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Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a

Vorlagentyp: V
114 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat nach dem aktuellen Sachstand zur zukünftigen Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a, die seit 2017 ungenutzt ist. Es wird erwartet, dass der Magistrat Informationen zur geplanten Wohnbebauung bereitstellt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Welchen neuen Sachstand kann der Magistrat mitteilen und wann ist endlich mit einer Wohnbebauung zu rechnen?

Kontext

Zuletzt hat der Magistrat mit seiner Stellungnahme vom 01.10.2018, ST 1940, auf Ersuchen des Ortsbeirates mitgeteilt, dass er die Möglichkeit einer vorrangigen Nutzung der stadteigenen Liegenschaft In der Römerstadt 170a (früher Tankstelle, Getränkemarkt) zu Wohnzwecken prüfe. Das Gelände ist seit 2017 ungenutzt. Der Nachbarschaft und dem Ortsbeirat ist es unverständlich, warum Flächen wie diese so lange brach liegen müssen und nicht schneller entwickelt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2018STST 1940Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
  2. 1. September 2020OFOF 578/8Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 17. September 2020Sie sind hier
    VV 1758Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a
    Anfrage
  4. 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 114 WochenSTST 2111Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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