Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Antrag zielt auf einen Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte, um Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent jährlich zu beschränken. Dies soll für alle Mieter*innen unabhängig von ihrem Einkommen gelten und mindestens zehn Jahre andauern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird den Forderungen des zivilgesellschaftlichen "Bündnis für einen Mietpreisstopp" folgend gebeten, über seine Aufsichtsrät*innen Einfluss auf die öffentliche Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) zu nehmen, um einen Mietenstopp bei der NH zu erreichen. Damit sollen Mieterhöhungen auf höchstens ein Prozent im Jahr begrenzt werden. Die Regelung des Mietenstopps soll unabhängig vom Einkommen für alle knapp 60.000 Mieter*innen der NH gelten. Der Mietenstopp bei der NH gilt für mindestens zehn Jahre.

Begründung

Seit 2019 galt bei der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) der sogenannte Mietenstopp. Damit wurden Mieterhöhungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf maximal fünf Prozent in fünf Jahren begrenzt. Diese Mietpreisbegrenzung galt jedoch nicht für alle Mieter*innen, sondern nur für Haushalte, deren jährliches Bruttoeinkommen 63.000 Euro nicht überstieg. Von dieser Regelung profitierten etwa zwei Drittel der Haushalte der knapp 60.000 NH-Wohnungen. Sie ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Sich von diesem wichtigen wohnungspolitischen Instrument zu verabschieden, war sozialpolitisch fatal. Besonders Mieter*innen mit geringem Einkommen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angesichts steigender Lebenshaltungskosten immer weniger Geld zur Verfügung haben, sind seitdem großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Im Nordend steigen die Mieten besonders stark und es sind kaum noch bezahlbare Wohnungen zu finden. Verdrängung findet täglich statt. Auch die im September 2024 eingeführte "Mietenstrategie" bringt kaum Entlastungen, denn sie erlaubt Mieterhöhungen von bis zu zehn Prozent alle drei Jahre. Damit liegt die NH nur wenig unter den gesetzlich maximal möglichen Mieterhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren, die Vermieter*innen in Frankfurt verlangen können. Die aktuelle Regelung bei der NH erlaubt Mieterhöhungen von monatlich bis zu 55 Euro in Südhessen, also auch in Frankfurt, und stellt einen sprunghaften Anstieg bezüglich der Mietbelastung dar. Vor einem Jahr im September 2024 hatte die Stadt Frankfurt angekündigt, "für ihr Stadtgebiet die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer weitergehenden Mietpreisbegrenzung der NH-Wohnungen zu prüfen". Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) sagte: "Ziel sei eine niedrigere prozentuale Grenze für Mieterhöhungen als die allgemein vorgesehenen zehn Prozent" ((Manus, Christoph (2024): Wohnen in Hessen: Nassauische Heimstätte begrenzt Mieten weniger stark, in: https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/nassauische-heimstaette-miete-wird-weniger-stark-begrenzt-93323608.html (letzter Zugriff: 4.11.2025)). Seitdem wurde jedoch keine größere Mietpreisbegrenzung für Wohnungen der NH in Frankfurt beschlossen. Das "Bündnis für einen Mietpreisstopp" hat über 1.600 Unterschriften in verschiedenen NH-Siedlungen in Frankfurt gesammelt und die NH-Geschäftsführung am 8. November 2025 bei einer Kundgebung in einer NH-Siedlung in Niederrad damit konfrontiert. Im Bündnis engagieren sich zahlreiche Gruppen und Initiativen, wie z. B. die Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Mieter helfen Mietern Frankfurt e. V., Mitglieder der Gewerkschaften ver.di und der IG Metall in Frankfurt und auch Professor*innen der Goethe-Universität Frankfurt. Das zeigt, dass sich eine Mehrheit unter den betroffenen Mieter*innen gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen für einen Mietenstopp ausspricht und eine soziale Mietenpolitik bei der landeseigenen Wohnungsgesellschaft einfordert. Auch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) hat ihren Mietenstopp bis 2030 verlängert. Die NH, die wirtschaftlich gut aufgestellt ist und 2024 einen Gewinn von 34,7 Millionen Euro erzielt hat, sollte dem Beispiel der Stadt Frankfurt folgen und ebenfalls einen Mietenstopp mit einer jährlichen Mieterhöhungsgrenze von einem Prozent einführen. Als öffentliche Wohnungsgesellschaft muss die NH ihrem Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung nachkommen und dauerhaft günstigen Wohnraum bereitstellen. Auch der positive Effekt auf den Mietspiegel ist nicht zu unterschätzen: Steigen die Mieten der NH weniger an, können auch die umliegenden Mieten nicht drastisch erhöht werden. Daher ist es dringend notwendig, die Mieten stärker zu begrenzen, um den Mieter*innen eine dringend notwendige Atempause zu verschaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2026OFOF 1005/3Mietenstopp bei der Nassauischen HeimstätteOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 26. Februar 2026Sie sind hier
    OMOM 8187Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte
    Direktanregung
  3. 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1041Mietenstopp bei der Nassauischen HeimstätteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 2 · 18.06.2026
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen