Es gab im letzten Umwelt - und Planungsausschuss max. Verwirrung. Mit der Zurücknahme des Bebauungsplan B865 (M1/26) wi
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Zusammenfassung
Gegenstand der Frage ist die Unsicherheit über die Zukunft der Freizeitgärten im Bebauungsplan B865 aufgrund von naturschutzrechtlichen Bedenken. Der Magistrat erklärt, dass aufgrund der geänderten naturschutzrechtlichen Beurteilung und des Fehlens eines Bedarfs für weitere Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld die städtebauliche Begründung für das Planerfordernis nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.
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Höchster Weg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.01.2026.
- Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens05.01.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vermüllung am Schwanheimer Ufer25.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Höchster Weg per E-MailFrage an den Magistrat
vom 26.02.2026, F 3880 Es gab im letzten Umwelt - und Planungsausschuss max. Verwirrung. Mit der Zurücknahme des Bebauungsplan B865 (M1/26) wird von der Ansiedlung weiterer Freizeitgärten abgesehen, in der Pufferzone eines FFH gebietes sei das nicht empfehlenswert und Freizeitgärten seien sowieso ein Auslaufmodell. Illegale Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten zügig beenden fordert E 307/26 von GRÜNEN, der SPD und Volt. Der B865 befindet sich nicht im FFH Gebiet, sondern nur in dessen Pufferzone! Ich frage den Magistrat, die Freizeitgärten, die sich im B865 befinden, also bereits seit Ewigkeiten dort existieren bis heute, sind die jetzt bedroht von Maßnahmen und Schikane, da eine Legalisierung durch B865 ja nicht erfolgte und verworfen wurde?
Antwort des Magistrats
FFH-Gebiete - Fauna-Flora-Habitatrichtlinie FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG - gehören, wie die Vogleschutzgebiete Vogelschutzrichtlinie - vom 2. April 1979, 79/409/EWG - zu den Schutzgebieten des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Dieses soll dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dienen. Pufferzonen um diese Gebiete genießen zwar einen geringeren Schutzstatus, sollen aber zum Erhalt der sensiblen Biotope durch eine besondere Aufmerksamkeit vor negativen Auswirkungen, wie sich ausbreitende Pflanzen, die Einschränkung von Tierwanderwegen durch bauliche Barrieren und Störungen durch intensivierte Nutzung beitragen.
Wie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 865 in der Landschaftsschutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", in der Freizeitgärten möglich sind. Im Nordwesten grenzt er unmittelbar an das Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet - FFH-Gebiet - "Schwanheimer Düne" an.
Eine aktuelle naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertung des Gebiets im August 2021 durch die UNB ergab, dass das Schwanheimer Unterfeld und damit auch das Plangebiet eine wichtige Funktion als Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" haben. Neben vereinzelt vorhandenen Freizeitgärten, die zum Teil landschaftsbildprägenden Baumbestand aufweisen, wird das Plangebiet von Ackerflächen und Streuobstbeständen geprägt.
Letztere sind gemäß § 30 (2) Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, in Verbindung mit § 13 (1) Nr. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, HAGBNatSchG, gesetzlich geschützt. Ein Teil der Ackerflächen wird durch Schonung dort noch vorhandener alter Obstbäume weniger intensiv bewirtschaftet.
Die Ackerflächen im Schwanheimer Unterfeld zählen zudem zu den artenreichsten im Frankfurter Stadtgebiet.
Mit Realisierung weiterer Freizeitgärten im Plangebiet droht seine Funktion als Bestandteil der Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" verloren zu gehen. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsdruck im Schwanheimer Unterfeld weiter zunehmen würde, mit bekannten Folgen wie Vermüllung, Lärm und parkenden Autos. Mit der Einzäunung neuer Freizeitgärten entständen zusätzliche Barrieren für Tiere. Die mögliche Ausbreitung nicht heimischer und ggf. invasiv wirkender Pflanzen aus den Freizeitgärten in das naturschutzrechtlich geschützte Gebiet hinein nähmen potentiell zu.
Eine Realisierung neuer Freizeitgärten im Plangebiet steht zudem den aktuellen naturschutzfachlichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main - vgl. Bericht des Magistrats B 346 vom 01.10.2021 zum Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main, ABSK - entgegen.
Den Nutzern ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld wurden Ersatzgrundstücke angeboten. Nach Aussage der UNB sind diese Vorgänge seit Jahren abgeschlossen, sodass kein Bedarf an Ersatzgrundstücken mehr ersichtlich ist.
Darüber hinaus stehen potentielle Ersatzflächen für Freizeitgärten in den Geltungsbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 782 Schwanheim - Am Schwanenhof - Freizeitgärten - und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg - Freizeitgärten - zur Verfügung.
Das Kleingartenentwicklungskonzept, KEK, der Stadt Frankfurt am Main - Beschluss § 5001 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 - bestätigt diese Einschätzung. Das KEK sieht grundsätzlich keine Erweiterung der Gesamtfläche an Freizeitgärten im Stadtgebiet vor und das Plangebiet zählt nicht zu den Bestandflächen an Freizeitgärten, deren planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan weiterhin geprüft werden soll. Zudem erkennt das KEK für Schwanheim kein Defizit an Kleingartenflächen, das durch weitere Freizeitgärten ausgeglichen werden könnte, da der aktuelle Bestand den ermittelten Bedarf um mehr als fünf Hektar überschreitet und sich damit eine ausreichende Versorgung des Stadtteils ergibt.
Aufgrund der dargestellten geänderten naturschutzrechtlichen Beurteilung des Gebiets durch die UNB und der Tatsache, dass für weitere Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld kein Bedarf mehr besteht, ist nach heutigem Kenntnisstand die städtebauliche Begründung für das Planerfordernis nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Die Entstehung der Freizeitgartennutzung im gesamten Stadtgebiet ist über die vergangenen Jahrzehnte weitgehend ungeplant verlaufen. Dies hat auch dazu geführt, dass zum Teil ökologisch sensible Bereiche durch Freizeitgärten genutzt werden.
Das Beispiel des nun einzustellenden Bebauungsplans Nr. 865 zeigt, dass es gelingen kann, den Wunsch der Bevölkerung nach gärtnerischer Betätigung und den Schutz ökologisch wertvoller Gebiete in Einklang zu bringen, indem Ersatzflächen in weniger sensiblen Bereichen angeboten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.