Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a
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Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 922 entstanden aus Vorlage: OF 304/8 vom 29.05.2018
Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a Vorgang: OM 2123/17 OBR 8; ST 145/18 Nach Mitteilung des Magistrats ist das derzeit ungenutzte Grundstück In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt) dem gültigen Bebauungsplan nach prinzipiell für Wohnungsbau geeignet (Festsetzung als "Allgemeines Wohngebiet"). Aus der Stellungnahme des Magistrats ist jedoch kein besonderer Eifer der Verwaltung abzulesen, eine baldige sinnvolle Nutzung des Grundstücks zu erreichen. Stattdessen werden eher stoisch die verschiedenen Rahmensetzungen des Bebauungsplanes zitiert ("Tankstellennutzung"). Dabei weisen Oberbürgermeister und Magistrat regelmäßig auf fehlenden preisgünstigen Wohnraum in Frankfurt am Main hin. Unterdessen führt der Leerstand bereits zu ersten Verwahrlosungserscheinungen dem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat versucht, mit dem Grundstückseigentümer ins Gespräch zu kommen mit dem Ziel, das Grundstück In der Römerstadt 170a einer attraktiven (Wohn-)Nutzung zuzuführen und ist er, falls nein, dazu bereit? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017OFOF 201/8Zukünftige Nutzung der Liegenschaft „In der Römerstadt 170a“Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. September 2017OMOM 2123Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aDirektanregung
- 5. Februar 2018STST 145Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
- 29. Mai 2018OFOF 304/8Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2018Sie sind hierVV 922Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aAnfrage
- 21. September 2018STST 1904Ausschilderung von Stationen des öffentlichen PersonennahverkehrsStellungnahme
- 1. Oktober 2018STST 1940Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 171 WochenSTST 2111Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen