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Die deutschen Gasspeicher liegen aktuell nur noch bei circa 20,7 %, Stand 24.02.2026. Das ist für Ende Februar sehr nied

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Gegenstand der Frage ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Frankfurt am Main angesichts niedriger Gasspeicherstände und möglicher Kälteeinbrüche. Der Magistrat hat umfassende Notfall- und Krisenpläne, die regelmäßig aktualisiert werden, um die Versorgung zu gewährleisten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Frage an den Magistrat

vom 26.02.2026, F 3855 Die deutschen Gasspeicher liegen aktuell nur noch bei circa 20,7 %, Stand 24.02.2026. Das ist für Ende Februar sehr niedrig und deutlich unter Vorjahreswerten. Der meteorologische Winter dauert bis 31. März und derzeitige Prognosen schließen einen erneuten Kälteeinbruch nicht aus. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen und Notfallpläne, zum Beispiel Lastmanagement, Priorisierung kritischer Verbraucher nach EnWG/GasLastgangV, hat die Stadt Frankfurt getroffen, um bei einem verspäteten Wintereinbruch und anhaltend niedrigem nationalen Speicherstand die Versorgungssicherheit für Haushalte, Krankenhäuser und kritische Infrastruktur in unserer Stadt zu gewährleisten, und wann wurden diese Pläne zuletzt aktualisiert?

Antwort des Magistrats

Auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, EnWG, beziehungsweise der Gaslastverteilungs-Verordnung, GasLastV, stellt die Mainova AG als örtliches Versorgungsunternehmen für den Raum Frankfurt am Main zuverlässig die Versorgung von über einer Million Menschen mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser sicher. Zu dieser Sicherstellung gehört auch die fortlaufende Beobachtung der Entwicklung der nationalen Speicherstände sowie der meteorologischen Prognosen und deren Bewertung auf Auswirkungen auf die regionale Versorgungslage. Die Mainova AG sieht derzeit - trotz des aktuell saisonal niedrigen Füllstands der deutschen Gasspeicher - für Frankfurt am Main keine Gefährdung der Versorgungssicherheit. Die Mainova AG ist Mitglied des Runden Tisches Kritischer Infrastrukturen, KRITIS, der von der Branddirektion organisiert wird, und steht damit in einem regelmäßigen Austausch zu den sicherheitsrelevanten Handlungsfeldern mit dem Magistrat. Das Versorgungsunternehmen verfügt weiterhin über eigene interne Notfall- und Krisenpläne, die in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden erstellt wurden. Dazu gehören ein nach EnWG und GasLastV abgestuftes Last- und Engpassmanagement, interne Krisenstabsprozesse zur kurzfristigen Bewertung der Netzsituation sowie gegebenenfalls der Einleitung erforderlicher Maßnahmen und etablierte Kommunikations- und Meldewege zur Stadtverwaltung, zu den Landesbehörden und dem Bundeslastverteiler. Diese Notfall- und Krisenpläne werden regelmäßig überprüft und mindestens jährlich aktualisiert. Sollte es dennoch zu einer Gasmangellage und damit verbundenen Stromausfällen in Frankfurt am Main - beispielsweise auch durch Sabotage - kommen, bestehen für Feuerwehr und Rettungsdienst weiterführende Maßnahmenpläne im Rahmen des Bevölkerungsschutzes. Die Wirksamkeit dieser Planungen wird regelmäßig fortgeschrieben und durch Übungen überprüft. Der Übungsschwerpunkt liegt hierbei in der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Einsatzstrukturen in hochdynamischen Gefahrenlagen, um Schäden so effektiv wie möglich beheben zu können. Dessen ungeachtet ist deutlich herauszustellen, dass bei Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage, die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes den Ausfall der betroffenen Infrastruktur nicht vollumfänglich kompensieren können. Der Magistrat weist daher auch auf Vorkehrungsmaßnahmen hin, die die Bürgerinnen und Bürger eigenständig treffen sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, herausgibt. Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Vorsorge können beispielsweise unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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