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Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a

Vorlagentyp: OFCDU
181 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes in der Römerstadt 170a zu klären und öffentlich darzustellen. Dies ist notwendig, da das Areal seit Jahren ungenutzt ist und zu einer Abwertung des Wohnbereichs führt.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Seit 2017 ist der frühere Getränkemarkt auf einem ehemaligen Tankstellenareal In der Römerstadt 170a geschlossen. Schon 2020 hat der Magistrat auf mehrfache Nachfragen des Ortsbeirates dahingehend Stellung genommen, dass die Vergabe dieser städtischen Fläche zu Wohnbauzwecken geplant sei. Damals hat sich der Magistrat die ABG Frankfurt Holding GmbH als mögliche Partnerin vorgestellt, die ihrerseits bereits Prüfungen begonnen habe. Zudem ist mitgeteilt worden, dass in der Zwischenzeit für eine angemessene Sicherung und Pflege des Grundstücks gesorgt werde (ST 1940-18, ST 2111-20).

Seitdem ist von diesem Projekt nichts mehr zu hören. Auf die zurückliegende Anfrage des Ortsbeirates V 565 v. 08.12.2022 hat der Magistrat immer noch nicht geantwortet. Das jetzt seit sechs Jahren ungenutzte Areal ist mittlerweile total verwahrlost und sorgt zusammen mit der direkt benachbarten Baustelleneinrichtung auf der Parallelstraße In der Römerstadt, die dort seit ca. 2 1/2 Jahren besteht und den Verkehr behindert, insgesamt für eine stadträumliche Abwertung in diesem Wohnbereich der südlichen Nordweststadt. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Magistrat schnellstens seine Absichten mit diesem Grundstück, auf dem laut Bebauungsplan Wohnen möglich ist (WA-Gebiet), klären und öffentlich darstellen.

Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat

  1. Aus welchen Gründen beantwortet der Magistrat die Anfrage V 565 nicht?
  2. Wie weit sind seit 2020 die Verkaufs- oder Vergabeverhandlungen des Magistrats fortgeschritten und wann ist ein Abschluss geplant?
  3. Wie lässt sich ein zu den Häusern In der Römerstadt 158-164 sowie 170 nachbarverträgliches Wohnbauprojekt realisieren?
  4. Können der Baumbestand oder Teile von ihm erhalten werden und wenn ja, in welchem Umfang?
  5. Sind Bodenverunreinigungen aufgrund des früheren Tankstellenbetriebs zu erwarten?
  6. Wieso stellt der Magistrat mit seinem Fachamt, das als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist, nicht sicher, dass die Fläche regelmäßig von hoch wucherndem Unkraut gereinigt und wilder Abfall beseitigt wird?
  7. Wenn die Fläche seit sechs Jahren brachliegt, wieso ist in der Verwaltung niemand auf die Idee gekommen, die benachbarte Baustelleneinrichtung für Bauwagen, Container, Baumaterial, WCs usw. auf der Fläche unterzubringen und damit die vermietete, temporär gesperrte Parallelstraße zumindest für den Verkehr (Auto und Radler) wieder freizugeben?
  8. Ist der Magistrat bereit, die Fläche wie in Ziffer 7 vorgeschlagen, vorübergehend für Zwecke der Baustelleneinrichtung zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht?

Begründung

der Römerstadt 170a Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2017 ist der frühere Getränkemarkt auf einem ehemaligen Tankstellenareal In der Römerstadt 170a geschlossen. Schon 2020 hat der Magistrat auf mehrfache Nachfragen des Ortsbeirates dahingehend Stellung genommen, dass die Vergabe dieser städtischen Fläche zu Wohnbauzwecken geplant sei. Damals hat sich der Magistrat die ABG Frankfurt Holding GmbH als mögliche Partnerin vorgestellt, die ihrerseits bereits Prüfungen begonnen habe. Zudem ist mitgeteilt worden, dass in der Zwischenzeit für eine angemessene Sicherung und Pflege des Grundstücks gesorgt werde (ST 1940-18, ST 2111-20). Seitdem ist von diesem Projekt nichts mehr zu hören. Auf die zurückliegende Anfrage des Ortsbeirates V 565 v. 08.12.2022 hat der Magistrat immer noch nicht geantwortet. Das jetzt seit sechs Jahren ungenutzte Areal ist mittlerweile total verwahrlost und sorgt zusammen mit der direkt benachbarten Baustelleneinrichtung auf der Parallelstraße In der Römerstadt, die dort seit ca. 2 1/2 Jahren besteht und den Verkehr behindert, insgesamt für eine stadträumliche Abwertung in diesem Wohnbereich der südlichen Nordweststadt. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Magistrat schnellstens seine Absichten mit diesem Grundstück, auf dem laut Bebauungsplan Wohnen möglich ist (WA-Gebiet), klären und öffentlich darstellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Dezember 2020STST 2111Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
  2. 22. November 2023Sie sind hier
    OFOF 371/8Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 7. Dezember 2023VV 810Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170aAnfrage
  4. 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 181 WochenSTST 1006Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170aStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 25 · 07.12.2023
TO I, TOP 21
Angenommen
Auskunftsersuchen V 810 2023 Die Vorlage OF 371/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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