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Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a

Vorlagentyp: V
181 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, die Zukunft des ungenutzten Grundstücks In der Römerstadt 170a zu klären und öffentlich darzustellen. Dies ist notwendig, um die städtebauliche Abwertung des Wohnbereichs zu verhindern und die geplante Wohnnutzung voranzutreiben.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Aus welchen Gründen beantwortet der Magistrat die Anfrage V 565 nicht?
  2. Wie weit sind seit 2020 die Verkaufs- oder Vergabeverhandlungen des Magistrats fortgeschritten und wann ist ein Abschluss geplant?
  3. Wie lässt sich ein zu den Häusern In der Römerstadt 158 bis 164 sowie 170 nachbarverträgliches Wohnbauprojekt realisieren?
  4. Können der Baumbestand oder Teile von ihm erhalten werden und wenn ja, in welchem Umfang?
  5. Sind Bodenverunreinigungen aufgrund des früheren Tankstellenbetriebs zu erwarten?
  6. Wieso stellt der Magistrat mit seinem Fachamt, das als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist, nicht sicher, dass die Fläche regelmäßig von hoch wucherndem Unkraut gereinigt und wilder Abfall beseitigt wird?
  7. Wenn die Fläche seit sechs Jahren brachliegt, wieso ist in der Verwaltung niemand auf die Idee gekommen, die benachbarte Baustelleneinrichtung für Bauwagen, Container, Baumaterial, WCs usw. auf der Fläche unterzubringen und damit die vermietete, temporär gesperrte Parallelstraße zumindest für den Verkehr (Auto- und Radfahrer) wieder freizugeben?
  8. Ist der Magistrat bereit, die Fläche wie in Ziffer 7. vorgeschlagen, vorübergehend für Zwecke der Baustelleneinrichtung zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht?

Kontext

Seit 2017 ist der frühere Getränkemarkt auf einem ehemaligen Tankstellenareal, In der Römerstadt 170a, geschlossen. Schon 2020 hat der Magistrat auf mehrfache Nachfragen des Ortsbeirates dahin gehend Stellung genommen, dass die Vergabe dieser städtischen Fläche zu Wohnbauzwecken geplant sei. Damals hat sich der Magistrat die ABG Frankfurt Holding GmbH als mögliche Partnerin vorgestellt, die ihrerseits bereits Prüfungen begonnen habe. Zudem ist mitgeteilt worden, dass in der Zwischenzeit für eine angemessene Sicherung und Pflege des Grundstücks gesorgt werde (ST 1940/18, ST 2111/20).

Seitdem ist von diesem Projekt nichts mehr zu hören. Auf die zurückliegende Anfrage des Ortsbeirates vom 08.12.2022, V 565, hat der Magistrat immer noch nicht geantwortet. Das jetzt seit sechs Jahren ungenutzte Areal ist mittlerweile total verwahrlost und sorgt zusammen mit der direkt benachbarten Baustelleneinrichtung auf der Parallelstraße In der Römerstadt, die dort seit circa zweieinhalb Jahren besteht und den Verkehr behindert, insgesamt für eine stadträumliche Abwertung in diesem Wohnbereich der südlichen Nordweststadt. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Magistrat schnellstens seine Absichten mit diesem Grundstück, auf dem laut Bebauungsplan Wohnen möglich ist (WA-Gebiet), klären und öffentlich darstellen.

Dies vorausgeschickt

Begründung

der Römerstadt 170a Vorgang: V 922/18; OM 2123/17 OBR 8; ST 1940/18; V 1758/20; ST 1904/18; ST 2111/20 Seit 2017 ist der frühere Getränkemarkt auf einem ehemaligen Tankstellenareal, In der Römerstadt 170a, geschlossen. Schon 2020 hat der Magistrat auf mehrfache Nachfragen des Ortsbeirates dahin gehend Stellung genommen, dass die Vergabe dieser städtischen Fläche zu Wohnbauzwecken geplant sei. Damals hat sich der Magistrat die ABG Frankfurt Holding GmbH als mögliche Partnerin vorgestellt, die ihrerseits bereits Prüfungen begonnen habe. Zudem ist mitgeteilt worden, dass in der Zwischenzeit für eine angemessene Sicherung und Pflege des Grundstücks gesorgt werde (ST 1940/18, ST 2111/20). Seitdem ist von diesem Projekt nichts mehr zu hören. Auf die zurückliegende Anfrage des Ortsbeirates vom 08.12.2022, V 565, hat der Magistrat immer noch nicht geantwortet. Das jetzt seit sechs Jahren ungenutzte Areal ist mittlerweile total verwahrlost und sorgt zusammen mit der direkt benachbarten Baustelleneinrichtung auf der Parallelstraße In der Römerstadt, die dort seit circa zweieinhalb Jahren besteht und den Verkehr behindert, insgesamt für eine stadträumliche Abwertung in diesem Wohnbereich der südlichen Nordweststadt. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Magistrat schnellstens seine Absichten mit diesem Grundstück, auf dem laut Bebauungsplan Wohnen möglich ist (WA-Gebiet), klären und öffentlich darstellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Dezember 2020STST 2111Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
  2. 22. November 2023OFOF 371/8Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170aOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 7. Dezember 2023Sie sind hier
    VV 810Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a
    Anfrage
  4. 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 181 WochenSTST 1006Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170aStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 28 · 18.04.2024
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 29 · 06.06.2024
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

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