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Laut Artikel 53 Absatz 2 HWG haben Gemeinden bei wiederholten Überschwemmungen einen Wasserwehrdienst einzurichten, der

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In der Frage geht es um die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Einrichtung eines Wasserwehrdienstes in Frankfurt am Main aufgrund wiederholter Überschwemmungen. Der Magistrat stellt fest, dass keine separate Wasserwehr eingerichtet ist und daher auch keine speziellen Mittel bereitgestellt werden.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Frage an den Magistrat

vom 26.02.2026, F 3861 Laut Artikel 53 Absatz 2 HWG haben Gemeinden bei wiederholten Überschwemmungen einen Wasserwehrdienst einzurichten, der bei der Gefahrenabwehr zum Einsatz kommt. Spätestens seit der Komplettwässerung des Südbahnhofs 2023 ist klar, dass es auch in Frankfurt am Main kontinuierlich zu diesen Ereignissen kommt. Ich frage daher den Magistrat: Welche Haushaltsmittel sind im aktuellen und dem nächsten, geplanten Haushalt für die Wasserwehr vorgesehen?

Antwort des Magistrats

Wie bereits in den Antworten des Magistrats zu den Fragen Nr. 3556 in der 42. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 und Nr. 3783 in der

44. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026 aufgezeigt, ist in Frankfurt am Main eine separate Wasserwehr nicht eingerichtet. Einer solchen bedarf es zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben auch nicht. Separate Mittel für eine Wasserwehr werden daher nicht bereitgestellt. Bei der Überflutungsvorsorge handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung. Zur Bekämpfung von Hochwasser verfügt die Branddirektion über ein entsprechend geeignetes Hochwasserschutzsystem und hält zudem ausreichend Sandsäcke vor. Ein neues Hochwasserschutzsystem wurde im Jahr 2025 für rund 920.000 Euro beschafft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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