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  • Die Mörfelder Landstraße soll ab dem 2. März 2026 für drei Jahre gesperrt werden. Ich frage den Magistrat: Welche Gesp
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3903 Die Mörfelder Landstraße soll ab dem 2. März 2026 für drei Jahre gesperrt werden. Ich frage den Magistrat: Welche Gespräche mit der Deutschen Bahn mit dem Ziel, bei geeigneten Bauphasen eine zeitweise Öffnung der Strecke für den Verkehr zu erreichen, wurden geführt? Antwort des Magistrats: Die dreijährige Sperrung der Mörfelder Landstraße für dem Kfz-Verkehr ergibt sich aus mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen der Vorhabenträger DB InfraGO AG, dem Amt für Straßenbau und Erschließung, ASE, und der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, SEF. Zwischen allen Vorhabenträger fanden regelmäßig Abstimmungsgespräche statt, bei welchen auch die Notwendigkeit der Sperrungen für die verschiedenen Verkehrsträger in den verschiedenen Bauphasen behandelt wurde. Ziel einer jeden Bauplanung ist es, die verkehrlichen Einschränkungen möglichst gering zu halten. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren mussten die verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahme auch der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, begründet dargelegt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Hinweise von Besuchern auf ein schwerwiegendes Glatteisproblem im Bereich des von der HFM organisierten Wochenmarktes au
    F
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.02.2026, F 3904 Hinweise von Besuchern auf ein schwerwiegendes Glatteisproblem im Bereich des von der HFM organisierten Wochenmarktes auf dem Gravensteiner-Platz im Frankfurter Bogen lassen aufhorchen, wobei im jeweils direkten Bereich der einzelnen Stände die Schnee- und Eisbeseitigung bisher erfolgt ist. Ich frage den Magistrat, wie die für alle Besucher wichtige Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Wochenmarktgelände des Gravensteiner-Platzes künftig sichergestellt wird. Antwort des Magistrats: Die Wochenmärkte finden auf den durch den Magistrat festgesetzten öffentlichen Flächen der Stadt Frankfurt am Main statt. Hierzu zählt auch der Gravensteiner-Platz im Frankfurter Bogen. Der Winterdienst auf Fahrbahnen und öffentlichen Plätzen erfolgt stadtweit nach einer festgelegten Rangfolge und klar definierten Prioritäten. Da der Aufbau der Wochenmärkte regelmäßig in den frühen Morgenstunden beginnt, kann es abhängig vom Zeitpunkt des Schneefalls vorkommen, dass die Marktflächen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig geräumt sind. Vor diesem Hintergrund ist mit den Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern vertraglich vereinbart, dass die Verkehrssicherungspflicht im Bereich der jeweiligen Standplätze sowie der unmittelbar davor gelegenen Gangflächen den Standbetreibenden obliegt. Während der Marktzeiten besteht die Verpflichtung, diese Flächen von Schnee und Eis freizuhalten. Ergänzend sind die Dienstfahrzeuge der HFM mit Streumitteln ausgestattet, sodass die diensthabende Marktaufsicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen unterstützend tätig werden kann. Grundsätzlich besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitergehende Schnee- und Eisbeseitigungsleistungen im Marktbereich auf Dritte zu übertragen. Hieraus entstehende Betriebskosten sind von den Marktteilnehmenden anteilig zu tragen. Eine vollständige Flächenräumung vor Marktbeginn ist angesichts der Priorisierung von Verkehrswegen, der zu wahrenden Nachtruhe sowie zusätzlicher Kosten in der Praxis regelmäßig nicht darstellbar. Das bewährte Vorgehen, die Schnee- und Eisbeseitigung in enger Abstimmung zwischen Marktaufsicht und Standbetreibenden sicherzustellen, wird daher auch künftig fortgeführt und bei Bedarf lageabhängig angepasst, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu gewährleisten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Sicherung des Fortbestands des La Gata als kultureller, sozialer und identitätsstiftender Ort
    OFOB 5
    26.02.2026 · CDU, GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2026, OF 1694/5 Betreff: Sicherung des Fortbestands des La Gata als kultureller, sozialer und identitätsstiftender Ort Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. unverzüglich Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilie sowie den Betreiberinnen des "La Gata" - Seehofstraße 3 - 60594 Frankfurt am Main aufzunehmen, um zwischen beiden Parteien zu vermitteln, 2. zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen, städtebaulichen oder förderpolitischen Instrumente geeignet sind, um den Fortbestand des Betriebs am bisherigen Standort zu sichern, 3. darzulegen, ob und in welcher Form das Objekt bzw. die Nutzung im Rahmen bestehender Erhaltungssatzungen, Milieuschutzregelungen oder anderer planungsrechtlicher Instrumente geschützt werden kann und 4. zu prüfen und zu berichten, ob das "La Gata" im Rahmen städtischer Programme zur Förderung kultureller Vielfalt, Antidiskriminierungsarbeit oder queerer Infrastruktur berücksichtigt werden kann. Begründung: Das "La Gata" in der Seehofstraße 3, 60594 Frankfurt am Main ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des gastronomischen und gesellschaftlichen Lebens in Frankfurt am Main. Es steht exemplarisch für die gewachsene Struktur des Frankfurter Mittelstands und die Vielfalt der lokalen Gastronomie. Darüber hinaus kommt dem Lokal eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu: Das La Gata ist die älteste durchgängig betriebene Lesbenbar auf der Welt und ein etablierter Treffpunkt und Schutzraum für lesbische, bisexuelle und trans Frauen. In einer urbanen Gesellschaft, die Vielfalt und gegenseitigen Respekt als Grundwerte versteht, sind solche Orte von großer Bedeutung. Sie bieten niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten, stärken Gemeinschaft und ermöglichen Sichtbarkeit für Menschen, die im öffentlichen Raum nicht immer selbstverständlich Akzeptanz erfahren. Gerade in Zeiten steigender Mieten, wachsender Flächenkonkurrenz und struktureller Veränderungen ist es Aufgabe verantwortungsvoller Kommunalpolitik, gewachsene und gesellschaftlich bedeutsame Strukturen nicht achtlos preiszugeben. Frankfurt am Main lebt von seiner Mischung aus Internationalität, Tradition, Mittelstand und einer lebendigen, vielfältigen Stadtgesellschaft. Ziel muss es ein, alle rechtlich möglichen und Wirtschaftlich vertretbaren Optionen zu prüfen, um den Fortbestand des "La Gata" zu .ermöglichen und ein klares Signal für die Unterstützung lokaler Betriebe sowie für Vielfalt, Respekt und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Frankfurt am Main zu setzen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8255 2026 Die Vorlage OF 1694/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

  • Niederrad: Mehr Sicherheit auf der Triftstraße II
    OFOB 5
    26.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2026, OF 1696/5 Betreff: Niederrad: Mehr Sicherheit auf der Triftstraße II Vorgang: OM 7207/25 OBR 5; ST 2124/25 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob die Parkplätze auf der Triftstraße zwischen der Frauenhofstraße und der Gerauer Straße Richtung Westen von der rechten Fahrbahnseite auf die linke Seite verlegt werden können, so dass der Radverkehr sicherer geführt werden könnte. Des weiteren wird der Magistrat gebeten, den nicht durchgezogenen Mittelstreifen in dem Abschnitt zu beseitigen. Begründung: Auf der Triftstraße wird der Radverkehr zwischen parkenden Autos am rechten Fahrbahnrand und überholenden Kraftfahrzeugen abgewickelt. Der Radverkehr muss genügend Abstand zu den parkenden Autos einhalten, wird aber oftmals nicht mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand überholt. Das bedeutet eine Gefahrenlage, die durch die angeregte Verlegung der Parkplätze entschärft werden könnte, zudem kann auf den Sicherheitstrennstreifen verzichtet werden. In der Stellungnahme ST 2124/ 2025 wird die problematische Sicherheitslage bestätigt, daher wird diese Lösung angeregt, die ohne Parkplatzverlust mehr Sicherheit bringen würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.02.2026, OF 1683/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7207 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8246 2026 1. Die Vorlage OF 1683/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1696/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

  • Graffitiwand auf dem Glauburgplatz
    OIBOB 3
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.02.2026, OIB 489 entstanden aus Vorlage: OS 67/3 vom 27.02.2026 Betreff: Graffitiwand auf dem Glauburgplatz Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative des Vereins Glaubi e. V., eine Graffitiwand auf dem Glauburgplatz zu errichten, mit einem Betrag in Höhe von 500 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Unterstützung des Glauburgfestes 2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“
    OIOB 3
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 26.02.2026, OI 143 entstanden aus Vorlage: OF 1009/3 vom 20.02.2026 Betreff: Unterstützung des Glauburgfestes 2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, das Glauburgfest des Vereinsrings Nordend vom 29.06.2025 auf dem Glauburgplatz angesichts des entstandenen Defizits mit 6.000 Euro zu bezuschussen. Es handelt sich um ein nicht kommerzielles Fest mit langer Tradition, das von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht wird und das durch seine vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für mehr Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgt. Die Einzelaufstellung für das Fest liegt vor und kann jederzeit eingesehen werden. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 34 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 04.03.2026

  • Unterstützung des Weihnachtsbasars 2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“
    OIOB 3
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 26.02.2026, OI 144 entstanden aus Vorlage: OF 1010/3 vom 20.02.2026 Betreff: Unterstützung des Weihnachtsbasars 2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, den Weihnachtsbasar des Vereinsrings Nordend vom 07.12.2025 auf dem Glauburgplatz angesichts des entstandenen Defizits mit 4.565 Euro zu bezuschussen. Es handelt sich um ein nicht kommerzielles Fest mit langer Tradition, das von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht wird und durch seine vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für mehr Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgt. Die Einzelaufstellung für das Fest liegt vor und kann jederzeit eingesehen werden. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 34 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 04.03.2026

  • Baumpflanzungen auf dem Merianplatz
    OMOB 3
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.02.2026, OM 8184 entstanden aus Vorlage: OF 997/3 vom 12.02.2026 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Merianplatz Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellten Planungen zur Bepflanzung des Merianplatzes so schnell wie möglich umzusetzen. Sollte es nach der Umsetzung wider Erwarten Probleme bei den Wegebeziehungen oder anderer Platznutzungen geben, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob eine Anpassung der Beete durchgeführt werden sollte. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Grünflächenamt in rasender Geschwindigkeit eine hervorragende und abgestimmte Planung für die Pflanzung von acht Bäumen auf dem Merianplatz erarbeitet hat. Die Planung entstand auf der Grundlage eines Beschlusses des Ortsbeirats, um ein deutliches Zeichen gegen den unbegreiflichen Giftanschlag vor einigen Monaten zu setzen, der großes Entsetzen und Trauer bei der Bevölkerung ausgelöst hat. Die sehr gut durchdachte Planung, die aufgrund der schwierigen Umstände (verschiedene Nutzungen des Platzes sowohl oberirdisch als auch im Untergrund - Verkehrswege, Aufenthalts- und Spielflächen, unterirdische Leitungen, Tunnelbauwerke, gestalterische Vorgaben etc.) nicht einfach war, löst bei der Bevölkerung große Begeisterung aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ampelschaltung Rohrbachstraße/Martin-Luther-Straße
    OMOB 3
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.02.2026, OM 8185 entstanden aus Vorlage: OF 998/3 vom 05.02.2026 Betreff: Ampelschaltung Rohrbachstraße/Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungszeit für Fußgänger an der Bedarfsampel auf der Rohrbachstraße auf Höhe der Martin-Luther-Straße zu reduzieren. Begründung: Aktuell ist die Anforderungszeit extrem lang. Die Ampel ist in unmittelbarer Nähe eines Kindergartens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1404 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erneuerung der Hecken in der oberen Günthersburgallee
    OMOB 3
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.02.2026, OM 8186 entstanden aus Vorlage: OF 1000/3 vom 09.02.2026 Betreff: Erneuerung der Hecken in der oberen Günthersburgallee Vorgang: OM 3803/23 OBR 3; ST 1399/23 Der Magistrat wird gebeten, die Hecke in der oberen, denkmalgeschützten Günthersburgallee auszubessern. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 26.06.2023, ST 1399, hat der Magistrat dem Ortsbeirat Folgendes mitgeteilt: "Die Heckeneinfassungen werden dieses Jahr beginnend sukzessiv erneuert und in den Lücken wird nachgepflanzt." Im Sommer 2025 gab es dazu einen Ortstermin mit dem zuständigen Amt. Geschehen ist seitdem leider nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3803 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1399 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte
    OMOB 3
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.02.2026, OM 8187 entstanden aus Vorlage: OF 1005/3 vom 12.02.2026 Betreff: Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte Der Magistrat wird den Forderungen des zivilgesellschaftlichen "Bündnis für einen Mietpreisstopp" folgend gebeten, über seine Aufsichtsrät*innen Einfluss auf die öffentliche Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) zu nehmen, um einen Mietenstopp bei der NH zu erreichen. Damit sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent im Jahr begrenzt werden. Die Regelung des Mietenstopps soll unabhängig vom Einkommen für alle knapp 60.000 Mieter*innen der NH gelten. Der Mietenstopp bei der NH gilt für mindestens zehn Jahre. Begründung: Seit 2019 galt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Damit wurden Mieterhöhungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren begrenzt. Diese Mietpreisbegrenzung galt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht überstieg. Von dieser Regelung profitierten etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen. Sie ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sich von diesem wichtigen wohnungspolitischen Instrument zu verabschieden, war sozialpolitisch fatal. Besonders Mieter*innen mit geringem Einkommen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer weniger Geld zur Verfügung haben, sind seitdem großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Im Nordend steigen die Mieten besonders stark und es sind kaum noch bezahlbare Wohnungen zu finden. Verdrängung findet täglich statt. Auch die im September 2024 eingeführte "Mietenstrategie" bringt kaum Entlastungen, denn sie erlaubt Mieterhöhungen von bis zu zehn Prozent alle drei Jahre. Damit liegt die NH nur wenig unter den gesetzlich maximal möglichen Mieterhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren, die Vermieter*innen in Frankfurt verlangen können. Die aktuelle Regelung bei der NH erlaubt Mieterhöhungen von monatlich bis zu 55 Euro in Südhessen, also auch in Frankfurt, und stellt einen sprunghaften Anstieg bezüglich der Mietbelastung dar. Vor einem Jahr im September 2024 hatte die Stadt Frankfurt angekündigt, "für ihr Stadtgebiet die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer weitergehenden Mietpreisbegrenzung der NH-Wohnungen zu prüfen". Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) sagte: "Ziel sei eine niedrigere prozentuale Grenze für Mieterhöhungen als die allgemein vorgesehenen zehn Prozent" ((Manus, Christoph (2024): Wohnen in Hessen: Nassauische Heimstätte begrenzt Mieten weniger stark, in: https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/nassauische-heimstaette-miete-wird-we niger-stark-begrenzt-93323608.html (letzter Zugriff: 4.11.2025)). Seitdem wurde jedoch keine größere Mietpreisbegrenzung für Wohnungen der NH in Frankfurt beschlossen. Das "Bündnis für einen Mietpreisstopp" hat über 1.600 Unterschriften in verschiedenen NH-Siedlungen in Frankfurt gesammelt und die NH-Geschäftsführung am 8. November 2025 bei einer Kundgebung in einer NH-Siedlung in Niederrad damit konfrontiert. Im Bündnis engagieren sich zahlreiche Gruppen und Initiativen, wie z. B. die Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Mieter helfen Mietern Frankfurt e. V., Mitglieder der Gewerkschaften ver.di und der IG Metall in Frankfurt und auch Professor*innen der Goethe-Universität Frankfurt. Das zeigt, dass sich eine Mehrheit unter den betroffenen Mieter*innen gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen für einen Mietenstopp ausspricht und eine soziale Mietenpolitik bei der landeseigenen Wohnungsgesellschaft einfordert. Auch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) hat ihren Mietenstopp bis 2030 verlängert. Die NH, die wirtschaftlich gut aufgestellt ist und 2024 einen Gewinn von 34,7 Millionen Euro erzielt hat, sollte dem Beispiel der Stadt Frankfurt folgen und ebenfalls einen Mietenstopp mit einer jährlichen Mieterhöhungsgrenze von einem Prozent einführen. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft muss die NH ihrem Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung nachkommen und dauerhaft günstigen Wohnraum bereitstellen. Auch der positive Effekt auf den Mietspiegel ist nicht zu unterschätzen: Steigen die Mieten der NH weniger an, können auch die umliegenden Mieten nicht drastisch erhöht werden. Daher ist es dringend notwendig, die Mieten stärker zu begrenzen, um den Mieter*innen eine dringend notwendige Atempause zu verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1041 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt?
    VOB 3
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.02.2026, V 1407 entstanden aus Vorlage: OF 985/3 vom 08.01.2026 Betreff: Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt? Anfang Januar kam es im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf infolge eines gezielten Angriffs auf eine Kabelbrücke zu einem mehrtägigen Stromausfall, von dem über 100.000 Menschen betroffen waren. Über Tage hinweg waren weite Teile des Bezirks ohne Strom, Beleuchtung, Verkehrsinfrastruktur, Telekommunikation sowie grundlegende Versorgungsangebote. Infolge winterlicher Temperaturen und weil die Versorgung nicht sichergestellt werden konnte, mussten unter anderem Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser evakuiert werden. Der Vorfall verdeutlicht, welche gravierenden Folgen bereits der Ausfall einzelner zentraler Elemente kritischer Infrastruktur für einen gesamten Stadtbezirk haben kann. Anschläge wie dieser werden sicherheitspolitisch auch im Rahmen hybrider Bedrohungsszenarien erwartet und zielen auf die Störung zentraler Versorgungsfunktionen sowie auf das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit ab. Frankfurt am Main nimmt aufgrund seiner besonderen Rolle als europäischer Finanzstandort, Sitz zentraler Institutionen wie der Europäischen Zentralbank sowie als internationaler Knotenpunkt digitaler Infrastruktur eine herausgehobene strategische Stellung ein und kann deshalb auch als bevorzugtes Ziel von Angriffen auf die kritische Infrastruktur betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es um die Stromversorgung im Nordend bestellt ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten: 1. Wie ist die Stromversorgung im Nordend strukturell aufgebaut und verfügt sie über redundante Versorgungswege, die bei Ausfall einzelner Leitungen oder Anlagen eine kurzfristige Ersatzversorgung ermöglichen? Kurz gesagt: Ist ein Vorfall wie in Berlin auch im Nordend möglich? 2. Welche Anlagen der Stromversorgung im Nordend werden als kritische Infrastruktur eingestuft, insbesondere im Hinblick auf Umspannwerke wie das am Heideplatz und zentrale Verteilpunkte, und wie sind diese gegen äußere Einwirkungen geschützt? 3. Inwieweit bewertet die Stadt Frankfurt am Main das Risiko gezielter oder unfallbedingter Ausfälle kritischer Infrastruktur im Kontext hybrider Bedrohungslagen und welche präventiven Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz werden ergriffen. 4. Bestehen Notfall- und Krisenpläne für einen länger andauernden Stromausfall? Und wenn ja, in welcher Form, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung der Bevölkerung, b) den Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen wie Pflegeheime und Krankenhäuser, c) die Aufrechterhaltung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit. 5. Welche Schlussfolgerungen die Stadt Frankfurt am Main aus den Ereignissen in Berlin für den eigenen Bevölkerungsschutz zieht und ob geplant ist, bestehende Krisen- und Notfallkonzepte vor diesem Hintergrund zu überprüfen oder weiterzuentwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 984 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0

  • Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellen
    VOB 3
    26.02.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.02.2026, V 1408 entstanden aus Vorlage: OF 986/3 vom 08.01.2026 Betreff: Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellen Nicht nur die Stadt Berlin, sondern auch die Bevölkerung in den betroffenen Stadtteilen wurde durch den tagelangen Stromausfall Anfang des Jahres weitgehend unvorbereitet getroffen. Der Vorfall hat gezeigt, wie schnell der Ausfall zentraler Versorgungsstrukturen den Alltag zum Erliegen bringen kann, und dass fehlende Vorbereitung nicht nur staatliche Stellen, sondern ebenso die Bevölkerung betrifft. Wirksamer Bevölkerungsschutz besteht deshalb nicht allein aus funktionierenden Behörden und Einsatzstrukturen. Eine zentrale Voraussetzung ist eine resiliente Bevölkerung, die mental auf außergewöhnliche Lagen vorbereitet ist, grundlegende Vorsorge trifft und weiß, wie sie sich im Ernstfall verhält, wo sie Informationen erhält und wo sie Schutz findet. Eine solche Selbstbefähigung trägt entscheidend dazu bei, Unsicherheit und Panik zu vermeiden und gesellschaftliche Stabilität zu sichern. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu berichten, 1. ob die Stadt Frankfurt übergreifende Konzepte verfolgt, um die Bevölkerung auf Krisen- und Ernstfälle vorzubereiten und gezielt zur Eigenvorsorge sowie zum selbstständigen und besonnenen Verhalten in solchen Situationen zu befähigen; 2. ob und wie diese Vorsorge- und Befähigungskonzepte konkret in die Bevölkerung kommuniziert werden sollen, insbesondere a) ob eine regelmäßige, aktive Information vorgesehen ist, b) welche Inhalte dabei vermittelt werden, c) und wie sichergestellt wird, dass diese Informationen über vereinzelte Hinweise hinaus dauerhaft wahrgenommen und verstanden werden; 2. über welche Informationskanäle die Bevölkerung im Ernstfall erreicht werden soll, insbesondere für den Fall, dass Stromversorgung, Mobilfunknetze oder digitale Endgeräte zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind; 3. welche Warn- und Informationssysteme im Nordend vorhanden sind, wann und wie sie zum Einsatz kommen und wie deren Bedeutung und die daraus abzuleitenden Verhaltenshinweise (bspw. im Fall von Sirenenalarm) der Bevölkerung bekannt gemacht werden; 5. welche öffentlich zugänglichen Schutz-, Aufenthalts- oder Anlaufmöglichkeiten im Nordend existieren, a) für welche Zwecke und für wie viele Personen diese aktuell ausgelegt sind, b) wie schnell vorhandene Orte, die derzeit einer anderen Nutzung zugeführt sind, umgewidmet werden können und zu welchem Zweck, c) wie die Bevölkerung über Lage, Nutzung und Zugänglichkeit dieser Orte informiert wird, und ob geplant ist, die vorhandenen Kapazitäten zu erweitern; 6. wie sichergestellt wird, dass Informationen zur Vorsorge und zum Verhalten im Ernstfall alle Bevölkerungsgruppen im Nordend erreichen, insbesondere Familien, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränktem Zugang zu digitalen oder sprachlichen Informationsangeboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kulturentwicklungsplan neu ausrichten Finanziell solide, stadtteilgerecht und rechtssicher für ein europäisches Kulturzentrum Frankfurt
    NR
    25.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2026, NR 1551 Betreff: Kulturentwicklungsplan neu ausrichten Finanziell solide, stadtteilgerecht und rechtssicher für ein europäisches Kulturzentrum Frankfurt Frankfurt am Main hat den Anspruch, ein kultureller Schwerpunkt in Europa zu sein. Der vorliegende Kulturentwicklungsplan wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht: Er setzt einseitige Schwerpunkte zugunsten der freien Szene und konzentriert die künftigen Aktivitäten maßgeblich auf deren strukturelle Unterstützung, ohne die gesamte kulturelle Infrastruktur strategisch ausgewogen zu betrachten. Zugleich fehlen verbindliche finanzielle Leitplanken, klare Priorisierungen und rechtssichere Förderkriterien. Eine Kulturstrategie für eine europäische Metropole muss jedoch ambitioniert, haushaltsklar, wirkungsorientiert und wertegebunden sein. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: I. Verbindliche finanzielle Rahmenbedingungen 1. Für jede neue Maßnahme, Koordinierungsstelle, jedes Modellprojekt sowie neue Programme ist vor Beschlussfassung ein konkreter Kostenrahmen vorzulegen. 2. Neue Maßnahmen werden grundsätzlich befristet eingeführt (Sunset-Klausel). Eine Fortführung erfolgt ausschließlich nach nachgewiesener Wirksamkeit. 3. Für sämtliche Maßnahmen wird ein transparentes Controlling etabliert, das nachvollziehbar darlegt, welchen konkreten Mehrwert eingesetzte Haushaltsmittel erzielen. 4. Kofinanzierung, Drittmittel und private Mittelakquise werden als Regelfall in der Förderpraxis verankert. 5. Externe Beratungs- und Monitoringaufträge sind vorab finanziell zu beziffern und gesondert zu genehmigen. Ziel ist es, die Kulturpolitik der Stadt Frankfurt auf eine transparente, haushaltsklare und wirkungsorientierte Grundlage zu stellen, die kulturelle Freiheit mit finanzieller Verantwortung und nachhaltiger Steuerungsfähigkeit verbindet. II. Stärkung der Stadtteilkultur und gleichwertiger Lebensverhältnisse 1. Es werden eigenständige, wettbewerblich organisierte Stadtteilkulturbudgets eingerichtet, über die Projekte vor Ort beantragt werden können. 2. Die Vergabe erfolgt transparent und ohne strukturelle Bevorzugung innenstadtnaher Institutionen. 3. Für jeden Stadtteil ist ein messbarer Budgetanteil oder ein offenes Antragsverfahren mit klar definiertem Mittelvolumen vorzusehen. Ziel ist die Sicherstellung gleichwertiger kultureller Lebensverhältnisse in allen Stadtteilen Frankfurts. III. Rechtssichere Förderkriterien gegen Antisemitismus und Rassismus 1. In die Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt werden verbindliche Ausschlusskriterien aufgenommen, die eine Förderung antisemitischer oder rassistischer Inhalte ausschließen. 2. Bei Verstößen sind Fördermittel zurückzufordern und zukünftige Förderungen auszuschließen. 3. Für geförderte Einrichtungen wird die Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus als verbindlicher Maßstab festgelegt. 4. Sensibilisierungs- und Weiterbildungsangebote ersetzen keine rechtlich verbindlichen Förderbedingungen. 5. Die Jüdische Akademie am Standort Senckenberganlage wird ausdrücklich in den Kulturentwicklungsplan aufgenommen und als zentraler Akteur für interreligiösen Dialog, Antisemitismusprävention und kulturelle Pluralität strategisch in die Frankfurter Kulturentwicklung eingebunden. Begründung: Der Kulturentwicklungsplan formuliert ambitionierte kulturpolitische Zielsetzungen, bleibt jedoch in zentralen Bereichen finanziell, strukturell und rechtlich unzureichend konkret. Mit einem jährlichen Kulturetat von rund 240 Millionen Euro trägt die Stadt Frankfurt erhebliche Verantwortung für einen sparsamen, transparenten und wirksamen Mitteleinsatz. Der vorliegende Plan benennt zahlreiche neue Strukturen, Programme und Koordinierungsstellen, ohne belastbare Kostenrahmen, Priorisierung oder verbindliche Evaluationsmechanismen vorzulegen. Dies widerspricht dem Grundsatz einer soliden Haushaltsführung. Frankfurt ist eine vielfältige Stadt. Kulturelle Teilhabe darf sich nicht auf innenstadtnahe Institutionen konzentrieren, sondern muss in allen Stadtteilen wirksam werden. Eine echte "Kultur in der Fläche" erfordert klare Budgets, offene Wettbewerbsverfahren und chancengleiche Formate. Darüber hinaus ist der Schutz jüdischen Lebens und der entschiedene Kampf gegen Antisemitismus staatliche Kernaufgabe. Förderpolitik darf keine Grauzonen zulassen. Weiterbildung und Diskurs sind wichtig, ersetzen jedoch keine klaren Förderkriterien und Sanktionen. Die Verwendung öffentlicher Mittel setzt rechtliche Klarheit und Verlässlichkeit voraus. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 1 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 139 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1551 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen FDP (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 1 = Kenntnis NR 1551 = Ablehnung) AfD (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Votum, im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (B1 = Kenntnis, NR 1551 = Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1551 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ARL und FRAKTION gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 54 Beschluss: 1. Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1551 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Ältestenausschusses am 05.03.2026, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1551 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei, Stv Yilmaz und Stv Bäppler-Wolf (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ELF (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei, Stv Yilmaz und Stv Bäppler-Wolf (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7368, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 41

  • Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer
    A
    24.02.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 24.02.2026, A 391 Betreff: Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer Der WDR berichtete Ende Januar (https://www1.wdr.de/nachrichten/nrw-sozialbetrug-kommunen-100.html, aufgerufen am 14.02.2026): "Mehrere Städte im Ruhrgebiet sind gegen zugewanderte Menschen vorgegangen, weil diese sich Sozialleistungen erschlichen haben sollen. Nach WDR-Recherchen sind zuletzt bei mehr als 1.100 Menschen in Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen die Leistungen gestrichen worden, zudem müssen sie ausreisen." Hierbei arbeiteten laut WDR "Ordnungsämter, Bau- und Wohnungsaufsicht, Jobcenter, Familienkassen, Polizei, Zoll, Feuerwehr und Gesundheitsämter zusammen." Diese prüften unter anderem: - ob Menschen tatsächlich dort wohnen, wo sie gemeldet sind - ob Wohnraum überbelegt ist oder illegal genutzt wird - ob Beschäftigungen korrekt angemeldet sind - ob Leistungen wie Bürgergeld oder Kindergeld zu Unrecht bezogen werden Ein anderer Weg, um Sozialleistungsbetrügern auf die Schliche zu kommen, sei laut WDR der regelmäßige Datenabgleich von Jobcenter, Familienkassen und andere Sozialbehörden - etwa zu Wohnsitz, Einkommen, Beschäftigung und Bezug von Leistungen wie Bürgergeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag. Automatisierte Systeme suchten nach Unstimmigkeiten, zum Beispiel falsche Wohnsitzangaben oder nicht angegebenes Einkommen. Verdächtige Fälle würden dann schriftlich, telefonisch oder durch Mitarbeiter vor Ort geprüft. Kinder, welche nicht mehr in die Schule kommen, weil sie vielleicht zurück im Heimatland sind, könnten zum Beispiel ein Hinweis darauf sein, dass zu Unrecht Kindergeld kassiert werde. Im Oktober 2024 war der Kindergeldbetrug in einem Duisburger Hochhaus ("Weißer Riese") aufgeflogen. Bei einer Razzia war festgestellt worden, dass dort für genau 59 Kinder Kindergeld gezahlt wurde, die es gar nicht gab. Die Junge Freiheit (JF) berichtete hierzu am 28.01.2026 (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/nrw-staedte-entziehen-eu-ausl aendern-die-sozialleistungen/), dass die Großstadt Gelsenkirchen EU-Ausländern, die weniger als ein Drittel ihres Lebensunterhalts selbst verdienen, ihren Arbeitnehmerstatus verlieren würden, dass die Stadt ist nicht mehr zu Sozialleistungen verpflichtet sei. Ein Teamleiter der Ausländerbehörde Gelsenkirchen habe gegenüber den WDR erklärt, dass diese Voraussetzungen dann nicht mehr ausreichten, "um die Arbeitnehmereigenschaft begründen zu können. Dann erlassen wir diese Verlustfeststellung für die Eltern und auch die Kinder, und im Ergebnis ist dieser Familienverband dann eben ausreisepflichtig." Gerichte hätten diese Praxis laut JF mehrfach bestätigt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Was unternimmt die Stadt Frankfurt, um Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer aufzudecken? 2. Wie sieht die Zusammenarbeit der einzelnen städtischen Behörden untereinander und mit den Landesbehörden zur Aufdeckung von Sozialleistungsbetrug durch EU-Ausländer ggf. konkret aus? 3. Wie vielen Personen aus anderen EU-Staaten wurden in der Stadt Frankfurt in den vergangen 5 Jahren die Sozialleistungen gestrichen? 4. Gibt es auch in der Stadt Frankfurt einen regelmäßigen Datenabgleich zwischen Jobcenter, Familienkassen und andere Sozialbehörden um Unstimmigkeiten, zum Beispiel falsche Wohnsitzangaben oder nicht angegebenes Einkommen, zu erkennen? 5. Geht die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt mit Personen aus anderen EU-Staaten, die weniger als ein Drittel ihres Lebensunterhalts selbst verdienen, ähnlich wie die Stadt Gelsenkirchen um und wenn nein, warum nicht? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.05.2026, B 153 Versandpaket: 25.02.2026 Aktenzeichen: 41

