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Viele der städtischen Gebäude sind denkmalgeschützt, bei Sanierungen ist mit höheren Kosten aufgrund des Denkmalschutzes

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Sanierungsbedürftigkeit von städtischen Gebäuden, insbesondere Schulen, die denkmalgeschützt sind und deren Sanierung aufwendiger wird. Der Magistrat kann kurzfristig keine belastbare Übersicht zu sanierungsbedürftigen Schulen bereitstellen und verweist darauf, dass Denkmalschutz oft nur Teile des Gebäudes betrifft.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

vom 26.02.2026, F 3886 Viele der städtischen Gebäude sind denkmalgeschützt, bei Sanierungen ist mit höheren Kosten aufgrund des Denkmalschutzes zu rechnen. Für die Walter-Kolb-Schule führte die verzögerte Sanierung dazu, dass aufgrund des inzwischen vergebenen Status' als Denkmal die Sanierung aufwendiger wurde und zu weiteren Verzögerungen führte. Ich frage den Magistrat: Gibt es sanierungsbedürftige städtische Gebäude inkl. Schulen, deren Sanierung noch ansteht, denen gleichzeitig aber die Einstufung als Denkmale und damit eine zeit- und kostenaufwendigere Sanierung "drohen", und wie hoch ist der Anteil der denkmalgeschützten Gebäude generell am städtischen Gebäudebestand?

Antwort des Magistrats

Eine belastbare Gesamtübersicht die Schulen betreffend kann kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt werden. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sich der Denkmalschutz in mehreren Fällen nicht auf das gesamte Gebäude, sondern lediglich auf einzelne Gebäudeteile oder bauliche Elemente bezieht. Vor diesem Hintergrund ist sowohl eine eindeutige Kategorisierung als auch die Bezifferung eines prozentualen Gesamtanteils denkmalgeschützter Gebäude am städtischen Gebäudebestand nur eingeschränkt beziehungsweise nicht valide möglich. Die Sanierungsbedürftigkeit der Schulen wurde im Rahmen der Schulbauoffensive priorisiert und in die Maßnahmenplanung aufgenommen. Etwaige denkmalbedingte Mehraufwände fließen in die jeweilige Projektkalkulation ein und sind entsprechend im Haushaltsplan abgebildet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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