Nach dem Wärmeplanungsgesetz aus Zeiten der Ampelkoalition muss Frankfurt bis zum 30.06.2026 seine Planungen für die kün
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Planungen des Magistrats zur Heiztechnologie in Frankfurt, insbesondere bezüglich eines Zwangsanschlusses an ein Fernwärmenetz für die Stadtteile Westend und Nordend. Der Magistrat stellt klar, dass aktuell kein Zwang zum Anschluss an Fernwärme besteht und eine rechtliche Vorgabe erst nach einem gesonderten Beschluss erfolgen könnte.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
vom 26.02.2026, F 3900 Nach dem Wärmeplanungsgesetz aus Zeiten der Ampelkoalition muss Frankfurt bis zum 30.06.2026 seine Planungen für die künftige Heiztechnologie in den einzelnen Stadtteilen fertiggestellt haben. Ich frage den Magistrat: Plant der Magistrat zum Beispiel für das Westend oder das Nordend, diese Stadtteile zwangsweise an ein Fernwärmenetz anzuschließen, sodass dort alsbald alle Immobilieneigentümer ihre individuellen Heizungsanlagen außer Betrieb nehmen müssen?
Antwort des Magistrats
Mit der unverbindlichen kommunalen Wärmeplanung, KWP, wird den Immobilieneigentümer:innen ein strategisches Planungsinstrument an die Hand gegeben. Die KWP ist eine Entscheidungshilfe und zeigt auf, wie künftig am geeignetsten geheizt werden kann. Mit der Ausweisung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete gehen jedoch weder der Zwang, eine bestimmte Technik zu wählen, noch ein Recht zum Beispiel auf einen Anschluss an ein Wärmenetz, einher. Gemeinsam mit den Energieversorgern verfolgt die Stadt Frankfurt am Main das Ziel, den Ausbau der Fernwärme voranzutreiben. Zu Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung nach Wärmeplanungsgesetz bis spätestens 2045 müssen - neben einer Erhöhung der Anschlussrate auf etwa 40 Prozent - erneuerbare Wärmequellen erschlossen, bestehende Erzeugungsanlagen modernisiert und Wärmespeicher gezielt ausgebaut werden. Dies impliziert derzeit aber nicht, dass für die Stadtteile Nordend und Westend ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärmeversorgung festgeschrieben wird. Rechtliche Vorgaben in Form einer möglichen Fernwärmesatzung erfolgen unabhängig von der KWP und bedürfen eines gesonderten Beschlusses. Falls es zukünftig einen Beschluss in Form einer Fernwärmesatzung geben sollte, würde eine mögliche Anschlusspflicht erst gelten, wenn bestehenden Heizungen ausgetauscht werden müssen. Darüber hinaus müssen Fernwärmesatzungen Ausnahmeregelungen vorsehen. So darf beispielsweise eine Wärmeerzeugungsanlage, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird - zum Beispiel eine Wärmepumpe - und vor Inkrafttreten einer Fernwärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang eingebaut wurde, weiter betrieben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.