  • Bekenntnis zur konsequenten Nutzung des „Bauturbos“ in Frankfurt am Main
    NR
    24.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2026, NR 1550 Betreff: Bekenntnis zur konsequenten Nutzung des "Bauturbos" in Frankfurt am Main Der Magistratsvortrag M 28 vom 23.01.2026, der den "Bauturbo" ausdrücklich begrüßt, wird unter Berücksichtigung folgender Punkte zugestimmt. 1. Die Stadt Frankfurt am Main bekennt sich ausdrücklich dazu, den "Bauturbo" in allen rechtlich möglichen und praxistauglichen Anwendungsfällen anzuwenden und die vom Bund und Land eingeräumten Beschleunigungsinstrumente praktikabel umzusetzen und nicht durch lokale Auflagen oder Satzungen zu verwässern. 2. Alle notwendigen organisatorischen, personellen und digitalen Voraussetzungen sind zu schaffen, um die Instrumente des Bauturbos in den zuständigen Ämtern (insbesondere Bauaufsicht, Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt) umzusetzen und zu verankern, einschließlich standardisierter Checklisten und priorisierter Flächenlisten für Pilotvorhaben. 3. Es sind Halbjahresberichte vorzulegen, aus denen hervorgeht, wie viele Projekte mit Unterstützung des Bauturbos beschleunigt wurden, wie viele zusätzliche Wohnungen hierdurch realisiert werden konnten, welche Einsparungen bei Verfahrenszeiten erzielt wurden sowie welche Kommunalen Regelungen und Satzungen angepasst werden könnten, um die Ziele des Bauturbos für Frankfurt noch besser anzuwenden. 4. Es ist sicherzustellen, dass kleinere, marktorientierte Wohnformen wie Mikroapartments, Serviced Apartments oder kompakte Wohnungen nicht pauschal ausgeschlossen werden, sondern anhand städtebaulicher Qualität und nachweislichem Beitrag zur Wohnraumversorgung bewertet werden; dies gilt insbesondere für Nachverdichtungen in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gemäß § 246e BauGB. Begründung: Der Bauturbo ist ein entscheidendes Instrument, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und damit dringend benötigten Wohnraum rascher zu schaffen. Frankfurt steht vor einem gravierenden Wohnungsdefizit von mehreren zehntausend Einheiten; jede Möglichkeit zur Beschleunigung muss daher konsequent genutzt werden, wie von Experten gefordert. Die Stadt sollte die rechtlichen Spielräume voll ausschöpfen, um Nachverdichtung und Umnutzungen zu erleichtern und Bürokratie abzubauen. Zusätzliche lokale Auflagen oder Einschränkungen, die den Wohnungsbau behindern, würden den Zweck des Bauturbos konterkarieren. Ziel muss es sein, Verfahren zu vereinfachen, Standards dort zu überprüfen, wo sie den Bau neuer Wohnungen unverhältnismäßig verteuern, und den digitalen Fortschritt in der Bauverwaltung voranzutreiben, damit Frankfurt schneller, effizienter und innovativer baut - ohne die städtebauliche Qualität zu gefährden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 28 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 67 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1543 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1550 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1543), AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 28 = Ablehnung, NR 1543 = Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 28, NR 1543 und NR 1550 = Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1543 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1550 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1543), FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 28, NR 1543 und NR 1550 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 28, NR 1543 und NR 1550 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1543 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1550 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Baier, Witsch und Papke sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1543), FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7313, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 64-0

  • Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen
    OFOB 6
    24.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2026, OF 1469/6 Betreff: Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen Die Verkehrssituation rund um den Bahnübergang in Nied bleibt weiterhin oftmals gefährlich. Die bereits ergriffenen Maßnahmen sollten daher ergänzt werden, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen weiter zu erhöhen. Folgende Punkte sollen auf Umsetzung geprüft werden: 1. Zusätzliches "Verbot für Fußgänger*innen"-Schild (VZ 259) Regelmäßig laufen oder fahren Besucherinnen der Niddakampfbahn direkt an der Baustelle vorbei in die Oeserstraße - entgegen der Fahrtrichtung zwischen der Baustelle und der rot-weißen Wegesperre auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite. Um diese gefährlichen Situationen zu reduzieren, sollte direkt vor der Bahnschranke ein zusätzliches "Verbot für Fußgängerinnen"-Schild (Verkehrszeichen 259) angebracht werden. 2. Zwei rot-weiße Wegsperren zum Schutz vor ungesichertem Queren Direkt vor dem Bahnübergang (in Richtung Niedwald) befindet sich am Bahnwärterinnenhaus (Oeserstraße 69) die Schranke für Fußgängerinnen. Der dort abgesenkte Gehweg ist nicht durch einen Zebrastreifen gesichert und führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere für Kinder und Radfahrende, die direkt auf die Fahrbahn gelangen. Um dies zu verhindern, sollten zwei rot-weiße Wegsperren installiert werden, die das ungesicherte Queren der Fahrbahn wirksam unterbinden. 3. Zebrastreifen zwischen Oeserstraße 69 und Oeserstraße 71 Da es zwischen dem Bahnwärter*innenhaus und der Ampelanlage an der Oeserstraße 113 keinen Zebrastreifen gibt, wäre ein Fußgängerüberweg zwischen der Oeserstraße 69 und der Oeserstraße 71 ("Zum Laternchen") sinnvoll. Dies würde nicht nur die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch den sicheren Weg zur Bushaltestelle "Niddakampfbahn" (Fahrtrichtung Höchst) gewährleisten. 4. Zebrastreifen zwischen neuem Treppenaufgang und Bushaltestelle "Niddakampfbahn" Auf der Seite der Bahnschranke, an der derzeit die Fußgängerunterführung gebaut wird, sollte zwischen dem zukünftigen Treppenaufgang und der Bushaltestelle "Niddakampfbahn" ein weiterer Zebrastreifen eingerichtet werden. Dieser Überweg ist besonders wichtig, um allen Besucher*innen der Niddakampfbahn einen sicheren Zugang zur Bushaltestelle zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.02.2026, OF 1453/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 28 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, dass über die beiden Sätze des Tenors einzeln abgestimmt wird. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antrag ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8157 2026 Anregung an den Magistrat OM 8158 2026 1. Die Vorlage OF 1453/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 1469/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu Satz 1.: CDU, GRÜNE, Linke und FDP gegen SPD (= Ablehnung) zu Satz 2.: CDU und SPD gegen GRÜNE, Linke und FDP (= Annahme) zu 2. zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung) zu Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung) zu Ziffer 4.: SPD, GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

  • Griesheim: Vogelschutzgebiet Untermainschleusen
    OFOB 6
    24.02.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2026, OF 1481/6 Betreff: Griesheim: Vogelschutzgebiet Untermainschleusen Die Untermainschleusen sind Frankfurts einziges Vogelschutzgebiet. Besonders auffallend ist die Kolonie von Kormoranen, die in den Bäumen am Ufer brütet. Hier können außerdem folgende Arten unter anderen beobachtet werden: Lachmöven, Reiherenten, Haubentaucher, Graureiher, Teichhühner, Zwergtaucher, Tafelenten und natürlich jede Menge Stockenten. Seltene Gäste sind Zwergtaucher und der Schwarzmilan. (homepage der Stadt Frankfurt) Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) um Information und Stellungnahme zu den Bauarbeiten und dem Abholzen einer Anzahl von Bäumen (wohl nur) auf Schwanheimer Seite auf der Vogelschutzinsel aufzufordern und mitzuteilen, weshalb anscheinend keine Informationen nach draußen gegangen sind. Ferner wird um Stellungnahme gebeten, wie ein weiterer Kahlschlag verhindert werden kann und wann die Aufforstung erfolgt. Begründung: Auf Facebook wird geschrieben, dass dort "alle" Bäume gefällt wurden, die als Nistplätze der Vögel in Frage kämen. Wie festzustellen ist, finden dort Bautätigkeiten statt, die sicherlich zur Ertüchtigung der Schleuse gehören. Warum gibt das WSA, eine Bundesbehörde, nicht vorher eine Information an die Ämter, den Ortsbeirat und die Presse? Wenn man etwas veranlasst, was stark in die Belange der Bevölkerung geht oder in Schutzgebiete, sollte inzwischen auch bei den Bundesbehörden ein Interesse daran bestehen, aufzuklären und keine Missstimmungen und eventuell falsche Behauptungen aufkommen zu lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:

