Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat zur Transparenz bezüglich der Verwendung von Stellplatzablösemitteln im Ortsbezirk 10 auf, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Einnahmen, der Verwendung für Maßnahmen und der künftigen Planung. Die Stellplatzablöse hat seit Jahren einen zweckgebundenen Einsatz, der jedoch zunehmend unklar wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten darzulegen, 1. in welcher Höhe seit 2021 Stellplatzablösemittel aus Bauvorhaben im Ortsbezirk 10 angefallen sind;
2. für welche konkreten Maßnahmen diese Mittel seit 2021 verwendet wurden; 3. weshalb seit dem Jahr 2021 keine Stellplatzablösemittel mehr für investive Maßnahmen im Bereich Parken (Neubau zusätzlicher Parkeinrichtungen) oder für die Unterhaltung bestehender Parkierungsanlagen eingesetzt wurden; 4. ob, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Schaffung oder Unterhaltung von Parkeinrichtungen im Ortsbezirk 10 künftig aus Stellplatzablösemitteln geplant sind; 5. welcher Anteil der stadtweit vereinnahmten Stellplatzablösemittel (derzeit rund 30 Millionen Euro) für Maßnahmen im Ortsbezirk 10 vorgesehen ist; 6. nach welchen Kriterien die Verteilung der Stellplatzablösemittel auf die einzelnen Ortsbezirke erfolgt; 7. ob es rechtlich und tatsächlich möglich ist, für zukünftige Bauvorhaben im Ortsbezirk 10 auf die Genehmigung weiterer Stellplatzablösen zu verzichten beziehungsweise diese einzuschränken, sofern der Magistrat die satzungsgemäßen Zwecke der Stellplatzablöseeinnahmen - insbesondere die Schaffung oder Unterhaltung von Parkeinrichtungen - weder plant noch umsetzt oder aufgrund von Personalengpässen derzeit nicht realisieren kann.
Begründung
Die Stellplatzablöse stellt eine Geldzahlung an die Stadt Frankfurt am Main dar, die Bauherren oder Grundstückseigentümer leisten müssen, wenn die vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht oder nicht vollständig hergestellt werden kann oder soll. Durch Zahlung einer Ablösesumme wird die Verpflichtung zur Herstellung der Stellplätze ersetzt. In Frankfurt am Main wird die Stellplatzablöse im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf Grundlage der geltenden Stellplatz- beziehungsweise Stellplatzeinschränkungssatzung festgesetzt. Die Einnahmen aus der Stellplatzablöse sind zweckgebunden. Seit dem Jahr 2015 werden Stellplatzablösemittel nach Kenntnisstand des Ortsbeirats 10 ausschließlich für investive Maßnahmen im ÖPNV sowie im Radverkehr verwendet. Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Parkeinrichtungen oder zur Unterhaltung bestehender Parkierungsanlagen werden seither selten bis gar nicht mehr aus diesen Mitteln finanziert, obwohl diese Verwendungszwecke ausdrücklich in der Satzung vorgesehen sind. Gerade in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10, in denen durch Nachverdichtung und Neubauvorhaben zusätzlicher Parkdruck entsteht, ist die Frage von besonderer Bedeutung, ob und wie der satzungsgemäße Zweck der Stellplatzablöse - nämlich auch die Schaffung von Parkmöglichkeiten - noch verfolgt wird. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um die entsprechenden Auskünfte. Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1240/10Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8132Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1240Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats