Unterstützung für das Neue Theater Höchst sichern
Zusammenfassung
Das Neue Theater Höchst steht vor finanziellen Herausforderungen und benötigt Unterstützung, um den laufenden Betrieb zu sichern und langfristig stabil zu bleiben. Der Antrag fordert konkrete Maßnahmen zur Überbrückung der finanziellen Notlage und zur Anpassung der institutionellen Förderung.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich aktiv für den Erhalt und die finanzielle Stabilisierung des Neuen Theaters Höchst einzusetzen und 1. konkret darzulegen, mit welchen kurzfristigen Maßnahmen die akute finanzielle Notlage des Neuen Theaters Höchst überbrückt werden kann, um den laufenden Betrieb sicherzustellen; 2. Maßnahmen zur Anpassung der institutionellen Förderung des Neuen Theaters Höchst zu entwickeln und darzustellen, die den real gestiegenen Kosten Rechnung tragen, insbesondere vor dem Hintergrund - der erheblichen Rückzahlungen von Coronahilfen; - der gestiegenen Betriebs-, Energie- und Personalkosten; - sowie der seit Jahren unveränderten Höhe der städtischen Zuschüsse; 3. aufzuzeigen, wie mit der angekündigten Mieterhöhung durch die KEG umgegangen werden soll und welche Möglichkeiten die Stadt - auch vor dem Hintergrund ihrer kommunalen Mehrheitsbeteiligung - sieht, die dadurch entstehenden Mehrbelastungen abzufedern; 4. gemeinsam mit dem Kulturamt und dem Trägerverein des Neuen Theaters Höchst eine tragfähige Perspektive für den dauerhaften Betrieb zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen, unter besonderer Berücksichtigung - der Besucherzahlen und der hohen Auslastung; - der Bedeutung des Theaters für Frankfurt-Höchst und den Frankfurter Westen; - sowie der bisherigen Förderpraxis im Vergleich zu anderen privaten Theatern mit eigener Bühne; 5. dabei Lösungen zu entwickeln, die den Erhalt des Neuen Theaters Höchst sichern und zugleich die kulturelle Vielfalt im Frankfurter Westen insgesamt stärken, ohne andere kulturelle Einrichtungen zu benachteiligen.
Begründung
Das Neue Theater Höchst ist seit Jahrzehnten eine zentrale kulturelle Einrichtung im Frankfurter Westen und ein wichtiger Ort kultureller Teilhabe, Begegnung und Identifikation. Gerade in einem Stadtteil mit besonderen sozialen und strukturellen Herausforderungen kommt dem Theater eine herausragende kultur- und stadtentwicklungspolitische Bedeutung zu. Die aktuelle finanzielle Notlage ist nicht selbstverschuldet, sondern im Wesentlichen Folge externer Faktoren wie nachlaufender Pandemieeffekte, erheblicher Kostensteigerungen sowie einer angekündigten deutlichen Mieterhöhung. Der Trägerverein hat bereits eigene Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen; ohne zusätzliche Unterstützung besteht jedoch die Gefahr, dass der Fortbestand dieser wichtigen Kultureinrichtung ernsthaft gefährdet wird. Der Ortsbeirat 6 fordert daher nachdrücklich die zeitnahe Unterstützung des Neuen Theaters und begrüßt, dass die Stadt Frankfurt bereits Unterstützung zugesagt und einen Termin zur Klärung anberaumt hat, an dem sie gemeinsam mit dem Träger nach tragfähigen Lösungen suchen will, um das Neue Theater Höchst dauerhaft zu sichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1447/6Unterstützung für das Neue Theater Höchst sichernOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, Linke
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8153Unterstützung für das Neue Theater Höchst sichernDirektanregung
- 29. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1066Unterstützung für das Neue Theater Höchst sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats