Es ist bekannt, dass viele Brückenbauwerke in Deutschland das Ende der Lebenszeit erreicht haben und dringend ersetzt we
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die geplanten Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ersatzbau der Omegabrücke in Griesheim. Der Magistrat erläutert, dass die relevanten Regelungen größtenteils noch in der Planungsphase sind und erwartet wird, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz frühestens zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
vom 26.02.2026, F 3866 Es ist bekannt, dass viele Brückenbauwerke in Deutschland das Ende der Lebenszeit erreicht haben und dringend ersetzt werden müssen. Der Gesetzgeber hat Regelungen beschlossen, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren für solche Ersatzbauwerke zu beschleunigen. Ich frage den Magistrat: Welche dieser neuen Regelungen möchte der Magistrat nutzen, um ein Ersatzbauwerk für die seit September 2023 abgerissene Omegabrücke im Stadtteil Griesheim in Form einer Unter- oder Überführung zügiger als bisher geplant zu verwirklichen?
Antwort des Magistrats
Die Regelungen zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Neubau von Brücken sind derzeit größtenteils noch in der Umsetzungs- beziehungsweise Planungsphase. Es gibt mehrere Initiativen und Gesetzesentwürfe, wie das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das womöglich solche Vereinfachungen und Beschleunigungen vorsieht, diese sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurde vom Bundeskabinett bereits beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Es wird erwartet, dass das Gesetz frühestens zum
- Juli 2026 in Kraft treten könnte. Der Magistrat erarbeitet derzeit eine Vorzugsvariante für Griesheim, die sämtliche Planungsrandbedingungen und -anforderungen erfüllen. Anschließend wird selbstverständlich geprüft, welche zum Zeitpunkt geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine Verkürzung der Genehmigungsdauer für den Ersatz der Omegabrücke Griesheim ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.