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Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Anregung

Im Mombacher Weg in Frankfurt-Sossenheim befindet sich im Hausnummernbereich des Mombacher Wegs 30 eine Kindertagesstätte. Der Mombacher Weg ist überwiegend durch Einfamilienhäuser mit zahlreichen Grundstückszufahrten geprägt und weist insgesamt den Charakter einer Wohnstraße auf. In diesem Bereich halten sich regelmäßig Kinder der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Grundstückszufahrten und im unmittelbaren Straßenraum auf. Durch die enge Bebauung, die Vielzahl an Ein- und Ausfahrten sowie eingeschränkte Sichtbeziehungen entstehen dabei bereits unter normalen Verkehrsbedingungen potenziell gefährliche Situationen. Seit der Errichtung der Kindertagesstätte ist zudem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen festzustellen, insbesondere zu Bring- und Abholzeiten. Gleichzeitig wird vermehrt beobachtet, dass Fahrzeuge den Mombacher Weg mit unangepasster Geschwindigkeit befahren. Dies verschärft die Situation zusätzlich und erhöht das Risiko für gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere für spielende Kinder der Anwohnerschaft. In einer Stellungnahme des zuständigen Amtes wurde bereits festgestellt, dass die Verkehrssituation im Mombacher Weg besondere Aufmerksamkeit erfordert. Vor diesem Hintergrund wurde die Anbringung des Verkehrszeichens VZ 136 StVO ("Achtung Kinder") als Piktogramm angekündigt. Diese Maßnahme verdeutlicht, dass auch seitens der Verwaltung eine konkrete Gefährdungslage gesehen wird. Vor dem Hintergrund des ausgeprägten Wohnstraßencharakters, des erhöhten Verkehrsaufkommens sowie der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern erscheint es sinnvoll, über weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen nachzudenken. Insbesondere der untere, gerade Straßenabschnitt des Mombacher Wegs, beginnend ab der Kurve in Richtung der Kindertagesstätte, weist eine Straßencharakteristik auf, die eine stärkere Verkehrsberuhigung grundsätzlich zulässt. Ein verkehrsberuhigter Bereich in diesem klar abgegrenzten Bereich könnte einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten und den Wohncharakter des Quartiers stärken. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. die Verkehrssituation im Mombacher Weg, insbesondere im unteren, geraden Straßenabschnitt ab der Kurve in Richtung der Kindertagesstätte (Mombacher Weg 30), unter Berücksichtigung des Wohnstraßencharakters sowie des Verkehrsaufkommens erneut zu bewerten; 2. zu prüfen, ob in diesem genannten Abschnitt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs geeignet ist, die Verkehrssicherheit - insbesondere für die dort wohnenden Kinder - nachhaltig zu verbessern.

Begründung

Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs Im Mombacher Weg in Frankfurt-Sossenheim befindet sich im Hausnummernbereich des Mombacher Wegs 30 eine Kindertagesstätte. Der Mombacher Weg ist überwiegend durch Einfamilienhäuser mit zahlreichen Grundstückszufahrten geprägt und weist insgesamt den Charakter einer Wohnstraße auf. In diesem Bereich halten sich regelmäßig Kinder der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Grundstückszufahrten und im unmittelbaren Straßenraum auf. Durch die enge Bebauung, die Vielzahl an Ein- und Ausfahrten sowie eingeschränkte Sichtbeziehungen entstehen dabei bereits unter normalen Verkehrsbedingungen potenziell gefährliche Situationen. Seit der Errichtung der Kindertagesstätte ist zudem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen festzustellen, insbesondere zu Bring- und Abholzeiten. Gleichzeitig wird vermehrt beobachtet, dass Fahrzeuge den Mombacher Weg mit unangepasster Geschwindigkeit befahren. Dies verschärft die Situation zusätzlich und erhöht das Risiko für gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere für spielende Kinder der Anwohnerschaft. In einer Stellungnahme des zuständigen Amtes wurde bereits festgestellt, dass die Verkehrssituation im Mombacher Weg besondere Aufmerksamkeit erfordert. Vor diesem Hintergrund wurde die Anbringung des Verkehrszeichens VZ 136 StVO ("Achtung Kinder") als Piktogramm angekündigt. Diese Maßnahme verdeutlicht, dass auch seitens der Verwaltung eine konkrete Gefährdungslage gesehen wird. Vor dem Hintergrund des ausgeprägten Wohnstraßencharakters, des erhöhten Verkehrsaufkommens sowie der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern erscheint es sinnvoll, über weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen nachzudenken. Insbesondere der untere, gerade Straßenabschnitt des Mombacher Wegs, beginnend ab der Kurve in Richtung der Kindertagesstätte, weist eine Straßencharakteristik auf, die eine stärkere Verkehrsberuhigung grundsätzlich zulässt. Ein verkehrsberuhigter Bereich in diesem klar abgegrenzten Bereich könnte einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten und den Wohncharakter des Quartiers stärken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2026OFOF 1461/6Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten BereichsOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Februar 2026Sie sind hier
    OMOM 8165Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs
    Direktanregung
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1183Sossenheim: Verkehrssicherheit im Mombacher Weg - Prüfung eines verkehrsberuhigten BereichsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 3 · 11.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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