Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a thematisiert und betont, dass die ABG Frankfurt Holding als Eigentümerin der umliegenden Grundstücke in Kontakt steht, um eine optimale Ausnutzung zu erreichen. Die Entwicklung von Wohnbau auf dem Grundstück ist aufgrund der Größe und des Baumbestandes herausfordernd.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das zuständige Amt für Bau und Immobilien steht bezüglich einer Vergabe der Flächen zur Wohnbebauung mit der ABG Frankfurt Holding in Kontakt, da diese als Eigentümerin der umliegenden Grundstücke in der Lage wäre, die bestmögliche Ausnutzung zu realisieren. Die ABG hat ihrerseits bereits eine Reihe von Vorprüfungen vorgenommen und Rahmenbedingungen für eine mögliche Neubebauung mit der Bauaufsicht abgestimmt. Eine Wohnbau-Entwicklung auf dem Grundstück ist u. a. aufgrund der geringen Größe und der Lage nicht einfach. Zu berücksichtigen ist daneben der auf dem Grundstück befindliche Baumbestand. Es finden Abstimmungen zwischen der ABG und dem Umweltamt bezüglich dieses Baumbestandes statt. Von deren Ergebnis wird es abhängig sein, ob und in welchem Umfang eine Neubebauung der Fläche grundsätzlich möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017OFOF 201/8Zukünftige Nutzung der Liegenschaft „In der Römerstadt 170a“Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. September 2017OMOM 2123Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aDirektanregung
- 5. Februar 2018STST 145Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
- 14. Juni 2018VV 922Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aAnfrage
- 21. September 2018STST 1904Ausschilderung von Stationen des öffentlichen PersonennahverkehrsStellungnahme
- 1. Oktober 2018STST 1940Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
- 1. September 2020OFOF 578/8Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. September 2020VV 1758Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aAnfrage
- 4. Dezember 2020Sie sind hierSTST 2111Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
- 22. November 2023OFOF 371/8Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2023VV 810Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170aAnfrage
- 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 352 WochenSTST 1006Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab