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Im Januar und Februar erstaunte die Frankfurterinnen und Frankfurter ein Wetterphänomen. Es fiel Schnee. In weiten Teile

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In der Frage wird das unübliche Wetterphänomen Schnee in Frankfurt und die darauf folgenden Herausforderungen bei der Räumung thematisiert. Der Magistrat bewertet die Maßnahmen des Winterdienstes insgesamt positiv und sieht keine Notwendigkeit für organisatorische Veränderungen.

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Frage an den Magistrat

vom 26.02.2026, F 3899 Im Januar und Februar erstaunte die Frankfurterinnen und Frankfurter ein Wetterphänomen. Es fiel Schnee. In weiten Teilen wirkte es, als sei dies in unseren Breiten erstmals der Fall. Vielerorts wirkte man überrascht und nahezu überfordert. Schnee im Winter. Ein echter Paukenschlag. Bei allem Humor sorgten ausbleibende oder sehr langsame Räumung und Streudienste sowie ausgefallener Unterricht für viele Fragen und Unverständnis. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet er die Maßnahmen als Reaktion auf die Schneefälle, und welche Konsequenzen zieht er daraus für folgende Winter?

Antwort des Magistrats

Obwohl im Winter 2025/2026 deutlich mehr Schnee als in den Vorjahren gefallen ist, bewertet das Umweltamt die Leistungen des Winterdienstes der Frankfurter-Entsorgungs- und Service GmbH, FES, durchgehend positiv. So gingen hier im gesamten Zeitraum lediglich 23 Beschwerden und Anfragen zum Winterdienst ein, von denen sich etwa die Hälfte allerdings auf nicht geräumte Gehwege bezogen. Hierfür ist nicht die FES in der Verantwortung, sondern die jeweiligen Liegenschaftseigentümer:innen. Auch der Außendienst des Umweltamtes konnte im Rahmen der stichprobenartigen Überprüfungen keine Leistungsstörungen auf Seiten des FES-Winterdienstes feststellen. Der Winterdienst der FES ist grundsätzlich für alle Radwege verantwortlich, welche mit dem Verkehrszeichen 237 StVO - Radweg - und 241 StVO - getrennter Geh- und Radweg - versehen sind. Sofern das Verkehrszeichen StVO 240 - kombinierter Geh- und Radweg - Anwendung findet, ist hierfür der Anlieger verantwortlich. Hier gibt es einige Ausnahmen aus der Vergangenheit, wo man das vor allem Anliegern aufgrund von Größe oder Wichtigkeit der Verkehrsfläche nicht zumuten konnte. Deshalb hat auch hier für gewisse Radwege die FES die Verantwortung im Winterdienst übernommen. Ein Winterdiensteinsatz bei Schneefall läuft in der Regel wie folgt ab:

  • 04:00 Uhr: Start der sogenannten A- und B-Strecken. Hierbei handelt es sich um alle Ein- und Ausfallstraßen. Zudem haben Strecken eine besondere Priorität, an denen sich Feuerwehren oder Krankenhäuser befinden oder an denen der Busverkehr entlangführt. Ebenso werden die Brücken behandelt. Bei den Ein- und Ausfallstrecken ist FES mit dem ersten Umlauf vor dem einsetzenden Berufsverkehr grundsätzlich fertig.
  • 05:00 Uhr: Start der sogenannten C-Strecken, hierbei haben Radwege und Gefällstrecken Priorität gegenüber den Wohnstraßen.
  • 06:00 Uhr: Start der Gefahrenpunkte wie Ampelanlagen. In der Winterdienst-Saison 2025/2026 gab es bisher 24 Volleinsätze. Das sind Einsätze, bei denen mindestens alle A-Strecken abgefahren werden. Hinzu kommen fünf Teileinsätze - Vorjahr: vier Volleinsätze / 13 Teileinsätze. Zu Spitzenzeiten war FES bei Schneefall - zum Beispiel am 04.02.2026 - mit bis zu 288 Mitarbeitenden und über 100 Fahrzeugen im Frankfurter Stadtgebiet im Einsatz. Wir haben in Frankfurt am Main in diesem Winter seit 2013 die stärksten Schneefälle mit bis zu zwölf Zentimetern Schnee verzeichnet. Teilweise hielt der Schneefall ab der zweiten Nachthälfte bis tief in den Vormittag hinein an. Es mag bei einzelnen Bürgerinnen und Bürgern in dieser Situation der Eindruck entstanden sein, als wäre der Winterdienst untätig. Das ist definitiv nicht der Fall. Doch wenn es anhaltend schneit, sind die geräumten Strecken auch schnell wieder zugeschneit. FES räumt die Strecken mehrfach, doch es gibt Zeitfenster, in denen die Strecken teils wieder zuschneien. Die Mitarbeitenden von FES können nicht gleichzeitig überall sein. Bei Schneefall, Glatteis oder gefrierender Nässe dauern die Einsätze mit sämtlichen Gefahrenpunkten und einem Großteil der Wohnstraßen bis zu zehn Stunden. Bei keinem Einsatz hatte FES technische oder personelle Einschränkungen bei den A- und B-Strecken. Auch sämtliche Gefahrenpunkte und Radwege wurden zu jeder Zeit bedient, wo es notwendig war. Es gab jedoch zwei Mal die Situation, dass es - auch für den Wetterdienst - unerwartet hohe Starkniederschläge über dem Frankfurter Stadtgebiet gab. Das war am 04.02. und 19.02.2026 der Fall. Hier wurde relativ spät erkannt, dass diese Niederschläge in einer Staulage zum Taunus über Frankfurt hängen bleiben. Dies führte zu 5 cm Neuschnee pro Stunde. Auch hier war der Winterdienst selbstverständlich im Einsatz. Jedoch ist es bei so starken Schneefällen fast unmöglich, die Fahrbahn nach dem ersten Durchgang "schneefrei" zu halten. Daher hat der Einsatz bis in die Nachmittagsstunden angehalten. Die Thematik wurde bereits zwischen FES und dem Wetterdienstleister besprochen. In einem Termin im Frühjahr wird besprochen, wie die Wettervorhersage auf diese Starkniederschläge hinweisen kann. Eine Veränderung an die organisatorische Durchführung des Winterdienstes ist nicht vorgesehen. Dies ist weder aus Sicht des Umweltamtes noch der FES notwendig. Wie oben beschrieben hat die FES sämtliche Pflichtleistungen erfüllt und war sehr präsent im Stadtgebiet unterwegs.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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