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Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OFCDU
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die Verwendung der Stellplatzablösemittel seit 2021 zu erläutern und die zukünftige Planung von Maßnahmen zur Schaffung von Parkeinrichtungen darzustellen. Grund dafür ist die besorgniserregende Verwendung dieser Mittel, die bisher vor allem in den ÖPNV geflossen sind, während der Parkdruck in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 weiter ansteigt.

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Antrag

Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, darzulegen, in welcher Höhe seit 2021 Stellplatzablösemittel aus Bauvorhaben im Ortsbezirk 10 angefallen sind, für welche konkreten Maßnahmen diese Mittel seit 2021 verwendet wurden, weshalb seit dem Jahr 2021 keine Stellplatzablösemittel mehr für investive Maßnahmen im Bereich Parken (Neubau zusätzlicher Parkeinrichtungen) oder für die Unterhaltung bestehender Parkierungsanlagen eingesetzt wurden, ob und welche Maßnahmen zur Schaffung oder Unterhaltung von Parkeinrichtungen im Ortsbezirk 10 künftig aus Stellplatzablösemitteln geplant sind, welcher Anteil der stadtweit vereinnahmten Stellplatzablösemittel (derzeit rund 30 Millionen Euro) für Maßnahmen im Ortsbezirk 10 vorgesehen ist, nach welchen Kriterien die Verteilung der Stellplatzablösemittel auf die einzelnen Ortsbezirke erfolgt, ob es rechtlich und tatsächlich möglich ist, für zukünftige Bauvorhaben im Ortsbezirk 10 auf die Genehmigung weiterer Stellplatzablösen zu verzichten beziehungsweise diese einzuschränken, sofern der Magistrat die satzungsgemäßen Zwecke der Stellplatzablöseeinnahmen - insbesondere die Schaffung oder Unterhaltung von Parkeinrichtungen - weder plant noch umsetzt oder aufgrund von Personalengpässen derzeit nicht realisieren kann.

Begründung

Die Stellplatzablöse stellt eine Geldzahlung an die Stadt Frankfurt am Main dar, die Bauherren oder Grundstückseigentümer leisten müssen, wenn die vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht oder nicht vollständig hergestellt werden kann oder soll. Durch Zahlung einer Ablösesumme wird die Verpflichtung zur Herstellung der Stellplätze ersetzt. In Frankfurt am Main wird die Stellplatzablöse im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf Grundlage der geltenden Stellplatz- beziehungsweise Stellplatzeinschränkungssatzung festgesetzt. Die Einnahmen aus der Stellplatzablöse sind zweckgebunden. Seit dem Jahr 2015 werden Stellplatzablösemittel nach Kenntnisstand des Ortsbeirats 10 ausschließlich für investive Maßnahmen im ÖPNV sowie im Radverkehr verwendet. Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Parkeinrichtungen oder zur Unterhaltung bestehender Parkierungsanlagen werden seither selten bis gar nicht mehr aus diesen Mitteln finanziert, obwohl diese Verwendungszwecke ausdrücklich in der Satzung vorgesehen sind. Gerade in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10, in denen durch Nachverdichtung und Neubauvorhaben zusätzlicher Parkdruck entsteht, ist die Frage von besonderer Bedeutung, ob und wie der satzungsgemäße Zweck der Stellplatzablöse - nämlich auch die Schaffung von Parkmöglichkeiten - noch verfolgt wird. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um die entsprechenden Auskünfte. Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2026Sie sind hier
    OFOF 1240/10Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Februar 2026OMOM 8132Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10Direktanregung
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1240Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO II, TOP 33
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 8132 2026 Die Vorlage OF 1240/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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