutzung der Räumlichkeiten dem Betreiber bzw. der Hausleitung im Rahmen des geltenden Nutzungs- und Betriebskonzeptes. Das Restaurant Fundus entscheidet eigenständig über die Vermietung seiner Räumlichkeiten. Unabhängig davon steht es der Aktionsgemeinschaft frei, sich bezüglich konkreter Terminabstimmungen unmittelbar mit der Hausleitung bzw. dem Betreiber des Restaurants in Verbindung zu setzen. Auch weist der Magistrat nochmals darauf hin, dass die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. in der Vergangenheit mehrfach Gelegenheit hatte, sich ein Bild von der historischen Substanz des Schauspielhauses in der Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz zu machen. Entsprechende Besichtigungen haben nachweislich zu verschiedenen Terminen in den vergangenen Jahren stattgefunden. Diese Termine sind öffentlich bekannt und wurden seinerzeit auch durch die Aktionsgemeinschaft selbst kommuniziert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Die FNP berichtete am 12.02.2026 darüber, dass seit Kurzem in der ada-Kantine in Bockenheim Flüchtlinge durch ihre Bezah
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3876 Die FNP berichtete am 12.02.2026 darüber, dass seit Kurzem in der ada-Kantine in Bockenheim Flüchtlinge durch ihre Bezahlkarte erworbene Gutscheine gegen Bargeld eintauschen können. Laut Sozialministerium ist aktuell unklar, ob das Handeln der Tauschbörsen rechtens ist, es müsse im Einzelfall betrachtet und entschieden werden. Diese Angebote versuchen, das Grundprinzip der Bezahlkarte auszuhebeln. Die ada-Kantine verweist im Impressum ihrer Internetseite auf das Stadtteilinformationsbüro. Dieses wird seit 2017 durch die Stadt mit der Finanzierung einer halben Stelle unterstützt. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Tauschbörse in der Bockenheimer ada-Kantine, insbesondere im Hinblick auf die städtische Unterstützung? Antwort des Magistrats: Die ada-Kantine erhält eine zweckgebundene städtische Förderung für Stadtteilarbeit. Eine unmittelbare organisatorische oder inhaltliche Verantwortung der Stadt für die in der Presse dargestellte Tauschbörse besteht nicht. Die rechtliche Bewertung obliegt den zuständigen Landesbehörden. Maßgeblich ist, dass geförderte Einrichtungen die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

  • Die KAV war in dieser Wahlperiode häufig beschlussunfähig, es gab Unklarheiten bezüglich der Geschäftsordnung. Ich frag
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3877 Die KAV war in dieser Wahlperiode häufig beschlussunfähig, es gab Unklarheiten bezüglich der Geschäftsordnung. Ich frage: Wie setzt sich der Magistrat für die Funktionsfähigkeit der zukünftigen KAV ein? Antwort des Magistrats: Im hessenweiten Vergleich verfügt die KAV Frankfurt über sehr gute Arbeitsbedingungen, auch wegen der umfassend ausgestatteten Geschäftsstelle, die vom Magistrat in ihrer Arbeit unterstützt wird. Wie auch schon zu Beginn dieser Legislaturperiode bietet der Magistrat den neu gewählten Mitgliedern in der KAV, sie bei einer Einführung über die strukturelle Stellung der KAV und die politisch-parlamentarischen Abläufe der Stadt Frankfurt am Main über die Geschäftsstelle und Weiterbildungsangebote zu unterstützen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Elisa Grote Vertraulichkeit: Nein

  • Auch im vergangenen Jahr begeisterte das „Holidays“-Festival des Vereins „Jazz Montez“ am Rande des Hafenparks an sieben
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3878 Auch im vergangenen Jahr begeisterte das "Holidays"-Festival des Vereins "Jazz Montez" am Rande des Hafenparks an sieben aufeinanderfolgenden Wochenenden ein großes Publikum. Das Besondere an diesem Format: Zum einen wird gleichsam eine Bühne für junge Nachwuchsmusiker:innen aus Frankfurt bis hin zu nationalen und internationalen Größen geboten. Zum anderen ist der Eintritt kostenfrei und ermöglicht so allen interessierten Menschen eine Teilhabe an der Musik. Ein Sommerangebot, das den Geist von Hilmar Hoffmanns Diktum "Kultur für alle!" atmet. Ich frage den Magistrat: Wird "Holidays" auch im Jahr 2026 von der Stadt gefördert werden, um möglichst vielen Menschen diesen niedrigschwelligen Zugang zum Kulturgut Jazz erneut zu ermöglichen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Wehnemann! Das Jazz Festival Holidays ist ein fester Bestandteil des Frankfurter Open Air Sommers, das jährlich eine Vielzahl an Menschen aus Frankfurt und der gesamten Region anzieht. Daher hat das Kulturdezernat die vergangenen Festivalausgaben aus dem Tourismusbeitrag mit je 100.000 Euro unterstützen können. Diese Unterstützung ist auch für die Jubiläumsausgabe in diesem Jahr vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein

  • Bei den Kommunalwahlen 2021 kam es neben der hohen Belastung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer insbesondere während der
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3879 Bei den Kommunalwahlen 2021 kam es neben der hohen Belastung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer insbesondere während der Stimmenzählung zu Beschwerden über eine mangelhafte Versorgung mit Wasser und Snacks. Zudem wurden fehlende Pausenmöglichkeiten sowie kalte Temperaturen in den Wahllokalen kritisiert. Ich frage daher den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um am 15. März angemessene Arbeitsbedingungen während der Stimmenzählung sicherzustellen? Antwort des Magistrats: Die Kommunalwahlen 2021 fanden unter den besonderen Bedingungen der Coronapandemie statt. Diese wirkten sich unmittelbar auf die Wahlorganisation und -durchführung sowie die Ergebnisermittlung aus. Hierzu gehörten auch die seinerzeit vorgeschriebenen Lüftungsintervalle in geschlossenen Räumen, die Einfluss auf die Raumtemperaturen in den Wahllokalen hatten. Gleichwohl gelang es dank des großen Einsatzes der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen. Grundsätzlich verdient das ehrenamtliche Engagement der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer besondere Anerkennung. Wer sich in dieser Weise in den Dienst der Demokratie stellt, leistet einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. Dies kommt auch in der für die Kommunalwahlen 2026 nochmals angehobenen Aufwandsentschädigung zum Ausdruck. Auch findet eine stetige Fortentwicklung der Prozesse im Rahmen der Wahlorganisation statt. Dazu werden unter anderem Rückmeldungen der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer systematisch erfasst und ausgewertet. So wurden erstmals im Nachgang zur Europawahl 2024 alle Wahlhelfenden um Feedback gebeten. Dabei zeigte sich, dass der weit überwiegende Teil der Rückmeldungen positiv ausfiel. Auch für die Kommunalwahlen 2026 ist erneut eine entsprechende Befragung vorgesehen. Allgemein ist jedoch festzustellen, dass Kommunalwahlen mit besonderen Herausforderungen verbunden sind. Diese ergeben sich daraus, dass in Frankfurt am Main am Wahltag 18 selbstständige Wahlen zeitgleich stattfinden: die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, die Wahl der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung sowie 16 Ortsbeiratswahlen. Hinzu tritt die Komplexität des Kommunalwahlrechts. Daher werden im Vorfeld entsprechende Vorkehrungen getroffen, um bestmögliche Arbeitsbedingungen gewährleisten zu können. So wurden beispielsweise unmittelbar nach der Kommunalwahl 2021 im Bereich der Briefwahl die Öffnungszeiten des Kiosks zur Versorgung mit Getränken und Snacks deutlich ausgeweitet. Die konkrete Gestaltung von Pausen obliegt allerdings dem jeweiligen Wahl- beziehungsweise Briefwahlvorstand vor Ort. Eine unentgeltliche Versorgung der Wahl- und Briefwahlvorstände mit Wasser oder Verpflegung ist nicht vorgesehen, schließlich ist hierfür die gewährte Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, bestimmt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein

  • Es gab im letzten Umwelt - und Planungsausschuss max. Verwirrung. Mit der Zurücknahme des Bebauungsplan B865 (M1/26) wi
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3880 Es gab im letzten Umwelt - und Planungsausschuss max. Verwirrung. Mit der Zurücknahme des Bebauungsplan B865 (M1/26) wird von der Ansiedlung weiterer Freizeitgärten abgesehen, in der Pufferzone eines FFH gebietes sei das nicht empfehlenswert und Freizeitgärten seien sowieso ein Auslaufmodell. Illegale Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten zügig beenden fordert E 307/26 von GRÜNEN, der SPD und Volt. Der B865 befindet sich nicht im FFH Gebiet, sondern nur in dessen Pufferzone! Ich frage den Magistrat, die Freizeitgärten, die sich im B865 befinden, also bereits seit Ewigkeiten dort existieren bis heute, sind die jetzt bedroht von Maßnahmen und Schikane, da eine Legalisierung durch B865 ja nicht erfolgte und verworfen wurde? Antwort des Magistrats: FFH-Gebiete - Fauna-Flora-Habitatrichtlinie FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG - gehören, wie die Vogleschutzgebiete Vogelschutzrichtlinie - vom 2. April 1979, 79/409/EWG - zu den Schutzgebieten des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Dieses soll dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dienen. Pufferzonen um diese Gebiete genießen zwar einen geringeren Schutzstatus, sollen aber zum Erhalt der sensiblen Biotope durch eine besondere Aufmerksamkeit vor negativen Auswirkungen, wie sich ausbreitende Pflanzen, die Einschränkung von Tierwanderwegen durch bauliche Barrieren und Störungen durch intensivierte Nutzung beitragen. Wie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 865 in der Landschaftsschutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", in der Freizeitgärten möglich sind. Im Nordwesten grenzt er unmittelbar an das Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet - FFH-Gebiet - "Schwanheimer Düne" an. Eine aktuelle naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertung des Gebiets im August 2021 durch die UNB ergab, dass das Schwanheimer Unterfeld und damit auch das Plangebiet eine wichtige Funktion als Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" haben. Neben vereinzelt vorhandenen Freizeitgärten, die zum Teil landschaftsbildprägenden Baumbestand aufweisen, wird das Plangebiet von Ackerflächen und Streuobstbeständen geprägt. Letztere sind gemäß § 30 (2) Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, in Verbindung mit § 13 (1) Nr. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, HAGBNatSchG, gesetzlich geschützt. Ein Teil der Ackerflächen wird durch Schonung dort noch vorhandener alter Obstbäume weniger intensiv bewirtschaftet. Die Ackerflächen im Schwanheimer Unterfeld zählen zudem zu den artenreichsten im Frankfurter Stadtgebiet. Mit Realisierung weiterer Freizeitgärten im Plangebiet droht seine Funktion als Bestandteil der Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" verloren zu gehen. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsdruck im Schwanheimer Unterfeld weiter zunehmen würde, mit bekannten Folgen wie Vermüllung, Lärm und parkenden Autos. Mit der Einzäunung neuer Freizeitgärten entständen zusätzliche Barrieren für Tiere. Die mögliche Ausbreitung nicht heimischer und ggf. invasiv wirkender Pflanzen aus den Freizeitgärten in das naturschutzrechtlich geschützte Gebiet hinein nähmen potentiell zu. Eine Realisierung neuer Freizeitgärten im Plangebiet steht zudem den aktuellen naturschutzfachlichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main - vgl. Bericht des Magistrats B 346 vom 01.10.2021 zum Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main, ABSK - entgegen. Den Nutzern ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld wurden Ersatzgrundstücke angeboten. Nach Aussage der UNB sind diese Vorgänge seit Jahren abgeschlossen, sodass kein Bedarf an Ersatzgrundstücken mehr ersichtlich ist. Darüber hinaus stehen potentielle Ersatzflächen für Freizeitgärten in den Geltungsbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 782 Schwanheim - Am Schwanenhof - Freizeitgärten - und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg - Freizeitgärten - zur Verfügung. Das Kleingartenentwicklungskonzept, KEK, der Stadt Frankfurt am Main - Beschluss § 5001 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 - bestätigt diese Einschätzung. Das KEK sieht grundsätzlich keine Erweiterung der Gesamtfläche an Freizeitgärten im Stadtgebiet vor und das Plangebiet zählt nicht zu den Bestandflächen an Freizeitgärten, deren planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan weiterhin geprüft werden soll. Zudem erkennt das KEK für Schwanheim kein Defizit an Kleingartenflächen, das durch weitere Freizeitgärten ausgeglichen werden könnte, da der aktuelle Bestand den ermittelten Bedarf um mehr als fünf Hektar überschreitet und sich damit eine ausreichende Versorgung des Stadtteils ergibt. Aufgrund der dargestellten geänderten naturschutzrechtlichen Beurteilung des Gebiets durch die UNB und der Tatsache, dass für weitere Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld kein Bedarf mehr besteht, ist nach heutigem Kenntnisstand die städtebauliche Begründung für das Planerfordernis nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Entstehung der Freizeitgartennutzung im gesamten Stadtgebiet ist über die vergangenen Jahrzehnte weitgehend ungeplant verlaufen. Dies hat auch dazu geführt, dass zum Teil ökologisch sensible Bereiche durch Freizeitgärten genutzt werden. Das Beispiel des nun einzustellenden Bebauungsplans Nr. 865 zeigt, dass es gelingen kann, den Wunsch der Bevölkerung nach gärtnerischer Betätigung und den Schutz ökologisch wertvoller Gebiete in Einklang zu bringen, indem Ersatzflächen in weniger sensiblen Bereichen angeboten werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

  • Die SG Bornheim 1945 e. V. Grün-Weiss ist aufgrund extremen Platzmangels seit etlichen Jahren auf der Suche nach einer L
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3881 Die SG Bornheim 1945 e. V. Grün-Weiss ist aufgrund extremen Platzmangels seit etlichen Jahren auf der Suche nach einer Lösung zum Um- und Neubau ihrer Funktionsgebäude. Im September 2024 wurde dem Verein seitens der Stadt mitgeteilt, dass zunächst eine Kostenschätzung erstellt werden müsse, um Planungskosten und -mittel in den Haushalt einstellen zu können, und nach einer kurzfristigen Lösung gesucht werde. Ich frage den Magistrat: Wurde in der Zwischenzeit eine Lösung gefunden, und falls ja, wie sieht diese aus? Antwort des Magistrats: Für die Maßnahme "SG Bornheim" sind im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2027 Planungsmittel vorgesehen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts sind die entsprechenden Baukosten eingeplant. Hinsichtlich der möglichen Umsetzung steht das Sportamt mit den Vertretern des Vereins im ständigen Austausch und unterrichtet fortlaufend über die Planungen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Natascha Kauder Vertraulichkeit: Nein

