Sämtliche sonstige nicht final beantworteten Anregungen des Ortsbeirates 10
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, alle noch nicht abschließend beantworteten Anregungen des Ortsbeirates 10 baldmöglichst zu beantworten und die Gründe für die bisherigen Verzögerungen darzulegen. Es wird auf die unzureichende Wertschätzung der Ortsbeiräte und die Anzahl unerledigter Anregungen hingewiesen.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die sämtlichen zahlreichen sonstigen Anregungen des Ortsbeirates 10 ohne abschließende Stellungnahme des Magistrats, soweit diese noch immer nicht bearbeitet wurden, nunmehr abschließend zu beantworten und dabei zu erläutern, warum die jeweilige Beantwortung sich so sehr verzögert hat sowie wie hoch die Zahl der nicht beziehungsweise nicht abschließend beantworteten Anregungen und Anfragen aktuell ist.
Begründung
Die sehr hohe Anzahl der nicht final beantworteten Anregungen und Anfragen hat im Laufe dieser Wahlperiode eine Höhe erreicht, die nicht verständlich ist und auf keine gute Arbeit des Magistrates hinweist. Dies deutet darüber hinaus auf eine nicht akzeptable und fehlende Wertschätzung der Arbeit der Ortsbeiräte hin, die sich für die jeweiligen Anliegen der im Ortsbezirk 10 lebenden und arbeitenden Menschen künftig unter besseren Rahmenbedingungen einsetzen möchten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1242/10Sämtliche sonstige nicht final beantworteten Anregungen des Ortsbeirates 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8134Sämtliche sonstige nicht final beantworteten Anregungen des Ortsbeirates 10Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats