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Bei den Kommunalwahlen 2021 kam es neben der hohen Belastung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer insbesondere während der

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In der Frage geht es um die Arbeitsbedingungen der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer während der Kommunalwahlen, insbesondere hinsichtlich der Versorgung mit Wasser, Snacks, Pausen und Temperaturen in den Wahllokalen. Der Magistrat erläutert, dass die Wahlen unter besonderen Pandemiebedingungen stattfanden und dass Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen ergriffen werden, wie etwa eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung und die systematische Erfassung von Rückmeldungen der Wahlhelfer.

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Frage an den Magistrat

vom 26.02.2026, F 3879 Bei den Kommunalwahlen 2021 kam es neben der hohen Belastung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer insbesondere während der Stimmenzählung zu Beschwerden über eine mangelhafte Versorgung mit Wasser und Snacks. Zudem wurden fehlende Pausenmöglichkeiten sowie kalte Temperaturen in den Wahllokalen kritisiert. Ich frage daher den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um am

15. März angemessene Arbeitsbedingungen während der Stimmenzählung sicherzustellen?

Antwort des Magistrats

Die Kommunalwahlen 2021 fanden unter den besonderen Bedingungen der Coronapandemie statt. Diese wirkten sich unmittelbar auf die Wahlorganisation und -durchführung sowie die Ergebnisermittlung aus. Hierzu gehörten auch die seinerzeit vorgeschriebenen Lüftungsintervalle in geschlossenen Räumen, die Einfluss auf die Raumtemperaturen in den Wahllokalen hatten. Gleichwohl gelang es dank des großen Einsatzes der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen. Grundsätzlich verdient das ehrenamtliche Engagement der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer besondere Anerkennung. Wer sich in dieser Weise in den Dienst der Demokratie stellt, leistet einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. Dies kommt auch in der für die Kommunalwahlen 2026 nochmals angehobenen Aufwandsentschädigung zum Ausdruck. Auch findet eine stetige Fortentwicklung der Prozesse im Rahmen der Wahlorganisation statt. Dazu werden unter anderem Rückmeldungen der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer systematisch erfasst und ausgewertet. So wurden erstmals im Nachgang zur Europawahl 2024 alle Wahlhelfenden um Feedback gebeten. Dabei zeigte sich, dass der weit überwiegende Teil der Rückmeldungen positiv ausfiel. Auch für die Kommunalwahlen 2026 ist erneut eine entsprechende Befragung vorgesehen. Allgemein ist jedoch festzustellen, dass Kommunalwahlen mit besonderen Herausforderungen verbunden sind. Diese ergeben sich daraus, dass in Frankfurt am Main am Wahltag 18 selbstständige Wahlen zeitgleich stattfinden: die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, die Wahl der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung sowie 16 Ortsbeiratswahlen. Hinzu tritt die Komplexität des Kommunalwahlrechts. Daher werden im Vorfeld entsprechende Vorkehrungen getroffen, um bestmögliche Arbeitsbedingungen gewährleisten zu können. So wurden beispielsweise unmittelbar nach der Kommunalwahl 2021 im Bereich der Briefwahl die Öffnungszeiten des Kiosks zur Versorgung mit Getränken und Snacks deutlich ausgeweitet. Die konkrete Gestaltung von Pausen obliegt allerdings dem jeweiligen Wahl- beziehungsweise Briefwahlvorstand vor Ort. Eine unentgeltliche Versorgung der Wahl- und Briefwahlvorstände mit Wasser oder Verpflegung ist nicht vorgesehen, schließlich ist hierfür die gewährte Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, bestimmt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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