  • Die Jugendverkehrsschule am Grüneburgpark hat seit vielen Jahren ein völlig marodes Schulungsgebäude. Seit mehreren Jahr
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3882 Die Jugendverkehrsschule am Grüneburgpark hat seit vielen Jahren ein völlig marodes Schulungsgebäude. Seit mehreren Jahren liegt eine fertige Planung vor. Bisher wurde nicht mit dem Bau begonnen. Daher frage ich den Magistrat: Wann beginnt der Neubau des Schulungsgebäudes der Jugendverkehrsschule? Antwort des Magistrats: Die fertige Planung für die Bau- und Finanzierungs-Vorlage liegt seit 2024 vor, jedoch mussten die im Haushalt bis 2024 vorgesehenen Mittel für das Gymnasium Süd am Standort Seehofstraße/Gerbermühlstraße verwendet werden. Daher konnte die B+F-Vorlage bisher nicht eingereicht werden, die Mittelanmeldung konnte nicht anderweitig kompensiert werden. Der Magistrat musste in den vergangenen Jahren den Schwerpunkt auf die Schaffung zusätzlicher Schulplätze sowie auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung legen, wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Der Neubau der Jugendverkehrsschule ist nun für die Haushaltsanmeldung im Jahr 2028 vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Verena David Vertraulichkeit: Nein

  • Die durch die DomRömer GmbH vermieteten gewerblichen Einheiten prägen die wirtschaftliche Entwicklung der Frankfurter Al
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3883 Die durch die DomRömer GmbH vermieteten gewerblichen Einheiten prägen die wirtschaftliche Entwicklung der Frankfurter Altstadt. Übliche Mietanpassungen sind nachvollziehbar; aus dem Kreis der Gewerbetreibenden wird jedoch von teils erheblichen und unverhältnismäßigen Mietsteigerungen in städtischen Liegenschaften berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie haben sich die Nettokaltmieten der gewerblichen Einheiten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, und welche strukturellen, wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründe lagen insbesondere deutlichen oder kurzfristigen Erhöhungen zugrunde? Antwort des Magistrats: Auf dem Areal der Neuen Altstadt befinden sich in den Erdgeschossen insgesamt 27 Gewerbeeinheiten, von welchen die DomRömer GmbH 19 Flächen als Vermieterin verantwortet. Für alle Flächen gibt es aktuell laufende Mietverträge. Zwölf Flächen werden noch durch die Mieter aus der Erstvermietung genutzt, für sieben Einheiten wurden aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahren neue Gewerbemieter gefunden. Dies vorausgeschickt lässt sich die Vorgehensweise der DomRömer GmbH wie folgt zusammenfassen: Im Verfahren der Erstvermietung wurde die DomRömer GmbH sowohl bezüglich der Gestaltung des Mietniveaus wie auch der mietvertraglichen Regelungen von externen Sachverständigen beraten. Dazu zählen auch die Regelungen zum Werterhalt im Mietvertrag. Die festgesetzte Anpassung der Miete richtet sich nach dem vom statistischen Bundesamt herausgegebenen Verbraucherpreisindex für Deutschland. Eine Mietzinsanpassung erfolgte in der Vergangenheit in Anlehnung an die vertragliche Regelung moderat unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Randbedingungen für den stationären Einzelhandel. Grundsätzlich orientiert sich der Mietzins für die Flächen der DomRömer GmbH in der Neuen Altstadt an den Marktdaten aus dem Gewerbemarktbericht der IHK Bezirk Frankfurt am Main für die 1-b-Lagen der Innenstadt im Bereich Roßmarkt/Kaiserstraße - vgl. aktuelle Ausgabe 2025. In Einzelfällen wurde der Mietzins unter Berücksichtigung der stadträumlichen Situation, der Sichtbarkeit der Flächen oder auch des geplanten Konzeptes unter Beachtung der Vorgaben aus dem verabschiedeten Nutzungskonzept angepasst. Ergänzend zur Miete sind monatlich Nebenkosten zu entrichten, welche sich aus einem verbrauchsabhängigen und einem verbrauchsunabhängigen Anteil zusammensetzen. Die Höhe der Nebenkosten ist dabei abhängig von der Flächennutzung wie auch von der realisierten Bauweise. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein

  • Ende Oktober 2025 wurde das 16. Polizeirevier auf der Frankenallee nach 64 Jahren geschlossen und in die Gebeschusstraße
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3884 Ende Oktober 2025 wurde das 16. Polizeirevier auf der Frankenallee nach 64 Jahren geschlossen und in die Gebeschusstraße nach Höchst verlegt. Auch wenn die Schutzleute des ehemaligen Reviers ihre Sprechstunden weiterhin durchführen und zudem zweimal wöchentlich eine mobile Wache angeboten wird, beklagen die Anwohner einen Anstieg der Kriminalität in den Stadtteilen. Besonders in und um die Schmidtstraße im Gallus werden seitdem vermehrt Sachbeschädigungen und Vandalismus festgestellt. Ich frage den Magistrat: Ist diese Entwicklung dem Magistrat bekannt, und welche konkreten Maßnahmen kann der Magistrat in Aussicht stellen, damit die betroffenen Stadteile wieder sicherer werden? Antwort des Magistrats: Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Es sind im Stadtteil Gallus oder in der Schmidtstraße polizeilich weder Anstiege der Gesamtkriminalität noch der Sachbeschädigungen festzustellen. Es handelt sich bei der Schmidtstraße um keine Straße im Zuständigkeitsgebiet des 16. Polizeireviers, sondern nunmehr um eine im Zuständigkeitsgebiet des 4. Polizeireviers. Die Schmidtstraße wird, wie jede andere Straße des Revierbezirks, regelmäßig durch das Revier bestreift. Der Schutzmann vor Ort des 4. Polizeireviers steht bereits mit den Anrainern der Straße in Kontakt." Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

  • Hessenschau.de berichtete am 21.02.2026 unter der Überschrift „Dieser Winter lässt die Schlaglöcher nur so sprießen“ übe
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3885 Hessenschau.de berichtete am 21.02.2026 unter der Überschrift "Dieser Winter lässt die Schlaglöcher nur so sprießen" über eine starke Zunahme von Schlaglöchern als Folge des wechselhaften Winterwetters. Laut einem Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung hat sich die Anzahl der Straßenschäden im Januar dieses Jahres im Vergleich zum Januar 2025 um etwa 30 Prozent erhöht. In spätestens acht Wochen sollten die Schäden großflächig behoben sein, auch durch die Hilfe von Fremdfirmen. Die Stellen seien dann teilweise nach zwei Monaten aber schon wieder zu flicken. Ich frage den Magistrat: Mit welchen Mehrausgaben für die Beseitigung von Straßenschäden wird aufgrund dieser Entwicklung für dieses Jahr gerechnet? Antwort des Magistrats: Zur Beseitigung von Straßenschäden muss zwischen kurzfristigen ad hoc-Maßnahmen und einer mittelfristigen strategischen Straßenunterhaltung unterschieden werden. In der Hessenschau wurde ausschließlich über das "Flicken" der Schlaglöcher als Sofortmaßnahmen berichtet. Die damit zu erzielenden Erfolge sind von kurzer Dauer, jedoch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unabdingbar. Für die mittelfristige strategische Straßenunterhaltung nutzt das Amt für Straßenbau und Erschließung ein zeitgemäßes Pavement-Management-System, PMS-System. Mit diesem wird dann eine Mittel- bis Langfristplanung für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ermöglicht um präventiv eine Verbesserung des Zustands des gesamten Straßennetzes zu erreichen. Der Magistrat kann keine belastbaren Aussagen zu finanziellem Mehraufwand 2026 insgesamt für die Beseitigung von Schlaglöchern treffen. Die gegenwärtige witterungsbedingte Zunahme von Straßenschäden sind bedingt durch Frost, Schneefall und Tauwetter sowie erneuten Frost in den ersten Monaten des Jahres entstanden. Die Arbeiten zur Behebung der Straßenschäden sind noch nicht abgeschlossen und abgerechnet, sodass seriös kein Mehraufwand beziffert werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Viele der städtischen Gebäude sind denkmalgeschützt, bei Sanierungen ist mit höheren Kosten aufgrund des Denkmalschutzes
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3886 Viele der städtischen Gebäude sind denkmalgeschützt, bei Sanierungen ist mit höheren Kosten aufgrund des Denkmalschutzes zu rechnen. Für die Walter-Kolb-Schule führte die verzögerte Sanierung dazu, dass aufgrund des inzwischen vergebenen Status' als Denkmal die Sanierung aufwendiger wurde und zu weiteren Verzögerungen führte. Ich frage den Magistrat: Gibt es sanierungsbedürftige städtische Gebäude inkl. Schulen, deren Sanierung noch ansteht, denen gleichzeitig aber die Einstufung als Denkmale und damit eine zeit- und kostenaufwendigere Sanierung "drohen", und wie hoch ist der Anteil der denkmalgeschützten Gebäude generell am städtischen Gebäudebestand? Antwort des Magistrats: Eine belastbare Gesamtübersicht die Schulen betreffend kann kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt werden. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sich der Denkmalschutz in mehreren Fällen nicht auf das gesamte Gebäude, sondern lediglich auf einzelne Gebäudeteile oder bauliche Elemente bezieht. Vor diesem Hintergrund ist sowohl eine eindeutige Kategorisierung als auch die Bezifferung eines prozentualen Gesamtanteils denkmalgeschützter Gebäude am städtischen Gebäudebestand nur eingeschränkt beziehungsweise nicht valide möglich. Die Sanierungsbedürftigkeit der Schulen wurde im Rahmen der Schulbauoffensive priorisiert und in die Maßnahmenplanung aufgenommen. Etwaige denkmalbedingte Mehraufwände fließen in die jeweilige Projektkalkulation ein und sind entsprechend im Haushaltsplan abgebildet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein

  • Um Schulleitungen zu entlasten, wird unter anderem das Modell der Schulleitungstandems aus pädagogischen und administrat
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3887 Um Schulleitungen zu entlasten, wird unter anderem das Modell der Schulleitungstandems aus pädagogischen und administrativen Schulleitungen diskutiert. So könnten die administrativen Schulleitungen mit einer 50-Prozent-Stelle die pädagogischen Schulleitungen von Verwaltungs- und Managementaufgaben entlasten. Dies soll den pädagogischen Schulleitungen mehr Zeit für die eigentliche pädagogische Arbeit und Qualitätsentwicklung schaffen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diesen Vorschlag, und kann er sich ein solches Modell in Frankfurt vorstellen? Antwort des Magistrats: Das Thema der Stellen von Schulleitungen liegt in der Verantwortung der inneren Schulverwaltung. Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt wurde dazu um Amtshilfe gebeten. Die Antwort liegt noch nicht vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Daniel Brenner Vertraulichkeit: Nein

  • Baustellen im öffentlichen Raum müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden - flächenmäßig und zeitlich. Gerade an fre
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3888 Baustellen im öffentlichen Raum müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden - flächenmäßig und zeitlich. Gerade an frequentierten Orten wie der Zeil brauchen Passanten ausreichend Platz, und Einschränkungen durch Gerüste und Absperrungen dürfen nicht über lange Zeit ohne erkennbare Bautätigkeiten bleiben. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen nutzt der Magistrat bei länger andauernden Absperrungen und Gerüststellungen privater Bauherren - beispielsweise Zeil 72-82 oder Eschersheimer Landstraße 41 -, um die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums auf das notwendige Maß zu begrenzen, die Baufortschritte regelmäßig zu überprüfen und Einschränkungen für Fußgänger so gering wie möglich zu halten? Antwort des Magistrats: Sofern sich Arbeits- und Baustellen auf den Verkehrsraum auswirken, bedarf es gemäß § 45 Absatz 6 StVO durch die Straßenverkehrsbehörde einer Genehmigung - Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, VRAO -. Die anordnende Behörde prüft dabei auch die Verhältnismäßigkeit der Auswirkungen auf die verschiedenen Verkehrsträger und damit selbstverständlich auch auf den Fußverkehr. Regelhaft gehen Baustelleneinrichtungen gemäß § 16 des Hessischen Straßengesetzes auch mit einem erlaubnispflichtigen über den gesteigerten Gemeingebrauch hinausgehenden Nutzung einher. Von dieser ist auszugehen, wenn die öffentliche Straßenfläche nicht mehr allen Menschen gemäß ihrer Widmung zur Verfügung steht. In Abhängigkeit von Fläche und Dauer werden dann vom zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung Sondernutzungserlaubnisse, SNE, erteilt. Es obliegt diesen Behörden Genehmigungen zu erteilen bzw. zu widerrufen. Werden Verstöße gegen die behördlichen Anordnungen - sei es die VRAO oder die SNE - festgestellt, wird dies zur Anzeige gebracht und der anordnenden Behörde gemeldet. Die Städtische Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes kontrolliert die Einhaltung der VRAO und aufgrund einer neuen Aufgabenzuordnung seit dem 01.03.2026 auch die verkehrlichen Sondernutzungen. Durch die erweiterte Zuständigkeit der Verkehrspolizei werden die entsprechenden Auflagen künftig systematisch - flächendeckend, regelmäßig und aus einer Hand - überprüft. Während die Städtische Verkehrspolizei bei Verstößen gegen die VRAO notfalls mittels Ersatzvornahme nach § 49 HSOG auf die Arbeitsstelle einwirken kann, liegt dies bei Verstößen gegen die SNE anders. Gemäß § 17a HStrG obliegt es der für die Erteilung der Genehmigung zuständigen Behörde - dem ASE - die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Hierzu gehört zum Beispiel der Entzug der Sondernutzungserlaubnis, die Nacherhebung von Sondernutzungsgebühren sowie die Durchführung von Ersatzvornahmen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

  • Nachdem im Club Voltaire im Dezember 2025 die Dokumentation „Gaza Fights for Freedom“ gezeigt wurde, war in einer Presse
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3889 Nachdem im Club Voltaire im Dezember 2025 die Dokumentation "Gaza Fights for Freedom" gezeigt wurde, war in einer Pressemitteilung des Kulturdezernates von einer "kritischen Prüfung der Förderung" der betreffenden Veranstaltung die Rede. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: In wie vielen Fällen wurden öffentliche Fördermittel aufgrund entsprechender Vorfälle gestrichen oder für das jeweilige Förderjahr ganz oder teilweise zurückgefordert? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Papke! In den vergangenen Jahren gab es keine Fälle, in denen aufgrund antisemitischer beziehungsweise israelfeindlicher Vorfälle eine Streichung beziehungsweise Rückforderung von gewährten Fördermitteln durch das Kulturdezernat beziehungsweise durch das Kulturamt erforderlich wurde. Das bereits im Vorjahr geförderte Programm der "Antifaschistischen Filmreihe" wird derzeit einer Prüfung unterzogen. Im Anschluss wird bewertet, ob förderrechtliche Konsequenzen zu ziehen sind oder ob eine Klarstellung unserer Fördergrundsätze ausreichend ist. Diese schließen Kooperationen mit Organisationen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden, grundsätzlich aus. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

  • Seit Herbst 2025 ist die Bockenheimer Landstraße aufgrund von Arbeiten zur Stromnetzerneuerung zwischen Senckenberganlag
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3890 Seit Herbst 2025 ist die Bockenheimer Landstraße aufgrund von Arbeiten zur Stromnetzerneuerung zwischen Senckenberganlage und Taunusanlage eine einspurige Einbahnstraße in Fahrtrichtung Alte Oper. Für die Buslinie 75 bedeutet dies, dass aufgrund der geänderten Streckenführung die Fahrt zwischen Mitscherlichplatz und Bockenheimer Warte keine Kurzstrecke mehr ist, sondern eine Einzelfahrt. Fahrgäste müssen nun also 3,80 Euro statt 2,35 Euro für die gleiche Distanz bezahlen - eine Preissteigerung von 62 Prozent für nichts. Ich frage den Magistrat: Kann der Magistrat beim RMV darauf hinwirken, dass dies - auch aufgrund der langen Dauer der Baustelle - anpasst wird, sodass die Fahrgäste nicht länger unnötig mit diesen Mehrkosten belastet werden? Antwort des Magistrats: Auch der Magistrat findet die aktuelle Regelung sehr unglücklich. Bereits im Rahmen der ersten Initiative aus dem Ortsbeirat dazu wurde der RMV kontaktiert und um kundenorientierte Prüfung gebeten. Dieser hat eine Sonderlösung für den Einzelfall abgelehnt und sich sowohl auf das Tarifrecht berufen als auch darauf, dass manuelle Eingriffe in ein hochkomplexes und seit einiger Zeit vollständig automatisiertes System zur Ermittlung der Kurzstreckenrelationen nicht verantwortet werden können. Das Risiko für Folgefehler und Inkonsistenzen wäre zu groß. Außerdem seien hier nur sehr wenige Fahrgäste betroffen, zumal die Rückfahrt weiterhin eine Kurzstrecke ist. Das Verhältnis von Aufwand und Nutzen wäre nicht zu rechtfertigen und man wolle auch keinen Präzedenzfall erschaffen. Aufgrund der nun vorliegenden Frage hat sich der Magistrat über die traffiQ erneut an den RMV gewendet. Dieser bleibt bei seinem Standpunkt und erläutert wie folgt weiter, dass bei nur kurz dauernden Umleitungen oder temporären Verlegungen von Haltestellen - bis drei Monate - die Kurzstreckenrelationen auch für die Umleitungsstrecke gelten. Das sei mit dem RP so abgestimmt. Bei länger andauernden Umleitungen und Verlegungen - beziehungsweise Entfall - von Haltestellen werden vom RMV prinzipiell immer auch die Kurzstrecken neu berechnet, da das Tarifrecht keine Ausnahmen kenne. Der Tarif sei gemäß § 39 Absatz 4 PBefG gleichmäßig anzuwenden. Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugutekommen, seien verboten und nichtig. Die 3-Monatsregel sei schon eine kundenfreundliche Regelung, die wirtschaftliche und technische Gründe hat und vom RP als Kompromiss akzeptiert wurde, da sie jedermann gleichermaßen zugutekommt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt veröffentlichte auf ihrer Internetseite einen Artikel mit der Überschrift „Umweltprämie motiviert zu
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3891 Die Stadt Frankfurt veröffentlichte auf ihrer Internetseite einen Artikel mit der Überschrift "Umweltprämie motiviert zum Umstieg vom Auto auf Bahn und Bus". In diesem wurde über den ersten Evaluationsbericht bezüglich der Umweltprämie berichtet. Im ersten Jahr seit ihrer Einführung im Jahr 2024 haben danach 560 Bürgerinnen und Bürger das Angebot genutzt, ihr Auto abzumelden und dafür ein Jahr lang kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr, ÖPNV, zu nutzen. Dies sei laut Stadtrat Siefert ein "toller Erfolg". Die Kosten hierfür lagen bei 400.000 Euro. Ich frage den Magistrat: Welchen anhand von Zahlen belegbaren Nutzen hat diese Umweltprämie für das Klima? Antwort des Magistrats: Bei 560 abgeschafften Verbrenner-Pkw und einer unterstellten durchschnittlichen Fahrleistung von 13.500 Kilometern pro Jahr ergibt sich für den Zeitraum der Prämiennutzung eine Einsparung von rund 1.300 Tonnen CO₂ - entspricht 7,56 Millionen Kilometer weniger Pkw-Fahrleistung -. Darin sind noch keine Folgeeffekte durch dauerhaften Umstieg in den Folgejahren enthalten. Eine Befragung der Prämiennutzer ergab, dass vor der Prämie 26 Prozent den Pkw als Hauptverkehrsmittel nutzten und nach der Prämienzeit nur noch sieben Prozent. Rund 80 Prozent der Befragten gaben an, nach Ablauf der Prämie weiterhin mit dem D-Ticket oder einem Jobticket unterwegs zu sein. Weiterhin geht mit der Reduzierung von Pkw auch eine Reduktion von Schadstoffen und Lärm einher, es verbessert sich die Luft- und Lebensqualität. Für weitere Details verweist der Magistrat auf den veröffentlichten umfangreichen Evaluationsbericht unter https://www.rmv.de/c/de/studie-umweltpraemie. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • In Braunschweig kooperiert der Fußballverein Eintracht Braunschweig im Rahmen des Klima-Taler-Netzwerks mit der Stadt, u
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3892 In Braunschweig kooperiert der Fußballverein Eintracht Braunschweig im Rahmen des Klima-Taler-Netzwerks mit der Stadt, um klimafreundliche Mobilität durch attraktive Angebote für Fans zu fördern. Für 28 Klimataler ist eine Freikarte erhältlich, für sechs Taler gibt es einen Rabatt von 20 % auf das Ticket. Ich frage den Magistrat: Plant die Stadt ebenfalls in Kooperation mit den verschiedenen Sportclubs, um ein solches attraktives Angebot zu schaffen? Antwort des Magistrats: Der Klima-Taler wurde in Frankfurt im Dezember 2025 gestartet und entwickelt sich bereits in der kurzen Laufzeit sehr positiv. Klimafreundliches Verhalten, insbesondere nachhaltige Mobilität wie die Nutzung des ÖPNV sowie zu Fuß und mit dem Rad zurückgelegte Wege, werden mit Klima-Talern belohnt. Aktuell haben sich bereits über 800 Nutzer:innen registriert, zudem konnten erste sogenannte Klima-Partner:innen gewonnen werden, bei denen die gesammelten Taler eingelöst werden können. Im ersten Schritt wurden städtische Ämter und Kultureinrichtungen angesprochen, sodass beispielsweise Rabatte oder Freikarten für Museen oder den Palmengarten angeboten werden. Eine Ausweitung auf Einzelhandel, Sportvereine und andere publikumsstarke Partner:innen ist ausdrücklich vorgesehen. Kooperationen mit Sportclubs, wie etwa in Braunschweig, zeigen, dass solche Anreize die Nutzung der App deutlich steigern und zugleich klimafreundliche Mobilität fördern. Die Stadt befindet sich hierzu bereits in ersten Gesprächen mit potenziellen Partner:innen aus dem Sportbereich. Ziel ist es, attraktive Angebote zu entwickeln, die sowohl den Vereinen als auch dem Klima-Taler-Programm einen Mehrwert bieten. Für Anregungen aus der Stadtverordnetenversammlung ist der Magistrat offen und nimmt entsprechende Hinweise gerne auf. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein

  • Am 04.12.2025 berichtete der Magistrat, zur Erstellung des Verkehrsgutachtens für den geplanten Bildungscampus Unterlied
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3893 Am 04.12.2025 berichtete der Magistrat, zur Erstellung des Verkehrsgutachtens für den geplanten Bildungscampus Unterliederbach, Parkstadt II, müssten noch alle Erschließungsvarianten untersucht und die Schüler und Lehrkräfte befragt werden, um den Stellplatzbedarf hochzurechnen. Das Gutachten sei Ende März 2026 fertig. Bislang hat jedoch noch keinerlei Befragung der betroffenen Schulgemeinden stattgefunden. Ich frage den Magistrat: Welche Erschließungsvarianten werden genau untersucht, und wann findet die Befragung statt, damit das ohnehin schon um ein Jahr verzögerte Verkehrsgutachten für das bereits 2023 von der Stadt erworbene Gelände fristgerecht fertiggestellt werden kann? Antwort des Magistrats: Es werden im beauftragten Verkehrsgutachten alle Erschließungsvarianten des Baugebiets des Berufsbildungscampus Unterliederbach, die möglich sind, untersucht. Im Rahmen dessen wird auch die Befragung der Schüler:innenströme aktualisiert. Der Abschluss des Verkehrsgutachten ist im April 2026 vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein

  • Das Lyoner Quartier entwickelt sich seit einigen Jahren zu einem zunehmend attraktiven Wohnstandort. Mit dem stetigen Zu
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3894 Das Lyoner Quartier entwickelt sich seit einigen Jahren zu einem zunehmend attraktiven Wohnstandort. Mit dem stetigen Zuzug von Familien und der wachsenden Zahl an Kindern stellt sich die Frage nach einer bedarfsgerechten schulischen Infrastruktur. Bereits seit längerer Zeit ist in diesem Zusammenhang die Errichtung einer Grundschule im Lyoner Quartier geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand zur Grundschule im Lyoner Quartier? Antwort des Magistrats: Die Grundschule im Lyoner Quartier ist eine von drei neuzugründenden, baugleichen Grundschulen, die im Rahmen der Schulbauoffensive priorisiert umgesetzt werden. Die Gebäude sind in ihrem haustechnischen und energetischen Konzept sowie hinsichtlich Fassade und Außenhülle baugleich. Im Innenausbau werden verschiedene Varianten ausgeschrieben, um den Schulen die Entwicklung eines individuellen pädagogischen Profils zu ermöglichen. Die Beauftragung der Bauleistungen erfolgt gebündelt über Generalunternehmende. Die bauvorbereitenden Maßnahmen, insbesondere die Baufeldfreimachung, beginnen im Mai 2026. Die Vergabe der Bauleistungen für das Schulgebäude und die Außenanlagen ist für Herbst 2026 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Grundschule ist für das Schuljahr 2028/2029 geplant. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

  • Die Frankfurter Rundschau berichtete am 17.02.2026, dass der Ausbau von Frauenhäusern in Hessen stocke. Im Jahr 2024 sei
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3895 Die Frankfurter Rundschau berichtete am 17.02.2026, dass der Ausbau von Frauenhäusern in Hessen stocke. Im Jahr 2024 seien 1.725 Frauen und 1.394 Kinder an Frauenhäusern in Hessen abgewiesen worden, weil es zu wenig Frauenhausplätze gebe. Ich frage den Magistrat: Wie viele Frauen und Kinder wurden in der Stadt Frankfurt in Frauenhäusern in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund von Platzmangel jeweils abgewiesen? Antwort des Magistrats: Keine Frauen und Kinder wurden abgewiesen. Im Jahr 2024 wurden 69 Frauen und 48 Kinder aufgrund der Auslastung der Frauenhäuser in Frankfurt am Main auf Basis bestehender Vereinbarungen und Netzwerke an andere Kommunen und Landkreise weitervermittelt. Die Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Laut Veranstaltern ist die Ausstattung der Festhalle oft nicht mehr ausreichend, um überregional bedeutende Veranstaltun
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3896 Laut Veranstaltern ist die Ausstattung der Festhalle oft nicht mehr ausreichend, um überregional bedeutende Veranstaltungen in Frankfurt zu realisieren. Dadurch gehen der sonst sehr gut gelegenen und attraktiven Stadt eine Menge positives Image und Tourismus verloren. Ich frage: Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass Veranstalter und die MICE-Branche in Frankfurt beste Bedingungen vorfinden, um ihre Vorhaben zu realisieren? Antwort des Magistrats: Die Festhalle wird von der Messe Frankfurt GmbH betrieben, die für Ausstattung, Modernisierung und Vermarktung der Halle verantwortlich ist. Als Gesellschafterin steht die Stadt Frankfurt am Main hierzu in engem Austausch mit der Messe Frankfurt und begleitet die strategische Weiterentwicklung des Standorts. Die Festhalle ist ein ehrwürdiges und traditionsreiches Gebäude mit großer Strahlkraft. Gerade die Kombination aus historischem Ambiente, zentraler Lage und direkter Einbindung in das Messegelände macht sie für viele Veranstalter besonders attraktiv. Die regelmäßig hohe Auslastung unterstreicht die Bedeutung der Halle im überregionalen Markt. Am Standort Frankfurt fanden zuletzt 202 Veranstaltungen statt, darunter - 105 Kongresse, - 74 Konzerte & Events sowie - 23 Gastmessen. Diese Zahlen belegen die starke Nachfrage und die Relevanz des Standorts für unterschiedliche Veranstaltungsformate - von Kongressen über Messen bis hin zu Konzerten und Corporate Events. Zudem ist die Festhalle Teil eines leistungsfähigen Gesamtareals: Auf dem Messegelände stehen zahlreiche weitere Kongress-, Messe- und Veranstaltungsflächen mit moderner "State-of-the-Art"-Technik zur Verfügung. Gerade die Kombinationsmöglichkeiten unterschiedlich großer und technisch hochwertig ausgestatteter Flächen sind ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil Frankfurts im MICE-Markt. Die strategische Weiterentwicklung erfolgt dabei im engen Schulterschluss: In der MICE-AG arbeiten Messe Frankfurt, DEHOGA, IHK, Tourismus+Congress GmbH, TCF, Frankfurt Hotel Alliance sowie weitere Partner gemeinsam daran, Frankfurt als attraktiven und wettbewerbsfähigen Gesamtstandort international zu positionieren. Insgesamt wird kontinuierlich daran gearbeitet, Veranstaltern und der MICE-Branche in Frankfurt bestmögliche Rahmenbedingungen zu bieten und die Attraktivität des Standorts nachhaltig zu sichern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

  • Seit 2016 fordern Anwohner und der Ortsbeirat 1 eine Ampel an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße. Obwohl d
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3897 Seit 2016 fordern Anwohner und der Ortsbeirat 1 eine Ampel an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße. Obwohl die Stadt dies eingesehen hat, ist immer noch nichts passiert. 2021 hieß es, dass Planungen zur Ampel im 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat 2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werde. Auf die Frage Nr. 3422 vom Juli 2025 antwortete der Dezernent, dass die Ampel mit angrenzenden Maßnahmen wie der Umgestaltung der Frankenallee projektiert werde. Diese wurde nun beschlossen und die Ampel ist dringender denn je. Ich frage den Magistrat: Wann wird endlich die Planung vorgestellt, und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Antwort des Magistrats: Wie bereits in der Antwort des Magistrats zur Frage 3422 mitgeteilt, kann eine Signalisierung an der Krifteler Straße erst dann abschließend sinnvoll geplant werden, wenn alle relevanten verkehrlichen Maßnahmen im Umfeld abgestimmt sind. Derzeit führt das Straßenverkehrsamt gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Straßenbau und Erschließung, traffiQ und der VGF eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Projekte im Umfeld der Mainzer Landstraße durch. Ziel ist es, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Maßnahmen zu analysieren und einen für alle Verkehrsarten tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten. Hierzu wird im Juni 2026 eine Mikrosimulationsstudie beauftragt, um die Wirkungen im Gesamtzusammenhang quantifizieren zu können. Die Verwaltung verfolgt weiterhin das Ziel, den Baubeginn der Lichtsignalanlage in Höhe Krifteler Straße schnellstmöglich zu realisieren. Nach Vorliegen der genannten fachlichen Grundlagen werden die weiteren Planungsschritte mit hoher Priorität vorangetrieben, um eine zügige Vorstellung im Ortsbeirat und eine nachfolgende Umsetzung der Planung zu ermöglichen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Vor der Alten Oper wurden kürzlich Pflanzkübel aufgestellt, die sehr eng beieinanderstehen und damit den Verlauf der dor
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3898 Vor der Alten Oper wurden kürzlich Pflanzkübel aufgestellt, die sehr eng beieinanderstehen und damit den Verlauf der dortigen Hauptradroute stark einengen. Es ist zu befürchten, dass Radfahrende an dieser Stelle nur schwer oder gar nicht gefahrlos passieren können, was zu Behinderungen und potenziell gefährlichen Situationen im Radverkehr führen könnte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wurde der Abstand der Kübel im Hinblick auf eine sichere und ausreichende Durchfahrt für den Radverkehr geprüft, und falls nicht, ist vorgesehen, die Aufstellung entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen? Antwort des Magistrats: Die vom Fragesteller als "Pflanzkübel" bezeichneten Elemente sind ein zertifizierter Zufahrtsschutz zur Verhinderung von Überfahrten. Diese bepflanzbaren und optisch ansprechenden neuen Elemente ersetzen die seit zehn Jahren als "Zwischenlösung" aufgestellten Betonsteine. Auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung hat die Polizei vorgegeben, dass der Zufahrtsschutz einen maximalen Zwischenabstand von 1,5 Meter aufweisen darf. Dieser Abstand ist für den Radverkehr nicht optimal. Es ist deshalb geplant, die gegenläufigen Rad- und Fußgängerströme beispielsweise durch zusätzliche Markierungen zu lenken und über mehrere Durchgänge zu verteilen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein

  • Im Januar und Februar erstaunte die Frankfurterinnen und Frankfurter ein Wetterphänomen. Es fiel Schnee. In weiten Teile
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3899 Im Januar und Februar erstaunte die Frankfurterinnen und Frankfurter ein Wetterphänomen. Es fiel Schnee. In weiten Teilen wirkte es, als sei dies in unseren Breiten erstmals der Fall. Vielerorts wirkte man überrascht und nahezu überfordert. Schnee im Winter. Ein echter Paukenschlag. Bei allem Humor sorgten ausbleibende oder sehr langsame Räumung und Streudienste sowie ausgefallener Unterricht für viele Fragen und Unverständnis. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet er die Maßnahmen als Reaktion auf die Schneefälle, und welche Konsequenzen zieht er daraus für folgende Winter? Antwort des Magistrats: Obwohl im Winter 2025/2026 deutlich mehr Schnee als in den Vorjahren gefallen ist, bewertet das Umweltamt die Leistungen des Winterdienstes der Frankfurter-Entsorgungs- und Service GmbH, FES, durchgehend positiv. So gingen hier im gesamten Zeitraum lediglich 23 Beschwerden und Anfragen zum Winterdienst ein, von denen sich etwa die Hälfte allerdings auf nicht geräumte Gehwege bezogen. Hierfür ist nicht die FES in der Verantwortung, sondern die jeweiligen Liegenschaftseigentümer:innen. Auch der Außendienst des Umweltamtes konnte im Rahmen der stichprobenartigen Überprüfungen keine Leistungsstörungen auf Seiten des FES-Winterdienstes feststellen. Der Winterdienst der FES ist grundsätzlich für alle Radwege verantwortlich, welche mit dem Verkehrszeichen 237 StVO - Radweg - und 241 StVO - getrennter Geh- und Radweg - versehen sind. Sofern das Verkehrszeichen StVO 240 - kombinierter Geh- und Radweg - Anwendung findet, ist hierfür der Anlieger verantwortlich. Hier gibt es einige Ausnahmen aus der Vergangenheit, wo man das vor allem Anliegern aufgrund von Größe oder Wichtigkeit der Verkehrsfläche nicht zumuten konnte. Deshalb hat auch hier für gewisse Radwege die FES die Verantwortung im Winterdienst übernommen. Ein Winterdiensteinsatz bei Schneefall läuft in der Regel wie folgt ab: • 04:00 Uhr: Start der sogenannten A- und B-Strecken. Hierbei handelt es sich um alle Ein- und Ausfallstraßen. Zudem haben Strecken eine besondere Priorität, an denen sich Feuerwehren oder Krankenhäuser befinden oder an denen der Busverkehr entlangführt. Ebenso werden die Brücken behandelt. Bei den Ein- und Ausfallstrecken ist FES mit dem ersten Umlauf vor dem einsetzenden Berufsverkehr grundsätzlich fertig. • 05:00 Uhr: Start der sogenannten C-Strecken, hierbei haben Radwege und Gefällstrecken Priorität gegenüber den Wohnstraßen. • 06:00 Uhr: Start der Gefahrenpunkte wie Ampelanlagen. In der Winterdienst-Saison 2025/2026 gab es bisher 24 Volleinsätze. Das sind Einsätze, bei denen mindestens alle A-Strecken abgefahren werden. Hinzu kommen fünf Teileinsätze - Vorjahr: vier Volleinsätze / 13 Teileinsätze. Zu Spitzenzeiten war FES bei Schneefall - zum Beispiel am 04.02.2026 - mit bis zu 288 Mitarbeitenden und über 100 Fahrzeugen im Frankfurter Stadtgebiet im Einsatz. Wir haben in Frankfurt am Main in diesem Winter seit 2013 die stärksten Schneefälle mit bis zu zwölf Zentimetern Schnee verzeichnet. Teilweise hielt der Schneefall ab der zweiten Nachthälfte bis tief in den Vormittag hinein an. Es mag bei einzelnen Bürgerinnen und Bürgern in dieser Situation der Eindruck entstanden sein, als wäre der Winterdienst untätig. Das ist definitiv nicht der Fall. Doch wenn es anhaltend schneit, sind die geräumten Strecken auch schnell wieder zugeschneit. FES räumt die Strecken mehrfach, doch es gibt Zeitfenster, in denen die Strecken teils wieder zuschneien. Die Mitarbeitenden von FES können nicht gleichzeitig überall sein. Bei Schneefall, Glatteis oder gefrierender Nässe dauern die Einsätze mit sämtlichen Gefahrenpunkten und einem Großteil der Wohnstraßen bis zu zehn Stunden. Bei keinem Einsatz hatte FES technische oder personelle Einschränkungen bei den A- und B-Strecken. Auch sämtliche Gefahrenpunkte und Radwege wurden zu jeder Zeit bedient, wo es notwendig war. Es gab jedoch zwei Mal die Situation, dass es - auch für den Wetterdienst - unerwartet hohe Starkniederschläge über dem Frankfurter Stadtgebiet gab. Das war am 04.02. und 19.02.2026 der Fall. Hier wurde relativ spät erkannt, dass diese Niederschläge in einer Staulage zum Taunus über Frankfurt hängen bleiben. Dies führte zu 5 cm Neuschnee pro Stunde. Auch hier war der Winterdienst selbstverständlich im Einsatz. Jedoch ist es bei so starken Schneefällen fast unmöglich, die Fahrbahn nach dem ersten Durchgang "schneefrei" zu halten. Daher hat der Einsatz bis in die Nachmittagsstunden angehalten. Die Thematik wurde bereits zwischen FES und dem Wetterdienstleister besprochen. In einem Termin im Frühjahr wird besprochen, wie die Wettervorhersage auf diese Starkniederschläge hinweisen kann. Eine Veränderung an die organisatorische Durchführung des Winterdienstes ist nicht vorgesehen. Dies ist weder aus Sicht des Umweltamtes noch der FES notwendig. Wie oben beschrieben hat die FES sämtliche Pflichtleistungen erfüllt und war sehr präsent im Stadtgebiet unterwegs. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Nach dem Wärmeplanungsgesetz aus Zeiten der Ampelkoalition muss Frankfurt bis zum 30.06.2026 seine Planungen für die kün
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3900 Nach dem Wärmeplanungsgesetz aus Zeiten der Ampelkoalition muss Frankfurt bis zum 30.06.2026 seine Planungen für die künftige Heiztechnologie in den einzelnen Stadtteilen fertiggestellt haben. Ich frage den Magistrat: Plant der Magistrat zum Beispiel für das Westend oder das Nordend, diese Stadtteile zwangsweise an ein Fernwärmenetz anzuschließen, sodass dort alsbald alle Immobilieneigentümer ihre individuellen Heizungsanlagen außer Betrieb nehmen müssen? Antwort des Magistrats: Mit der unverbindlichen kommunalen Wärmeplanung, KWP, wird den Immobilieneigentümer:innen ein strategisches Planungsinstrument an die Hand gegeben. Die KWP ist eine Entscheidungshilfe und zeigt auf, wie künftig am geeignetsten geheizt werden kann. Mit der Ausweisung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete gehen jedoch weder der Zwang, eine bestimmte Technik zu wählen, noch ein Recht zum Beispiel auf einen Anschluss an ein Wärmenetz, einher. Gemeinsam mit den Energieversorgern verfolgt die Stadt Frankfurt am Main das Ziel, den Ausbau der Fernwärme voranzutreiben. Zu Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung nach Wärmeplanungsgesetz bis spätestens 2045 müssen - neben einer Erhöhung der Anschlussrate auf etwa 40 Prozent - erneuerbare Wärmequellen erschlossen, bestehende Erzeugungsanlagen modernisiert und Wärmespeicher gezielt ausgebaut werden. Dies impliziert derzeit aber nicht, dass für die Stadtteile Nordend und Westend ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärmeversorgung festgeschrieben wird. Rechtliche Vorgaben in Form einer möglichen Fernwärmesatzung erfolgen unabhängig von der KWP und bedürfen eines gesonderten Beschlusses. Falls es zukünftig einen Beschluss in Form einer Fernwärmesatzung geben sollte, würde eine mögliche Anschlusspflicht erst gelten, wenn bestehenden Heizungen ausgetauscht werden müssen. Darüber hinaus müssen Fernwärmesatzungen Ausnahmeregelungen vorsehen. So darf beispielsweise eine Wärmeerzeugungsanlage, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird - zum Beispiel eine Wärmepumpe - und vor Inkrafttreten einer Fernwärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang eingebaut wurde, weiter betrieben werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Vertraulichkeit: Nein

  • Die Turnhalle der Zentgrafenschule, die auch von Sportvereinen genutzt wird, ist leider nur teilweise barrierefrei. Es g
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3901 Die Turnhalle der Zentgrafenschule, die auch von Sportvereinen genutzt wird, ist leider nur teilweise barrierefrei. Es gibt eine barrierefreie Toilette und der untere Zugang in die Turnhalle ist barrierefrei, aber mit Rollstuhl kommt man nicht auf die Zuschauertribüne und kann zum Beispiel nicht beim Training zuschauen. Streng genommen dürfen Menschen im Rollstuhl versicherungstechnisch nicht in den Innenraum der Halle, von außen kann man aber nicht reinschauen und es gibt keinen Aufzug zur Tribüne. Ich frage den Magistrat: Warum wurde bei der Planung nicht darauf geachtet, dass auch Eltern oder Geschwister im Rollstuhl zuschauen wollen und kann hier Abhilfe geschaffen werden? Antwort des Magistrats: Die Sporthalle der Zentgrafenschule verfügt nicht über eine Zuschauertribüne. Im Obergeschoss befindet sich eine Galerie, die zu den Umkleide- und Sanitärräumen für Sportler, die keine Barrierefreiheit benötigen, führt. Die Galerie ist jedoch nicht für einen dauerhaften Aufenthalt von Zuschauern vorgesehen. Das Erdgeschoss ist barrierefrei gestaltet und verfügt über entsprechende Umkleide- und Sanitärräume. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein

  • Die Straßenbaumaßnahmen im zwischen der Herrnstraße und der Straße In der Beginenklause gelegenen Teil des Nonnenpfades
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3902 Die Straßenbaumaßnahmen im zwischen der Herrnstraße und der Straße In der Beginenklause gelegenen Teil des Nonnenpfades dauern sehr zum Leidwesen der Anwohnerinnen und Anwohner an. Daher frage ich den Magistrat: Wann ist mit dem Ende der Straßenbaumaßnahmen im zwischen der Herrnstraße und der Straße In der Beginenklause gelegenen Teil des Nonnenpfades zu rechnen? Antwort des Magistrats: Bei der angesprochenen Bautätigkeit handelt es sich um eine Maßnahme der Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, im Zuge des Netzerneuerungsprogramms. Es werden die Sparten Gas, Trinkwasser und Strom erneuert. Die Baumaßnahme soll bis zum 31.07.2026 abgeschlossen sein. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

ZurückSeite 100 Weiter