  • Vollsperrung der Mörfelder Landstraße auf wenige Wochen begrenzen und tragfähiges Verkehrskonzept vorlegen
    OFOB 5
    24.02.2026 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2026, OF 1691/5 Betreff: Vollsperrung der Mörfelder Landstraße auf wenige Wochen begrenzen und tragfähiges Verkehrskonzept vorlegen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, 1. die angekündigte Vollsperrung der Mörfelder Landstraße im Zuge des Ersatzneubaus der DB-Eisenbahnbrücke zeitlich auf das gegenüber dem Ortsbeirat kommunizierte Maß von wenigen Wochen beziehungsweise Monaten zu begrenzen, 2. darzulegen, aus welchen Gründen nunmehr eine mehrjährige Vollsperrung von März 2026 bis 2029 vorgesehen ist, obwohl dem Ortsbeirat wiederholt eine lediglich punktuelle Sperrung im Zusammenhang mit dem Abbruch und Einschub der neuen Brücke dargestellt wurde, 3. unverzüglich Gespräche mit der Deutschen Bahn / DB InfraGO AG zu führen mit dem Ziel, vertretbare temporäre Öffnungen der Sperrstelle Mörfelder Landstraße im Bereich der Eisenbahnbrücke zu ermöglichen, soweit dies bauablauftechnisch und sicherheitsrechtlich zulässig ist. 4. Sofern trotz nachweislich ruhender Arbeiten eine Sperrung fortbesteht, dem Ortsbeirat 5 unverzüglich eine schriftliche Begründung vorzulegen, einschließlich konkretem Zeitfenster (Beginn/Ende) und fachlicher Gründe, warum eine temporäre Öffnung ausgeschlossen ist. 5. Vor Umsetzung einer längerfristigen Sperrung ein tragfähiges, nachvollziehbares und leistungsfähiges Umleitungskonzept vorzulegen, das insbesondere die umliegenden Straßenzüge - unter anderem den Ziegelhüttenweg - angemessen einbezieht, 6. in diesem Verkehrskonzept ausdrücklich zu berücksichtigen und fachlich zu bewerten, welche kumulativen Auswirkungen sich aus zeitlich nahe zusammenfallenden Maßnahmen ergeben - u.a. Vollsperrungen am Offenbacher Kreuz (A3) an Wochenenden, Vollsperrung der Isenburger Schneise für den Autoverkehr bis Mitte März, Sperrung des Mainuferwegs. 7. Verkehrszählungen und Belastungsmonitoring an neuralgischen Punkten anzuordnen (u. a. auf den maßgeblichen Umleitungsachsen und Knoten in Sachsenhausen) durchzuführen. 8- Die Auswirkungen auf Lebensqualität, Pendelverkehre, Gewerbetreibende sowie auf Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind dabei gesondert darzustellen. 9. Zu prüfen, ob durch temporäre Anpassungen der Verkehrsanordnungen und Verkehrsführung im Umfeld leistungsfähige Ost-West-Verbindungen während der Bauzeit sichergestellt werden können. 10. Innerhalb der ersten Sperrwochen ein wirksames Paket an Sofortmaßnahmen umzusetzen, u. a.: Einsatz zusätzlicher Ordnungskräfte zur Durchsetzung von Regelungen und zur Verkehrslenkung, temporäre Durchfahrtsbeschränkungen in Nebenstraßen bei erkennbarer Verdrängung des Durchgangsverkehrs, Anpassungen der Lichtsignalanlagen und Koordinierung der "Grünen Wellen" auf Umleitungsachsen und situative Umleitungsanpassungen einschließlich Beschilderung/Navigation-Management. Begründung: Dem Ortsbeirat 5 wurde im Rahmen mehrerer Vorstellungen des Projekts zum Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke stets mitgeteilt, dass eine Vollsperrung der Mörfelder Landstraße allenfalls zeitlich begrenzt, erforderlich werde. Von einer mehrjährigen Komplettsperrung war nicht die Rede. Die nun angekündigte Sperrung von März 2026 bis 2029 (https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/Meldungen/Vollsperrung-Moerfelder-Landstr asse/) stellt eine erhebliche Belastung für den gesamten Frankfurter Süden dar. Die Mörfelder Landstraße ist die zentrale Ost-West-Verbindung in Sachsenhausen-Süd. Eine mehrjährige Unterbrechung dieser Achse greift massiv in die Verkehrsströme, die Erreichbarkeit von Wohngebieten, Gewerbe, medizinischer Versorgung sowie in die alltägliche Mobilität der Bürgerinnen und Bürger ein. Ein belastbares und umfassendes Umleitungskonzept liegt bislang nicht vor. Insbesondere erscheint es nicht nachvollziehbar, dass der Ziegelhüttenweg in der bisherigen Planung keine tragende Rolle spielt. Gerade dieser würde nach temporärer Verlagerung von Parkplätzen auf den Gehweg, ohne dass Parkplätze wegfallen, eine ausreichende Breite für Begegnungsverkehre aufweisen. Der Ortsbeirat 5 erwartet, dass ihm gegenüber gemachte Zusagen beachtet werden und Planungen transparent sowie nachvollziehbar dargestellt werden. Eine mehrjährige Vollsperrung ist für den Frankfurter Süden nicht hinnehmbar. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8253 2026 Die Vorlage OF 1691/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung)

  • Unterstützung der Mediengruppe des RaUMs für Kinder & Teenies und zur Anschaffung von Möbeln für den Partyraum
    OFOB 7
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2026, OF 614/7 Betreff: Unterstützung der Mediengruppe des RaUMs für Kinder & Teenies und zur Anschaffung von Möbeln für den Partyraum In der Sitzung am 25.11.2025 wünschten sich die Kinder und Jugendlichen des RaUMs in Rödelheim vom Ortsbeirat Unterstützung für die Arbeit der Mediengruppe, die u.a. Filmprojekte auf die Beine stellt und Gesprächsformate live auf YouTube initiiert, und für die Neueinrichtung des Partyraums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7, der lange Zeit nicht nutzbar war. In Absprache mit der Einrichtungsleitung sollen folgende Gegenstände angeschafft werden: Für die Mediengruppe werden ein Camcorder, ein Schnittprogramm und ggf. ein abschließbare Untertischcontainer benötigt. Für den Partyraum Bistrotische, zwei Couchtische, ein Sofabezug und Gläser. Das Engagement der Kinder und Jugendlichen möchte der Ortsbeirat unterstützen und beschließt daher dem RaUM aus dem vorhandenen Ortsbeiratsbudget 2.000 € zur Verfügung zu stellen. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 10.02.2026, OS 46/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 495 2026 1. Es werden keine Beschlüsse gefasst. 2. Die Vorlage OF 614/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Zuschuss für das Spring Fest am Bahnhof Rödelheim
    OFOB 7
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2026, OF 615/7 Betreff: Zuschuss für das Spring Fest am Bahnhof Rödelheim Der Ortsbeirat stellt einen Betrag in Höhe von 2.000 € aus dem Ortsbeiratsbudget bereit, um den Arbeitskreis Kinder und Jugend Rödelheim bei der Organisation des öffentlichen Spielfestes am Bahnhof Rödelheim, insbesondere für die Kinder und Jugendliche im Stadtteil, zu unterstützen. Begründung: Im Jahr 2024 hat der Arbeitskreis Kinder und Jugend Rödelheim ein großes Spielfest am Rödelheimer Bahnhof veranstaltet, um die Begegnung und Kommunikation im Stadtteil zu fördern. Beteiligt waren folgende Akteur*innen, die im Arbeitskreis Kinder und Jugend Rödelheim aktiv sind: Der RaUM für Kinder und Teenies, die Erziehungsberatungsstellen, die Jugendhilfe an der Michael-Ende-Schule, der AWO Jugendladen, das Sportjugendhaus, das Quartiersmanagement Rödelheim-West, das Sozialrathaus Bockenheim und der Kinderbeauftragte. Für 2026 ist eine Neuauflage geplant, die der Ortsbeirat wie damals mit der OIB 271/24 unterstützen möchte. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 496 2026 Die Vorlage OF 615/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterstützung der Bernemer Kerb 2026
    OIBOB 4
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 476 entstanden aus Vorlage: OF 599/4 vom 01.02.2026 Betreff: Unterstützung der Bernemer Kerb 2026 Der Ortsbeirat unterstützt die Bernemer Kerwe Gesellschaft 1932 e. V. bei der Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen (Dixis und Toilettenwagen) für die Bernemer Kerb 2026 mit einem Betrag in Höhe von maximal 5.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen ist die Bernemer Kerb als Stadtteilfest nicht mehr ausschließlich über Standmieten zu finanzieren. Um unter anderem den Bernemer Mittwoch weiterhin als ein Bornheimer Stadtteilfest veranstalten zu können, bedarf es finanzieller Zuschüsse. Der Ortsbeirat wurde gebeten, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1115

  • Volkslauf der Bernemer Bürger am 03.05.2026
    OIBOB 4
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 477 entstanden aus Vorlage: OF 597/4 vom 01.02.2026 Betreff: Volkslauf der Bernemer Bürger am 03.05.2026 Der Vereinsring Bornheim e. V., Veranstalter des Volkslaufs, erhält einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von 100 Euro für die Pokalspende des ersten Platzes. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt gerne das Engagement der Veranstalter und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei diesem sportlich-geselligen Ereignis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 845

  • Bornheimer Weinfest 2026
    OIBOB 4
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 478 entstanden aus Vorlage: OF 596/4 vom 01.02.2026 Betreff: Bornheimer Weinfest 2026 Das Bornheimer Weinfest, das dieses Jahr vom 29.04.2026 bis zum 03.05.2026 stattfindet, wird mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats unterstützt. Damit sollen die Kosten für die Bühnentechnik und die Sanitäranlagen abgesichert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. seit 20 Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch gemeinschaftliches Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie zum Beispiel eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, sodass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1212

  • Tag der Bornheimer Vereine 2026
    OIBOB 4
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 479 entstanden aus Vorlage: OF 595/4 vom 01.02.2026 Betreff: Tag der Bornheimer Vereine 2026 Der Vereinsring Bornheim e. V. erhält einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von 1.500 Euro für die Organisation des "Tag der Bornheimer Vereine" am 31.05.2026 in der Fußgängerzone rund um das Bornheimer Uhrtürmchen für die Finanzierung der Präsentationsbühne, der Technik und weiterer organisatorischer Maßnahmen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Tag der Vereine" war in den vergangenen Jahren ein großer Erfolg. Viele Vereine können daran nur teilnehmen, wenn sie nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden. Der Ortsbeirat unterstützt dieses ehrenamtliche Engagement. Hinweis: Es sind keine Kosten entstanden. Die für diese OIB bereitgestellten 1.500 Euro werden dem Ortsbeiratsbudget zugeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 844

  • Gemeinsames Fastenbrechen/Iftar-Essen am 05.03.2026 im SAALBAU Haus Ronneburg
    OIBOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 480 entstanden aus Vorlage: OF 1220/10 vom 15.01.2026 Betreff: Gemeinsames Fastenbrechen/Iftar-Essen am 05.03.2026 im SAALBAU Haus Ronneburg Der Ortsbeirat 10 unterstützt das gemeinsame Fastenbrechen im Fastenmonat Ramadan am 05.03.2026 und stellt der Preungesheimer Arbeitsgemeinschaft Anti-Rassismuss insgesamt bis zu 1.500 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Iftar-Essen im Ramadan wurde im Jahr 2025 auf dem Gravensteiner-Platz von der Preungesheimer Arbeitsgemeinschaft Anti-Rassismus organisiert und durchgeführt. Aufgrund der immer wechselnden Termine des Fastenmonats Ramadan kann das Iftar-Essen 2026 aber wegen der kalten Jahreszeit und der Witterung dort nicht stattfinden. Deswegen wurde die SAALBAU - Haus Ronneburg dafür angemietet, weshalb die Veranstaltung diesmal mit erheblichen Kosten verbunden ist. An der Veranstaltung nehmen jedes Jahr Bürger von Preungesheim und aus der Umgebung teil, egal welcher Glaubensrichtung, weshalb der Ortsbeirat es sehr wichtig findet, gemeinsam und miteinander dieses Projekt zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1209

  • Teilfinanzierung für die Erstellung der Hundewiese etc. hinter der Liesel-Oestreicher-Schule
    OIBOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 481 entstanden aus Vorlage: OF 1226/10 vom 10.02.2026 Betreff: Teilfinanzierung für die Erstellung der Hundewiese etc. hinter der Liesel-Oestreicher-Schule Vorgang: OM 6635/25 OBR 10; ST 1907/25 Der Ortsbeirat 10 unterstützt aufgrund der Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1907, eine Teilfinanzierung für die Erstellung der Hundewiese inklusive Beschilderung und Hundekotbeutelspender hinter der Liesel-Oestreicher-Schule aus seinem Ortsbeiratsbudget mit Mitteln in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Anregung erklärt sich aus der Stellungnahme und der damit verbundenen Bitte des Magistrats, eine Teilfinanzierung zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6635 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1907 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1200

  • Ortsbeiratsmittel für das Zirkusprojekt an der Liesel-Oestreicher-Schule
    OIBOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 482 entstanden aus Vorlage: OF 1227/10 vom 10.02.2026 Betreff: Ortsbeiratsmittel für das Zirkusprojekt an der Liesel-Oestreicher-Schule Das Zirkusprojekt, das wiederholt in diesem Jahr an der Liesel-Oestreicher-Schule stattfinden soll, wird mittels eines zweckgebundenen Zuschusses an den Förderverein der Liesel-Oestreicher-Schule aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.500 Euro als Ausgleich für jetzt schon feststehende Fehleinnahmen durch die angeordnete Verkleinerung der Veranstaltungsfläche unterstützt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Durch die Beschränkung des Amtes für Bau und Immobilien ist das Aufstellen des großen Zeltes nicht mehr möglich. Dadurch gehen 30 Prozent der Zuschauerkapazitäten verloren. Da der Verkauf der Eintrittskarten eine wesentliche Säule der Finanzierung ist, fehlen dem Verein die Einnahmen von ca. 500 verkauften Eintrittskarten. Das bedeutet eine Einbuße von ca. 1.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 962

  • Ortsbeiratsmittel für die unterschiedlichen Jubiläen der Berkersheimer Feuerwehr
    OIBOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 483 entstanden aus Vorlage: OF 1231/10 vom 09.02.2026 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die unterschiedlichen Jubiläen der Berkersheimer Feuerwehr Die Feuerwehr in Berkersheim soll für ihre im August 2026 anstehenden Jubiläumsfeierlichkeiten a) zum 100-jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr; b) zum 50-jährigen Bestehen der Jugendfeuerwehr; c) zum 10-jährigen Bestehen der Mini-Feuerwehr wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 2.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Berkersheim ist leider infrastrukturell der wohl in Frankfurt am stärksten benachteiligte Stadtteil. Auch deshalb bedankt sich der Ortsbeirat 10 bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern für die anerkennenswerte und wichtige Arbeit in und für Berkersheim, einschließlich der benachbarten Stadtteile Eckenheim und Preungesheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 852

  • Budgetmittel für den Bürgerverein Berkersheim e. V.
    OIBOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 484 entstanden aus Vorlage: OF 1245/10 vom 22.02.2026 Betreff: Budgetmittel für den Bürgerverein Berkersheim e. V. Der Ortsbeirat 10 stellt dem Bürgerverein Berkersheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1.000 Euro für die Pflege und Erhaltung des Ehrenmals in der Straße Im Klingenfeld zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Bürgerverein Berkersheim e. V. kümmert sich schon seit Jahren um das Ehrenmal in der Straße Im Klingenfeld und sorgt so für die Sichtbarkeit und das Gedenken der Gefallenen in den beiden Weltkriegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 896

  • Budgetmittel für den Heimatverein Eckenheim e. V. zur Pflege des Ehrenmals
    OIBOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 485 entstanden aus Vorlage: OF 1210/10 vom 01.02.2026 Betreff: Budgetmittel für den Heimatverein Eckenheim e. V. zur Pflege des Ehrenmals Der Ortsbeirat 10 stellt dem Heimatverein Eckenheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1.000 Euro für die Pflege und Erhaltung des Ehrenmals in der Georg-Esser-Anlage zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Heimatverein Eckenheim kümmert sich schon seit Jahren um das Ehrenmal in der Georg-Esser-Anlage und sorgt so für die Sichtbarkeit und das Gedenken der Gefallenen im ersten Weltkrieg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Finanzielle Unterstützung des Heimatvereins Eckenheim e. V. für den Einsatz bei der Umsetzung des Friedfelds auf dem Eckenheimer Friedhof
    OIBOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 486 entstanden aus Vorlage: OF 1211/10 vom 01.02.2026 Betreff: Finanzielle Unterstützung des Heimatvereins Eckenheim e. V. für den Einsatz bei der Umsetzung des Friedfelds auf dem Eckenheimer Friedhof Der Ortsbeirat 10 bezuschusst die Arbeit des Heimatvereins Eckenheim e. V. in Bezug auf die Umsetzung des Friedfeldes auf dem Eckenheimer Friedhof aus Ortsbeiratsmitteln mit einem Gesamtbetrag von bis zu 1.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Heimatverein Eckenheim e. V. begleitet die Umsetzung des Friedfelds auf dem Eckenheimer Friedhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1217

  • Regenunterstand für den Berkersheimer Friedhof
    OIBOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 487 entstanden aus Vorlage: OF 1230/10 vom 09.02.2026 Betreff: Regenunterstand für den Berkersheimer Friedhof Vorgang: OIB 385/15 OBR 10; ST 197/16; OIB 343/24 OBR 10; ST 1941/24 Der Ortsbeirat 10 nimmt den folgenden leider bisher unverändert vorläufigen Sachstand vom 18.11.2024 dieser unendlichen elfjährigen Geschichte fassungslos, auch hinsichtlich des offenkundigen Desinteresses der zuständigen Stellen, zur Kenntnis: "Die Voraussetzungen, unter denen der Regenunterstand geplant, realisiert und an den Bürgerverein Berkersheim übergeben werden kann, bedürfen weiterer Abstimmungen. Deshalb kann der Magistrat nicht in der vorgegebenen OIB-Frist antworten." Der Magistrat wird erneut unter Bezugnahme auf die Initiative-Budget vom 03.11.2015, OIB 385, über den beschlossenen (Teil-)Betrag in Höhe von seinerzeit 11.000 Euro gebeten, mit dem Bürgerverein Berkersheim e. V. eine Vereinbarung zu treffen, sodass nunmehr der Bürgerverein anstelle der Stadt Frankfurt einen Regenunterstand auf dem Berkersheimer Friedhof für künftige Trauerfeiern planen und realisieren kann. Dies mit der Maßgabe, dass nach Baufertigstellung der Bau auf die Stadt Frankfurt übertragen und von dort übernommen wird. Der Ortsbeirat 10 unterstützt diese Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 23.000 Euro, inklusive der bereits in 2015 zur Verfügung gestellten 11.000 Euro. Darüber hinaus wird nun gebeten, erforderliche Abstimmungen zeitsparend direkt mit dem Bürgerverein Berkersheim e. V. und dem Ortsbeirat 10 zu führen. Dies auch, weil schriftliche Hinwiese auf dem kleinen Dienstweg bisher leider wiederholt unbeantwortet blieben. Begründung: Der Bürgerverein Berkersheim e. V. möchte nunmehr den Regenunterstand in Absprache mit den zuständigen Stellen für die Stadt realisieren, nachdem dieser bisher leider noch nicht zustande gekommen ist. Der Berkersheimer Friedhof verfügt bisher über keine ausreichend große Trauerhalle. Aktuelle Planungen und Berechnungen berücksichtigen den bisherigen (Teil-)Betrag im Auftrag des Bürgervereins Berkersheim e. V. und weisen auf einen gestiegenen Kostenaufwand seit 2015 zuzüglich bisher nicht berücksichtigter üblicher und erforderlicher Kosten hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.11.2015, OIB 385 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 197 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.09.2024, OIB 343 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1941 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 851

  • Ortsbeiratsmittel für die Turnerschaft 1856 e. V. Frankfurt-Griesheim zur 170JahrFeier
    OIBOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 488 entstanden aus Vorlage: OF 1436/6 vom 03.02.2026 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Turnerschaft 1856 e. V. Frankfurt-Griesheim zur 170-Jahr-Feier Der Ortsbeirat 6 unterstützt die Turnerschaft 1856 e. V. Frankfurt-Griesheim mit einem Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget von bis zu 1.700 Euro für die Ausrichtung der 170-Jahr-Feier im Sommer 2026. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Turnerschaft ist einer der ältesten Sportvereine mit fast 1.000 Mitgliedern, die in 15 Abteilungen ihrem Sport nachgehen. Der Schwerpunkt des Vereins liegt auf dem Breitensport und wird von ausgebildeten Übungsleitern begleitet. Auch in der Kinder- und Jugendarbeit ist der Verein sehr aktiv und somit für den Stadtteil eine wichtige Institution. Die Arbeit der Vereine ist wichtig für den Zusammenhalt im Stadtteil und ein gemeinsames Fest ist ein weiterer Baustein dafür. Der Verein gehört auch zu den Vereinen, die sich immer aktiv im Stadtteil beteiligen. Hinweis: Es sind keine Kosten entstanden. Die für diese OIB bereitgestellten 1.700 Euro werden dem Ortsbeiratsbudget zugeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Stolpersteine für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 - Zuschuss - Teil 2
    OIBOB 1
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 490 entstanden aus Vorlage: OF 1872/1 vom 09.02.2026 Betreff: Stolpersteine für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 - Zuschuss - Teil 2 Der Ortsbeirat bezuschusst die Verlegung von Stolpersteinen für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 und die Erstellung einer dazu gehörigen Bodenplatte mit weiteren 3.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget. Der Zuschuss geht an die die "AG Gedenkort Kostheimer Straße 9" vertreten durch Helga Roos. Begründung: Bei weiteren Recherchen zur Verlegung der Stolpersteine sind weitere Namen von verstorbenen Kindern bekannt geworden. Statt der bisher 13 werden nun 24 Stolpersteine verlegt. Zudem soll eine Kopfschwelle (Bodenplatte) an den Stolpersteinen verlegt werden, auf der erklärt wird, warum diese vielen Kinder verstorben sind. Dadurch steigen natürlich die Kosten. Ein weiterer Zuschuss, nochmals 3.000 Euro, soll deshalb die reibungslose Herstellung und Verlegung der Steine und der Bodenplatte ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1219

  • Jubiläumsfeier der Paul-Hindemith-Schule unterstützen
    OIBOB 1
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 491 entstanden aus Vorlage: OF 1878/1 vom 06.02.2026 Betreff: Jubiläumsfeier der Paul-Hindemith-Schule unterstützen Der Magistrat wird gebeten, die Jubiläumsfeier der Paul-Hindemith-Schule finanziell zu unterstützen. Der Ortsbeirat 1 bezuschusst die Feier mit einem Betrag von bis zu 2.150 Euro aus seinem Budget. Begründung: Im Jahr 2025 fielen zwei bedeutende Jahrestage zusammen: Die Paul-Hindemith-Schule, Integrierte Gesamtschule im Gallus, beging ihr 40-jähriges Bestehen. Eine Jubiläumsfeier konnte jedoch aus internen Gründen im vergangenen Jahr nicht stattfinden. Zudem jährte sich 2025 der 130. Geburtstag von Paul Hindemith, dem Namensgeber der Schule. Der Förderverein plant, diese Anlässe im Jahr 2026 im Rahmen einer gemeinsamen Feier nachzuholen. Als Termin ist der 23. April vorgesehen. Die Veranstaltung richtet sich an das Kollegium, Schülerinnen und Schüler der höheren Jahrgänge, Eltern, Kooperationspartner sowie an die Stadtteilöffentlichkeit. Ergänzend ist in der Woche vor den Osterferien eine Projektwoche geplant, die das Jubiläum thematisch aufgreift und mit einem Schulfest abgeschlossen wird. Die Finanzierung kann durch den Förderverein nur eingeschränkt erfolgen, da laut Satzung ausschließlich Maßnahmen unterstützt werden dürfen, die Schülerinnen und Schülern unmittelbar zugutekommen. Auch der schulische Etat bietet nur begrenzte Mittel. Vor diesem Hintergrund erscheint eine finanzielle Unterstützung angemessen. Die Paul-Hindemith-Schule ist eine zentrale Bildungseinrichtung im Stadtteil Gallus und hat über Jahrzehnte hinweg den Lebensweg vieler Menschen geprägt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 967

  • Geschichtsort Adlerwerke unterstützen
    OIBOB 1
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 492 entstanden aus Vorlage: OF 1879/1 vom 08.02.2026 Betreff: Geschichtsort Adlerwerke unterstützen Der Magistrat wird gebeten, das folgende Projekt finanziell zu unterstützen: Der Ortsbeirat 1 stellt dem Geschichtsort Adlerwerke zur Weiterentwicklung verschiedener pädagogischer Angebote einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Begründung: Der Geschichtsort Adlerwerke verzeichnete im Jahr 2025 einen deutlichen Besucherzuwachs von über 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Nachfrage nach pädagogischen Angeboten, insbesondere durch Schulklassen, ist weiter gestiegen. Zur Bewältigung dieser Entwicklung plant der Geschichtsort Adlerwerke den Ausbau seiner pädagogischen Formate. Darüber hinaus soll nach der umfangreichen Gedenk- und Veranstaltungsreihe anlässlich des 80. Jahrestags der Auflösung des KZ "Katzbach" und des Todesmarschs Frankfurt-Hünfeld im Jahr 2025 auch im Jahr 2026 ein angemessenes, wenn auch reduziertes, Gedenken ermöglicht werden. Konkret plant der Geschichtsort Adlerwerke 1. die Entwicklung eines neuen Workshopangebots zum Thema "Die Straße stand voller Leute" - Alltag in der Nachbarschaft des KZ "Katzbach" (Arbeitstitel); 2. die Entwicklung eines Workshops zum Thema "Umkämpfte Erinnerung" (Arbeitstitel), der die Nachgeschichte des KZ "Katzbach" sowie die über die Jahre entstandenen verschiedenen Gedenkzeichen in den Blick nimmt; 3. die Entwicklung eines neuen Stadtteilrundgang zu Zwangsarbeit im Gallus; 4. eine Veranstaltung zum Gedenken an die Auflösung des Lagers am 24. März 1945 und den Beginn des Todesmarschs nach Hünfeld. Die Umsetzung dieser Vorhaben ist aus dem laufenden Budget nicht verwirklichbar. Daher erscheint die Förderung durch den Ortsbeirat 1 mit einem Betrag von 5.000 Euro sinnvoll. Diese sollen wie folgt verwendet werden: 4.000 Euro für Personalkosten für die Entwicklung der Angebote; 500 Euro für Unkosten im Rahmen der geplanten Gedenkveranstaltungen; 500 Euro für Büro- und Verwaltungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2026, ST 1145

  • Unterstützung der Mediengruppe des RaUMs für Kinder & Teenies und zur Anschaffung von Möbeln für den Partyraum
    OIBOB 7
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 495 entstanden aus Vorlage: OF 614/7 vom 24.02.2026 Betreff: Unterstützung der Mediengruppe des RaUMs für Kinder & Teenies und zur Anschaffung von Möbeln für den Partyraum In der Sitzung des Ortsbeirats 7 am 25.11.2025 wünschten sich die Kinder und Jugendlichen des RaUMs in Rödelheim vom Ortsbeirat Unterstützung für die Arbeit der Mediengruppe, die u. a. Filmprojekte auf die Beine stellt und Gesprächsformate live auf YouTube initiiert, und für die Neueinrichtung des Partyraums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7, der lange Zeit nicht nutzbar war. In Absprache mit der Einrichtungsleitung sollen folgende Gegenstände angeschafft werden: - für die Mediengruppe ein Camcorder, ein Schnittprogramm und ggf. ein abschließbarer Untertischcontainer; - für den Partyraum Bistrotische, zwei Couchtische, ein Sofabezug und Gläser. Das Engagement der Kinder und Jugendlichen möchte der Ortsbeirat unterstützen und beschließt daher, dem RaUM aus dem vorhandenen Ortsbeiratsbudget 2.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

  • Zuschuss für das Spring-Fest am Bahnhof Rödelheim
    OIBOB 7
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 496 entstanden aus Vorlage: OF 615/7 vom 24.02.2026 Betreff: Zuschuss für das Spring-Fest am Bahnhof Rödelheim Vorgang: OIB 271/24 OBR 7; ST 1447/24 Der Ortsbeirat stellt einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget bereit, um den Arbeitskreis Kinder- und Jugend Rödelheim bei der Organisation des öffentlichen Spielfestes am Bahnhof Rödelheim, das insbesondere für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil veranstaltet wird, zu unterstützen. Begründung: Im Jahr 2024 hat der Arbeitskreis Kinder- und Jugend Rödelheim ein großes Spielfest am Rödelheimer Bahnhof veranstaltet, um die Begegnung und Kommunikation im Stadtteil zu fördern. Beteiligt waren folgende Akteur*innen, die im Arbeitskreis Kinder und Jugend Rödelheim aktiv sind: Der RaUM für Kinder und Teenies, die Erziehungsberatungsstellen, die Jugendhilfe an der Michael-Ende-Schule, der AWO Jugendladen, das Sportjugendhaus, das Quartiersmanagement Rödelheim-West, das Sozialrathaus Bockenheim und der Kinderbeauftragte. Für 2026 ist eine Neuauflage geplant, die der Ortsbeirat wie bereits mit der Initiative vom 16.01.2024, OIB 271, unterstützen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.01.2024, OIB 271 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1447 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1213

  • Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim - heute Frankfurt Westside
    OIOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 24.02.2026, OI 139 entstanden aus Vorlage: OF 1435/6 vom 03.02.2026 Betreff: Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim - heute Frankfurt Westside Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die sich auf dem Gelände des neu zu entwickelnden Industrie- und Gewerbeparks Frankfurt Westside befindlichen Straßen oder fest geplanten und noch einzurichtenden Straßen gemäß dem als Anlage beigefügten Plan des Stadtvermessungsamtes wie folgt zu benennen: 1. Von West nach Ost: 8603: "Emma-Niedermann-Straße"; 8607: "Alte Seilbahnstraße"; 8606: "Clara-Trier-Straße"; 8604: "Philipp-Belschner-Straße"; 8608: "Julius-Brumm-Straße"; 8609: "Aleksandra-Temnikova-Straße"; 8610: "Heiner-Hamburger-Straße". 2. Von Nord nach Süd: 8601: "Ludwig-Baist-Straße"; 8605: "Alte Gleisstraße"; 8602: "Alte Werksstraße". Anlage 1 (ca. 687 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 202 Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 230 Versandpaket: 04.03.2026 Aktenzeichen: 62-2

  • Elsässer Woche 2025 finanziell unterstützen
    OIOB 1
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Initiative vom 24.02.2026, OI 140 entstanden aus Vorlage: OF 1870/1 vom 07.02.2026 Betreff: Elsässer Woche 2025 finanziell unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, die vergangene Elsässer Woche im Jahr 2025 mit 5.000 Euro zu bezuschussen. Die Elsässer Woche ist eine seit Jahren etablierte und kulturell bedeutende Veranstaltung in der Frankfurter Innenstadt. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Austausch und zur Belebung des öffentlichen Raums. Aufgrund allgemein gestiegener Kosten ist die Durchführung der Veranstaltung für den veranstaltenden Verein Club des Alsaciens/Freunde des Elsass zunehmend mit finanziellen Herausforderungen verbunden, da die erzielten Einnahmen die anfallenden Ausgaben nicht mehr vollständig decken. Um den Verein in seiner Arbeit zu unterstützen und die Fortführung der Elsässer Woche zu sichern, wird eine finanzielle Förderung befürwortet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 04.03.2026

  • Sicherer Heimweg im Ostpark nach Trainingsschluss
    OMOB 4
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8108 entstanden aus Vorlage: OF 591/4 vom 01.02.2026 Betreff: Sicherer Heimweg im Ostpark nach Trainingsschluss Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie eine Steigerung des Sicherheitsempfindens, besonders in den dunklen Monaten (November bis Februar) für die jungen Fußballer*innen des FFC Olympia 07 e. V. nach Trainingsende auf dem Nachhauseweg möglich ist. Begründung: Vertreter des FFC Olympia 07 e. V. berichten, dass sich die Kinder, die zum Training kommen und - besonders im Winter bei Dunkelheit - vom Training nach Hause gehen, nicht sicher fühlen. Der einzige beleuchtete Weg führt vom Fußballgelände am Ostpark-Kiosk vorbei bis zur Ostparkstraße in einiger Entfernung zur Bus- oder Bahnanbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Größere Abfallbehälter in der Grünanlage an der Arnsburger Straße anbringen
    OMOB 4
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8109 entstanden aus Vorlage: OF 594/4 vom 08.02.2026 Betreff: Größere Abfallbehälter in der Grünanlage an der Arnsburger Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, die in der Grünanlage an der Arnsburger Straße angebrachten Abfallbehälter durch größere zu ersetzen. Begründung: Von Bürgerseite wird berichtet, dass das Problem von illegal entsorgtem Müll in der Grünanlage an der Arnsburger Straße weiterhin besteht, zumal die neu angebrachten kleinen Behälter kaum Pizzakartons fassen. Die angekündigte höhere Frequenz der Leerungen löste das Problem nicht. Eine Abhilfe könnten größere Abfallbehälter, wie der unten abgebildete, schaffen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 715

  • REWE-Markt in der Heidestraße 137 - Brandschutztüren in der Tiefgarage
    OMOB 4
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8110 entstanden aus Vorlage: OF 598/4 vom 10.02.2026 Betreff: REWE-Markt in der Heidestraße 137 - Brandschutztüren in der Tiefgarage Der Magistrat wird gebeten, bei der AGB FRANKFURT HOLDING GmbH eine Verbesserung hinsichtlich der Brandschutztüren in der Tiefgarage, Heidestraße 137, REWE-Markt, zu erwirken. Aktuell haben Menschen mit Einschränkungen beim Gang von der Tiefgarage über den Aufzug in den Supermarkt bei den Türen mit erheblichen Problemen zu kämpfen oder sind sogar auf Unterstützung durch Dritte angewiesen. Begründung: Die Brandschutztüren zu öffnen verlangt eine erhebliche Kraft, die viele Menschen mit Einschränkungen - Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer, Eltern mit Kinderwagen - nicht aufbringen können. Die betroffene Gruppe kann die alternativ zur Verfügung stehende Rolltreppe aus Gründen eingeschränkter Mobilität ebenfalls nicht benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 825

  • Verkehrssicherheit an der Friedberger Landstraße stadtauswärts ab Friedberger Warte
    OMOB 4
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8111 entstanden aus Vorlage: OF 600/4 vom 08.02.2026 Betreff: Verkehrssicherheit an der Friedberger Landstraße stadtauswärts ab Friedberger Warte Der Magistrat wird aufgefordert, dringend die Verkehrssicherheit an der oberen Friedberger Landstraße zu erhöhen. In besonderem Maße gilt dies für den Abschnitt der Fußgängerampelüberquerungen auf Höhe der Haltestelle "Bodenweg" in beiden Fahrtrichtungen. Geeignete Maßnahmen könnten die Entschleunigung des motorisierten Individualverkehrs durch deutlichere Hinweise auf Höchstgeschwindigkeiten, die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit, die Verlängerung der Grünphase für Fußgänger oder (permanente) Tempoblitzer sein. Begründung: Am 26. Januar 2026 kam es in unmittelbarer Nähe der oben genannten Stelle stadtauswärts zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Ein 58-jähriger Fußgänger wurde beim Überqueren der Fahrbahn an einer Fußgängerampel von einem Pkw erfasst und verstarb. Der Pkw fuhr wohl mit überhöhter Geschwindigkeit, es besteht der Verdacht auf ein Autorennen. Allerdings kommt es in dem genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der genannte Bereich ist stark frequentiert - auch von Grundschülern auf dem Weg von und zur Schule. Nach Erweiterung des Schulbezirks der Valentin-Senger-Schule müssen Kinder, die jenseits der Friedberger Landstraße wohnen, diese täglich queren. Trotz der bekannten Gefahrenlage sind derzeit keine besonderen verkehrssichernden Maßnahmen (zum Beispiel Rotlichtüberwachung, Geschwindigkeitskontrollen, zusätzlich hervorgehobene Beschilderung) erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1326 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen
    OMOB 4
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8112 entstanden aus Vorlage: OF 601/4 vom 17.02.2026 Betreff: Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahren, die durch den Straßenverkehr auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk entstehen, zu beseitigen. Hierfür sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Konkrete Maßnahmen, die in eigener Zuständigkeit realisierbar sind, werden prioritär behandelt. Mit Hinweis auf die Unfallstatistik sind andere zuständige Akteure gleichfalls mit hoher Priorität einzubeziehen, um die Unfallgefahren zu eliminieren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat vorrangig gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen: 1. Anordnung einer durchgängigen Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Straße im Ortsbezirk, um Unfälle künftig zu minimieren; 2. Anordnung einer flächendeckenden Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in den Querstraßen der Hanauer Landstraße (z. B. Ferdinand-Happ-Straße und Lindleystraße), um zu vermeiden, dass diese als Ausweichrouten genutzt werden; 3. Installation einer Leitschwelle inklusive Schraffenbaken (Verkehrszeichen 628) zwischen den Straßenbahngleisen in dem Abschnitt der Hanauer Landstraße von der Einmündung Grusonstraße bis zur Einmündung Leibbrandstraße, um das Linksabbiegen zu verhindern. Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse seiner Überlegungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In einer Studie der Allianzversicherung, die die Verkehrsunfallstatistik für die Bundesrepublik Deutschland und weitere Quellen auswertet, wird die Hanauer Landstraße als die gefährlichste Straße Deutschlands bezeichnet, weil hier im Jahr 2024 59 Verkehrsunfälle zu verzeichnen waren. Der Magistrat sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Straße diesen zweifelhaften Titel möglichst schnell wieder verliert. Das Verhindern des Linksabbiegens im Abschnitt Grusonstraße bis Leibbrandstraße würde eine Angleichung der Verkehrssituation in der Hanauer Landstraße bedeuten, wie sie gegenwärtig schon im Abschnitt vom Allerheiligen Tor bis zur Bärenstraße und vom Ernst-Achilles-Platz bis zur Einmündung Grusonstraße besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1327 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Stadttauben in Preungesheim
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8113 entstanden aus Vorlage: OF 1114/10 vom 06.10.2025 Betreff: Stadttauben in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der weiter steigenden Anzahl der Stadttauben in Preungesheim begegnet werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 737 Aktenzeichen: 79-2

  • Versetzen der Schranke am Eckenheimer Friedhof aus Richtung Matternstraße auf die Seite der Friedhofsmauer
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8114 entstanden aus Vorlage: OF 1200/10 vom 14.12.2025 Betreff: Versetzen der Schranke am Eckenheimer Friedhof aus Richtung Matternstraße auf die Seite der Friedhofsmauer Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Schranke am Eckenheimer Friedhof aus Richtung Matternstraße auf die Seite der Friedhofsmauer versetzen kann, da Radfahrende, welche mit hoher Geschwindigkeit ankommen, bessere Sicht auf die restlichen Nutzer des Weges erhalten. Begründung: Gerade für Besucher des Friedhofs, meistens ältere Personen, aber auch Schulkinder, ist es sehr gefährlich, am Ende der Friedhofsmauer vom Friedhof kommend auf die Straße in Richtung Matternstraße zu treten, da Radfahrer mit großer Geschwindigkeit die Matternstraße hinunterfahren und die Schranke dort den Weg einschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1008

  • Theobald-Ziegler-Schule angemessen baulich unterstützen
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8115 entstanden aus Vorlage: OF 1214/10 vom 09.02.2026 Betreff: Theobald-Ziegler-Schule angemessen baulich unterstützen Der Magistrat wird gebeten, die seit Monaten bekannten und fachlich dokumentierten baulichen Erfordernisse am über 100 Jahre alten Gebäude der Theobald-Ziegler-Schule (einschließlich der Turnhalle) umgehend zu beseitigen und die Schule dabei umfassend organisatorisch sowie finanziell zu entlasten. Es kann und darf nicht Aufgabe der Schulleitung sein, bauliche Mängel beziehungsweise Altlasten aus dem ohnehin nicht in der erforderlichen Höhe vorhandenen eigenen Schulbudget zu stemmen. Auch eine etwaige persönliche Haftung der Schulleiterinnen und Schulleiter erscheint völlig überzogen, am Ziel vorbeigehend und somit mehr als fraglich. Dies auch, da es dafür Fachpersonal in der Stadtverwaltung gibt beziehungsweise geben sollte. Begründung: Die jährliche Budgetzahlung für Schulen mit älteren, sanierungsanfälligen, teils über 100 Jahre alten Gebäuden - wie beispielsweise der Theobald-Ziegler-Schule - ist keinesfalls ausreichend und ungeeignet, die Erfordernisse vor Ort zu stemmen. Darüber hinaus ist die personelle Situation der Schulen im Ortsbezirk 10 mehr als angespannt. Umgehende Besserstellung der Schulen, hier der Theobald-Ziegler-Schule, ist rasch erforderlich und umgehend umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 740

  • Fehlende Mülleimer in der Niederbornstraße/Ecke Martin-Zahn-Straße
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8116 entstanden aus Vorlage: OF 1216/10 vom 09.02.2026 Betreff: Fehlende Mülleimer in der Niederbornstraße/Ecke Martin-Zahn-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Niederbornstraße/Ecke Martin-Zahn-Straße zwei Mülleimer aufzustellen. Begründung: Der Bereich ist leider oft verschmutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 778

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