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Hinweise von Besuchern auf ein schwerwiegendes Glatteisproblem im Bereich des von der HFM organisierten Wochenmarktes au

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In der Frage wird auf ein Glatteisproblem im Bereich des Wochenmarktes auf dem Gravensteiner-Platz hingewiesen und gefragt, wie die Schnee- und Eisbeseitigung künftig sichergestellt wird. Der Magistrat erklärt, dass die Verkehrssicherungspflicht den Standbetreibenden obliegt und dass die Schnee- und Eisbeseitigung weiterhin in Abstimmung zwischen Marktaufsicht und Standbetreibenden erfolgen wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Gravensteiner-Platz — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.

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Neues zu Gravensteiner-Platz per E-Mail

Frage an den Magistrat

vom 26.02.2026, F 3904 Hinweise von Besuchern auf ein schwerwiegendes Glatteisproblem im Bereich des von der HFM organisierten Wochenmarktes auf dem Gravensteiner-Platz im Frankfurter Bogen lassen aufhorchen, wobei im jeweils direkten Bereich der einzelnen Stände die Schnee- und Eisbeseitigung bisher erfolgt ist. Ich frage den Magistrat, wie die für alle Besucher wichtige Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Wochenmarktgelände des Gravensteiner-Platzes künftig sichergestellt wird.

Antwort des Magistrats

Die Wochenmärkte finden auf den durch den Magistrat festgesetzten öffentlichen Flächen der Stadt Frankfurt am Main statt. Hierzu zählt auch der Gravensteiner-Platz im Frankfurter Bogen. Der Winterdienst auf Fahrbahnen und öffentlichen Plätzen erfolgt stadtweit nach einer festgelegten Rangfolge und klar definierten Prioritäten. Da der Aufbau der Wochenmärkte regelmäßig in den frühen Morgenstunden beginnt, kann es abhängig vom Zeitpunkt des Schneefalls vorkommen, dass die Marktflächen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig geräumt sind. Vor diesem Hintergrund ist mit den Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern vertraglich vereinbart, dass die Verkehrssicherungspflicht im Bereich der jeweiligen Standplätze sowie der unmittelbar davor gelegenen Gangflächen den Standbetreibenden obliegt. Während der Marktzeiten besteht die Verpflichtung, diese Flächen von Schnee und Eis freizuhalten. Ergänzend sind die Dienstfahrzeuge der HFM mit Streumitteln ausgestattet, sodass die diensthabende Marktaufsicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen unterstützend tätig werden kann. Grundsätzlich besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitergehende Schnee- und Eisbeseitigungsleistungen im Marktbereich auf Dritte zu übertragen. Hieraus entstehende Betriebskosten sind von den Marktteilnehmenden anteilig zu tragen. Eine vollständige Flächenräumung vor Marktbeginn ist angesichts der Priorisierung von Verkehrswegen, der zu wahrenden Nachtruhe sowie zusätzlicher Kosten in der Praxis regelmäßig nicht darstellbar. Das bewährte Vorgehen, die Schnee- und Eisbeseitigung in enger Abstimmung zwischen Marktaufsicht und Standbetreibenden sicherzustellen, wird daher auch künftig fortgeführt und bei Bedarf lageabhängig angepasst, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu gewährleisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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