Wohnungsneubau und Infrastrukturausbau in Berkersheim
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, über den aktuellen Stand des Wohnungsneubaus in Berkersheim zu berichten. Besondere Schwerpunkte sind der Zeitplan, die Anzahl der Wohneinheiten und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, umfassend über den aktuellen Stand des Wohnungsneubaus in Berkersheim zu berichten, insbesondere zum Bebauungsplan Berkersheim-Ost. Von besonderem Interesse sind dabei 1. der voraussichtliche Zeitplan, unter anderem bezüglich der Umlegung des Bebauungsplanes Berkersheim-Ost; 2. die voraussichtliche Anzahl der Wohneinheiten; 3. die wichtigen Erschließungsmaßnahmen; 4. die für den Stadtteil insgesamt zu verbessernde Infrastruktur nebst Zeitplan.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1233/10Wohnungsneubau und Infrastrukturausbau in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8119Wohnungsneubau und Infrastrukturausbau in BerkersheimDirektanregung
- 29. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 986Wohnungsneubau und Infrastrukturausbau in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats