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Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellen

Vorlagentyp: V
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird gebeten, Konzepte zur Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung zu berichten. Ziel ist, die Bevölkerung auf Krisensituationen vorzubereiten und zu verhindern, dass Unsicherheit oder Panik entstehen. Es wird erwartet, dass die Konzepte effizient an alle Bevölkerungsgruppen kommuniziert werden können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Sicherheit verfolgen

Fragen an den Magistrat

1. ob die Stadt Frankfurt übergreifende Konzepte verfolgt, um die Bevölkerung auf Krisen- und Ernstfälle vorzubereiten und gezielt zur Eigenvorsorge sowie zum selbstständigen und besonnenen Verhalten in solchen Situationen zu befähigen; 2. ob und wie diese Vorsorge- und Befähigungskonzepte konkret in die Bevölkerung kommuniziert werden sollen, insbesondere a) ob eine regelmäßige, aktive Information vorgesehen ist, b) welche Inhalte dabei vermittelt werden, c) und wie sichergestellt wird, dass diese Informationen über vereinzelte Hinweise hinaus dauerhaft wahrgenommen und verstanden werden; 2. über welche Informationskanäle die Bevölkerung im Ernstfall erreicht werden soll, insbesondere für den Fall, dass Stromversorgung, Mobilfunknetze oder digitale Endgeräte zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind; 3. welche Warn- und Informationssysteme im Nordend vorhanden sind, wann und wie sie zum Einsatz kommen und wie deren Bedeutung und die daraus abzuleitenden Verhaltenshinweise (bspw. im Fall von Sirenenalarm) der Bevölkerung bekannt gemacht werden; 5. welche öffentlich zugänglichen Schutz-, Aufenthalts- oder Anlaufmöglichkeiten im Nordend existieren, a) für welche Zwecke und für wie viele Personen diese aktuell ausgelegt sind, b) wie schnell vorhandene Orte, die derzeit einer anderen Nutzung zugeführt sind, umgewidmet werden können und zu welchem Zweck, c) wie die Bevölkerung über Lage, Nutzung und Zugänglichkeit dieser Orte informiert wird, und ob geplant ist, die vorhandenen Kapazitäten zu erweitern; 6. wie sichergestellt wird, dass Informationen zur Vorsorge und zum Verhalten im Ernstfall alle Bevölkerungsgruppen im Nordend erreichen, insbesondere Familien, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränktem Zugang zu digitalen oder sprachlichen Informationsangeboten.

Begründung

Bevölkerung im Nordend sicherstellen Nicht nur die Stadt Berlin, sondern auch die Bevölkerung in den betroffenen Stadtteilen wurde durch den tagelangen Stromausfall Anfang des Jahres weitgehend unvorbereitet getroffen. Der Vorfall hat gezeigt, wie schnell der Ausfall zentraler Versorgungsstrukturen den Alltag zum Erliegen bringen kann, und dass fehlende Vorbereitung nicht nur staatliche Stellen, sondern ebenso die Bevölkerung betrifft. Wirksamer Bevölkerungsschutz besteht deshalb nicht allein aus funktionierenden Behörden und Einsatzstrukturen. Eine zentrale Voraussetzung ist eine resiliente Bevölkerung, die mental auf außergewöhnliche Lagen vorbereitet ist, grundlegende Vorsorge trifft und weiß, wie sie sich im Ernstfall verhält, wo sie Informationen erhält und wo sie Schutz findet. Eine solche Selbstbefähigung trägt entscheidend dazu bei, Unsicherheit und Panik zu vermeiden und gesellschaftliche Stabilität zu sichern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2026OFOF 986/3Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 26. Februar 2026Sie sind hier
    VV 1408Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellen
    Anfrage
  3. 29. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1067Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 2 · 18.06.2026
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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