Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Bebauungsplanverfahren Nr. 865 für Freizeitgärten in Schwanheim einzustellen. Dies geschieht aufgrund geänderter naturschutzrechtlicher Beurteilungen und des fehlenden Bedarfs an Ersatzgrundstücken für Freizeitgärten. Der Entschluss soll dazu beitragen, die Funktion als Pufferzone für das FFH-Gebiet zu erhalten.
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Höchster Weg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.02.2026.
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Neues zu Höchster Weg per E-MailBeschlussvorschlag
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) - ist einzustellen.
Begründung
ÜBERSICHTSKARTE Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) wurde am 29.05.2008 gefasst. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung weiterer Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld geschaffen werden. Anlass hierfür war die Räumung ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Den Nutzern sollten gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2171 vom 05.07.2007 Ersatzgrundstücke in der Schwanheimer Gemarkung angeboten werden. Hierfür wurden insgesamt drei Bebauungsplanverfahren aufgestellt. Zwei dieser Bebauungspläne, Nr. 782 - Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten), sind bereits rechtsverbindlich. Der dritte ist der Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten). Wie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 865 in der Landschaftsschutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", in der Freizeitgärten möglich sind. Im Nordwesten grenzt er unmittelbar an das Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) "Schwanheimer Düne" an. Eine aktuelle naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertung des Gebiets im August 2021 durch die UNB ergab folgendes: - Das Schwanheimer Unterfeld und damit auch das Plangebiet haben eine wichtige Funktion als Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne". Neben vereinzelt vorhandenen Freizeitgärten, die zum Teil landschaftsbildprägenden Baumbestand aufweisen, wird das Plangebiet von Ackerflächen und Streuobstbeständen geprägt. Letztere sind gemäß § 30 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 13 (1) Nr. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) gesetzlich geschützt. Ein Teil der Ackerflächen wird durch Schonung dort noch vorhandener alter Obstbäume weniger intensiv bewirtschaftet. - Die Ackerflächen im Schwanheimer Unterfeld zählen zu den artenreichsten im Frankfurter Stadtgebiet. Mit Realisierung weiterer Freizeitgärten im Plangebiet droht seine Funktion als Bestandteil der Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" verloren zu gehen. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsdruck im Schwanheimer Unterfeld weiter zunehmen würde, mit bekannten Folgen wie Vermüllung, Lärm und parkenden Autos. Mit der Einzäunung neuer Freizeitgärten entständen zusätzliche Barrieren für Tiere. Die mögliche Ausbreitung nicht heimischer und ggf. invasiv wirkender Pflanzen aus den Freizeitgärten in das naturschutzrechtlich geschützte Gebiet hinein nähmen potentiell zu. Eine Realisierung neuer Freizeitgärten im Plangebiet steht zudem den aktuellen naturschutzfachlichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main (vgl. Bericht des Magistrats B 346 vom 01.10.2021 zum Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (ABSK)) entgegen. Den Nutzern ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld wurden Ersatzgrundstücke angeboten. Nach Aussage der UNB sind diese Vorgänge seit Jahren abgeschlossen, so dass kein Bedarf an Ersatzgrundstücken mehr ersichtlich ist. Darüber hinaus stehen potentielle Ersatzflächen für Freizeitgärten in den Geltungsbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 782 Schwanheim - Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) zur Verfügung. Das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss § 5001 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024) bestätigt diese Einschätzung. Das KEK sieht grundsätzlich keine Erweiterung der Gesamtfläche an Freizeitgärten im Stadtgebiet vor und das Plangebiet zählt nicht zu den Bestandflächen an Freizeitgärten, deren planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan weiterhin geprüft werden soll. Zudem erkennt das KEK für Schwanheim kein Defizit an Kleingartenflächen, das durch weitere Freizeitgärten ausgeglichen werden könnte, da der aktuelle Bestand den ermittelten Bedarf um mehr als 5 ha überschreitet und sich damit eine ausreichende Versorgung des Stadtteils ergibt. Aufgrund der dargestellten geänderten naturschutzrechtlichen Beurteilung des Gebiets durch die UNB und der Tatsache, dass für weitere Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld kein Bedarf mehr besteht, ist nach heutigem Kenntnisstand die städtebauliche Begründung für das Planerfordernis nicht mehr aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren eingestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)