Am 23.01.2026 hat die Bundestierschutzbeauftragte eine Klarstellung des Fundtierbegriffs an die Länder geschickt. Darin
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die zukünftige Erfüllung der Pflichtaufgaben in der Versorgung und Unterbringung verwilderter Haustiere in Frankfurt. Der Magistrat plant, durch freiwillige Maßnahmen wie die Errichtung von Taubenhäusern und die Zusammenarbeit mit Tierheimen, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
vom 26.02.2026, F 3859 Am 23.01.2026 hat die Bundestierschutzbeauftragte eine Klarstellung des Fundtierbegriffs an die Länder geschickt. Darin wird deutlich gemacht, dass die Versorgung sowie Unterbringung verwilderter Haustiere als Teil der kommunalen Pflichtaufgaben gesehen wird und die Fundbehörden dies zu organisieren haben. Eine Ablehnung dieser Pflichtaufgabe aus Kostengründen ist nicht zulässig. In Frankfurt betrifft dies vor allem die rund 20.000 verwilderten Hauskatzen und die rund 10.000 Stadttauben, die aus Sicht von Land und Bund unter die Fundtierdefinition fallen. Ich frage den Magistrat: Wie gedenkt der Magistrat die Pflichtaufgaben zukünftig vollumfänglich zu erfüllen?
Antwort des Magistrats
Mit Rücknahme des Erlasses vom 02. Juni 2022, Az. IV 4 - 103a 06.01.06, Vollzug BNatSchG, am 26.03.2025 durch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat gelten Stadttauben als wild lebende Tiere - Wildtiere - in Hessen, nicht als - verwilderte - Haustiere. Aus diesem Grund greift die Argumentation der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz im Fall von Stadttauben in Hessen nicht. Ihr Schreiben bezieht sich explizit auf verwilderte Haustiere wie zum Beispiel Hauskatzen und nicht auf wild lebende Tiere - Wildtiere -. Das bei der Stabsstelle für Sauberes Frankfurt angesiedelte Stadttaubenmanagement plant als freiwillige Leistung der Kommune, weitere betreute Taubenhäuser in Frankfurt am Main zu errichten. Diese sollen die Lebensbedingungen von Stadttauben verbessern, während durch den Eiertausch die Population tierwohlgerecht reduziert wird. Dadurch soll die Verschmutzung im öffentlichen Raum reduziert werden. Die Standortgewinnung stellt die größte Hürde dar. Bisher konnte kein Standort für ein weiteres Taubenhaus auf städtischen Liegenschaften akquiriert werden. Auch seitens der Stadtgesellschaft konnte bisher keine private Liegenschaft für ein Taubenhaus zur Verfügung gestellt werden. Die Suche nach Standorten und der damit verbundene Arbeitsaufwand bindet erhebliche Ressourcen des Stadttaubenmanagements. Die Stadt stellt die Versorgung verletzter oder erkrankter verwilderter Haustiere durch vertragliche Vereinbarungen mit den in Frankfurt ansässigen Tierheimen sicher. Diese Einrichtungen übernehmen im Rahmen der geschlossenen Verträge die Unterbringung und Betreuung der als Fundtiere eingestuften Tiere. Für die Erfüllung dieser Aufgaben erhalten die Tierschutzvereine abgestufte finanzielle Zuschüsse, die - abhängig vom jeweiligen Leistungsumfang - zwischen etwa 2.000 Euro und rund 800.000 Euro liegen. Ergänzend werden über das entsprechende Förderinstrument, EA 134, tierschutzfachliche Maßnahmen unterstützt, die der Regulierung der Populationen verwilderter Hauskatzen und städtischer Tauben dienen. Dazu zählen insbesondere die Bezuschussung von Kastrationen verwilderter Katzen sowie der Einsatz von Eiattrappen im Rahmen des städtischen Taubenmanagements. Verwilderte, also nicht sozialisierte Hauskatzen, werden nach erfolgreichen Kastrationsaktionen wieder freigesetzt. Bei diesen Fangaktionen werden des Öfteren auch sozialisierte, an Menschen gewöhnte Tiere eingefangen. Diese werden in unseren Vertragstierheimen oder auch auf privaten Pflegestellen untergebracht. Die Tierschutzorganisationen leisten hier eine sehr gute Arbeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.