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Die durch die DomRömer GmbH vermieteten gewerblichen Einheiten prägen die wirtschaftliche Entwicklung der Frankfurter Al

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Nettokaltmieten der gewerblichen Einheiten, die durch die DomRömer GmbH vermietet werden, und die Gründe für deren Erhöhungen in den vergangenen fünf Jahren. Der Magistrat erläutert die Mietverträge und deren Anpassungen im Zusammenhang mit Marktbedingungen und vertraglichen Regelungen.

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Frage an den Magistrat

vom 26.02.2026, F 3883 Die durch die DomRömer GmbH vermieteten gewerblichen Einheiten prägen die wirtschaftliche Entwicklung der Frankfurter Altstadt. Übliche Mietanpassungen sind nachvollziehbar; aus dem Kreis der Gewerbetreibenden wird jedoch von teils erheblichen und unverhältnismäßigen Mietsteigerungen in städtischen Liegenschaften berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie haben sich die Nettokaltmieten der gewerblichen Einheiten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, und welche strukturellen, wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründe lagen insbesondere deutlichen oder kurzfristigen Erhöhungen zugrunde?

Antwort des Magistrats

Auf dem Areal der Neuen Altstadt befinden sich in den Erdgeschossen insgesamt 27 Gewerbeeinheiten, von welchen die DomRömer GmbH 19 Flächen als Vermieterin verantwortet. Für alle Flächen gibt es aktuell laufende Mietverträge. Zwölf Flächen werden noch durch die Mieter aus der Erstvermietung genutzt, für sieben Einheiten wurden aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahren neue Gewerbemieter gefunden. Dies vorausgeschickt lässt sich die Vorgehensweise der DomRömer GmbH wie folgt zusammenfassen: Im Verfahren der Erstvermietung wurde die DomRömer GmbH sowohl bezüglich der Gestaltung des Mietniveaus wie auch der mietvertraglichen Regelungen von externen Sachverständigen beraten. Dazu zählen auch die Regelungen zum Werterhalt im Mietvertrag. Die festgesetzte Anpassung der Miete richtet sich nach dem vom statistischen Bundesamt herausgegebenen Verbraucherpreisindex für Deutschland. Eine Mietzinsanpassung erfolgte in der Vergangenheit in Anlehnung an die vertragliche Regelung moderat unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Randbedingungen für den stationären Einzelhandel. Grundsätzlich orientiert sich der Mietzins für die Flächen der DomRömer GmbH in der Neuen Altstadt an den Marktdaten aus dem Gewerbemarktbericht der IHK Bezirk Frankfurt am Main für die 1-b-Lagen der Innenstadt im Bereich Roßmarkt/Kaiserstraße - vgl. aktuelle Ausgabe 2025. In Einzelfällen wurde der Mietzins unter Berücksichtigung der stadträumlichen Situation, der Sichtbarkeit der Flächen oder auch des geplanten Konzeptes unter Beachtung der Vorgaben aus dem verabschiedeten Nutzungskonzept angepasst. Ergänzend zur Miete sind monatlich Nebenkosten zu entrichten, welche sich aus einem verbrauchsabhängigen und einem verbrauchsunabhängigen Anteil zusammensetzen. Die Höhe der Nebenkosten ist dabei abhängig von der Flächennutzung wie auch von der realisierten Bauweise.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

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FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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