Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Anfrage V 565 wurde zwischenzeitlich vom Magistrat beantwortet. Zu 2., Nach intensiver Prüfung und Verhandlungen mit der ABG Frankfurt Holding hat sich nunmehr Anfang 2024 gezeigt, dass die Umsetzung eines Wohnbauprojektes vor dem Hintergrund der vielfältigen Problematiken (geringe Grundstücksgröße, Baumbestand, Dichte der Umgebungsbebauung, zu erwartende Bodendenkmäler, frühere Tankstellennutzung etc.) nicht in einem für die Beteiligten angemessenen wirtschaftlichen Rahmen umsetzen lässt. Das Projekt muss daher zunächst zurückgestellt werden. Zu 3. bis 5.: Die Prüfungen einer Bebauung durch die ABG Frankfurt Holding erfolgten unter Berücksichtigung der baurechtlichen Möglichkeiten und der Baumschutzsatzung. Ein Teilerhalt des Baumbestandes war Bestandteil der Prüfung. Die Nutzung und Bebauung des Grundstücks erfolgte vermutlich ab den 1950/60iger Jahren. Zunächst wurde das Grundstück unter der Adresse "In der Römerstadt 218" geführt und erst später unter der heutigen Nummer 170a. In der Altstandortdatenbank (stillgelegte Betriebe) des Umweltamtes, die auf der Auswertung des Gewerberegisters von 1945 bis 2019 basiert, ist unter der Adresse "In der Römerstadt 218" bzw. "In der Römerstadt 170a" ein Tankstellenbetrieb zwischen 1965 und 1973 verzeichnet. Über den Tankstellenbetrieb bzw. die Stilllegung der Tankstelle liegen dort keine Informationen vor. Bodenuntersuchungen bzw. Untersuchungsergebnisse sind dort nicht bekannt. Auch eine Abfrage bei der Unteren Wasserbehörde ergab keinerlei Informationen. Die Bodenuntersuchungen wurden im Rahmen der Vergabe der Fläche vorgesehen/begonnen, diese haben jedoch noch nicht vollumfänglich stattgefunden. Zu 6.: Das Amt für Bau und Immobilien handelt in eigenen Liegenschaften nach folgender Priorisierung: Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, Vandalismusabwehr, Durchsetzung von Eigentümerrechten beispielsweise bei unerlaubter Nutzung des Grundstücks durch Dritte, Sauberkeit und Ordnung. Zur Bewältigung dieser Aufgaben werden Dienstleistungsunternehmen engagiert, die diese Maßnahmen in einem bestimmten Turnus ausführen müssen. In der Liegenschaft In der Römerstadt 170a werden die oben beschriebenen Maßnahmen nach Bedarf eingeleitet. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass ein für die Öffentlichkeit wahrnehmbarer Missstand erst spät bemerkt wird und somit der Eindruck entsteht, dass die Stadt Frankfurt als Eigentümerin ihren Eigentümerpflichten nicht nachgekommen sei. Nach Bekanntwerden der Missstände hat das Amt für Bau und Immobilien die Liegenschaft begangen und die Situation vor Ort erfasst. Die Rückschnittarbeiten wurden beauftragt und der Müll wird in Kürze eingesammelt und entsorgt werden. Die Stadt hat zusätzlich veranlasst, dass zukünftig eine regelmäßige Begehung der Liegenschaft durch eigene Mitarbeiter stattfindet, um auf drohende Missstände rechtzeitig zu reagieren. Zu 7. Durch das Fachamt wurde durchaus eine Zwischennutzung z. B. als Baustelleneinrichtungsfläche in Betracht gezogen. Im Einvernehmen mit der ABG Frankfurt Holding wurde jedoch hiervon abgesehen, um notwendige Begutachtungen bzw. Untersuchungen auf den Flächen zur Vorbereitung der Vergabe nicht zu behindern. Zu 8.: Aufgrund der neuesten Entwicklung besteht nunmehr die Möglichkeit einer Zwischennutzung der Außenflächen z. B. zur Baustelleneinrichtung.