Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs
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Mombacher Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sossenheim: Verkehrliche Absicherung des Mombacher Wegs26.08.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Im Mombacher Weg in Frankfurt-Sossenheim befindet sich im Hausnummernbereich des Mombacher Wegs 30 eine Kindertagesstätte. Der Mombacher Weg ist überwiegend durch Einfamilienhäuser mit zahlreichen Grundstückszufahrten geprägt und weist insgesamt den Charakter einer Wohnstraße auf. In diesem Bereich halten sich regelmäßig Kinder der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Grundstückszufahrten und im unmittelbaren Straßenraum auf. Durch die enge Bebauung, die Vielzahl an Ein- und Ausfahrten sowie eingeschränkte Sichtbeziehungen entstehen dabei bereits unter normalen Verkehrsbedingungen potenziell gefährliche Situationen. Seit der Errichtung der Kindertagesstätte ist zudem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen festzustellen, insbesondere zu Bring- und Abholzeiten. Gleichzeitig wird vermehrt beobachtet, dass Fahrzeuge den Mombacher Weg mit unangepasster Geschwindigkeit befahren. Dies verschärft die Situation zusätzlich und erhöht das Risiko für gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere für spielende Kinder der Anwohnerschaft. In einer Stellungnahme des zuständigen Amtes wurde bereits festgestellt, dass die Verkehrssituation im Mombacher Weg besondere Aufmerksamkeit erfordert. Vor diesem Hintergrund wurde die Anbringung des Verkehrszeichens VZ 136 StVO ("Achtung Kinder") als Piktogramm angekündigt. Diese Maßnahme verdeutlicht, dass auch seitens der Verwaltung eine konkrete Gefährdungslage gesehen wird. Vor dem Hintergrund des ausgeprägten Wohnstraßencharakters, des erhöhten Verkehrsaufkommens sowie der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern erscheint es sinnvoll, über weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen nachzudenken. Insbesondere der untere, gerade Straßenabschnitt des Mombacher Wegs, beginnend ab der Kurve in Richtung der Kindertagesstätte, weist eine Straßencharakteristik auf, die eine stärkere Verkehrsberuhigung grundsätzlich zulässt. Ein verkehrsberuhigter Bereich in diesem klar abgegrenzten Bereich könnte einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten und den Wohncharakter des Quartiers stärken. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. die Verkehrssituation im Mombacher Weg, insbesondere im unteren, geraden Straßenabschnitt ab der Kurve in Richtung der Kindertagesstätte (Mombacher Weg 30), unter Berücksichtigung des Wohnstraßencharakters sowie des Verkehrsaufkommens erneut zu bewerten; 2. zu prüfen, ob in diesem genannten Abschnitt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs geeignet ist, die Verkehrssicherheit - insbesondere für die dort wohnenden Kinder - nachhaltig zu verbessern.
Begründung
Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs Im Mombacher Weg in Frankfurt-Sossenheim befindet sich im Hausnummernbereich des Mombacher Wegs 30 eine Kindertagesstätte. Der Mombacher Weg ist überwiegend durch Einfamilienhäuser mit zahlreichen Grundstückszufahrten geprägt und weist insgesamt den Charakter einer Wohnstraße auf. In diesem Bereich halten sich regelmäßig Kinder der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Grundstückszufahrten und im unmittelbaren Straßenraum auf. Durch die enge Bebauung, die Vielzahl an Ein- und Ausfahrten sowie eingeschränkte Sichtbeziehungen entstehen dabei bereits unter normalen Verkehrsbedingungen potenziell gefährliche Situationen. Seit der Errichtung der Kindertagesstätte ist zudem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen festzustellen, insbesondere zu Bring- und Abholzeiten. Gleichzeitig wird vermehrt beobachtet, dass Fahrzeuge den Mombacher Weg mit unangepasster Geschwindigkeit befahren. Dies verschärft die Situation zusätzlich und erhöht das Risiko für gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere für spielende Kinder der Anwohnerschaft. In einer Stellungnahme des zuständigen Amtes wurde bereits festgestellt, dass die Verkehrssituation im Mombacher Weg besondere Aufmerksamkeit erfordert. Vor diesem Hintergrund wurde die Anbringung des Verkehrszeichens VZ 136 StVO ("Achtung Kinder") als Piktogramm angekündigt. Diese Maßnahme verdeutlicht, dass auch seitens der Verwaltung eine konkrete Gefährdungslage gesehen wird. Vor dem Hintergrund des ausgeprägten Wohnstraßencharakters, des erhöhten Verkehrsaufkommens sowie der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern erscheint es sinnvoll, über weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen nachzudenken. Insbesondere der untere, gerade Straßenabschnitt des Mombacher Wegs, beginnend ab der Kurve in Richtung der Kindertagesstätte, weist eine Straßencharakteristik auf, die eine stärkere Verkehrsberuhigung grundsätzlich zulässt. Ein verkehrsberuhigter Bereich in diesem klar abgegrenzten Bereich könnte einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten und den Wohncharakter des Quartiers stärken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2026OFOF 1461/6Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten BereichsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8165Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten BereichsDirektanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1183Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten BereichsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme