Kulturentwicklungsplan neu ausrichten
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt neu auszurichten, um finanzielle, strukturelle und rechtliche Grundlagen zu schaffen, die eine effektive und gerechte Kulturförderung in allen Stadtteilen ermöglichen. Damit soll eine stärkere Fokussierung auf die gleichwertige kulturelle Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Schutz jüdischen Lebens und der Kampf gegen Antisemitismus in die Kulturpolitik integriert werden.
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Frankfurt am Main hat den Anspruch, ein kultureller Schwerpunkt in Europa zu sein. Der vorliegende Kulturentwicklungsplan wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht: Er setzt einseitige Schwerpunkte zugunsten der freien Szene und konzentriert die künftigen Aktivitäten maßgeblich auf deren strukturelle Unterstützung, ohne die gesamte kulturelle Infrastruktur strategisch ausgewogen zu betrachten. Zugleich fehlen verbindliche finanzielle Leitplanken, klare Priorisierungen und rechtssichere Förderkriterien. Eine Kulturstrategie für eine europäische Metropole muss jedoch ambitioniert, haushaltsklar, wirkungsorientiert und wertegebunden sein. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
- Verbindliche finanzielle Rahmenbedingungen 1. Für jede neue Maßnahme, Koordinierungsstelle, jedes Modellprojekt sowie neue Programme ist vor Beschlussfassung ein konkreter Kostenrahmen vorzulegen. 2. Neue Maßnahmen werden grundsätzlich befristet eingeführt (Sunset-Klausel). Eine Fortführung erfolgt ausschließlich nach nachgewiesener Wirksamkeit. 3. Für sämtliche Maßnahmen wird ein transparentes Controlling etabliert, das nachvollziehbar darlegt, welchen konkreten Mehrwert eingesetzte Haushaltsmittel erzielen. 4. Kofinanzierung, Drittmittel und private Mittelakquise werden als Regelfall in der Förderpraxis verankert. 5. Externe Beratungs- und Monitoringaufträge sind vorab finanziell zu beziffern und gesondert zu genehmigen. Ziel ist es, die Kulturpolitik der Stadt Frankfurt auf eine transparente, haushaltsklare und wirkungsorientierte Grundlage zu stellen, die kulturelle Freiheit mit finanzieller Verantwortung und nachhaltiger Steuerungsfähigkeit verbindet.
- Stärkung der Stadtteilkultur und gleichwertiger Lebensverhältnisse 1. Es werden eigenständige, wettbewerblich organisierte Stadtteilkulturbudgets eingerichtet, über die Projekte vor Ort beantragt werden können. 2. Die Vergabe erfolgt transparent und ohne strukturelle Bevorzugung innenstadtnaher Institutionen. 3. Für jeden Stadtteil ist ein messbarer Budgetanteil oder ein offenes Antragsverfahren mit klar definiertem Mittelvolumen vorzusehen. Ziel ist die Sicherstellung gleichwertiger kultureller Lebensverhältnisse in allen Stadtteilen Frankfurts.
- Rechtssichere Förderkriterien gegen Antisemitismus und Rassismus 1. In die Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt werden verbindliche Ausschlusskriterien aufgenommen, die eine Förderung antisemitischer oder rassistischer Inhalte ausschließen. 2. Bei Verstößen sind Fördermittel zurückzufordern und zukünftige Förderungen auszuschließen. 3. Für geförderte Einrichtungen wird die Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus als verbindlicher Maßstab festgelegt. 4. Sensibilisierungs- und Weiterbildungsangebote ersetzen keine rechtlich verbindlichen Förderbedingungen. 5. Die Jüdische Akademie am Standort Senckenberganlage wird ausdrücklich in den Kulturentwicklungsplan aufgenommen und als zentraler Akteur für interreligiösen Dialog, Antisemitismusprävention und kulturelle Pluralität strategisch in die Frankfurter Kulturentwicklung eingebunden.
Begründung
Der Kulturentwicklungsplan formuliert ambitionierte kulturpolitische Zielsetzungen, bleibt jedoch in zentralen Bereichen finanziell, strukturell und rechtlich unzureichend konkret. Mit einem jährlichen Kulturetat von rund 240 Millionen Euro trägt die Stadt Frankfurt erhebliche Verantwortung für einen sparsamen, transparenten und wirksamen Mitteleinsatz. Der vorliegende Plan benennt zahlreiche neue Strukturen, Programme und Koordinierungsstellen, ohne belastbare Kostenrahmen, Priorisierung oder verbindliche Evaluationsmechanismen vorzulegen. Dies widerspricht dem Grundsatz einer soliden Haushaltsführung. Frankfurt ist eine vielfältige Stadt. Kulturelle Teilhabe darf sich nicht auf innenstadtnahe Institutionen konzentrieren, sondern muss in allen Stadtteilen wirksam werden. Eine echte "Kultur in der Fläche" erfordert klare Budgets, offene Wettbewerbsverfahren und chancengleiche Formate. Darüber hinaus ist der Schutz jüdischen Lebens und der entschiedene Kampf gegen Antisemitismus staatliche Kernaufgabe. Förderpolitik darf keine Grauzonen zulassen. Weiterbildung und Diskurs sind wichtig, ersetzen jedoch keine klaren Förderkriterien und Sanktionen. Die Verwendung öffentlicher Mittel setzt rechtliche Klarheit und Verlässlichkeit voraus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2026BB 1Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 25. Februar 2026Sie sind hierNRNR 1551Kulturentwicklungsplan neu ausrichten Finanziell solide, stadtteilgerecht und rechtssicher für ein europäisches Kulturzentrum FrankfurtSTVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen FDP (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 1 = Kenntnis NR 1551 = Ablehnung) AfD (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Votum, im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (B1 = Kenntnis, NR 1551 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ARL und FRAKTION gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei, Stv Yilmaz und Stv Bäppler-Wolf (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei, Stv Yilmaz und Stv Bäppler-Wolf (B 1 = Kenntnis, NR 1551 = Ablehnung)