Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a
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Anregung an den Magistrat vom 14.09.2017, OM 2123 entstanden aus Vorlage: OF 201/8 vom 28.08.2017
Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a Vor wenigen Wochen hat der langjährig bestehende Getränkemarkt an der im Betreff genannten Adresse seinen Betrieb eingestellt. Das Gebäude ist in einem baulich schlechten Zustand und es ist daher fraglich, wie das Gelände weiter genutzt werden soll. Daher wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Sind dem Magistrat konkrete Planungen bekannt, wie die (soweit bekannt im Eigentum der ABG Frankfurt Holding befindliche) Immobilie weiter genutzt werden soll?
- Ist auf der Fläche Wohnbebauung zulässig bzw. welche Nutzungen sind auf der genannten Fläche überhaupt möglich und zulässig?
- Sind auf dem Gelände Altlasten zu erwarten? In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaft hinzuwirken, um eine schnellstmögliche Weit ernutzung zu verwirklichen. Begründung: Die Liegenschaft wurde über viele Jahre gewerblich genutzt und ist im jetzigen Zustand wohl kaum ohne umfangreiche Sanierung und Umbauten weiter zu nutzen. Um Vandalismus durch Leerstand möglichst zu vermeiden, scheint eine baldige Entscheidung über die Zukunft der Liegenschaft sinnvoll und wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017OFOF 201/8Zukünftige Nutzung der Liegenschaft „In der Römerstadt 170a“Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. September 2017Sie sind hierOMOM 2123Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aDirektanregung
- 5. Februar 2018STST 145Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
- 29. Mai 2018OFOF 304/8Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2018VV 922Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aAnfrage
- 21. September 2018STST 1904Ausschilderung von Stationen des öffentlichen PersonennahverkehrsStellungnahme
- 1. Oktober 2018STST 1940Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 171 WochenSTST 2111Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats