Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a
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In der Römerstadt 170a Vorgang: ST 145/18 Nach Mitteilung des Magistrats ist das derzeit ungenutzte Grundstück In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt) dem gültigen Bebauungsplan nach prinzipiell für Wohnungsbau geeignet (Festsetzung als "Allgemeines Wohngebiet"). Aus der Stellungnahme des Magistrats ist jedoch kein besonderer Eifer der Verwaltung abzulesen, eine baldige sinnvolle Nutzung des Grundstücks zu erreichen. Stattdessen werden eher stoisch die verschiedenen Rahmensetzungen des Bebauungsplanes zitiert ("Tankstellennutzung"). Dabei weisen Oberbürgermeister und Magistrat regelmäßig auf fehlenden preisgünstigen Wohnraum in Frankfurt am Main hin. Unterdessen führt der Leerstand bereits zu ersten Verwahrlosungserscheinungen dem Grundstück.
Inhalt
Antrag vom 29.05.2018, OF 304/8
Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a Vorgang: ST 145/18 Nach Mitteilung des Magistrats ist das derzeit ungenutzte Grundstück In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt) dem gültigen Bebauungsplan nach prinzipiell für Wohnungsbau geeignet (Festsetzung als "Allgemeines Wohngebiet"). Aus der Stellungnahme des Magistrats ist jedoch kein besonderer Eifer der Verwaltung abzulesen, eine baldige sinnvolle Nutzung des Grundstücks zu erreichen. Stattdessen werden eher stoisch die verschiedenen Rahmensetzungen des Bebauungsplanes zitiert ("Tankstellennutzung"). Dabei weisen Oberbürgermeister und Magistrat regelmäßig auf fehlenden preisgünstigen Wohnraum in Frankfurt am Main hin. Unterdessen führt der Leerstand bereits zu ersten Verwahrlosungserscheinungen dem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat versucht, mit dem Grundstückseigentümer ins Gespräch zu kommen mit dem Ziel, das Grundstück In der Römerstadt 170a einer attraktiven (Wohn-)Nutzung zuzuführen und ist er, falls nein, dazu bereit?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017OFOF 201/8Zukünftige Nutzung der Liegenschaft „In der Römerstadt 170a“Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. September 2017OMOM 2123Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aDirektanregung
- 5. Februar 2018STST 145Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
- 29. Mai 2018Sie sind hierOFOF 304/8Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2018VV 922Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aAnfrage
- 1. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1940Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme