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  • Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller Ortstermin
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8117 entstanden aus Vorlage: OF 1222/10 vom 09.02.2026 Betreff: Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller Ortstermin Der Magistrat wird gebeten, in der Oberwiesenstraße geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation wie folgt umzusetzen: 1. Auffrischung der bestehenden weißen Fahrbahnmarkierungen, beispielsweise bezüglich Halteverboten; 2. soweit möglich weitergehende Absicherungen der Grundstückseinfahrten, zum Beispiel durch den Einsatz von Pollern oder vergleichbaren baulichen Maßnahmen. Sollten diese Punkte nicht umsetzbar sein, wird der Magistrat um die Organisation eines Ortstermins mit den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 sowie den Anwohnern gebeten. Begründung: Der Parkdruck in der Oberwiesenstraße hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und wächst weiterhin spürbar. Anwohnerinnen und Anwohner berichten regelmäßig über dauerhaft zugeparkte Einfahrten, was zu erheblichen Behinderungen, eingeschränkter Erreichbarkeit der Grundstücke sowie wiederkehrenden Konflikten führt. Bestehende Markierungen sind teilweise nicht mehr ausreichend sichtbar oder werden ignoriert. Durch gezielte verkehrsordnende Maßnahmen könnte die Situation nachhaltig entschärft und die Verkehrssicherheit sowie die Wohnqualität verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1005

  • Schneeräumung auf dem Gravensteiner-Platz an Markttagen
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8118 entstanden aus Vorlage: OF 1223/10 vom 09.02.2026 Betreff: Schneeräumung auf dem Gravensteiner-Platz an Markttagen Der Magistrat wird gebeten, den Schnee auf dem Gravensteiner-Platz an Markttagen rechtzeitig zu räumen, damit Kundinnen und Kunden auch an frostigen Wintertagen gefahrlos den Wochenmarkt besuchen können. Begründung: Ende Januar/Anfang Februar 2026 hat es in Frankfurt mehrfach stark geschneit. Laut Auskunft von Marktbeschickern befreien sie ihren Standplatz selbst von Schnee. Die restliche Marktfläche beziehungsweise Verkehrsfläche ist vom Marktbetreiber zu räumen. Dieser Pflicht sei die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH im oben genannten Zeitraum nicht nachgekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 953 Aktenzeichen: 91-20

  • Wohnungsneubau und Infrastrukturausbau in Berkersheim
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8119 entstanden aus Vorlage: OF 1233/10 vom 09.02.2026 Betreff: Wohnungsneubau und Infrastrukturausbau in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, umfassend über den aktuellen Stand des Wohnungsneubaus in Berkersheim zu berichten, insbesondere zum Bebauungsplan Berkersheim-Ost. Von besonderem Interesse sind dabei 1. der voraussichtliche Zeitplan, unter anderem bezüglich der Umlegung des Bebauungsplanes Berkersheim-Ost; 2. die voraussichtliche Anzahl der Wohneinheiten; 3. die wichtigen Erschließungsmaßnahmen; 4. die für den Stadtteil insgesamt zu verbessernde Infrastruktur nebst Zeitplan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 986 Aktenzeichen: 61-00

  • Weiterhin fehlende Turnhallenzeiten und -orte im Ortsbezirk 10
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8120 entstanden aus Vorlage: OF 1236/10 vom 01.02.2026 Betreff: Weiterhin fehlende Turnhallenzeiten und -orte im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Turnhallenkapazitäten und -zeiten im Ortsbezirk 10 für die Anfragen der Schulen und Sportvereine ausreichen. Begründung: Auch wenn die Turnhalle der Münzenbergerschule wieder nutzbar ist, wird sie doch in Bälde abgerissen. Auch nach der Modernisierung der Turnhalle der Carlo-Mierendorff-Schule fehlen weiterhin Turn- und Sportmöglichkeiten für Schüler und Vereine. Der Sportpark Preungesheim ist als Ausweichquartier komplett ausgebucht. Auch der Verzicht auf eine Sporthalle und Sportaußenflächen beim Neubau der Oberstufe durch den Hinweis auf den Sportpark wirkt sich jetzt auf die Schüler*innen der Münzenbergerschule und der Carlo-Mierendorff-Schule ebenso wie auf die Sportvereine negativ aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 915 Aktenzeichen: 40-1

  • Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8121 entstanden aus Vorlage: OF 1237/10 vom 09.02.2026 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: B 396/25 In dem Bericht vom 24.10.2025, B 396, ist unter anderem zu lesen: "Zu 2. Die alte Turnhalle der Münzenbergerschule ist bis zum Abriss nutzbar. Es wird z. Zt. geprüft, ob danach ein Sportfeld im Sportpark Preungesheim genutzt werden kann. Zu 3. Die finale Nutzung des Standortes ist noch nicht geklärt. Zusätzlich soll eine Umnutzung der vorhandenen Tiefgarage geprüft werden. Daher können noch keine verbindlichen Aussagen zum Standort getroffen werden. Der Magistrat ist sich jedoch bewusst, dass bei einer Nutzung durch zwei Gesamtschulen auch die entsprechende Sportversorgung sichergestellt werden muss. Zu 4. Der Magistrat befindet sich aktuell in Abstimmung mit dem Sportamt um eine dauerhafte Nutzung von zwei Feldern der Turnhalle im Sportparkt Preungesheim für die Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule zu gewährleisten. Zu 5. Aktuell ist kein Neubau einer Turnhalle an der Carlo-Mierendorff-Schule in Umsetzung oder konkreter Planung." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann beziehungsweise in wie vielen Jahren gemäß der Aussage im Bericht B 396 mit den geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen zu 2. bis 5. zu rechnen ist; 2. wie bis dahin die jeweiligen Ausweichnutzungen (Stand heute) möglich werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 396

  • Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8122 entstanden aus Vorlage: OF 1208/10 vom 09.02.2026 Betreff: Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. aus welchen Gründen genau die Umlegungsverfahren in Bonames für die aktuellen Bebauungspläne (Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" und Nr. 516 "Am Eschbachtal") bisher noch nicht abgeschlossen werden konnten; 2. sofern zu 1. noch immer etwaige Variationsmöglichkeiten bestehen, welche dies konkret sind und welche diese jeweils insgesamt für Auswirkungen vor Ort haben; 3. bis wann zu 1. nach aktuellen Erkenntnissen die Umlegungsverfahren sowie die Bebauungsplanverfahren voraussichtlich abgeschlossen werden können; 4. ab wann zu 1. mit der jeweiligen Realisierung der Ortsrandstraße und dem Beginn der Wohnbebauung voraussichtlich begonnen werden kann; 5. mit wie viel Wohneinheiten zu 1. nach derzeitigen Erkenntnissen gerechnet wird; 6. welche sonstigen Erkenntnisse zur Erschließung zu 1. derzeit bestehen; 7. welche Erkenntnisse zur Infrastruktur sowie deren jeweiligen Realisationszeiträume derzeit zu 1. konkret zu berücksichtigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Fällungen von Bäumen im Grünzug Feldscheidenstraße
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8123 entstanden aus Vorlage: OF 1213/10 vom 09.02.2026 Betreff: Fällungen von Bäumen im Grünzug Feldscheidenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum im Grünzug Feldscheidenstraße am 03.02.2026 irrtümlich eine Fällung nicht mit der Anwohnerinitiative sowie dem Ortsbeirat 10 vorher abgestimmt wurde und offenbar ursprünglich der falsche Baum - ein Habitatbaum mit vielen Baumhöhlen im geschützten westlichen Teil der Wildnis - gefällt werden sollte; 2. wie künftig irrtümliche Fällungen vermieden werden können, zum Beispiel, indem man sich künftig rechtzeitig mit der Anwohnerinitiative und dem Ortsbeirat 10 abstimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1130 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67-0

  • Zusätzliche Fahrradständer vor dem SAALBAU Ronneburg
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8124 entstanden aus Vorlage: OF 1215/10 vom 09.02.2026 Betreff: Zusätzliche Fahrradständer vor dem SAALBAU Ronneburg Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH gebeten, im Bereich des Bücherschranks vor dem Eingang zum SAALBAU Ronneburg, Gelnhäuser Straße 2, fünf weitere Fahrradständer zu installieren. Begründung: Die Veranstaltungen in den Räumen der SAALBAU Ronneburg sind insbesondere abends immer gut besucht und die vorhandenen Fahrradständer oft alle genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1241 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Beratung der Angelegenheit wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OM 8124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Planung mit neuem Konzept für die Freifläche nach 2027 auf dem GravensteinerPlatz
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8125 entstanden aus Vorlage: OF 1224/10 vom 10.02.2026 Betreff: Planung mit neuem Konzept für die Freifläche nach 2027 auf dem Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, die voraussichtlich frei werdende Fläche, die derzeit von der Crespo Foundation mit dem Fliegenden Künstlerzimmer genutzt wird, nach Beendigung 2027 mit einem Konzept für eine breite Nutzung durch die Bürger zu planen und auf den Weg zu bringen. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, dass die Fläche wie folgt nutzbar ist bzw. gestaltet werden kann: - umlaufende Pergola mit Bänken und Bepflanzung; - klimaresistente Baumbepflanzung; - Boule-, Schach- und Tischtennisspielfläche; - Sandkasten mit Sonnensegel; - Bodenfontäne; - Spiel- und Turngeräte; - Kiosk und öffentliches WC. Die so vorgeschlagene Nutzung ist in der Vergangenheit von etlichen Bürgern als Einzelvorstellung geäußert worden. Auch sollte nach Änderung der Nutzungsvereinbarung mit der Crespo Foundation die Nutzung von Wasser und Strom erhalten bleiben, siehe Konzeptzeichnung. . Quelle: Zeichnung von Dipl.-Ing. von Mende Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1084 Antrag vom 27.07.2026, OF 52/10 Aktenzeichen: 61-0

  • Generalreinigung des Gravensteiner-Platzes und Ausbesserung der Sicherheitsmarkierungen
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8126 entstanden aus Vorlage: OF 1225/10 vom 10.02.2026 Betreff: Generalreinigung des Gravensteiner-Platzes und Ausbesserung der Sicherheitsmarkierungen Der Magistrat wird gebeten, den Gravensteiner-Platz einer Grundreinigung zu unterziehen. Weiterhin wird er gebeten, die Sicherheitsmarkierung an den Randsteinen des Podestes auszubessern. Begründung: Seit Bestehen dieses zentralen Platzes finden dort in regelmäßigen Abständen ein Wochenmarkt und verschiedene öffentliche Feste statt. Die davon herrührenden Spuren sind unübersehbar und werden sich, wenn sie nicht behandelt werden, im Belag verfestigen. Das Ausbessern der Sicherheitsmarkierung ist aufgrund der winterlichen Lichtverhältnisse dringend erforderlich, um Unfälle zu vermeiden, zumal im Umfeld viele Senioren leben, die bei diesen Lichtverhältnissen Konturen meist schlechter unterscheiden können und für die Stürze besonders bedrohlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 991 Aktenzeichen: 79-4

  • Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8127 entstanden aus Vorlage: OF 1232/10 vom 09.02.2026 Betreff: Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal Vorgang: OM 976/21 OBR 12; ST 551/22; OM 7746/25 OBR 10; ST 152/26 Der Ortsbeirat nimmt Bezug auf die Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 551, an den Ortsbeirat Kalbach-Riegberg und bittet entsprechend analog auch für Berkersheim zu verfahren. Der Magistrat wird insofern unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 152, gebeten, mit Blick auf die erforderliche Genehmigung und Realisierung des Stromanschlusses im Berkersheimer Niddatal auf Höhe der Eisenbahnüberführung Am Wiesengarten folgende Aspekte zu berücksichtigen: Es handelt sich um die Realisierung bezüglich der Anschlusskosten für den Stromanschluss und ausdrücklich nicht bezüglich laufender Stromkosten. Der zu genehmigende Stromanschluss dient förderungswürdigen, da ausschließlich ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen, Terminen und Zuständigkeiten der Berkersheimer Vereine in deren "Wohnzimmer im Niddatal". Eine etwaige Gebührenberechnung für die Einrichtung des Stromanschlusses auf Grundlage privater oder geschäftlicher Zwecke ist nicht gegeben. Laufende Stromkosten werden natürlich von den jeweiligen ehrenamtlichen Nutzern beglichen. Weitere erforderliche Abstimmungen sollten zeitsparend direkt mit dem Reit- und Fahrverein, dem Berkersheimer Kerbeverein und dem Ortsbeirat 10 erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 976 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 551 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7746 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 152 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1427 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bildungsbauoffensive dem Ortsbeirat 10 vorstellen
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8128 entstanden aus Vorlage: OF 1234/10 vom 01.02.2026 Betreff: Bildungsbauoffensive dem Ortsbeirat 10 vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die Bildungsbauoffensive in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Begründung: Es gibt im Ortsbezirk 10 weiterhin gravierende Mängel bezüglich der Schulbauten und Turnhallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • OSKAR-Magazin der FES an alle Haushalte im Ortsbezirk 10 verteilen
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8129 entstanden aus Vorlage: OF 1235/10 vom 01.02.2026 Betreff: OSKAR-Magazin der FES an alle Haushalte im Ortsbezirk 10 verteilen Der Magistrat wird gebeten, auf die FES einzuwirken, dass das Magazin OSKAR an alle Haushalte im Ortsbezirk 10 verteilt wird. Begründung: Die Ausgabe 1/2026 wurde definitiv nicht an alle Haushalte verteilt - es gab diverse Hinweise im Quartiersmanagement. Die FES sieht sich nicht in der Lage, den Dienstleister rückwirkend zu kontrollieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 738 Aktenzeichen: 91-2

  • Mini-Photovoltaik-Förderung im Ortsbezirk 10
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8130 entstanden aus Vorlage: OF 1238/10 vom 09.02.2026 Betreff: Mini-Photovoltaik-Förderung im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Förderanträge für Mini-Photovoltaik-Anlagen im Ortsbezirk 10 eingegangen sind und bewilligt wurden; 2. ob, und wenn ja, wann neue Fördermittel für solche Anlagen bereitgestellt werden; 3. wie die allgemeine Solaroffensive beziehungsweise das städtische Programm "Klimabonus" im Ortsbezirk 10 umgesetzt wird, insbesondere für klassische Photovoltaik-Dachanlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen. Begründung: Einige Einwohner im Ortsbezirk 10 hatten die Absicht, Mini-Photovoltaik-Anlagen (Balkonkraftwerke) zu installieren. Der ursprüngliche Fördertopf für ganz Frankfurt hierfür betrug 400.000 Euro. Vorgesehen war eine fünfzigprozentige Förderung der Anschaffungskosten (für Frankfurt-Pass-Inhaberinnen und -inhaber 75 Prozent). Der Topf ist mittlerweile erschöpft. Um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Ausbau erneuerbarer Energie zu ermöglichen und die Umsetzung der Solaroffensive lokal transparent zu machen, bittet der Ortsbeirat um Auskunft über die bisherigen Anträge und die Planung neuer Mittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 647 Aktenzeichen: 79-3

  • Schlaglöcher beseitigen
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8131 entstanden aus Vorlage: OF 1239/10 vom 09.02.2026 Betreff: Schlaglöcher beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die im Winter entstandenen zahlreichen, teils großen oder tiefen Schlaglöcher in den Straßen in und um Berkersheim zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Heiligenstockwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8132 entstanden aus Vorlage: OF 1240/10 vom 09.02.2026 Betreff: Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten darzulegen, 1. in welcher Höhe seit 2021 Stellplatzablösemittel aus Bauvorhaben im Ortsbezirk 10 angefallen sind; 2. für welche konkreten Maßnahmen diese Mittel seit 2021 verwendet wurden; 3. weshalb seit dem Jahr 2021 keine Stellplatzablösemittel mehr für investive Maßnahmen im Bereich Parken (Neubau zusätzlicher Parkeinrichtungen) oder für die Unterhaltung bestehender Parkierungsanlagen eingesetzt wurden; 4. ob, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Schaffung oder Unterhaltung von Parkeinrichtungen im Ortsbezirk 10 künftig aus Stellplatzablösemitteln geplant sind; 5. welcher Anteil der stadtweit vereinnahmten Stellplatzablösemittel (derzeit rund 30 Millionen Euro) für Maßnahmen im Ortsbezirk 10 vorgesehen ist; 6. nach welchen Kriterien die Verteilung der Stellplatzablösemittel auf die einzelnen Ortsbezirke erfolgt; 7. ob es rechtlich und tatsächlich möglich ist, für zukünftige Bauvorhaben im Ortsbezirk 10 auf die Genehmigung weiterer Stellplatzablösen zu verzichten beziehungsweise diese einzuschränken, sofern der Magistrat die satzungsgemäßen Zwecke der Stellplatzablöseeinnahmen - insbesondere die Schaffung oder Unterhaltung von Parkeinrichtungen - weder plant noch umsetzt oder aufgrund von Personalengpässen derzeit nicht realisieren kann. Begründung: Die Stellplatzablöse stellt eine Geldzahlung an die Stadt Frankfurt am Main dar, die Bauherren oder Grundstückseigentümer leisten müssen, wenn die vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht oder nicht vollständig hergestellt werden kann oder soll. Durch Zahlung einer Ablösesumme wird die Verpflichtung zur Herstellung der Stellplätze ersetzt. In Frankfurt am Main wird die Stellplatzablöse im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf Grundlage der geltenden Stellplatz- beziehungsweise Stellplatzeinschränkungssatzung festgesetzt. Die Einnahmen aus der Stellplatzablöse sind zweckgebunden. Seit dem Jahr 2015 werden Stellplatzablösemittel nach Kenntnisstand des Ortsbeirats 10 ausschließlich für investive Maßnahmen im ÖPNV sowie im Radverkehr verwendet. Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Parkeinrichtungen oder zur Unterhaltung bestehender Parkierungsanlagen werden seither selten bis gar nicht mehr aus diesen Mitteln finanziert, obwohl diese Verwendungszwecke ausdrücklich in der Satzung vorgesehen sind. Gerade in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10, in denen durch Nachverdichtung und Neubauvorhaben zusätzlicher Parkdruck entsteht, ist die Frage von besonderer Bedeutung, ob und wie der satzungsgemäße Zweck der Stellplatzablöse - nämlich auch die Schaffung von Parkmöglichkeiten - noch verfolgt wird. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um die entsprechenden Auskünfte. Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1240 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nicht beantwortete Anregungen des Ortsbeirates 10
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8133 entstanden aus Vorlage: OF 1241/10 vom 09.02.2026 Betreff: Nicht beantwortete Anregungen des Ortsbeirates 10 Der Magistrat wird gebeten, sämtliche nicht beantwortete Anregungen des Ortsbeirates 10 gemäß Tagesordnung I vom 24.02.2026, TOP 5.1 bis TOP 5.21, soweit noch nicht erfolgt zu bearbeiten und auch zu beantworten sowie dabei zu erläutern, warum die jeweilige Beantwortung sich so sehr verzögert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sämtliche sonstige nicht final beantworteten Anregungen des Ortsbeirates 10
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8134 entstanden aus Vorlage: OF 1242/10 vom 09.02.2026 Betreff: Sämtliche sonstige nicht final beantworteten Anregungen des Ortsbeirates 10 Der Magistrat wird gebeten, die sämtlichen zahlreichen sonstigen Anregungen des Ortsbeirates 10 ohne abschließende Stellungnahme des Magistrats, soweit diese noch immer nicht bearbeitet wurden, nunmehr abschließend zu beantworten und dabei zu erläutern, warum die jeweilige Beantwortung sich so sehr verzögert hat sowie wie hoch die Zahl der nicht beziehungsweise nicht abschließend beantworteten Anregungen und Anfragen aktuell ist. Begründung: Die sehr hohe Anzahl der nicht final beantworteten Anregungen und Anfragen hat im Laufe dieser Wahlperiode eine Höhe erreicht, die nicht verständlich ist und auf keine gute Arbeit des Magistrates hinweist. Dies deutet darüber hinaus auf eine nicht akzeptable und fehlende Wertschätzung der Arbeit der Ortsbeiräte hin, die sich für die jeweiligen Anliegen der im Ortsbezirk 10 lebenden und arbeitenden Menschen künftig unter besseren Rahmenbedingungen einsetzen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
    OMOB 10
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8135 entstanden aus Vorlage: OF 1209/10 vom 09.02.2026 Betreff: Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames Der Magistrat wird gebeten, über die bisherigen Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames aktuell und umfassend zu berichten. Von besonderem Interesse sind wegen den vor Ort bemängelten lauten Quietschgeräuschen die folgenden Fragestellungen: 1. Welche Gründe sind für das unverändert laute Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames festzustellen? 2. Liegen auch Materialunverträglichkeiten an Rädern, Schienen oder sonstigen (Ersatz-)Teilen vor beziehungsweise wurden solche geprüft? 3. Kann das Quietschen rasch behoben werden? 4. Welche Verbesserungen dazu dürfen wann erwartet werden? 5. An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurde jeweils gemessen? 6. Welche Geschwindigkeiten wurden gemessen? 7. Welche sonstigen Faktoren sind zu beachten? Darüber hinaus wird der Magistrat erneut gebeten, weitergehende Maßnahmen gegen den Lärm zu veranlassen. Begründung: Die betroffenen Menschen fühlen sich seit Jahren erheblich gestört. Bisher sind noch keine angemessenen Aktivitäten gegen den Lärm bekannt geworden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten
    OMOB 13
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8136 entstanden aus Vorlage: OF 226/13 vom 07.02.2026 Betreff: Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten Der Magistrat wird gebeten, ein Fahrradfahrverbot in der Gasse Im Feldchen 4 einzurichten. Die Fahrradfahrer fahren dort in hohem Tempo entlang, sodass es schon vermehrt zu brenzligen Situationen mit den Kindergartenkindern kam. Außerdem gibt es dort Anwohner, die nicht mehr gefahrlos von ihrem Grundstück auf die Gasse, welche eigentlich eine Fußgängergasse ist, treten können. Auch die Anlieger der Altenwohnanlage sind davon betroffen. Der Magistrat wird zudem gebeten, einen Ortstermin durchzuführen, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Begründung: Es kommt vermehrt zu brenzligen Situationen mit Fahrern von Lastenfahrrädern, die durch die Gasse fahren. Deshalb ist es unumgänglich, an dieser Stelle endlich für Abhilfe zu sorgen. Es wäre ein Anfang, wenn man am Anfang und am Ende der Gasse Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fahrrad aufmalt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 960

  • Umbenennung von Bushaltestellen
    OMOB 13
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8137 entstanden aus Vorlage: OF 227/13 vom 07.02.2026 Betreff: Umbenennung von Bushaltestellen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Benennung der folgenden Bushaltestellen auseinanderzusetzen, damit die dreifache Namensgleichheit der Bushaltestellen geändert wird. 1. Die Bushaltestelle in der Straße Alt-Erlenbach in Richtung Aldi heißt "Niedereschbacher Straße"; 2. Die Bushaltestelle in der Niedereschbacher Straße in Richtung Rewe heißt "Niedereschbacher Straße"; 3. Die Bushaltestelle in der Straße Alt Erlenbach in Richtung Rathaus heißt "Niedereschbacher Straße". Da die Bushalttestelle in Richtung Aldi dazugekommen ist, gibt es an dieser Stelle jetzt ein Verständnisproblem für die Benutzer, wo der Bus abfährt. Die Umsetzung kann bei einem Ortstermin abgesprochen werden. Begründung: Es fällt auf, dass es einheimischen wie fremden Benutzern des ÖPNVs sehr schwerfällt, die richtige Bushaltestelle für ihren Bus zu finden. Deshalb sollte zumindest die Bushaltestelle in Richtung Aldi umbenannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 961

  • Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick
    OMOB 13
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8138 entstanden aus Vorlage: OF 228/13 vom 07.02.2026 Betreff: Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick Der Magistrat wird gebeten, den Winterdienst für den Gehweg der Straße Am Ohlenstück zu übernehmen, der an die Grundstücke in den Straßen Egerländer Straße und Feldbergblick grenzt. Begründung: Ende des vergangenen Jahres bekamen die Anwohner der Straßen Egerländer Straße und Feldbergblick einen neuen Gebührenbescheid für die Straßenreinigung, der nun auch Teile der Straße Am Ohlenstück enthält, da diese an die Rückseite der Grundstücke grenzt. Dies ist gesetzlich und satzungstechnisch so vorgeschrieben, weshalb die Anwohnerinnen und Anwohner verpflichtet sind, diese Zahlungen zu übernehmen. Da nun jedoch auch die Frage nach dem Winterdienst aufkam und viele der Anwohnerinnen und Anwohner keinen direkten Zugang zu diesen Straßenteilen haben, die an ihre Grundstücke grenzen, wäre ein Winterdienst nur mit hohem Aufwand und unverhältnismäßiger Härte versehen. Außerdem ist insbesondere der Gehweg, der zu den Grundstücken an der Egerländer Straße grenzt, nur aus technischen Gründen installiert worden, da an dieser Stelle eigentlich ein verkehrsberuhigter Bereich vorherrscht, der keine abgesetzten Gehwege vorsieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1132

  • Skateranlage regelmäßig reinigen
    OMOB 13
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8139 entstanden aus Vorlage: OF 229/13 vom 07.02.2026 Betreff: Skateranlage regelmäßig reinigen Der Magistrat wird gebeten, die Skateranlage in Nieder-Erlenbach in den wöchentlichen Rhythmus des Reinigungsintervalls aufzunehmen. Durch Laub, Steine und andere Verschmutzungen ist das gefahrlose Befahren der Skateranlage nicht mehr gesichert. Begründung: Die Skateranlage erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei den Jugendlichen in Nieder-Erlenbach. Durch die Bäume und Sträucher fällt immer wieder Laub sowie anderer Schmutz auf die Skateranlage, was zu Beeinträchtigungen beim Skaten führt. Um den Jugendlichen eine Skateranlage zu bieten, welche gefahrlos benutzt werden kann, ist es daher unumgänglich diese wöchentlich zu reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 996

  • Sanierung und Begrünung Quartiersplatz im Kurmarkviertel
    OMOB 13
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8140 entstanden aus Vorlage: OF 230/13 vom 09.02.2026 Betreff: Sanierung und Begrünung Quartiersplatz im Kurmarkviertel Der Magistrat wird gebeten, den Quartiersplatz im Kurmarkviertel (an der Ecker der Straße Im Fuchsloch) teilweise zu entsiegeln und zu begrünen, die maroden Bänke zu sanieren und eine Überdachung der Pergola vorzunehmen. Vor der Entsiegelung sollte ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat stattfinden. Begründung: Aktuell zeigt sich der Platz als Steinwüste. Das Holz der Bänke zeigt teils starke Schäden (siehe Foto 2). Die Pergola erfüllt keinen Zweck, da sie weder Schutz vor Sonne noch Regen bietet. Man könnte sie überdachen und/oder mit Rankgewächsen bepflanzen. Eine Teilentsiegelung des Platzes würde für mehr Aufenthaltsqualität sorgen und der Platz könnte trotzdem weiter wie bisher genutzt werden (z. B. von Kleinkindern, die dort ihr Rädchen ausprobieren). Eine Entsiegelung bietet sich insbesondere im hinteren Bereich an (d. h. wenn man auf der Bank sitzt, links). Auch könnten die Baumscheiben vergrößert werden. Foto 1: Quartiersplatz Kurmarkviertel Foto 2: Marode Bank auf dem Quartiersplatz Kurmarkviertel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2026, ST 1011

  • Unterliederbach: Endhaltestelle der Buslinie 50
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8141 entstanden aus Vorlage: OF 1431/6 vom 30.01.2026 Betreff: Unterliederbach: Endhaltestelle der Buslinie 50 1. Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen zu ergreifen, die beim Ortstermin am 8. Januar 2026 mit Anwohnerinnen und Anwohnern, traffiQ und dem Betreiber des Busunternehmens der Buslinie 50 (Deutsche Bahn) an der Endhaltestelle der entsprechenden Buslinie besprochen wurden, damit Abhilfe von den Beschwerden über Belästigung u. a. durch Lärm und Müll geschaffen werden kann. 2. Dazu wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob die Ludwig-Hensler-Straße zur Einbahnstraße umgewandelt werden kann, da der Gegenverkehr den Bus je nach Parksituation behindert und ein Rückwärtsfahren des Busses nötig wird. Das laute Warnsignal beim Rückwärtsfahren würde so seltener ertönen; b) ob die Endhaltestelle so weit in die Ludwig-Hensler-Straße hinein versetzt werden kann, dass der Bus hinter der Ausfahrt der Hausnummer 2 seine Warteposition einnimmt und dadurch die Einmündung der Ludwig-Hensler-Straße in die Ibellstraße frei bleibt, damit ein weiterer ankommender Bus oder ankommende Autos nicht die Kreuzung blockieren; c) ob die Endhaltestelle an die jetzige Starthaltestelle und die Starthaltestelle in die Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 135 und 137 verlegt werden kann, da an dieser Stelle eine ausreichende Straßenbreite auch bei Gegenverkehr vorliegt. Dabei muss die übliche Erreichbarkeit für die Anwohner der Ludwig-Hensler-Straße gewährleistet sein; d) ob vom Bushersteller eine Lärmdämmung an der Lüftungseinrichtung angebracht werden kann, welches die Geräusche der Lüftung reduziert. 3. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den Betreiber der Buslinie aufzufordern, seine Busfahrerinnen und Busfahrer dahin gehend zu schulen, keine Zigarettenkippen auf die Straße zu werfen, sondern den Mülleimer an den Haltestellen zu benutzen und in der Wartezeit die Standheizung zu verwenden sowie den Motor auszuschalten, um unnötigen Lärm zu vermeiden. Zudem sollen sie auf die vorhandene Mitarbeitertoilette in der Ibellstraße hingewiesen werden. Begründung: Anwohner haben beim Ortsbeirat um Unterstützung gebeten, die Probleme an der Endhaltestelle zu lösen. Kurzfristig kamen die o. g. Beteiligten zu einem Ortstermin zusammen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1412 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zeilsheim: Platz für eine Hundewiese
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8142 entstanden aus Vorlage: OF 1432/6 vom 17.01.2026 Betreff: Zeilsheim: Platz für eine Hundewiese Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob an folgenden Orten in Zeilsheim eine umzäunte Hundewiese eingerichtet werden kann: a) neben der Autobahn zwischen dem Grillplatz und den Kleingärten; b) am Fußweg zwischen der Blauländchenstraße und der Welschgrabenstraße in Richtung des Feldes (gegenüber dem Spielplatz); c) im Bechtenwaldpark zwischen dem Fußweg zum Spielplatz und der Bebauung an der Bechtenwaldstraße; d) an der Blauländchenstraße am Feldbeginn zu rechter Hand (hinter dem Bolzplatz); 2. ob es besser geeignete Orte in Sindlingen oder Zeilsheim für eine Hundewiese gibt; 3. ob mit engagierten Hundebesitzern ein Projekt zur Pflege eines geeigneten Grundstücks geplant und umgesetzt werden kann, wobei für Sauberkeit, Kotbeutel und Sitzmöglichkeiten die Hundebesitzer selbst Verantwortung übernehmen. Auch die laufende Pflege, wie Rasenmähen oder das Entleeren der Mülleimer, ließe sich durch eine Bürgerinitiative, Patenschaft oder die Gründung eines Vereins organisieren. Begründung: Eine engagierte Hundehalterfamilie hat dieses Anliegen an den Ortsbeirat herangetragen, mit dem Angebot, selbst Verantwortung für eine Hundewiese zu übernehmen. Dies könnte durch eine Bürgerinitiative, Patenschaft oder die Gründung eines Vereins organisiert werden. Ein gemeinschaftlicher Ansatz kann die finanziellen Belastungen minimieren und zugleich den sozialen Zusammenhalt stärken. Durch das tägliche Gassi gehen lernt man viele andere Hundebesitzer kennen - man begegnet sich auf Gehwegen, am Gartenzaun oder beim Spazierengehen. Diese Begegnungen sind wertvoll, doch sie finden meist an Straßen oder unübersichtlichen Wegen statt, sodass die Hunde nicht frei laufen oder unbeschwert miteinander spielen können. Ein Hund ist für seine Besitzer weit mehr als "nur ein Tier" - er ist ein Familienmitglied. Entsprechend groß ist der Wunsch nach einem sicheren Ort, an dem sowohl Hunde als auch ihre Halter zusammenkommen können. Eine eingezäunte Hundewiese würde Folgendes ermöglichen: - sicheres Freilaufen ohne Gefahr durch den Straßenverkehr; - Treffen und Austausch von Hundebesitzern; - soziales Miteinander für Hunde und Menschen; - Entlastung von Gehwegen und Grünflächen, die derzeit informell genutzt werden. 1. Neben der Autobahn zwischen dem Grillplatz und den Kleingärten: 2. Fußweg zwischen der Blauländchenstraße und der Welschgrabenstraße in Richtung des Feldes (gegenüber dem Spielplatz): 3. Bechtenwaldpark zwischen dem Fußweg zum Spielplatz und der Bebauung an der Bechtenwaldstraße: 4. Blauländchenstraße am Feldbeginn zur rechten Hand (hinter dem Bolzplatz): Quellen: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Griesheim/Schwanheim: Aufstellen von Hundekotbeutelspendern am Mainufer zwischen A5 und Staustufe
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8143 entstanden aus Vorlage: OF 1433/6 vom 25.01.2026 Betreff: Griesheim/Schwanheim: Aufstellen von Hundekotbeutelspendern am Mainufer zwischen A5 und Staustufe Der Magistrat wird gebeten, beidseits des Mainufers Hundekotbeutelspender aufzustellen. Vorgeschlagen werden die folgenden Standorte: - auf Höhe der Taläckerstraße; - auf Höhe der Unteren Rützelstraße (sogenannte Maagass); - am Zugang zum Bürgermeister-Schubert-Park; - unterhalb der Europabrücke (Schwanheimer Ufer); - nahe dem Zugang zur Staustufe. Eine Patin hat sich zur Verfügung gestellt. Der Name ist dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Mit der Aufstellung von Hundekotbeutelspendern könnte man die Wege entlang des Mainufers etwas sauberer halten und den Pflegern der Grünflächen die unangenehme Kontaktaufnahme ersparen. Ein Großteil der Hundebesitzer ist gerne bereit, die Hinterlassenschaften einzusammeln. Viele haben auch ihre eigenen Tüten dabei und entsorgen diese in vorhandene Mülleimer. Für diejenigen, die die Tüten vergessen haben einzustecken und die Hinterlassenschaften wegmachen würden, wäre dies eine große Unterstützung. Da eine Patin vorhanden ist, sollte dem Wunsch entsprochen werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Griesheim: Motorradparkplätze
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8144 entstanden aus Vorlage: OF 1434/6 vom 20.01.2026 Betreff: Griesheim: Motorradparkplätze Der Magistrat wird gebeten, Parkplätze für Motorräder in verschiedenen Straßen in Griesheim einzurichten, abzumarkieren und zu beschildern. Die Plätze sollten dort sein, wo es bereits jetzt zu Konflikten zwischen abgestellten Pkws und Motorrädern kommt und diese zum Teil auch verkehrswidrig geparkt werden. Als Beispiel sei der Schwarzerlenweg genannt sowie die Espenstraße und die Straße Alt-Griesheim. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob ausgewiesene Parkplätze für Motorräder auch gezielt an den Straßenzügen der verschiedenen Siedlungen zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Immer mehr Menschen nutzen Motorräder. Zum Teil handelt es sich dabei um "Zweitfahrzeuge". Jedoch fehlen Parkflächen für sie. Sie werden zum Teil verkehrswidrig und gefährdend auch für Zufußgehende abgestellt. Außerdem gehen Besitzer von Motorrädern und Pkws auch dazu über, einen Parkplatz einerseits für das Auto und andererseits für das Motorrad zu nutzen. Sind sie mit beiden Fahrzeugen zu Hause, werden sie hintereinander gemeinsam auf einem Parkplatz geparkt. Ist man mit einem Fahrzeug unterwegs, hält das eine Fahrzeug den Platz frei. Ein Motorrad benötigt jedoch nicht einen ganzen Parkplatz, sondern könnte platzsparend mit anderen Motorrädern geparkt werden und der begrenzte Parkraum wäre wieder für alle Pkws nutzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8145 entstanden aus Vorlage: OF 1438/6 vom 01.02.2026 Betreff: Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen Der Magistrat wird gebeten, eine detaillierte Untersuchung in Form eines Gutachtens zur Verkehrsbelastung durch Raser und Autoposer im Höchster Westend durchzuführen. Das Gutachten soll das Ziel haben, Maßnahmen zur Lärm- und Geschwindigkeitsreduzierung zu erarbeiten. Es soll folgende Punkte beinhalten: a) Untersuchungsgebiet: Höchster Westend, begrenzt durch Leunastraße, Leverkuser Straße und Brüningstraße; b) Schwerpunkt: Analyse der Raserproblematik inklusive Datengewinnung; c) Maßnahmen: Entwicklung von Verkehrssicherheitskonzepten zur Lärm- und Geschwindigkeitsreduzierung. Begründung: Die Anwohner*innen leiden aktuell unter den Gefahren durch Raserei und Lärm. Die betroffenen Straßen sind Teil des Schulwegs zur Robert-Koch-Schule, zur Hostatoschule und zur Paul-Ehrlich-Schule und führen teilweise direkt an den Schulen vorbei. Auch das Höchster Hallenbad liegt in unmittelbarer Nähe zur Leverkuser Straße. Dieser Hintergrund unterstreicht die Dringlichkeit, die aktuelle Situation zu untersuchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Zukunft des Höchster Bahnhofs: Enteignung und Revitalisierung des Empfangsgebäudes
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8146 entstanden aus Vorlage: OF 1439/6 vom 01.02.2026 Betreff: Höchst: Zukunft des Höchster Bahnhofs: Enteignung und Revitalisierung des Empfangsgebäudes Der Höchster Bahnhof ist mit seinen zwölf Gleisen der zweitgrößte Bahnhof in Frankfurt am Main. Das Empfangsgebäude mit Anklängen im Jugendstil wurde 1920 fertiggestellt und ist heute ein Kulturdenkmal gemäß dem Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Bahnhof ist Haltepunkt für zwei S-Bahn-Linien, vier Regionalexpress- und drei Regionalbahnlinien. Der direkt an der Südseite des Bahnhofs liegende Busbahnhof wird von zehn Buslinien bedient. In der RMV-App gibt es eine eigene Karte für das Liniennetz in Höchst, was seine Relevanz unterstreicht. Der Höchster Bahnhof ist bereits jetzt der wichtigste ÖPNV-Knoten im Westen Frankfurts. Nach Fertigstellung der Regionaltangente West (RTW) im Jahr 2029 wird die Bedeutung des Höchster Bahnhofs als Umsteigebahnhof weiter signifikant zunehmen. Die RTW wird zwei zusätzliche Linien bieten. Die Verwirklichung der RTW wird zu deutlichen Fahrtzeitverkürzungen zwischen dem Frankfurter Umland und dem Flughafen führen und damit die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich steigern. Erstmals werden mit der RTW Direktverbindungen zwischen dem Hochtaunuskreis, dem Main-Taunus-Kreis, Frankfurt-Höchst, dem Regionalbahnhof des Frankfurter Flughafens und dem Kreis Offenbach geschaffen. Der Bahnhof Höchst ist ein zentraler Knotenpunkt in diesem neu entstehenden Liniennetz. Und wie geht die Deutsche Bahn in diesem Kontext mit dem Bahnhof Höchst insgesamt und dem Empfangsgebäude im speziellen um? Das Empfangsgebäude befindet sich in einem erbärmlichen Zustand. Drei Beispiele sind die folgenden: - das Drama um die Sanitäranlagen zwischen der Stadt Frankfurt und der Deutschen Bahn ist eine unendliche Geschichte; - im November 2025 wurde die Eingangshalle des Bahnhofs wegen Einsturzgefahr von Teilen der Decke vorübergehend gesperrt. Nun ist die Decke abgestützt und die Halle nur eingeschränkt nutzbar; - die Räumlichkeiten der Gastronomie sind seit Jahrzehnten ungenutzt. Die Deutsche Bahn wird als Eigentümerin ihrer Verantwortung für die Pflege, den Erhalt und die Weiterentwicklung des Empfangsgebäudes in keiner Weise gerecht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, ein Gutachten erstellen zu lassen, welches zwei Ziele hat: 1. Machbarkeitsprüfung der Enteignung des Empfangsgebäudes (Eigentümer: Deutsche Bahn) zugunsten der Stadt Frankfurt am Main nach § 26 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. 2. Konzeptstudie zur Entwicklung des Empfangsgebäudes zum Beispiel als kultureller und gastronomischer Treffpunkt unter Einbindung der Höchster Vereine. Begründung: Die Enteignung zugunsten der Stadt Frankfurt am Main ist zulässig, um ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild zu erhalten. Die Deutsche Bahn kommt dieser Verpflichtung im Sinne des Erhalts nicht nach. Der Grundsatz "Eigentum verpflichtet" nach Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt, dass Eigentum in Deutschland zwar geschützt ist, sein Gebrauch jedoch dem Wohl der Allgemeinheit dienen muss. Die Deutsche Bahn ist ihrer Verantwortung am Beispiel Verkehrssicherungspflicht bisher nur notdürftig und überstürzt durch die vorübergehende Schließung des Empfangsgebäudes nachgekommen. Seit vielen Jahren ist keine Motivation erkennbar, den Höchster Bahnhof in einen vollständig nutzbaren Zustand zu versetzen. Ansicht des Empfangsgebäudes mit dem Gebäudeflügel auf der linken Seite, in dem sich in der Vergangenheit Gastronomie befand. Ansicht des vom Verfall gekennzeichneten Teils des Empfangsgebäudes mit Blick vom Busbahnhof. Quellen: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Historische Fotos in der Bahnhofshalle
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8147 entstanden aus Vorlage: OF 1440/6 vom 05.02.2026 Betreff: Höchst: Historische Fotos in der Bahnhofshalle Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn AG zuzugehen und vorzuschlagen, dass auf den freien Flächen der Einrüstung in der Bahnhofshalle historische Fotos des Höchster Bahnhofs angebracht werden. Begründung: Nachdem aufgrund von Baumängeln die Halle des Höchster Bahnhofs eingerüstet werden musste, gibt es große freie Flächen, die sich dafür eignen, historische Fotos des Höchster Bahnhofs dort anzubringen. Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e. V. ist nach Absprache mit dem Vorsitzenden bereit, die entsprechenden Vorlagen zur Verfügung zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Gerüste lange stehen bleiben und somit wären die Fotos ein Lichtblick in dieser eher tristen Umgebung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1039 Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Höchst: Erinnern an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954)
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8148 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 30.01.2026 Betreff: Höchst: Erinnern an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954) Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin am Greiffenclauschen Haus, Wed 13, mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Verein für Geschichte und Altertumskunde e. V. und der Bürgervereinigung Höchst einzuberufen, um zu klären, ob und an welcher Stelle eine Stele mit Informationen zu der Mundartdichterin Frieda Düsterbehn-Reuting aufgestellt werden kann. Die Vorgaben der ABG, keine Eingänge (auch den Kohlenabwurf) zu verbauen, ist dabei zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ist auch die ABG zum Termin einzuladen. Begründung: Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e. V. möchte an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954), eine bekannte Mundartdichterin, die manche Geschichte aus dem alten Höchst niedergeschrieben hatte, erinnern. In seinem Fundus befindet sich auch ein Familienbild, dass Frieda Düsterbehn-Reuting - die spätere Autorin der "Höchster Scherwe - Geschichten aus dem alten Höchst"- mit ihrer Mutter Katinka Reuting sowie weitere Angehörige im Garten des Greiffenclauschen Haus bei der Feier zu ihrer ersten Kommunion zeigt. 1922 veröffentlichte Düsterbehn-Reuting ihre Kurzgeschichten für Haus und Feierstunde. Sie ist die Urenkelin des letzten Höchster Schultheißen, dem Gemeindevorsteher Rüffer. Dieser wohnte im Greiffenclauschen Haus und nutzte die Wohnung sogar bis 1848 als Amtsstube. Die ABG als Eigentümerin des Greiffenclauschen Haus ist grundsätzlich einverstanden mit einer Erinnerungsstele o. ä., bittet aber, keine Eingänge zu verbauen. Eine Gedenktafel am Haus wäre mit dem Denkmalamt abzustimmen. Eine Stele würde sich einfacher auf dem Platz vor dem Greiffenclauschen Haus realisieren lassen; dieser ist im Besitz der Stadt. Die Bürgervereinigung als Mieterin nutzt diesen Platz für Veranstaltungen im Rahmen von Müllsammlung und der Vereinsarbeit und ist daher ebenfalls einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1076 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 41

  • Höchst: Sachstandsbericht zur möglichen Wohnbebauung des ehemaligen GasUnionGeländes in der Kurmainzer Straße
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8149 entstanden aus Vorlage: OF 1443/6 vom 05.02.2026 Betreff: Höchst: Sachstandsbericht zur möglichen Wohnbebauung des ehemaligen Gas-Union-Geländes in der Kurmainzer Straße Das Gelände der ehemaligen Gas-Union in der Kurmainzer Straße (gegenüber des Aldi-Markts) stellt eine potenziell bedeutsame Entwicklungsfläche für den Wohnungsbau im Frankfurter Westen dar. In der lokalen Berichterstattung wurde bereits vor mehreren Jahren darauf hingewiesen, dass das Areal grundsätzlich für eine Wohnbebauung vorgesehen ist, eine Umsetzung jedoch bislang unter anderem aufgrund von Altlasten sowie laufender Abstimmungen mit übergeordneten Behörden und weiteren Beteiligten nicht erfolgt ist. Vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Wohnraumsituation in Frankfurt am Main erscheint es sinnvoll, den aktuellen Sachstand zur Entwicklung dieses Areals darzustellen und mögliche nächste Schritte transparent zu machen. Vergleichbare Wohnbauprojekte, bei denen durch geeignete bauliche und schalltechnische Maßnahmen eine Wohnnutzung trotz angrenzender Infrastruktur ermöglicht wurde, zeigen, dass auch für dieses Grundstück grundsätzlich Entwicklungsperspektiven bestehen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat einen Sachstandsbericht zur Entwicklung des Geländes der ehemaligen Gas-Union in der Kurmainzer Straße (gegenüber des Aldi-Markts) vorzulegen, in dem insbesondere a) der aktuelle planungsrechtliche Status des Areals; b) der Stand der Altlastenuntersuchungen sowie ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen; c) der Stand der Abstimmungen mit beteiligten Behörden und sonstigen Akteuren; d) eine grobe zeitliche Perspektive, unter welchen Voraussetzungen eine Wohnbebauung möglich erscheint, dargestellt wird. 2. darzulegen, welche Wohnformen auf dem Areal grundsätzlich denkbar sind, insbesondere auch im Hinblick auf öffentlich geförderten Wohnungsbau. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 931 Aktenzeichen: 61-0

  • Höchst: Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfen
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8150 entstanden aus Vorlage: OF 1444/6 vom 08.02.2026 Betreff: Höchst: Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, a) ob die Schulen IGS West, IGS 15 und Helene-Lange-Schule im Rahmen des innovativen Projektes "Schulstraße" zur Befragung von 180 schulischen Einrichtungen Ende Dezember 2024 eingeladen wurden, welche im Auftrag des Straßenverkehrsamtes der Stadt Frankfurt durchgeführt wurden. Ziel der Befragung war es, geeignete Schulstandorte zu finden, die sich für Konzeption und Umsetzung einer Schulstraße eignen; b) ob die Schulen an dieser Befragung teilgenommen haben und mit welchem Ergebnis die Kriterien zur Auswahl von Schulen erfüllt werden konnten; 2. zu prüfen und berichten, a) ob auch vor Ablauf des Pilotversuchs, dessen Evaluation bis Oktober 2026 erfolgen soll, eine Schulstraße an der Palleskestraße eingerichtet werden kann; b) falls die Evaluation abgewartet werden soll, schon vorbereitende Prüfungen zur Erfüllung der erforderlichen Kriterien durchgeführt werden können; c) wie sich die jetzt schon kritische Verkehrssituation verschärft, wenn 2028 in der Pallekestraße eine Ausweichschule errichtet wird. Dies bringt zusätzlich Bauverkehr, Pendelbusverkehr für die Schüler und Schülerinnen und zusätzlichen Verkehr durch das Personal dieser vierten Schule; d) ob jetzt schon im Bereich der Kurmainzer Straße Kiss-and-Go-Halteplätze eingeführt werden können, zum Beispiel mit einem Hinweisschild, das auf die Durchfahrtmöglichkeit am Parkplatz gegenüber des Gebäudes Kurmainzer Straße 6 hinweist; e) ob als Teillösung eine Schranke zum Lehrer-Parkplatz der IGS 15 angebracht werden kann, die verhindert, dass Autos der Kfz-Reparaturbetriebe in der Nachbarschaft dort abgestellt werden oder Eltern die Lehrerparkplätze blockieren. Quelle: Google Maps Begründung: Die drei Schulen haben die prekären und gefährlichen Verkehrssituationen im Rahmen der Schulwegsicherung am 06.02.2026 geschildert. Schülerinnen und Schüler, die zu Fuß oder mit dem Rad ihre Schulen erreichen wollen, werden durch Elterntaxis und deren Wendemanöver gefährdet. Zudem blockiert der zusätzliche Verkehr durch Elterntaxis in den engen Straßen die ausfahrenden FES-Fahrzeuge, den Anlieferverkehr zum Domicil, ggf. ein Ausrücken der freiwilligen Feuerwehr, die Lehrer und Anwohner. Die Fragen zur Einführung einer Schulstraße konnten in diesem Termin nicht geklärt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1177 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Lehrerparkplätze in der Palleskestraße
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8151 entstanden aus Vorlage: OF 1445/6 vom 04.02.2026 Betreff: Höchst: Lehrerparkplätze in der Palleskestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, a) ob das ehemalige Trafohäuschen am Rand des Parkplatzes der Helene-Lange-Schule abgerissen kann und an dieser Stelle zwei weitere Parkplätze für die Lehrerinnen und Lehrer gebaut werden können; b) ob die privaten Tiefgaragen in der Breuerwiesenstraße ausgelastet sind oder dort ggf. Schulparkplätze angemietet werden können. Begründung: Die Lehrerinnen und Lehrer der Helene-Lange-Schule arbeiten im Verbund mit der Leibnizschule und des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums und müssen zwischen diesen Schulen pendeln. Daher sind sie auf das Auto und einen Parkplatz angewiesen, um rechtzeitig zum Unterricht zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Erweiterungscontainer für die Helene-Lange-Schule
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8152 entstanden aus Vorlage: OF 1446/6 vom 04.02.2026 Betreff: Höchst: Erweiterungscontainer für die Helene-Lange-Schule Der Magistrat wird gebeten, mit der Helene-Lange-Schule Kontakt aufzunehmen und zu klären, wie angemessener Schulraum für die Schülerinnen und Schüler hergestellt werden kann und die erfreulichen zunehmenden Erstwünsche für das Gymnasium berücksichtigt werden können. Dabei ist zu prüfen, ob auf dem Schulgelände oder der angrenzenden Wiese ein Container für Klassenräume aufgestellt werden kann, zumindest so lange, bis sich durch die geplanten Schulerweiterungen die Lage entspannt. Begründung: Lehrer der Helene-Lange-Schule schildern die Raumsituation derzeit als sehr beengt. Zum anderen erfreut sich die Schule über viele Erstwünsche und möchte der gestiegenen Nachfrage mit entsprechenden Aufnahmemöglichkeiten nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 797 Aktenzeichen: 40-2

  • Unterstützung für das Neue Theater Höchst sichern
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8153 entstanden aus Vorlage: OF 1447/6 vom 09.02.2026 Betreff: Unterstützung für das Neue Theater Höchst sichern Der Magistrat wird gebeten, sich aktiv für den Erhalt und die finanzielle Stabilisierung des Neuen Theaters Höchst einzusetzen und 1. konkret darzulegen, mit welchen kurzfristigen Maßnahmen die akute finanzielle Notlage des Neuen Theaters Höchst überbrückt werden kann, um den laufenden Betrieb sicherzustellen; 2. Maßnahmen zur Anpassung der institutionellen Förderung des Neuen Theaters Höchst zu entwickeln und darzustellen, die den real gestiegenen Kosten Rechnung tragen, insbesondere vor dem Hintergrund - der erheblichen Rückzahlungen von Coronahilfen; - der gestiegenen Betriebs-, Energie- und Personalkosten; - sowie der seit Jahren unveränderten Höhe der städtischen Zuschüsse; 3. aufzuzeigen, wie mit der angekündigten Mieterhöhung durch die KEG umgegangen werden soll und welche Möglichkeiten die Stadt - auch vor dem Hintergrund ihrer kommunalen Mehrheitsbeteiligung - sieht, die dadurch entstehenden Mehrbelastungen abzufedern; 4. gemeinsam mit dem Kulturamt und dem Trägerverein des Neuen Theaters Höchst eine tragfähige Perspektive für den dauerhaften Betrieb zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen, unter besonderer Berücksichtigung - der Besucherzahlen und der hohen Auslastung; - der Bedeutung des Theaters für Frankfurt-Höchst und den Frankfurter Westen; - sowie der bisherigen Förderpraxis im Vergleich zu anderen privaten Theatern mit eigener Bühne; 5. dabei Lösungen zu entwickeln, die den Erhalt des Neuen Theaters Höchst sichern und zugleich die kulturelle Vielfalt im Frankfurter Westen insgesamt stärken, ohne andere kulturelle Einrichtungen zu benachteiligen. Begründung: Das Neue Theater Höchst ist seit Jahrzehnten eine zentrale kulturelle Einrichtung im Frankfurter Westen und ein wichtiger Ort kultureller Teilhabe, Begegnung und Identifikation. Gerade in einem Stadtteil mit besonderen sozialen und strukturellen Herausforderungen kommt dem Theater eine herausragende kultur- und stadtentwicklungspolitische Bedeutung zu. Die aktuelle finanzielle Notlage ist nicht selbstverschuldet, sondern im Wesentlichen Folge externer Faktoren wie nachlaufender Pandemieeffekte, erheblicher Kostensteigerungen sowie einer angekündigten deutlichen Mieterhöhung. Der Trägerverein hat bereits eigene Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen; ohne zusätzliche Unterstützung besteht jedoch die Gefahr, dass der Fortbestand dieser wichtigen Kultureinrichtung ernsthaft gefährdet wird. Der Ortsbeirat 6 fordert daher nachdrücklich die zeitnahe Unterstützung des Neuen Theaters und begrüßt, dass die Stadt Frankfurt bereits Unterstützung zugesagt und einen Termin zur Klärung anberaumt hat, an dem sie gemeinsam mit dem Träger nach tragfähigen Lösungen suchen will, um das Neue Theater Höchst dauerhaft zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1066 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 41

  • Nied: „Haifischzähne“ (VZ 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/WernerBockelmannStraße aufbringen
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8154 entstanden aus Vorlage: OF 1450/6 vom 09.02.2026 Betreff: Nied: "Haifischzähne" (VZ 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/Werner-Bockelmann-Straße aufbringen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Birminghamstraße/Werner-Bockelmann-Straße in Nied zur Verbesserung der Verkehrssicherheit "Haifischzähne" (Verkehrszeichen VZ 342) aufzubringen, analog zur bereits bestehenden Markierung im Bereich Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße. Begründung: Die genannte Kreuzung ist aufgrund der Verkehrsführung und der Einsehbarkeit ein sensibler Bereich, in dem es immer wieder zu unklaren Vorfahrtsituationen kommt. An der nahe gelegenen Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße haben sich die dort aufgebrachten "Haifischzähne" bereits bewährt und tragen zu einer deutlichen Verbesserung der Aufmerksamkeit und Verkehrssicherheit bei. Eine entsprechende Markierung an der Kreuzung Birminghamstraße/Werner-Bockelmann-Straße würde die Vorfahrtsregelung klarer sichtbar machen und damit sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Radfahrende und Fußgänger zu mehr Sicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

  • Nied: Anbringung eines Verkehrsspiegel an der Oeserstraße
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8155 entstanden aus Vorlage: OF 1451/6 vom 09.02.2026 Betreff: Nied: Anbringung eines Verkehrsspiegel an der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Oeserstraße gegenüber der Einmündung zur sogenannten kleineren Oeserstraße - dem Stichweg, der an Hausnummer 82 vorbei zum Georgshof führt - einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Anwohner berichten, dass der Einmündungsbereich der sogenannten kleinen Oeserstraße (vom Georgshof kommend) auf die Oeserstraße derzeit unübersichtlich ist. Ursache hierfür ist insbesondere die jüngste Einfriedung des Grundstücks an der Hausnummer 82 durch einen geschlossenen Zaun, der die Sicht auf den fließenden Verkehr deutlich einschränkt. Ein Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung kann dazu beitragen, die Sichtverhältnisse zu verbessern und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1175 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Tempo30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8156 entstanden aus Vorlage: OF 1452/6 vom 25.01.2026 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Vorgang: OM 6813/25 OBR 6; ST 1375/25 1. Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Stellungnahme ST 1375 mitzuteilen, wie viel Verzögerung für den ÖPNV bei der Einführung von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich gegenüber dem aktuellen Tempo 40 entstehen würde. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, unter diesen gewonnenen Erkenntnissen seine Ablehnung nochmals zu überdenken. Begründung: Der Anregung des Ortsbeirates 6, OM 6813, wurde nicht entsprochen. Als Grund wurde die Wahrung der Interessen des ÖPNV genannt. Dies kann der Ortsbeirat nicht nachvollziehen. Durch Beachtung von Verkehrsregeln und den Haltepunkten (auf Höhe der Oeserstraße 33 und 57) kann der Bus in diesem Stück gar nicht durchgängig Tempo 40 fahren, sondern muss mit Vorsicht und Stopps das Tempo reduzieren. Oft genug kommen die Busse auch kurz hintereinander, da sie ihren Zeitplan wegen Zustiegen und Verkehr nicht einhalten können. Deshalb ist dieser Grund der Ablehnung, die Wahrung der Interessen des ÖPNV auf diesem Stück, nicht nachvollziehbar und der Ortsbeirat bittet hier um entsprechende Information und Aufklärung. Da auch in anderen Straßenzügen in Frankfurt Buslinien durch Straßen geführt werden, in denen die Busse nur Tempo 30 fahren dürfen, bittet der Ortsbeirat um Überprüfung der Ablehnung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8157 entstanden aus Vorlage: OF 1453/6 vom 09.02.2026 Betreff: Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild "Verbot für Fußgänger" (s. Abb.) noch zusätzlich unmittelbar am Bahnübergang anzubringen. Begründung: Aufgrund der Baustelle am Bahnübergang in Nied kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern. Es wirkt schwierig für Fußgänger, die Oeserstraße von Norden nach Süden zu überqueren, sodass einige oft den Bahnübergang überqueren und weiter entlang der Baustelle auf der Straße (nördlich Seite Oeserstraße) laufen, anstatt den gegenüberliegenden Gehweg zu benutzen. Dies führt zu bedrohlichen Situationen im Straßenverkehr. Die oben genannte Maßnahme können ein erster Schritt sein, um für mehr Sicherheit an dieser Stelle zu sorgen. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1220 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8158 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 24.02.2026 Betreff: Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen Die Verkehrssituation rund um den Bahnübergang in Nied bleibt weiterhin oftmals gefährlich. Der Magistrat wird daher gebeten, die bereits ergriffenen Maßnahmen zu ergänzen, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen weiter zu erhöhen. Folgende Punkte sollen auf Umsetzung geprüft werden: 1. Zusätzliches "Verbot für Fußgänger"-Schild (Verkehrszeichen (VZ) 259): Regelmäßig laufen oder fahren Besucherinnen der Niddakampfbahn direkt an der Baustelle vorbei in die Oeserstraße - entgegen der Fahrtrichtung zwischen der Baustelle und der rot-weißen Wegsperre auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite. Um diese gefährlichen Situationen zu reduzieren, sollte direkt vor der Bahnschranke ein zusätzliches "Verbot für Fußgänger"-Schild (VZ 259) angebracht werden. 2. Zwei rot-weiße Wegsperren zum Schutz vor ungesichertem Queren: Direkt vor dem Bahnübergang (in Richtung Niedwald) befindet sich am Bahnwärter*innenhaus (Oeserstraße 69) die Schranke für Fußgänger*innen. Der dort abgesenkte Gehweg ist nicht durch einen Zebrastreifen gesichert. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere für Kinder und Radfahrende, die direkt auf die Fahrbahn gelangen. Um dies zu verhindern, sollten zwei rot-weiße Wegsperren installiert werden, die das ungesicherte Queren der Fahrbahn wirksam unterbinden. 3. Zebrastreifen zwischen Oeserstraße 69 und Oeserstraße 71: Da es zwischen dem Bahnwärter*innenhaus und der Ampelanlage an der Oeserstraße 113 keinen Zebrastreifen gibt, wäre ein Fußgängerüberweg zwischen der Oeserstraße 69 und der Oeserstraße 71 ("Zum Laternchen") sinnvoll. Dies würde nicht nur die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch den sicheren Weg zur Bushaltestelle "Niddakampfbahn" (Fahrtrichtung Höchst) gewährleisten. 4. Zebrastreifen zwischen neuem Treppenaufgang und Bushaltestelle "Niddakampfbahn": Auf der Seite der Bahnschranke, an der derzeit die Fußgängerunterführung gebaut wird, sollte zwischen dem zukünftigen Treppenaufgang und der Bushaltestelle "Niddakampfbahn" ein weiterer Zebrastreifen eingerichtet werden. Dieser Überweg ist besonders wichtig, um allen Besucher*innen der Niddakampfbahn einen sicheren Zugang zur Bushaltestelle zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1222 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schwanheim: Leunastraße zwischen B40 und Leunabrücke
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8159 entstanden aus Vorlage: OF 1454/6 vom 09.02.2026 Betreff: Schwanheim: Leunastraße zwischen B40 und Leunabrücke Der Magistrat wird gebeten, mit Hessen Mobil Kontakt aufzunehmen und darum zu bitten, auf der Leunastraße in Richtung Höchst mehrere beschädigte Leitplanken auszutauschen. An verschiedenen Stellen wurden die Leitplanken durch etliche Unfälle zerstört und stellen eine Gefahrenstelle dar. Begründung: Auf diesen Straßenabschnitt sind seit einiger Zeit keine Reparaturen durchgeführt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1054 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

  • Ultrafeinstaubbelastung
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8160 entstanden aus Vorlage: OF 1455/6 vom 31.01.2026 Betreff: Ultrafeinstaubbelastung Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die von dem Frankfurter Flughafen ausgehende Ultrafeinstaubbelastung insbesondere in Schwanheim reduziert wird, indem beispielsweise - am Frankfurter Flughafen nur noch solches Flugbenzin verwendet wird, das keine Additive enthält, die zu einer erhöhten Ultrafeinstaubbelastung führen; - die Abfertigungspositionen am Flughafen mit einer Stromversorgung ausgestattet werden, sodass die Flugzeuge nicht während der Abfertigung die Turbinen für eine Stromversorgung des Flugzeugs laufen lassen müssen; - Flugzeuge verstärkt durch Schleppfahrzeuge manövriert werden, sodass sie nicht mit ihren Triebwerken für den notwendigen Schub sorgen müssen. Begründung: Ultrafeine Partikel gehören zu den kleinsten Bestandteilen in der Luft und können tief in die Lunge eindringen. Ihre gesundheitlichen Auswirkungen sind noch nicht abschließend erforscht. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Tagesmittelwerte von mehr als 10.000 Partikeln pro Kubikzentimeter (ppm) als hohe Belastung ein. Eine Studie des europäischen Dachverbands von Verkehrs-NGOs, "Transport & Environment", legt einen Zusammenhang zwischen Emissionen des Flugverkehrs und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Airport-Anrainer in Europa nahe. Laut der Untersuchung sind 52 Millionen Menschen im Umkreis von 32 Großflughäfen betroffen. Die Belastung mit ultrafeinen Partikeln in der Atemluft wird danach mit rund 280.000 zusätzlichen Fällen von Bluthochdruck, 330.000 Fällen von Diabetes und 8000 Fällen von Demenz in Verbindung gebracht. An der etwa 3,5 Kilometer entfernten Messstelle in Frankfurt-Schwanheim wird im Mittel eine Konzentration von etwa 12.200 ppm gemessen. Die teilweise Einstellung des Flugbetriebs aufgrund der Coronapandemie hat den Einfluss des Flugbetriebes auf die Ultrafeinstaubbelastung besonders deutlich gezeigt. Für Frankfurt-Schwanheim ergibt sich ein Anstieg von knapp 6.000 auf über 18.000 ppm. Auf einen engen Zusammenhang zwischen dem Vorfeldbetrieb des Flughafens und der Ultrafeinstaubemissionen deuten die geringen Unterschiede zwischen der Hintergrundbelastung und der Belastung während des Flugbetriebs an den Messstationen hin, die zwar in der Nähe der Startbahnen, aber vom Vorfeld des Flughafens weiter entfernt sind. Es handelt sich um die Messstationen Flughafen-Ost und Flughafen-West. Die Gesamtbelastung durch Ultrafeinstaub aus dem Flugbetrieb hängt an den einzelnen Messstandorten letztlich davon ab, wie häufig sich der Standort in der Abluft des Flughafens befindet und wie weit er vom Flughafengelände entfernt ist. Messungen entlang der Hauptwindrichtung in Frankfurt-Schwanheim, Frankfurt-Niedwald und Frankfurt-Riedberg zeigen bei Wind aus Richtung des Flughafengeländes den typische "Fingerabdruck" der Emissionen aus dem Flugbetrieb. Die in der Anregung genannten Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen, um die Ultrafeinstaubbelastung signifikant zu minimieren. Ihre Umsetzung ist möglich, ohne den Flughafenbetrieb und damit die daran hängenden wirtschaftlichen Interessen der Stadt Frankfurt zu beeinträchtigen. Spätestens seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der festgestellt hat, dass den Staat eine Verpflichtung trifft, die Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, ergibt sich eine Handlungspflicht der Stadt Frankfurt, sich im Sinne der hiermit gestellten Anregung zu engagieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 966 Aktenzeichen: 79-3

  • Waldkindergarten Schwanheim erhalten - Ersatzstandort finden
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8161 entstanden aus Vorlage: OF 1456/6 vom 01.02.2026 Betreff: Waldkindergarten Schwanheim erhalten - Ersatzstandort finden Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die bedeutende pädagogische, soziale und gesellschaftliche Rolle des Waldkindergartens Schwanheim aktiv die Suche nach einem geeigneten neuen Standort zu unterstützen und dabei insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen: - Unterstützung bei der aktiven Suche nach geeigneten Räumlichkeiten im Umfeld des Schwanheimer Waldes, mit einer Fläche von ca. 120 bis 150 Quadratmetern; - Prüfung städtischer oder stadtnaher Immobilien, die kurz- oder mittelfristig genutzt werden können, um den Fortbestand des Waldkindergartens zu sichern; - Prüfung, ob das Vereinsheim des ehemaligen Teckelclubs Schwanheim als möglicher Ersatzstandort für den Waldkindergarten genutzt werden kann - sofern dies nicht möglich ist, wird um eine nachvollziehbare Darlegung der Gründe gebeten; - Priorisierung des Standorts im Rahmen der Kinderbetreuungsplanung in Frankfurt, mit besonderem Augenmerk auf die Schaffung von Betreuungsplätzen im Naturbereich; - Koordination mit relevanten Ämtern (insbesondere dem Grünflächenamt) und Institutionen, um den Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Begründung: Der Waldkindergarten Schwanheim ist seit über zwei Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Frankfurter Bildungslandschaft. Nun wurde der aktuelle Mietvertrag der Einrichtung zum 31. Juli 2026 vom Vermieter gekündigt. Die Schließung des derzeit genutzten Standorts zum 31. Juli 2026 stellt eine erhebliche Bedrohung für den Fortbestand des Kindergartenangebots dar, welches 20 Kindern einen einzigartigen Lern- und Lebensraum im direkten Umfeld des Schwanheimer Waldes bietet. Die bereits angespannte Betreuungssituation in Frankfurt würde durch den Verlust dieses Standorts weiter verschärft. Die Trägerschaft (BVZ GmbH) hat bereits mit der Suche nach neuen Räumlichkeiten begonnen, jedoch bedarf es zusätzlicher Unterstützung, insbesondere durch die Prüfung städtischer oder stadtnaher Immobilien, denn geeignete Räumlichkeiten in der näheren Umgebung sind schwer zu finden. Angesichts der bestehenden Herausforderungen in der Frankfurter Kinderbetreuung ist es von hoher Priorität, diesen wichtigen Ort der frühkindlichen Bildung zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schwanheim: Wenn die Leute zum Waldfriedhof gehen, haben sie Entenfutter mitgenommen und bald können sie es wieder tun
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8162 entstanden aus Vorlage: OF 1457/6 vom 31.01.2026 Betreff: Schwanheim: Wenn die Leute zum Waldfriedhof gehen, haben sie Entenfutter mitgenommen und bald können sie es wieder tun Vorgang: OM 6618/25 OBR 6; ST 1569/25 Unter Hinweis auf die Anregung des Ortsbeirates vom 18.03.2025, OM 6618, und die Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1569, ist es zutreffend, dass die in der Stellungnahme ST 1569 angekündigte Sanierung des Parkplatzes erfolgt ist. Nur ist sie leider mangelhaft erfolgt, weil der aufgeschüttete Kies nicht zureichend verdichtet worden ist, sodass sich bereits nach wenigen Wochen erneut größere Schlaglöcher gebildet haben, die bei feuchter Witterung weiter ausgespült werden. (c) J. Storjohann Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, den Parkplatz vor dem Waldfriedhof Goldstein umgehend so mit Schotter aufzufüllen und die Auffüllung zu verdichten, damit der Parkplatz nicht bald wieder einem Ententeich ähnelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6618 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1569 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 987

  • Fahrradbügel an Sindlinger Bahnhof - Nordseite/Richard-Weidlich-Platz
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8163 entstanden aus Vorlage: OF 1458/6 vom 07.02.2026 Betreff: Fahrradbügel an Sindlinger Bahnhof - Nordseite/Richard-Weidlich-Platz Der Magistrat wird gebeten, auch an der Nordseite des Sindlinger Bahnhofs (idealerweise überdachte) Fahrradbügel einzurichten. Dabei sollten insbesondere folgende Standorte geprüft werden: - Parkplatz am Jugendhaus, von dem es einen direkten Zugang zum Gleis gibt; - Haus Sindlingen (Ecke Fußgängerbrücke und Gleiszugang/Ticketautomat); - vor der Krabbelstube (Richard-Weidlich-Platz). Begründung: Bürger*innen erhalten mit den Fahrradbügeln die Möglichkeit, ihre Räder sicher anzuschließen. Durch die Bahn und die dort ansässigen Bildungs-, Begegnungs- und Kultureinrichtungen ist Bedarf gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 990

  • Fußgängerüberweg Westerbachstraße Sossenheim und Verlegung der Bushaltestellen M55
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8164 entstanden aus Vorlage: OF 1470/6 vom 31.01.2026 Betreff: Fußgängerüberweg Westerbachstraße Sossenheim und Verlegung der Bushaltestellen M55 Vorgang: V 229/21 OBR 6; ST 665/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Möglichkeit besteht, den ampelgeregelten Fußgängerüberweg, der auf Höhe der Autobahnbrücke über die Autobahn A648 in Richtung Rödelheim führt, östlich der Autobahnabfahrt zu verlegen; - ob die Möglichkeit besteht, die Bushaltestellen der Linie M55, die nah auf westlicher Seite des Autobahnanschlusses liegen, auch weiter in Richtung der Einkaufsmöglichkeiten auf die östliche Seite der Autobahn zu verlegen, was schon mehrfach angeregt wurde und leider bis heute noch nicht verwirklicht ist (siehe Stellungnahme ST 665). Begründung: Es wurde von Anwohnern der Wunsch geäußert, die Erreichbarkeit der Einkaufsmöglichkeiten zu verbessen, sodass an dieser Stelle diese Maßnahmen sinnvoll wären. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner Sossenheims, die auf den ÖPNV angewiesen sind, wären diese Maßnahmen eine erhebliche Verbesserung ihres Alltags. Leider warten die Bürger an dieser Stelle schon eine lange Zeit, dass sich etwas bewegt. Als es um den zweistreifigen Ausbau der Westerbachstraße ging, geschahen die Umsetzungen schneller. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Bürger, die auf den ÖPNV angewiesen sind, an dieser Stelle eine geringere Priorität für die Stadt als die Bürger mit Auto haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 665 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1320 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8165 entstanden aus Vorlage: OF 1461/6 vom 05.02.2026 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs Im Mombacher Weg in Frankfurt-Sossenheim befindet sich im Hausnummernbereich des Mombacher Wegs 30 eine Kindertagesstätte. Der Mombacher Weg ist überwiegend durch Einfamilienhäuser mit zahlreichen Grundstückszufahrten geprägt und weist insgesamt den Charakter einer Wohnstraße auf. In diesem Bereich halten sich regelmäßig Kinder der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Grundstückszufahrten und im unmittelbaren Straßenraum auf. Durch die enge Bebauung, die Vielzahl an Ein- und Ausfahrten sowie eingeschränkte Sichtbeziehungen entstehen dabei bereits unter normalen Verkehrsbedingungen potenziell gefährliche Situationen. Seit der Errichtung der Kindertagesstätte ist zudem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen festzustellen, insbesondere zu Bring- und Abholzeiten. Gleichzeitig wird vermehrt beobachtet, dass Fahrzeuge den Mombacher Weg mit unangepasster Geschwindigkeit befahren. Dies verschärft die Situation zusätzlich und erhöht das Risiko für gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere für spielende Kinder der Anwohnerschaft. In einer Stellungnahme des zuständigen Amtes wurde bereits festgestellt, dass die Verkehrssituation im Mombacher Weg besondere Aufmerksamkeit erfordert. Vor diesem Hintergrund wurde die Anbringung des Verkehrszeichens VZ 136 StVO ("Achtung Kinder") als Piktogramm angekündigt. Diese Maßnahme verdeutlicht, dass auch seitens der Verwaltung eine konkrete Gefährdungslage gesehen wird. Vor dem Hintergrund des ausgeprägten Wohnstraßencharakters, des erhöhten Verkehrsaufkommens sowie der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern erscheint es sinnvoll, über weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen nachzudenken. Insbesondere der untere, gerade Straßenabschnitt des Mombacher Wegs, beginnend ab der Kurve in Richtung der Kindertagesstätte, weist eine Straßencharakteristik auf, die eine stärkere Verkehrsberuhigung grundsätzlich zulässt. Ein verkehrsberuhigter Bereich in diesem klar abgegrenzten Bereich könnte einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten und den Wohncharakter des Quartiers stärken. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. die Verkehrssituation im Mombacher Weg, insbesondere im unteren, geraden Straßenabschnitt ab der Kurve in Richtung der Kindertagesstätte (Mombacher Weg 30), unter Berücksichtigung des Wohnstraßencharakters sowie des Verkehrsaufkommens erneut zu bewerten; 2. zu prüfen, ob in diesem genannten Abschnitt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs geeignet ist, die Verkehrssicherheit - insbesondere für die dort wohnenden Kinder - nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1183 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterliederbach: E-Scooter im Bereich Hunsrückstaße/Stegerwaldstraße (LudwigErhardSchule)
    OMOB 6
    24.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8166 entstanden aus Vorlage: OF 1462/6 vom 02.02.2026 Betreff: Unterliederbach: E-Scooter im Bereich Hunsrückstaße/Stegerwaldstraße (Ludwig-Erhard-Schule) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die anhaltenden Probleme durch falsch abgestellte und missbräuchlich genutzte E-Scooter im Bereich Hunsrückstraße/Stegerwaldstraße, insbesondere im Umfeld der Ludwig-Erhard-Schule in Frankfurt-Unterliederbach, zu beheben. Dabei ist insbesondere zu prüfen, - wie das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen, Fahrbahnen und privaten Grundstücken unterbunden werden kann; - wie die Betreiber stärker in die Pflicht genommen werden können; - welche Maßnahmen zum Schutz des Schulumfeldes geeignet sind; - wie verhindert werden kann, dass E-Scooter in den Liederbach geworfen werden. Begründung: E-Scooter werden in dem genannten Bereich regelmäßig ordnungswidrig abgestellt und behindern Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rollstuhlfahrer*innen. Besonders Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule sind betroffen. Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar und stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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