Höchst: Erinnern an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954)
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Zusammenfassung
Diese Anregung fordert einen Ortstermin zur Klärung der Möglichkeit einer Stele zu Ehren der Mundartdichterin Frieda Düsterbehn-Reuting. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingänge verbaut werden dürfen und die ABG sowie die Bürgervereinigung in die Planung einbezogen werden sollten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin am Greiffenclauschen Haus, Wed 13, mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Verein für Geschichte und Altertumskunde e. V. und der Bürgervereinigung Höchst einzuberufen, um zu klären, ob und an welcher Stelle eine Stele mit Informationen zu der Mundartdichterin Frieda Düsterbehn-Reuting aufgestellt werden kann. Die Vorgaben der ABG, keine Eingänge (auch den Kohlenabwurf) zu verbauen, ist dabei zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ist auch die ABG zum Termin einzuladen. Begründung: Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e. V. möchte an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954), eine bekannte Mundartdichterin, die manche Geschichte aus dem alten Höchst niedergeschrieben hatte, erinnern. In seinem Fundus befindet sich auch ein Familienbild, dass Frieda Düsterbehn-Reuting - die spätere Autorin der "Höchster Scherwe - Geschichten aus dem alten Höchst"- mit ihrer Mutter Katinka Reuting sowie weitere Angehörige im Garten des Greiffenclauschen Haus bei der Feier zu ihrer ersten Kommunion zeigt. 1922 veröffentlichte Düsterbehn-Reuting ihre Kurzgeschichten für Haus und Feierstunde. Sie ist die Urenkelin des letzten Höchster Schultheißen, dem Gemeindevorsteher Rüffer. Dieser wohnte im Greiffenclauschen Haus und nutzte die Wohnung sogar bis 1848 als Amtsstube. Die ABG als Eigentümerin des Greiffenclauschen Haus ist grundsätzlich einverstanden mit einer Erinnerungsstele o. ä., bittet aber, keine Eingänge zu verbauen. Eine Gedenktafel am Haus wäre mit dem Denkmalamt abzustimmen. Eine Stele würde sich einfacher auf dem Platz vor dem Greiffenclauschen Haus realisieren lassen; dieser ist im Besitz der Stadt. Die Bürgervereinigung als Mieterin nutzt diesen Platz für Veranstaltungen im Rahmen von Müllsammlung und der Vereinsarbeit und ist daher ebenfalls einzubeziehen.
Begründung
Der Verein für Geschichte und Altertumskunde e. V. möchte an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954), eine bekannte Mundartdichterin, die manche Geschichte aus dem alten Höchst niedergeschrieben hatte, erinnern. In seinem Fundus befindet sich auch ein Familienbild, dass Frieda Düsterbehn-Reuting - die spätere Autorin der "Höchster Scherwe - Geschichten aus dem alten Höchst"- mit ihrer Mutter Katinka Reuting sowie weitere Angehörige im Garten des Greiffenclauschen Haus bei der Feier zu ihrer ersten Kommunion zeigt. 1922 veröffentlichte Düsterbehn-Reuting ihre Kurzgeschichten für Haus und Feierstunde. Sie ist die Urenkelin des letzten Höchster Schultheißen, dem Gemeindevorsteher Rüffer. Dieser wohnte im Greiffenclauschen Haus und nutzte die Wohnung sogar bis 1848 als Amtsstube. Die ABG als Eigentümerin des Greiffenclauschen Haus ist grundsätzlich einverstanden mit einer Erinnerungsstele o. ä., bittet aber, keine Eingänge zu verbauen. Eine Gedenktafel am Haus wäre mit dem Denkmalamt abzustimmen. Eine Stele würde sich einfacher auf dem Platz vor dem Greiffenclauschen Haus realisieren lassen; dieser ist im Besitz der Stadt. Die Bürgervereinigung als Mieterin nutzt diesen Platz für Veranstaltungen im Rahmen von Müllsammlung und der Vereinsarbeit und ist daher ebenfalls einzubeziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2026OFOF 1441/6Höchst - Erinnern an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8148Höchst: Erinnern an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954)Direktanregung
- 6. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1076Höchst: Erinnern an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 – 1954)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats